Migrationsrecht Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen.

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 Präsentation transkript:

Migrationsrecht Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen

Grundsätze des Völkerrechts keine abgeschlossene völkerrechtliche Ordnung Grundbestand von individuellen Rechten und Pflichten weitgehende Souveränität der Staaten kein Recht auf Migration

Bilaterale Regelungen im Migrationsrecht klassisch: Niederlassungsverträge des 19. Jhts.: –weitgehend noch in Kraft –nur noch geringe Tragweite: keine Geltung mehr für erstmalige Zulassung Bedeutung für Rechtsstellung bereits Zugelassener neu: –Rückübernahmeabkommen und Kooperationsver- träge (Migrationspartnerschaften) –bilaterale Freihandelsabkommen mit Freizügigkeits- bestimmungen (Japan)

Multilaterale Ordnungen mit migrationsrechtlichem Gehalt universelle oder regionale Menschenrechts- vereinbarungen: –EMRK –UNO-Pakt II –Flüchtlingskonvention –Staatenlose –Rassendiskriminierungsabkommen –Übereinkommen gegen die Diskriminierung der Frau –Kinderrechtekonvention –Wanderarbeiterabkommen

Multilaterale Ordnungen mit migrationsrechtlichem Gehalt universelle Wirtschaftsverträge und regionale Freizügigkeitsabkommen: –Prinzip: Freizügigkeit auf Gegenseitigkeit (Reziprozität) –wesentliche Anwendungsbeispiele: GATT/WTO bzw. GATS Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EG Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EFTA Schengen- und Dublinassoziierungsabkom-men

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Migrationsrechts Art. 121 Abs. 1 BV: ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Niederlassung so- wie Gewährung von Asyl Art. 121 Abs. 2 BV: Grundlage der politischen Ausweisung Art. 38 BV: Bundeskompetenzen im Einbürgerungsrecht, insbes. Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstam- mung, Heirat und Adoption, Mindestvorschriften für Einbürgerung und Erleichterung der Einbürgerung für staatenlose Kinder

Verfassungsrechtliche Stellung der Ausländer Ausländer als Grundrechtsträger –Regel: Grundrechte = Menschenrechte –Ausnahme: Bürgerrechte –einzelne Grundrechte sogar Ausländern vorbehalten Besondere Schutzgehalte von Grundrechten für Ausländer Grundpflichten Stimm- und Wahlrecht für Ausländer –im Bund –in Kantonen –in Gemeinden Sozialrechte

Ausblick: Weiterentwicklung des Migrationsrechts Migrationsdruck von Süden nach Norden und von Osten nach Westen wird eher zu- statt abnehmen Globalisierung schafft Bedarf an grenzüberschreitender Bewegungsfreiheit nicht nur Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalfreiheit, sondern auch Personenfreiheit erforderlich heutiges (internationales und nationales) Migrationsrecht anachronistisch, komplex und wenig funktional –Regeln wenig harmonisiert und lückenhaft; wenig völkerrechtliche Vorgaben an nationale Gesetzgebungen –insbes. besteht Lücke für Gewaltflüchtlinge (aus Krieg, Bürgerkrieg, Katastro- phen) und (teilweise) für intern Vertriebene wachsende Bedeutung multinationaler Lösungen –global, kontinental oder zumindest regional –nationale Möglichkeiten stossen an Grenzen –Suche nach gerechter Lastenverteilung (« burden sharing »), v.a. im Asylbereich Ruf der Lehre nach einem Recht auf Migration unter Eingriffs- bzw. Verbotsvorbehalt

Menschenwürde als Leitbild Migrationsrecht befasst sich mit menschli- chen Schicksalen Menschenwürde als zentrales Leitbild des Migrationsrechts « Die Art und Weise, wie ein Staat seine Ausländer behandelt, ist ein Gradmesser seiner rechtsstaatlichen Kultur. » (Daniel Thürer)