Tragwerksplanung Seite | 1  Der Gebäudekomplex „LKH Villach Neustrukturierung Baustufe 1“ besteht aus drei Bereichen die strukturell (statisch) und im.

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 Präsentation transkript:

Tragwerksplanung Seite | 1  Der Gebäudekomplex „LKH Villach Neustrukturierung Baustufe 1“ besteht aus drei Bereichen die strukturell (statisch) und im Bezug auf die Bestandssituation unterschiedlich zu betrachten sind:  1.1 Neubau Achse -5 bis 0/A-I vier neu zu errichtende Geschoße ( EG, IG. 1.OG und 2.OG) aufgesetzt auf der bestehenden Tiefgarage.  1.2 Zubau (Annex) Achse 0 bis 3/D-I – Abbruch des bestehenden Stiegenhauses im Westen, Abbruch der bestehenden Geschoßdecken in den Geschoßen IG - 6.OG wegen der Erweiterung der Geschossflächen und wegen der Einführung des neuen Stiegenhaus- und des Liftkernes. Im Zuge dessen wird die notwendige Adaptierung und die Ertüchtigung der bestehenden Untergeschosse EG - 2.UG ausgeführt.  1.3 Sanierung und Umbau des Bestandes in den Achsen 3 – 9 bei Erhalt der bestehenden Stahlbetonkonstruktion. 1. Allgemein

Tragwerksplanung Seite | 2 2. Ausgangssituation  2.1 Aus den Bewehrungsplänen des Bestandes ist folgendes ersichtlich:  2.2 Der Stützen – und Wandraster in der Tiefgarage im Bereich der Achsen -5 bis 0 entspricht nicht dem Stützen – und Wandraster der neu zu errichtenden 4 Geschosse (EG, IG, 1.OG, 2.OG).  2.3 Die bestehende Fundamentierung der Tiefgarage ist großteils nur für den Bestand ausgelegt.  2.4 Die Lage und Größe des bestehenden Stiegenhauses in der Achse F entsprechen nicht denen des neu geplanten Stiegenhaus.  2.5 Im Bereich Bestand Achse -1 bis 0 (2.UG) ist eine Bestandsbodenplatte nur teilweise vorhanden. 2

Tragwerksplanung Seite | 3 2. Ausgangssituation  2.6 Im Bestandsbereich Achse 3 bis 9 sind mehrere Wandscheiben als Spannbeton ausgeführt.  2.7 Die Dehnungsfugen im Bestand befinden sich sowohl in der Achse -1 als auch in der Achse 2. 3

Tragwerksplanung Seite | 4 3. Voruntersuchungen  3.1 Bodenmechanische Untersuchungen (eine Erkundungsbohrung und eine Rammsondierung) aus Dezember 2012 wurden im Bodenmechanischen Gutachten des Büros GDP ZT GmbH zusammengefasst.  3.2 Überprüfungen der Betondeckungen im 1.UG und 2.UG im Bereich der Tiefgarage Achse -5 bis -1/A-H durch Büro Kassmannhuber & Partner ZT GmbH zusammengefasst in der Gutachterlichen Stellungnahme vom (Erfordernisse des Brandschutzes).  3.3 Bestandsaufnahme von Teilbereichen der Tiefgarage – Bodenplatten- und Deckenstärken (1.UG, 2.UG) durch das Büro Kassmannhuber & Partner ZT GmbH zusammengefasst in der Bestandsaufnahme vom  3.4 Ausführbarkeitsuntersuchungen der Bodenverbesserungsmaßnahmen (DSV) wurde in den statisch erforderlichen Bereichen der Tiefgarage durchgeführt. 4

Tragwerksplanung Seite | 5 3. Voruntersuchungen  3.5 Ausführbarkeitsuntersuchungen der neu geplanten Lift- und Stiegenhauskerne im Bereich der bestehenden Technik und Schutzräumlichkeiten im 2.UG Achse -1 bis 3/D-I wurde bezugnehmend auf den laufenden Betrieb durchgeführt.  3.6 Ausführbarkeitsuntersuchungen der neu geplanten Lift- und Stiegenhauskerne sowie die notwendigen Fundierungs-, Stützen- und Wandertüchtigungen im Bereich der bestehenden Technik und den Schutzräumlichkeiten im 2.UG Achse -1 bis 3/D-I wurden bezugnehmend auf die Zugänglichkeit durchgeführt. 5

