StädteRegion Aachen Behindertenbeauftragter. StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter2 Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind Pflichten.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
INKLUSION eine Herausforderung an Schule, Behinderten- und Jugendhilfe
Advertisements

Handicapped …aber nicht jede Behinderung ist sichtbar
Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen
BGG Definition Barrierefrei
Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen
Leitbild Schule intern Schule & Entwicklung Schule & Partner.
Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgruppe 8 Teilhabe am öffentlichen.
Arbeitsgruppe 5 Gesundheit und Pflege
Betriebsrat Thea Sund Betriebsversammlung Betriebsrat Bericht Integrationsvereinbarung.
Behinderung – was ist das ?
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Integrierte Versorgung im Kontext Gemeindepsychiatrischer Verbünde
Hilfe und Beratung Für berufstätige Menschen mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder erheblichen seelischen Problemen und für deren Arbeitgeber.
Zugänglich für alle? Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft
International Disability Alliance
Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
Bauordnungsrechtliche Voraussetzungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen
Schulung für ABB- Wohnberater Barrierefreiheit und Mobilität bis in Rheinsberg Allgemeiner Behindertenverband Brandenburg e.V. Schulung.
Modellregion Integration Wetzlar
Internet ohne Barrieren - Und was ist mit der Sprache?
Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr
damit es gute Hilfs-Angebote für behinderte Frauen und Mädchen gibt?
Gesunde Städte-Netzwerk Deutschland
Präventionswegweiser e.V.
Fachdienste für Arbeit
Organisationsstruktur – Stadt Guben
Energieeffizienz in Gemeinden Motivation der Bürger/Innen Klimaschutz geht uns alle an -> es geht darum, dem einzelnen zu zeigen, wie auch er seinen Beitrag.
Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Art. 17 BayBGG.
Kommunale Jugendpolitik. und. Gemeinde – Jugendarbeit
Mentoren-Netzwerk für mehr Vielfalt in Unternehmen Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. Gefördert vom Bundesministerium.
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
UN – Behindertenrechtskonvention
Prof. Dr. Christian Bernzen
BERLIN BRANDENBURGER PFLEGETAG 12. FEBRUAR 2009 Chancen und Möglichkeiten der Integration der Alten- und Behindertenhilfe am Beispiel der Niederlande Jan.
Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat Art. 19 BayBGG LBRV.
Arbeitsgruppe 7 Schutz der Menschen- und Persönlichkeitsrechte
Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung
„ A u f g e f ä c h e r t “ : Öffentliche Soziale Leistungen im Landratsamt Würzburg
Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen.
Arbeitsschutz - Organisation
Junge Menschen befähigen Junge Menschen bevollmächtigen Junge Menschen fördern CVJM-Identität stärken Thematisches Ziel Konkretionen G EMEINSAME Z IELE.
Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
…im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen
8. Öffentlichkeitsveranstaltung Bau Kompetenz München
Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre Umsetzung in Österreich
Qualitätsoffensive der Hauptschulen im Rheinisch Bergischen Kreis - Ausbildungsreife-
Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK
Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.V.
LVR-Dezernat Soziales und Integration Teilhaben und Teil sein – wie die inklusive Gesellschaft entstehen kann. Eine Zukunftsaufgabe des LVR Vortrag vor.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz Rückblick sowie Vorstellung und Diskussion von Eckpunkten zur inhaltlichen Notwendigkeit der Überarbeitung.
Die Staatenberichtsprüfung aus Sicht der BRK-Allianz (Zivilgesellschaft) Pastor Uwe Mletzko Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe.
……bereitgestellt von einer SBV
Integrationsfachdienst
Andreas Schnücker Koordinator Asyl- und Flüchtlingsarbeit
Die Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH Von der Zuständigkeit zur Verantwortung...
„BARRIEREFREIES RATHAUS“ - Präsentation Vorplanung © 2016 Haas + Haas ARCHITEKTEN INGENIEURE Hauptstraße Eibelstadt Tel /
Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung Dipl. Soz.Gerontologe David Stoll Seite.
Pflegende Angehörige – Zu Hause pflegen – Chancen und Möglichkeiten 14. April 2005, Gelsenkirchen Pflegeberatung bei der Verbraucherzentrale NRW.
Klaus Heinrich 1 Die Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Universität Tübingen Informationen im Rahmen der O-Wochen.
Inklusion in den evangelischen Kirchengemeinden in Baden und Württemberg Auswertungsergebnisse der Sachstandserhebung Juni / Juli 2013.
Euskirchen Netzwerk „Verkehrssichere Städte und Gemeinden im Rheinland“ - Ein Beitrag zum Klimaschutz Theo Jansen Verkehrsverbund Rhein-Sieg.
Autor Die örtliche Betreuungsbehörde (stelle) ________________________________________ Ihre Aufgaben und ihre Verantwortung im Betreuungswesen.
Folie 1 Schwerbehinderten- vertretung im PL. Folie 2 DIE 11 WICHTIGSTEN ARGUMENTE, EINE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG ZU WÄHLEN: 1. AUF RECHTE NICHT VERZICHTEN.
Barrierefreiheit aus der Sicht des Mittelstands – Herausforderungen für das private Busgewerbe Anja Ludwig Leiterin Recht Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer.
Gemeinsam zur Inklusion Die Sichtweise der MitarbeiterInnen und Mitarbeiter 3 Tagesstrukturstandorte in Wien, 1 in NÖ BALANCE ist eine von ca 35 Organisationen.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
Was du heute kannst besorgen – das verschiebe nicht auf morgen
 Präsentation transkript:

