Fortfall der Vertragsbindung Teil II. Vorlesungsgliederung I. Begriff des Vertrages II. Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen III. Auslegung von Verträgen.

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Fortfall der Vertragsbindung Teil II

Vorlesungsgliederung I. Begriff des Vertrages II. Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen III. Auslegung von Verträgen IV. Geltungsbereich V. Vertragsänderung VI. Vorbehalte VII. Ungültigkeit und Fortfall des Vertrages

Prüfungsschema I. Anspruch aus Vertrag entstanden? II. Anspruch aus Vertrag erloschen? III. Anspruch aus Vertrag durchsetzbar?

Anspruch aus Vertrag entstanden? 1. Vorliegen eines Vertrages, Art. 2 lit. a WVK 2. Abschluss des Vertrages 3. Feststellung des Geltungsbereichs durch Auslegung (Beachte Art. 34 ff. WVK) 4. Vorbehalt nach Art. 19 ff. WVK? 5. Wirksamkeit des Vertrages

Vorbehalt nach Art. 19 ff. WVK? 1. Vorbehalt, Art. 2 lit. d WVK 2. Zulässiger Vorbehalt, Art. 19 WVK? 3. Rechtsfolgen des Vorbehalts, Art. 20 f. WVK

Abschluss des Vertrages a. Vertragsschlusskompetenz i. Grundsatz Vollmachtprinzip, Art. 7 I WVK ii. Ausnahmen Nachträgliche Bestätigung, Art. 8 WVK Nachträgliche Bestätigung, Art. 8 WVK Offenkundigkeitsprinzip, Art. 7 II WVK Offenkundigkeitsprinzip, Art. 7 II WVK b. Abschlussverfahren (nach zusammengesetztem Vf) i. Verhandlung ii. Paraphierung (fakultativ) iii. Unterzeichnung, Art. 10 WVK iv. Innerstaatliche Ratifizierung (in Dtl. Art. 59 GG) v. Völkerrechtliche Ratifikation (Art. 14, 16 WVK) c. Inkrafttreten, Art. 24, 25 WVK

Anspruch aus Vertrag erloschen? 1. Vertragsänderung, Art. 39 ff. 2. Rücktritt / Kündigung, Art. 54 ff. WVK 3. Unmöglichkeit, Art. 61 WVK 4. Wegfall der Geschäftsgrundlage 5. Verzicht

Anspruch aus Vertrag durchsetzbar? 1. Suspendierung, Art. 57 ff. WVK 2. Estoppel

Grundsätze des Vertragsrechts Konsensprinzip Konsensprinzip Dispositionsfreiheit (Ausnahme Art. 53 WVK) Dispositionsfreiheit (Ausnahme Art. 53 WVK) Pacta sunt servanda (Ausnahme WGG) Pacta sunt servanda (Ausnahme WGG)

Ungültigkeit von Verträgen, Art. 69 I WVK Ungültigkeit Nichtigkeit Anfechtbarkeit

-Fallbeispiel - Entgegen dem internen Parlamentsbeschluss schließt der Außenminister von X einen bilateralen Vertrag mit Y, in dem die Überstellung von Staatsangehörigen von Y an den IStGH ausgeschlossen wird. Nach Art. 12 des IGH-Statuts iVm der im Statut festgelegten Kooperationspflicht wäre X als Mitglied des IStGH-Statuts verpflichtet zur Überstellung auch von Drittstaatsangehörigen, die auf dem Gebiet von Y die im Statut genannten Verbrechen begehen. Später stellt sich heraus, dass der Außenminister von Y von X für den Vertragsschluss 1 Million $ erhielt. 1) Ist Art. 12 des IStGH-Statuts mit der WVK vereinbar? 2) Hat X gegen das IStGH-Statut verstoßen? 3) Ist X an den Vertrag mit Y gebunden?