Tragwerksplanung Seite | 6 4. Umsetzung der Planung  Zu Punkt 2.2: Die Rasterunterschiede zwischen den bestehenden Untergeschossen der Tiefgarage und den neu zu errichtenden Geschossen ( EG-2.OG) wurden über eine neu zu errichtende Stahlbetondecke über dem 1.UG statisch gelöst. Um die Kosten zu optimieren wurde die Bestandsdecke teilweise erhalten. Aus der Erdbebenanalyse ergaben sich diverse statisch notwendige Verstärkungen in den bestehenden Garagenwände sowie die Neuerrichtung des Bestandstiegenhauses.  Zu Punkt 2.3: Um die bestehende Fundamentierung beibehalten zu können wurde die Bodenverbesserungsmaßnahme, wo statisch erforderlich, unter den Fundamenten mittels Düsenstrahlverfahren (DSV) gewählt. 6

Tragwerksplanung Seite | 7 4. Umsetzung der Planung  Zu Punkt 2.4: Da die beiden Stiegenhäuser in der Tiefgarage eine wesentliche Rolle bei der Abtragung der Erdbebenlasten spielen und diese an die Architektur angepasst wurden, musste das bestehende Stiegenhaus neu errichtet werden.  Zu Punkt 2.5: In diesem Bereich wurde die neu zu errichtende Sprinklerzentrale geplant. Somit musste dieser Bereich, mit Erhalt der teilweisen vorhandenen Bestandsbodenplatte, neu geplant werden.  Zu Punkt 2.6: Bei allen Umbaumaßnahmen ist darauf zu achten, das die vorhandenen Vorspannkabeln nicht beschädigt werden. 7

Tragwerksplanung Seite | 8 4. Umsetzung der Planung  Zu Punkt 2.7: Durch das neue architektonische Konzept (Neubau der 4 Geschosse über der bestehenden Tiefgarage, Abbruch des bestehenden Stiegenhauses in der Achse 0 sowie der Einführung eines neuen Stiegen- und Liftkernes Bereich Achse 0 bis 3 ) war der Erhalt der bestehenden Dehnungsfuge in den Achsen 2 und -1 aus statischen Gründen nicht mehr möglich. Mit der Schließung der Dehnungsfuge in der Achse 2 und der Eröffnung einer neuen Dehnungsfuge in der Achse 0 konnte der Zubau (Annex) mit dem Bestand Achse 3 bis 9 zu einer Einheit verbunden werden und somit der neu zu errichtende Stiegenhaus- und Liftkern für die Abtragung der Erdbebenkräfte herangezogen werden. Der Neubau der 4 Geschosse über der bestehenden Tiefgarage mit den 2 Untergeschossen der Tiefgarage (Achse -7 bis 0) konnte damit als statisch geschlossenes, eigenständiges System, mit der Dehnungsfuge in der Achse 0, betrachtet werden. 8

Tragwerksplanung Seite | 9 5. Ergebnis der Planung  Bereich Neubau Achse -5 bis 0/A-I: Nach den Bodenverbesserungsmaßnahmen in diversen Punkten der Tiefgarage und nach den notwendigen Abbruchsarbeiten in den Bereichen der neuen Stiegenhäuser sowie in den Bereichen der Rampenwand- und Außenwandverstärkungen ist der ungehinderte Bauablauf im Bereich der Achsen -5 bis 0/A-I möglich.  Bereich Zubau (Annex) Achse 0 bis 3/D-I: Ertüchtigung der Untergeschoße, einschließlich der notwendige Abbruchsarbeiten in Untergeschoßen werden zeitgleich mit dem Abbruch der bestehenden Obergeschoße bis zum Installationsgeschoß IG (einschließlich Decke über IG) durchgeführt. Nach Beendigung dieser Tätigkeiten ist ein ungehinderter Baufortschritt von unten (2.UG) nach oben (6,OG) gewährleistet. 9