-Jobcenter Kreis Heinsberg- Orientierungshilfe Ihr Weg im Jobcenter.

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 Präsentation transkript:

-Jobcenter Kreis Heinsberg- Orientierungshilfe Ihr Weg im Jobcenter

INHALTSÜBERSICHT 1. SGBII - Grundsätzliche Informationen 2. Das Jobcenter - Vereinfachtes Ablaufschema 3. Erläuterung zum Ablaufschema 4. Erwartungen des Jobcenters Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 2

1. SGBII – GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN Wann können SGBII-Leistungen beantragt werden? Sie wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt. Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz und die erstmalige Erteilung einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) liegt mindestens 18 Monate zurück. Sie sind grundsätzlich erwerbsfähig und nicht in der Lage, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mittel sicherzustellen Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 3 Welche Jobcenter-Nebenstelle ist für Sie zuständig? Die Jobcenter-Nebenstelle, die für Ihren Wohnort/ den Ort Ihres tatsächlichen Aufenthaltes zuständig ist. Das Jobcenter Kreis Heinsberg verteilt sich auf 4 Nebenstellen, die jeweils für bestimmte Städte und Gemeinden zuständig sind. Nebenstelle Heinsberg  Heinsberg, Selfkant, Gangelt, Waldfeucht Nebenstelle Geilenkirchen  Geilenkirchen, Übach-Palenberg Nebenstelle Hückelhoven  Hückelhoven, Wassenberg Nebenstelle Erkelenz  Erkelenz, Wegberg

1. SGBII – GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 4 Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Pässe/Identitätsnachweise aller Familienmitglieder. Der/Die elektronische/n Aufenthaltstitel (oder ggf. Bescheinigung/en der Ausländerbehörde über den Abschluss des Asylverfahrens/der Asylverfahren). Ggf. Bescheid über die Einstellung der Leistungen nach dem AsylbLG. Ggf. Mietvertrag, falls Sie eine Wohnung bewohnen, ansonsten der Nachweis über die Unterbringung in einer Übergangsunterkunft (z.B. Gebührenbescheid). Lebenslauf (schulischer/beruflicher Werdegang in Ihrem Heimatland). Erste Vorsprache im Jobcenter Sofern Sie nicht ausreichend deutsch sprechen, bringen Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson Ihres Vertrauens mit, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Sprechen Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten vor: Montags bis freitags 08:00-12:30 Uhr; donnerstags 14:00-17:30 Uhr. Sollten Sie mit Ihrer Familie eingereist sein, ist es ratsam, das die erste Vorsprache gemeinsam mit Ihrem (Ehe-)Partner sowie ggf. Kinder, die nicht (mehr) die Schule besuchen, erfolgt.

2. DAS JOBCENTER - VEREINFACHTES ABLAUFSCHEMA Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 5 Eingangszone Identitätsprüfung, Klärung Aufenthaltsstatus, Datensatz wird überarbeitet bzw. erfasst, Terminvergabe Markt & Integration, Ausgabe des Arbeitspaket SGBII. 2 Erstantragsservice Bedürftigkeitsprüfung. Aushändigung der Antrags- unterlagen & Terminvergabe zur Antragsabgabe. 3 Integrations- fachkraft Clearinggespräch und Absprache der weiteren Vorgehensweise. 4 Erstantragsservice Antragsabgabe und abschließende Bearbeitung des Leistungsantrages. Erteilung des Bewilligungs- oder ggf. Ablehnungsbescheides. 5 Betreuung im JC Leistungsbereich Bei zukünftigen Leistungs- fragen. Integrationsbereich Bei zukünftigen Integrationsangelegenheiten. 6 Ich teile mit, wer ich bin und was ich bis jetzt gemacht habe Ich bekomme meine Antrags- unterlagen Hier bekomme ich Informationen, wie es mit mir beruflich weitergeht Hier entscheidet sich, ob und ggf. ab wann ich Geld vom Jobcenter erhalte Meine direkten Ansprechpartner betreuen mich bei den folgenden Angelegenheiten Empfang Kunde muss deutlich machen, dass er Leistungen nach SGBII beantragen möchte. Ziel Integration in den Arbeits- & Ausbildungs- markt sowie Beendigung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit 1 Meine erste Anlaufstelle - ich muss Leistungen beantragen 7 Beraten Informieren Unterstützen

