HERZLICH WILLKOMMEN! Leseempfehlungen: Entscheidung: 2 StR 97/14; Urteil vom 10.6.15 (rechtsstaatswidrige Tatprovokation und die Folgen – Bitte auch die.

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HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 2, §§ 211, 212, 216, 222.
Gliederung - Einführung, Wiederholung 1. Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB 2. Täterschaft und Teilnahme, §§ 25 ff. StGB 3. Tötungsdelikte, §§ 211.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen 1. Leseempfehlung Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313 BGH 3 StR 199/15, Urt. v (Notwehrwille)
HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 5, §§ 211, 212, 216 f.
HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 3, §§ 211, 212, 216, 222.
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HERZLICH WILLKOMMEN! Räuberischer Diebstahl und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Erpressung §§ 252, 316a, 253.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen Vertiefung Recht entsteht durch Rechtsprechung. Entscheidungen lesen und verstehen.
HERZLICH WILLKOMMEN! Raub, Qualifikationen und Raub mit Todesfolge §§ 249, 250, 251.
Vertiefung einzelner Probleme
 Präsentation transkript:

HERZLICH WILLKOMMEN! Leseempfehlungen: Entscheidung: 2 StR 97/14; Urteil vom (rechtsstaatswidrige Tatprovokation und die Folgen – Bitte auch die Entscheidungen des EGMR [Furcht gegen Deutschland] EGMR, Entscheidung v , Nr /09, und des BVerfG v , 2 BvR 209/14, 240/14, 260/14, lesen!) Aufsatz: Hillenkamp, Wann ist die Einwilligung in die Lebendorganspende „nicht freiwillig“? MedR 2016, 109 1

Kleine Wiederholung – Vortrag Aktuelle Entscheidung zur Nötigung: BGH, 1 StR 162/13, Beschl. v , Rn. 44 ff. mit 12 Anmerkungen (JURIS) 2

Wiederholung 1 - Nötigung: offener Tatbestand - Gewalt als vis compulsiva und absoluta - Geschichte des Gewaltbegriffes (RG, BVerfG, BGH) - Zweite-Reihe-Rechtsprechung - Drohung, Übel, empfindlich, Warnung - Drohung mit einem Unterlassen - Nötigungserfolg, Finalität - Rechtswidrigkeit, Zweck-Mittel-Relation - Verwerflichkeit - Straßenverkehr, Blockade, Anzeige, Schuldrecht 3

Wiederholung 2 - § 241: mit Verbrechen, vermeintliche Warnung - § 239: Fortbewegungswille, Dauer, Einsperren, auf andere Weise, Erfolgsqualifikation, Flucht d. Opfers - § 239b I Alt. 1, 2; Zwei-Personen: stabile Zwischenlage, BGHSt 40, 350, Entführen, Bemächtigen - § 238: Verhaltensgebundenes Erfolgsdelikt, § 12 II - Antragsdelikt, Abs. 1, unbefugtes Nachstellen - Tatvarianten Nr Nr. 1: Kenntnis des Opfers erforderlich? (Diskuss.) - Nr. 5: Auffangklausel (vgl. § 315b I Nr. 3): § 1??? - Beharrlich – keine Mindestanzahl/variabel = Gesamtwürdigung (BGHSt 54, 189 [L]) - §§ 232 ff., § 235, § 236, § 237 4

Diebstahl und Unterschlagung §§ 242 ff.

Unrecht durch Eigentum (sverletzung) Normen: Lesen! Systematik des Gesetzes § 242 Diebstahl § 243 Besonders schwerer Fall d. D. § 244 D. m. Waffen, WohnungseinbruchsD., Bande § 244 a Schwerer Bandendiebstahl § 246 Unterschlagung § 247 Haus- und Familiendiebstahl § 248 a Diebstahl geringwertiger Sachen § 248 b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs § 248c Entziehung elektrischer Energie 6

