Jobcenter Weimarer Land Erfurt – 06.12.11 Erfahrungsaustausch Integrationsberater LAP der Region Mittelthüringen.

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 Präsentation transkript:

Jobcenter Weimarer Land Erfurt – Erfahrungsaustausch Integrationsberater LAP der Region Mittelthüringen

Seite 2 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen  Rechtsgrundlage SGB IX  Reha-Träger nach § 6 SGB IX  Reha-Träger für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist BA  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX  Leistungen an Arbeitgeber nach § 34 SGB IX

Seite 3 Berufsausbildungsbeihilfe für Zweitausbildung Rechtsgrundlage §§ 59 ff. SGB III Förderung Zweitausbildung § 60 (2) SGB III „Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.“  Förderung nur in Ausnahmefällen, Ermessensleistung  Vorrang der Vermittlung (auch überregional)  Prüfung Einsatz anderer Leistungen der aktiven Arbeitsförderung  ggf. Förderung der beruflichen Weiterbildung (insbesondere betriebliche Einzelumschulung) Förderung Zweitausbildung mit BAB ist nachrangig!

Seite 4 Förderung der beruflichen Weiterbildung Rechtsgrundlage §§ 77 ff. SGB III „Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist…“  Förderung Aufstiegsfortbildung, Vorbereitung auf externe Prüfung grundsätzlich förderfähig (ggf. im Rahmen Einzelanerkennung)  Zahlung Umschulungsvergütung durch AG nicht gesetzlich geregelt

Seite 5 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Olaf Berndt Teamleiter SGB II Jobcenter Weimarer Land