3. SGBII – ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA (EMPFANG) Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 6 EMPFANG Ich muss deutlich machen, dass ich Leistungen nach SGBII beantragen möchte. Hierfür lege ich meinen Pass/Identitätsnachweis vor (Aufenthaltserlaubnis) & teile mit, dass ich Arbeit/Ausbildung suche und finanzielle Unterstützung benötige. Ich bringe meine Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsgestattung inklusive des Nachweises über den Abschluss des Asylverfahrens/der Asylverfahren mit. Was möchte ich? Welche Unterlagen werden benötigt? 1 Lotsenfunktion ● Beraten ● Informieren ● Unterstützen (sowohl intern als auch extern)

3. SGBII – ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA (EINGANGSZONE) Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 7 EINGANGSZONE ● Identitätsprüfung ● Klärung des Aufenthaltsstatus ● Personaldaten werden erfasst bzw. überarbeitet ● Weitere Termine werden koordiniert Welche Aufgaben hat die Eingangszone  Rentenversicherungsnummer wird beantragt  Auswerten des Anmeldebogens Ü25/U25  Fragebogen zum Werdegang (Arbeitspaket SGBII) wird ausgehändigt  Terminierung für das Erstgespräch bei der Integrationsfachkraft  Weiterleitung an den Erstantragsservice  Besucher- /Kundenkarte wird ausgehändigt Welche weiteren Schritte werden eingeleitet? 2  Aufenthaltsstatus/Unterlagen des BAMF  Persönliche Daten  Schulische Daten  Berufliche Daten  Zielberuf Welche Informationen werden benötigt? Einbezug im Bedarfsfall für alle Nebenstellen ● Beraten ● Informieren ● Unterstützen Lebenslauf

3. SGBII – ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA (ERSTANTRAGS- SERVICE) Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 8 ERSTANTRAGSSERVICE Beantragung der SGBII-Leistungen zur nahtlosen Sicherstellung des Lebensunterhaltes (im Regelfall nach Einstellung der Asylbewerberleistungen).  SGBII Antragsunterlagen  Laufzettel (welche Unterlagen/Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden)  Merkblätter zu SGBII Leistungen  Im Bedarfsfall Kindergeldantrag Terminvergabe zur Antragsabgabe Übergang AsylbLG  SGBII Folgende Unterlagen werden ausge- händigt Bedürftigkeitsprüfung anhand der Angaben/Nachweise zu Einkommen und Vermögen sowie unter Berücksichtigung der notwendigen Bedarfe (Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, …). Habe ich einen Anspruch auf SGBII- Leistungen? 3 Erläuterungen zum Laufzettel und Antragsunterlagen. Ggf. Vermittlung von ehrenamtlichen Personen, die den/die Antragsteller/-in beim Ausfüllen der Antragsunterlagen unterstützt.

3. SGBII – ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA (INTEGRATIONS- FACHKRAFT) Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 9 INTEGRATIONSFACHKRAFT Erstgespräch mit der Integrationsfachkraft.  Zeugnisse/ berufliche Nachweise  Nachweise über ggf. besuchte/begonnene Deutschkurse  Anmeldebestätigung zum Integrationskurs  Besprechung und Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Beginn der Integrations- strategie Festlegung der Integrations- strategie  Kompetenzanalyse (Profiling)  Ermittlung der Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Sprachkenntnisse  Zielfestlegung: ● Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ● Einsatz von Förderinstrumenten ● Integration in Beschäftigung/Ausbildung Ressourcen- orientierte Beratung 4 Unterstützung bei der Kompetenzerhebung und Erläuterung der verbindlichen Eingliederungsvereinbarung. Kontakt mit Sprachkursträgern (Sprachkurskompass). Informationen über Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen. Hinweis auf zugelassene berufliche Anerkennungsstellen.