§ 242 StGB Geschütztes Rechtsgut: Eigentum (bewegl. Sachen) „Geschützt“ ist damit v. a. der Eigentümer (nicht Gewahrsamsinhaber [früher auch „Besitzer“ genannt – siehe § 252]) aber str. Der bestohlene Dieb als Opfer? (+) Begründung? Schutz für Sachen, die man nicht besitzen darf? (+/-) BGHSt 48, 322 Stimmiges Konzept im Verhältnis BGB zum StGB? Prüfungsaufbau: Sache, fremd, beweglich (kurz) Klassischer Fehler: „beweglich“ auch bei § 303 7

Sache Körperliche Gegenstände (abgrenzbar, Sachbegriff, Rechte (-), Papiere (+), Tiere: vgl. § 90a BGB, §§ 324 I Nr. 1, 325 I, elektrische Energie, § 248 c – obwohl Elektronen fließen) Zahngold, Leichen, Herzschrittmacher, Körper(teile): Kommentar Beweglich – streng genommen überflüssig: wegnehmen = von einem Ort entfernen Weihnachtsbaum, Fertighaus, Kirche (Tagebau) Niemals bei Tieren die Beweglichkeit besonders erörtern … 8

Fremd: Im (Mit-, Gesamthands-)Eigentum eines anderen – also nicht herrenlos oder ausschließliches Eigentum des Täters (Def.!) Herrenlose Sachen, vgl. auch § 292 Sperrmüll, Liebesschlösser (AG Köln, Urt , 526 Ds 395/12 – Lesen: Urteilsstil, Fremdheit, Gewahrsam, Verbotsirrtum), weggeworfene Lebensmittel, Kraftstoff nach Einfüllen vor Bezahlung (anschauliches Beispiel für fehlende Strafbarkeitslücke – sog. Tankbetrug, s. a. § 241 a BGB) Selbstbedienungsläden – dazu auch Wegnahme 9

Wegnahme Bruch fremden, Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams Gewahrsam als tatsächliche Sachherrschaft (Sachherrschaftswille) Faktisch – faktisch-normativ/sozial-normativ? „Die Verkehrsauffassung begreift …“ Wer ist das? Was ist sozial-normativ gesichert? Pflug auf dem Acker – Auto am Straßenrand? Eigentum (§§ 903, BGB) – Gewahrsam – Besitz (§ 854 BGB) – Siehe W/H II Rz. 82 vs. 85 § 935 BGB (Lesen!): Das gestohlene, dann mehrfach weiter verkaufte Fahrrad – Wer ist Eigentümer? 10

DER Gewahrsam - Wo gibt es „das“ Gewahrsam? Sachherrschaft Sachherrschaftswille (Leben, natürl. Person – siehe auch § 263: Täuschen kann man nur natürl. Pers.) als genereller Wille Bruch - Aufhebung des Gewahrsams gg./o. Willen - Begründung neuen Gewahrsams Gewahrsamssphäre/-enklave (Briefkasten, Jackentasche Gewahrsamslockerung Kritik: Beschreibung der Wirklichkeit mit systematisch-normativem Impetus (innerer Antrieb, Anstoß, Schwung, Ungestüm) 11

Gewahrsamsgehilfe – Mitgewahrsam Unterscheiden: herren- u. gewahrsamslos Verschlossene Behältnisse: Zugriffsmöglichkeit? Gelockerter Gewahrsam Problem: Immer weitere Differenzierung und an (tatsächlichen) Einzelfällen und deren konkreten Umstände angelehnte Erörterung 12

Bruch: Aufhebung des g. gg./o. Willen Fälle: Sammelgarage (BGHSt 18, 221 – Lesen, Abgrenzung Diebst. in mittelb. Täterschaft z. Dreiecksbetrug) Diebesfalle (Prüfungsaufbau?) Neuer Gewahrsam: ungestört Verschiedene „Theorien“ (Apprehension usw.) W/H: „alle (zufälligen) Umstände des Einzelfalles“ Diebstahl keine heimliche Tat Sicherungsetiketten, Vollendung und Beendigung (gewisse Festigkeit und Sicherung) 13

Vorschau 18. Mai: Vertiefung § 242, insbesondere subjektiver TB § 243 i. V. m. d. Versuchsproblematik § 244 § 244a § 247 § 248a §§ 248b f. 14