- Lösung zu 1 - Vereinbarkeit mit Art. 34 WVK? Begriff der Pflicht / auch faktische Belastung ? Pro: hier möglicherweise Duldungspflicht, und zwar Duldung der Ausübung von Hoheitsgewalt durch den IStGH, einer Institution, der X nicht zugestimmt hat Pro: hier möglicherweise Duldungspflicht, und zwar Duldung der Ausübung von Hoheitsgewalt durch den IStGH, einer Institution, der X nicht zugestimmt hat Contra: Y hat hier nur das ihm zustehende Recht der Ausübung von Hoheitsgewalt über sein Territorium an den IStGH übertragen Contra: Y hat hier nur das ihm zustehende Recht der Ausübung von Hoheitsgewalt über sein Territorium an den IStGH übertragen

- Lösung zu 3 - I. Dann müsste bilateraler Vertrag wirksam zu Stande gekommen sein 1. Vorliegen eines Vertrages 2. Abschluss, Art. 7 Abs. 2 WVK 3. Wirksamkeit? (hier Art. 46, 50 WVK) a. Art. 46 (-) WVK (subsidiär) b. Art. 50 (+) WVK, aber keine Geltendmachung n. Art. 69 I WVK II. Aufgabe der Vertragsschlusskompetenz durch Zustimmung zum IStGH-Statut (str.)

Abwandlung Es stellt sich heraus, dass der Vertreter von X bei Abschluss des IStGH-Statuts ebenfalls bestochen wurde. X möchte vom Vertrag „zurücktreten“. Ist dies zulässig?

Lösung I. Auslegung des Begehrens: hier Anfechtung II. Notifikation der beabsichtigten Maßnahme, Art. 65 I WVK III. Fristablauf ohne Einspruch, Art. 65 II WVK IV. Notifizierung der Anfechtung, Art. 67 WVK V. Rechtsfolgen, Art. 69 WVK 1. Multilateraler Vertrag, daher Nichtigkeit nur in Bezug auf Zustimmung von X (aber gegenüber allen) 2. Ausschluss der Nichtigkeit nach Art. 69 WVK durch höherrangige Rechtsgüter; hier effektive Strafverfolgung bei internationalen Verbrechen (-, nicht allg. anerkannt)

Art. 60 WVK Erfasste Rechtsfolgen: Beendigung und Suspendierung Erfasste Rechtsfolgen: Beendigung und Suspendierung Feststellung einer „erheblichen Vertragsverletzung“ Feststellung einer „erheblichen Vertragsverletzung“ Es kommt auf die Intensität der Verletzung und nicht darauf an, ob die verletzte Vorschrift für das erreichen des Vertragsziels „wesentlich“ war !

Wichtige Unterscheidung ! Art 60 WVK begrenzt auf erhebliche Vertragsverletzungen begrenzt auf erhebliche Vertragsverletzungen Verfahren nach Art. 65 WVK Verfahren nach Art. 65 WVK Grund: hier Unzumutbarkeit des Festhaltens am V Grund: hier Unzumutbarkeit des Festhaltens am VRepressalie Bei jeder Art von VölkerR-verletzung möglich Bei jeder Art von VölkerR-verletzung möglich Grund: Zwang zur Einhaltung des Völkerrechts Grund: Zwang zur Einhaltung des Völkerrechts

Fallbeispiel Bei den NATO-Luftangriffen 1999 kam es in Serbien und im Kosovo zu zahlreichen zivilen Schäden. Hätte die RF unter Berufung auf die Verletzung der EMRK ihre Verpflichtungen aus der EMRK suspendieren können?

Lösung nach Art. 60 WVK I. Vorliegen wesentlicher Verletzung der EMRK? (str.) II. Multilateraler Vertrag III. Besondere Betroffenheit nach Art. 60 II lit. b, III WVK? IV. Integraler Vertrag im Sinne des Art. 60 II lit. c? V. Ausschluss nach Art. 60 V WVK

Lösung nach Repressalienrecht I. Ausschluss der Repressalie (lex specialis) II. Vorliegen einer Völkerrechtsverletzung III. Möglichkeit der Geltendmachung (Art. 42, 48 ILC-Artikel) IV. Kein Ausschluss, Art. 50 ILC-Artikel V. Verhältnismäßigkeit, Art. 51 ILC-Artikel VI. Notifizierung