EINKOMMEN IN ÖSTERREICH GLEICHBEHANDLUNG - GLEICHSTELLUNG.

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 Präsentation transkript:

EINKOMMEN IN ÖSTERREICH GLEICHBEHANDLUNG - GLEICHSTELLUNG

HISTORISCHES § 7 Bundesverfassung –Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ –Beschluss des Gleichheitsgrundsatzes 1953 im Parlament –Folge: Abschaffung der Frauenlohngruppen in den Kollektivverträgen Gleichstellungspolitik in Europa –Verpflichtung zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen seit Gründung im Jahr 1957 (Römische Verträge) Gleichbehandlungsgesetz –Beschluss 1979 mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt – Diskriminierungsverbot!

Lage der berufstätigen Frauen Frauen verdienen österreichweit zwischen 41 % und 24,3 % weniger als Männer 19 % davon sind nicht erklärbar Arbeiterinnen verdienen 68 % ihrer männlichen Kollegen! Frauen haben geringere Chancen am Arbeitsmarkt Wenig Frauen in Führungspositionen

Einkommensverteilung.. Quellen: Lohnsteuerstatistik 2008 Sybille Pirklbauer, AK-Wien

Vielfältige Ursachen … in Branchen mit hohem Frauenanteil ist das Entlohnungsniveau geringer beim Berufseinstieg werden Frauen niedriger eingestuft Einkommensverlauf von Frauen ist geprägt durch Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen Vereinbarkeit und unbezahlte Arbeit ist noch immer hauptsächlich „Frauensache“ Frauen haben dadurch geringere Aufstiegschancen

Was tun? Gesellschaftspolitisch –Bewusstsein schaffen, dass beide in der Gesellschaft die gleiche Rolle haben und diese partnerschaftlich geteilt werden muss –Rahmenbedingungen verbessern, um Frauenbeschäftigung zu erhöhen Kollektivvertragspolitik –Volle Anrechnung von Karenzzeiten, damit es keinen finanziellen Nachteil bedeutet, Kind(er) zu haben –Stärkere Anhebung der unteren Lohnkategorien (viele Frauen beschäftigt) Betriebliche Ebene –Überprüfung und Evaluierung der Einstufung bereits bei Berufsbeginn –Geschlechtergerechte Verteilung von Entgelten – diskriminierungsfreie Kriterien

Gleichbehandlungsgesetz Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt –Diskriminierungsverbot bei der Festsetzung des Entgelts aufgrund des Geschlechtes Novelle 2011 – „Über Geld wird gesprochen“ –Einführung der Einkommenstransparenz Verpflichtung von Unternehmen zur Erstellung eines Einkommensberichtes Große Verantwortung von BetriebsrätInnen –Verpflichtende Einkommensangabe bei Stellenausschreibungen Bei Nichtangabe Verwaltungsstrafe für Unternehmen

Aktion PRO-GE-Frauen 2012 „Scher dich drum“

Echte Männer gehen in Karenz

Danke für die Aufmerksamkeit! Frauensolidarisches Glück auf!