3. SGBII – ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA (ERSTANTRAGS- SERVICE) Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 10 ERSTANTRAGSSERVICE Antragsannahme nach vorheriger Terminabsprache. Abschließende Bearbeitung und Entscheidung über den Leistungsantrag SGB II- Leistungen Ja oder Nein  Prüfung der Antragsunterlagen  Erstellung des Bewilligungsbescheids  Weitergabe des Leistungsfalles an den zukünftig zuständigen Sachbearbeiter  Ggf. Erstellung eines Ablehnungsbescheids Aufgaben des Erstantrags- service 5 Eventuelle Klärungsbedarfe werden mit dem Leistungsteam und Kunden/in besprochen. Ggf. Erläuterungen zum erteilten Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid.

3. SGBII – ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA (BETREUUNG IM JOBCENTER ) Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 11 Betreuung im Jobcenter Leistungsbereich Ansprechpartner für alle zukünftigen Leistungsfragen und Zahlungen bis zur Leistungseinstellung Integrationsbereich Ansprechpartner für alle zukünftigen Integrationsangelegenheiten während des Leistungsbezuges Ansprech- partner Während des Leistungsbezuges müssen alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Einkommensveränderungen, Arbeitsaufnahmen, usw.) unmittelbar mitgeteilt werden! Im Falle eines geplanten Umzuges, sollte das Jobcenter Kreis Heinsberg vor Abschluss eines neuen Mietvertrages informiert und die Angemessenheit der neuen Unterkunft überprüft werden. 6 ! Angebote des Integration Point ● Infoboard für die Kolleginnen und Kollegen ● Organisation und Durchführung von mehrsprachiger themenspezifischen Gruppenveranstaltungen für die Kunden ● Einzelfallberatung in Bezug auf Arbeits- und Ausbildungsmarkt ● ● Berufliche und schulische Anerkennung

4. ERWARTUNGEN DES JOBCENTERS Jobcenter Kreis Heinsberg – Orientierungshilfe – Ihr Weg im Jobcenter 12 Sie sollten sich verständigen können (ggf. unter Mithilfe einer dolmetschenden Person Ihres Vertrauens) Sie müssen einen vollständigen Antrag stellen, damit Sie Leistungen nach dem SGBII erhalten können Zunächst möchten wir von Ihnen detailliert erfahren, was Sie in der Vergangenheit schulisch und beruflich gemacht haben, wie Ihre aktuelle Situation aussieht und welche Pläne Sie für die Zukunft haben:  Persönliche Daten  Schulischer Werdegang (Wie lange sind Sie zur Schule gegangen? Haben Sie einen Schulabschluss?)  Berufserfahrung (Haben Sie eine Ausbildung/Studium absolviert? Wo waren Sie in den letzten Jahren beschäftigt?)  Im welchen Bereich möchten Sie arbeiten? Welche Fähigkeiten haben Sie?  Möchten Sie im Kreis Heinsberg wohnhaft bleiben? Sie sind verpflichtet, …  uns über Ihre finanzielle und persönliche Situation zu informieren und alle Veränderungen mitzuteilen.  zur Schule zu gehen, falls Sie noch schulpflichtig sind.  sich zu einem Integrationskurs anzumelden bzw. regelmäßig daran teilzunehmen.  an Integrations- und Unterstützungsmaßnahmen des Jobcenters teilzunehmen.  die mit dem Jobcenter getroffenen und in der Eingliederungsvereinbarungen festgelegten Absprachen einzuhalten. Was passiert, wenn Sie sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten?  Sofern Ihr Fehlverhalten selbstverschuldet ist und Sie keinen wichtigen Grund benennen können, kann dies eine vorübergehende Kürzung Ihrer Geldleistungen zur Folge haben.