31. Mai 2016 / Seite: 1 F i n a n z e n Themenbereiche  Kirchensteuer  Aufteilung der Kirchensteuer  Schlüsselzuweisung  Aufbau des Haushaltsplanes.

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 Präsentation transkript:

31. Mai 2016 / Seite: 1 F i n a n z e n Themenbereiche  Kirchensteuer  Aufteilung der Kirchensteuer  Schlüsselzuweisung  Aufbau des Haushaltsplanes  Grundsätze für die örtliche Rechnungsführung  Versicherungen  Fundraising

31. Mai 2016 / Seite: 2 Kirchensteuer Gesamteinnahmen der Erzdiözese

31. Mai 2016 / Seite: 3 Anteil der Kirchengemeinden Anteil des Bistums Schlüsselzuweisungen 37 % Ausgleichstock 8 % Davon - 3% HH - Zuweisungen - 5% IV - Zuweisungen 55 % Aufteilung der Kirchensteuer 125,8 Mio € 27,2 Mio € 187,0 Mio €

31. Mai 2016 / Seite: 4 H A U P T- und N E B E N A N S Ä T Z E zur Berechnung der Punktezahlen und der Schlüsselzuweisungen im Haushaltszeitraum 2010 und 2011 Kath. Kirchengemeinde Musterhausen Ziff. Bezeichnung Werte Punkte ================================================================= 2.1 Hauptansatz Katholiken der Kirchengemeinde / Punkte Hauptkirchen Pfarrkirche 725 qm 24 Zusatzpunkte für die Hauptkirchen zur Rücklagenbildung Pfarrkirche 725 qm 24 weitere Kirchen u. Kapellen mit wöchentl. Gottesdienst Kapelle der Schwestern 28 qm 10

31. Mai 2016 / Seite: 5 Ziff. Bezeichnung Werte Punkte ================================================================= Pauschale Zuweisungen für Gemeinderäume Fläche der Seelsorgeeinheit in qkm 28 Punkte für Gemeinderäume Sonstige Gebäude Pfarrhaus 12 Kindergarten St. Josef 4 Kindergarten St. Maria Kindertagesstätten Kath. Kindergarten St. Nikolaus Kath. Kirchengemeinde Kinder: 85 davon Tagheimkinder: Gruppen: 4 78 Punkte für die Kindertagesstätte 78 Kath. Kindergarten Regenbogen Kath. Kirchengemeinde Kinder: 129 davon Tagheimkinder: Gruppen: Punkte für die Kindertagesstätte 131

31. Mai 2016 / Seite: 6 Ziff. Bezeichnung Werte Punkte ================================================================= Für soziale und caritative Aufgaben Zusatzpunkte für die Seelsorgeeinheit die GESAMTPUNKTEZAHL mit > 464 ergibt für 2010 und 2011 bei einer Punktquote von 480,-- Euro den Jahresbetrag von > Euro Die monatliche Teilzahlung beträgt  Euro

31. Mai 2016 / Seite: 7 Deckblatt Vorbemerkungen Berechnung der SchlüsselzuweisungAnlage 1 Feststellung des RechnungsergebnissesAnlage 2 des vorherigen Haushaltszeitraumes VermögensdarstellungAnlage 3 Stellenbesetzung KirchengemeindeAnlage 4 Erhöhter Haushaltsansatz Verw. – HHAnlage 5 Finanzierung von Ausgaben Inv.- HH HaushaltsbeschlußAnlage 6 Aufbau des Haushaltsplanes

31. Mai 2016 / Seite: 8 Aufbau des Haushaltsplanes a) Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben nach Gebäuden und Bereichen (Beispielgemeinde) Ausgabenverteilung:Einnahmenverteilung: Personalkosten25 %Schlüsselzuweisung63 % Energiekosten12 %besondere Schlüsselz. 6 % Sachkosten22 %Zinsen 8 % Schuldendienst 8 %Spenden, KLB 8 % Zuschuss Kindergarten21 %Mieten, Erbpacht 7 % Zuführung Rücklagen12 %Sonstige Einnahmen 8 %

31. Mai 2016 / Seite: 9 Baumaßnahmen Beschaffung von Geräten / Ausstattungen über Euro GRUND: Erfordernis des Stiftungsratsbeschlusses Darstellung der Finanzierung Die Summe aus Verwaltungshaushalt und Investitionshaushalt ergibt die Zusammenstellung der Gesamtsumme für die Beschlussfassung. (Anlage 6 – Vorbemerkungen) b) Investitionshaushalt Vermögensrechnung Darstellung des Vermögens und der Schulden einer Kirchengemeinde Aufbau des Haushaltsplanes

31. Mai 2016 / Seite: 10 Darlehensfond Freiburg „Hausbank“ der Erzdiözese Freiburg VermögensanlageVerzinsung 3 % DarlehensvergabeAnnuität 9 % Zins 5 % Tilgung 4 % Das Erzb. Ordinariat beteiligt sich mit 40 % am Schuldendienst Ausgleichstockzuweisungen zum Ausgleich der Haushalte als Zuschuss zu Baumaßnahmen

31. Mai 2016 / Seite: 11 Grundsätze der örtlichen Rechnungsführung (Amtsblatt 1992 S. 311, zuletzt geändert durch Amtsblatt 1996 S. 449)  Stiftungsrat und Pfarrer sind auch für die örtliche Rechnungsführung verantwortlich.  Gelder von rechtlich unselbständigen Gruppierungen bzw. von Gruppierungen, die im Auftrag der Kirchengemeinde handeln, gehören zum örtlichen Kirchenvermögen. (Ausnahme: z.B. verbandlich organisierte Gruppen (Kolping, DJK, KJG)  Wer örtl. Kirchenvermögen verwaltet, muss ein Kassenbuch führen.  Der Stiftungsrat hat das Recht und die Pflicht, mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Kassenbücher vorzunehmen sowie einen Kassensturz jährlich durchzuführen.  Grundsätzlich gilt das Vier – Augen - Prinzip

31. Mai 2016 / Seite: 12 Unfallversicherung(Sammelversicherung) Haftpflichtversicherung (Sammelversicherung) Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (Sammel)(SB 500 Euro) Leitungswasserversicherung (Sammelversicherung) (SB 750 Euro) Feuerversicherung (Rahmenversicherung) Elektronikversicherung(Sammelversicherung) Bauwesenversicherung(Rahmenversicherung) Gebäudeversicherung (Rahmenvers.)(SB je nach Ereignis ) Dienstreisekasko-Versicherung (Sammelvers.)(SB 500 Euro) V e r s i c h e r u n g e n

31. Mai 2016 / Seite: 13 Ansprechpartner : Versicherungsbüro Löffler Herrenstraße Freiburg Telefon: 0761/38785 – 0 oder Telefax: 0761/38785 – 20 Homepage: Ansprechpartner bei der Verrechnungsstelle Radolfzell: Herr Dominik Matt Telefon:07732 – E- V e r s i c h e r u n g e n

31. Mai 2016 / Seite: 14i Mehr als Spendensammeln…. Spender, Stifter gewinnen…. …Zukunft sichern. Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg Stabstelle Fundraising Schoferstrasse 2, Freiburg Leitung: Herr Udo Schnieders Tel.:0761 – Fax:0761 – E – Homepage: F u n d r a i s i n g :