Ergänzungstarifvertrag

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 Präsentation transkript:

Ergänzungstarifvertrag Bosch

Ausgangspunkt: Bosch stellt die Tarifbindung seiner F+E-Aktivitäten in Frage Dies gilt i.B. für den neuen F+E-Standort Abstatt Verhandlungsziel der IG Metall: - Absicherung der Tarifbindung für möglichst viele Beschäftigte - Nachteilige Regelungen für Beschäftigte vermeiden, für Beschäftigte attraktive Wahlmöglichkeiten schaffen - Arbeitszeitpolitik muss auch in Zukunft dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden

Die Sachargumente von Bosch: der regionale Arbeitsmarkt für Ingenieure in den gesuchten Fachrichtungen ist geräumt. - diese Situation wird auch in den nächsten Jahren anhalten - die F+E-Standorte können nicht im selben Umfang wie andere Bosch-Standorte mit Produktionsanteilen 40-Stunden-Verträge für Ingenieure anbieten (18% Quote) die großen Konkurrenten im F+E-Bereich ( DC, Porsche ) bieten trotz Überschreitung der 18% Quote 40-Stunden-Verträge an. Fazit aus Sicht von Bosch: Bosch will keine Verträge brechen. Daher gibt es nur zwei Alternativen: Bosch und IG Metall finden Alternativen oder -Bosch geht keine Tarifbindung bei Erweiterungsinvestitionen ein.

Arbeitszeitrealität im Entwicklungszentrum Schwieberdingen: 18% Quote wird knapp überschritten Bosch stellt Ingenieure in nicht-tarifgebundenen Betrieben mit 40-Stunden Verträgen ein. Hier besteht auch kein Problem der Abwerbung aus tarifgebundenen Bereichen. Ständige Mehrarbeit. Im Durchschnitt beträgt diese über 5 Stunden pro Woche für Ingenieure (40,2 Std.).

Typisch: Sättigungs- und Basiseffekt. Dauerhaft Bedarf auf Ebene 1985

Wie sich die Zahlen ab 2005 entwickeln ist schwer vorherzusagen.

Konsequenz: Unterschiedliche Arbeitsbedingungen auf dem gleichen berufsspezifischen Arbeitsmarkt 18% Ingenieure Ingenieure 18% Produktion Produktion Produktionswerk F+E-Standort

Rechtliche Rahmenbedingungen: BAG-Entscheidung v. 17. 6 Rechtliche Rahmenbedingungen: BAG-Entscheidung v. 17.6.1997 „Der Senat betrachtet die umstrittene Tarifbestimmung als Betriebsnorm, bei der es nach § 3 Abs. 2 TVG nur auf die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ankommt. Die Quote war also an sich zu beachten. Dennoch konnte der Betriebsrat der geplanten Einstellung nicht widersprechen, weil diese nicht gegen § 7.1.4. MTV verstößt. Die Tarifbestimmung überlässt es dem Arbeitgeber, wie er die vorgegebene Quote termin-gerecht erreicht, bindet ihn also nicht bei einzelnen personellen Maßnahmen.“

Das Verhandlungsergebnis:

Südwestmetall / IG Metall Flächentarif Vertragsparteien: Südwestmetall / IG Metall Geltungsbereich: Alle M+E Betriebe die Mitglied bei Südwestmetall sind Ergänzungstarif Vertragsparteien: Südwestmetall / IG Metall Geltungsbereich: Robert Bosch GmbH Schwieberdingen Robert Bosch GmbH Abstatt Bosch-Rexroth AG Schwieberdingen Regelungsinhalt: Abweichende Regelung zur 18% Quote §§ 7.1.1. – 7.1.4.

Beschäftigte können wählen zwischen: Ausnahme: über 140.000.-DM Jahresverdienst Arbeitszeit 35 – 40 Std. davon max. 37, 5 Std. bezahlt. Differenz in LZK Voraussetzung über K6/T6 + Ausnahmen Arbeitszeit bis 40 Std. bezahlt Voraussetzung: Angebot des Arbeitgebers Max. 18% Bezahlte Arbeitszeit 30 – 35 Std. zusätzlich 5 Std. in LZK. Arbeitszeit 35 Std. (Basismodell) Neu Heute Neu

Auf das Langzeitkonto hat nur der Beschäftigte selber Zugriff. Es ist Insolvenzgesichert. Es besteht Anspruch auf Entnahme in der Form: Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit unter 35 Befristete Freistellung Die konkrete Lage ist mit dem Vorgesetzten zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande gibt es ein betriebliches Schlichtungs- verfahren. Einer solchen Vereinbarung bedarf es nicht, bei: persönlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen Gleitender Übergang in die Altersrente ab dem 55. Lebensjahr In diesen Fällen müssen Ankündigungsfristen eingehalten werden. Die Mindestdauer beträgt hier 3 Monate Weiter kann in den Fällen des § 1 Besch-TV (Arbeitszeitverkürzung ohne Entgeltausgleich bei Beschäftigungsproblemen) Zeitguthaben zum Entgeltausgleich eingesetzt werden.

Es gelten folgende Grundsätze: -Die Wahl des Arbeitszeitmodells ist freiwillig. Jede geleistete Arbeitszeit wird erfasst und dokumentiert Arbeitszeit verfällt nicht Zusätzliche Verpflichtung zur Begrenzung von Mehrarbeit Arbeitszeitkontenstände müssen vor dem Ausscheiden, spätestens vor Rentenbeginn ausgeglichen werden Sonderregelung für „Störfälle“ wie Tod oder Ausscheiden aus dem Unternehmen

Weitere Verabredungen zum Tarifvertrag für Bosch: Erweiterte Arbeitszeitmodelle auch für: Einstellung von FH-und BA Absolventen (befristet auf 5 Jahre) in K5/T5 Leitungssekretärinnen und Ausbildungsmeister Eckpunkte einer BV zu Langzeitkonten bei Bosch: Garantierte Verzinsung des Zeitguthabens mit 6% Konto wird als Zeit-Wert-Konto extern geführt Ausfallprinzip: Kontozufluss auch bei Urlaub und Krankheit

Revisionsklauseln (Rückführung auf Basismodell 35 Stunden-Woche): Betrieblich: -vor Einführung von Kurzarbeit - vor Durchführung von Personal- anpassungsmaßnahmen ( bedarf einer Betriebsvereinbarung ) Tariflich: - bei einer erheblichen Veränderung auf dem Arbeitsmarkt für betroffene Beschäftigtengruppen (Einigung zwischen den Tarifvertrags- parteien, im Streitfall entscheidet die tarifliche Schlichtungsstelle) - Kündigung und Neuverhandlung des Ergänzungstarifes