StädteRegion Aachen Behindertenbeauftragter

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter2 Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind Pflichten der öffentlichen Hand Möglichkeiten zur Unterstützung suchen finden umsetzen für wen durch wen

StädteaRegion Aachen - Behindertenbeauftragter3 Ziel Benachteiligung beseitigen/ verhindern gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmte Lebensführung – der zentrale Gedanke: Behindertengleichstellungsgesetz

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter4 Definition barrierefrei sind bauliche Anlagen Verkehrsmittel technische Gebrauchsgegenstände Systeme zur Informationsverarbeitung akustische/visuelle Informationsquellen Kommunikationseinrichtungen wenn sie Barrierefreiheit

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter5 für Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Menschen mit Kleinkindern in allgemein üblicher Weise ohne besondere Erschwernis ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind Barrierefreiheit

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter6 Anfallsleiden/ Epilepsie Blindheit und Sehbehinderungen chronische und innere Erkrankungen geistige Behinderung Hörschädigungen Schädigung an Gliedmaßen des Skelettsystems des Zentralnervensystems seelische Behinderungen Suchtkrankheiten Behinderungen

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter7 Einwohnerzahl StädteRegion Aachen ~ davon Menschen mit Behinderung ~ (hochgerechnete Zahl) – davon schwerbehinderte Menschen ~ (hochgerechnete Zahl) Zahlen Menschen mit Behinderung in der StädteRegion Aachen

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter8 Fördermaßnahmen GVFG Stellungnahme BehB unbedingt erforderlich, (da sonst keine finanziellen Mittel) Internetpräsens Beachtung der Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Behindertengleichstellungsgesetz

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter9 Schriftverkehr, Vordrucke, Kopfbogen alle schriftlichen Unterlagen sind barrierefrei zu gestalten öffentlich zugängliche Gebäude Neu- und Umbauten Praxen Gaststätten Seniorenheimen Behindertengleichstellungsgesetz

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter10 Verbandsklagerecht Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Erlangung der Barrierefreiheit auch auf Veranlassung einzelner behinderter Menschen Behindertengleichstellungsgesetz

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter11 Behindertengleichstellungsgesetz

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter12 Grundgesetz Art. 3 Behindertengleichstellungsgesetz Sozialgesetze ( SGB I – XII) Verwaltung (Hauptsatzung StädteRegion Aachen) Aufgaben des Behinderten- beauftragten Kooperation mit der AG Behinderten- hilfe e. V. Der Behindertenbeauftragte Aufgaben als SchwbV (Vertrauensperson) für die sb Mitarbeiter Behinderten- beauftragter als Ombudsmann Bürger der StädteRegion Aachen

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter13 Aufgaben des Behinderten- beauftragten Behindertenbeauftragter Organisatorische Zuordnung: Dezernent I

Kreis Aachen - Behindertenbeauftragter14 Aufgaben des Behinderten- beauftragten Behindertenbeauftragter Information Beratung Städteregionsverwaltung Stadt-/ Gemeindeverwaltungen Städteregionstag, Stadträte Sozialausschuss Seniorenbeirat, Pflegekonferenz Gesundheitskonferenz Bauausschuss

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter15 Aufgaben des Behinderten- beauftragten Behindertenbeauftragter Impulse Bundes-, Landes bzw. kommunaler Ebene zur Fortentwicklung der Behindertenpolitik Weitergabe von Anregungen der Behinderten- bzw. Wohlfahrtsverbände Ansprechpartner für einzelne behinderte Menschen

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter16 Aufgaben des Behinderten- beauftragten Behindertenbeauftragter Dezernat StädteRegionsrat Stabsstelle 16 – Behindertenhilfeplan Personal, Schul und Sozialdezernat barrierefreie Informationstechnik Veröffentlichungen, Schriftverkehr

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter17 Aufgaben des Behinderten- beauftragten Behindertenbeauftragter Baudezernate, auch der Kommunen Fördermaßnahmen städteregionsseigene Gebäude (KiGa, Schulen, Verwaltungen) Beteiligung an Baugenehmigungsverfahren

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter18 Aufgaben des Behinderten- beauftragten Behindertenbeauftragter Regionalkonferenz Hilfeplankonferenz örtliche Fürsorgestelle Versorgungsverwaltung Integrationsamt

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter19 Arbeitsplätze Ausstattung/ techn. Möglichkeiten Teilnahme/ Mitwirkung/ Aushandeln Einstellungsgesprächen Konfliktlösungsgesprächen (Mediation) Beförderungen/ Eingruppierungen Integrationsvereinbarung Aufgaben als SchwbV (Vertrauensperson) für die sb Mitarbeiter Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter20 Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen Interessenvertretung Personalrat Arbeitskreise Arbeitssicherheit Aufgaben als SchwbV (Vertrauensperson) für die sb Mitarbeiter

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter21 AG Behindertenhilfe Geschäftsführung der AG Behindertenhilfe Mitgliederversammlung Leitung Arbeitskreis „Organisation“ Koordinierung der Arbeitskreise Zusammenarbeit ~110 Verbände,Vereine,Selbsthilfegruppen Behindertenbeiräte der Kommunen Kooperation mit der Arbeitsge- meinschaft Behinderten- hilfe

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter22 Behindertenbeauftragter Ombudsmann Zusammenarbeit mit allen in der Behindertenhilfe der StR Aachen tätigen Vereinen, Verbänden, Verwaltungen dadurch breites Spektrum an Hilfemöglichkeiten partnerschaftliche Kooperation mit Integrationsamt, öFSt, Versorgung Arbeitsagentur, ARGE Behinderten- beauftragter als Ombudsmann

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter23 Beratung Verwaltung/ Institutionen  Behördenleitung  Dezernate I-V  politische Gremien  ka. Kommunen  Beiräte, Foren, Ausschüsse  AG Behindertenhilfe  Regionalkonferenz  Hilfeplankonferenz  Arbeitsagentur  Integrationsamt  örtl. Fürsorgestelle  Versorgungsamt Beratung personenbezogen/ maßnahmenorientiert  Hilfen für behinderte Menschen  Maßnahmen zur Barrierefreiheit  Baumaßnahmen  Schriftverkehr  Veröffentlichungen  Bescheide Aufbau- und Ablauf- Organisation  Aufbau und Pflege einer Datenbank  Info durch Ämter  Info des BehB  Änderungen von §§  Beteiligungen  Berichtswesen  Sachstandsberichte Zusammenfassung

StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter24 mobil0172/ Fax0241/ Telefon0241/ Bürgertelefon08000/