Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.

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© SGV, Benno Wolfgang Ecker,
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KG & Stille Gesellschaft
Das Gesellschaftsrecht
1. Intro und Allgemeines 2. Rechtsformen 3. Steuerliche Behandlung 4. Partiarisches Darlehen 5. Vorteile.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Beschäftigungsformen im Verein.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Scheinselbständigkeit.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Rechnungen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Mittelverwendung.
Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Spendenrecht.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsmitgliedschaft.
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Steuerliche.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Pauschaler Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder.
Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V. Stand: Oktober 2010 Übersicht über steuerbegünstigte und – belastungen steuerbegünstigter.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abteilungskassen im Vereine.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Bauabzugssteuer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Reisekosten neu ab
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Startgelder.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen.
Steuerliche Behandlung von Startgelder
Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
für gemeinnützige Vereine
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Benefizveranstaltungen
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Dezember 2017.
Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: März 2018.
Durchführung Kassenprüfung
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem nichtsteuerbegünstigten Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und.
Steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen
für gemeinnützige Vereine
Steuerliche Behandlung
Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand:
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Abteilungskassen im Vereine
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Vereinsgemeinschaften
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Benefizveranstaltungen
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Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Gesetzliche Voraussetzungen §§ 705 ff BGB: § 705 BGB Gesellschaft bürgerlichen Rechts § 705 BGB Inhalt eines Gesellschaftsvertrages § 706 BGB Beiträge der Gesellschafter § 707 BGB Beitragserhöhung § 708 BGB Sorgfaltspflicht der Gesellschafter § 709 BGB Gemeinschaftliche Geschäftsführung § 710 BGB Übertragung der Geschäftsführung § 712 BGB Ende der Geschäftsführung § 713 BGB Verweisungsnorm für Rechts und Verpflichtungen der Geschäftsführer § 718 BGB Gesellschaftsvermögen § 719 BGB Bindung an die gesamte Hand § 721 BGB Gewinn- und Verlustrechnung § 722 BGB Anteile an Gewinn und Verlust Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Steuergesetzesgrundlage § 180 Abgabenordnung Nach § 180 Abgabenordnung müssen einheitlich und gesonderte Feststellungen durchgeführt werden, wenn die Einnahmen und/oder Einkünfte mehr als einer Person zuzurechnen sind. Eine Spielgemeinschaft besteht immer aus mehr als einer Person (mindestens 2 Vereinen). Somit liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Eine Spielgemeinschaft kann aus mindestens zwei oder mehreren Vereinen gebildet werden. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt auch vor, wenn mindestens zwei oder mehrere Vereine gemeinsam eine Veranstaltung durchführen. Eine Spielgemeinschaft oder Vereinsgemeinschaft ist ein eigenständigen steuerliches Rechtsbebilde (Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Spielgemeinschaft Verein A mit Fußballsparte Verein B mit Fußballsparte Verein C mit Fußballsparte Teilnahme am Spielbetrieb Fußball mit einer gemeinsamen Mannschaft Grundlage: schriftliche Vereinbarung zwischen Verein A,B,C (Gesellschaftsvertrag) Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Vereinsgemeinschaft Verein A mit Sportveranstaltung Verein B mit Sportveranstaltung Verein C mit Sportveranstaltung Durchführung einer gemeinsamen z.B. Sportveranstaltung Grundlage: schriftliche Vereinbarung zwischen Verein A,B,C zur Durchführung z.B. einer Veranstaltung (Gesellschaftsvertrag) Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Grundlage einer Spiel- oder Vereinsgemeinschaft Gesellschaftsvertrag Namentliche Bezeichnung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (XY GbR, oder Veranstaltungs GbR, oder XY Spielgemeinschaft) Genaue Bezeichnung der gemeinsamen Tätigkeit (Spielgemeinschaft: Fußballspielgemeinschaft, Veranstaltung: Fußballturnier oder Sommerfest) Genaue und abschließende Benennung der Gesellschafter der GbR (Vereinsnamen) (Nennung aller beteiligten Vereine mit vollständige Namensnennung der Vereine) Beteiligungsverhältnisse (Wenn keine Beteiligungsverhältnisse vertraglich vereinbart wurden, gilt grundsätzlich die Aufteilung der Beteiligung nach gleichen Teilen) Geschäftsführung (Namentliche Benennung eines oder mehrere Geschäftsführer und/oder Empfangsbevollmächtigten) Einbringung eventuellen Vereinsvermögens eines Gesellschafters in die GbR (Sollte ein beteiligter Verein eigenes Vereinsvermögens in die GbR eingebracht haben, ist eventuell ein Eigentumsvorbehalt in den Vertrag aufzunehmen (Sonderbetriebsvermögen) Auflösungsbestimmungen der GbR oder das Ausscheiden eines Gesellschafters muss vertraglich geregelt werden (Behandlung des Vermögens der GbR im Falle der Auflösung, oder die Behandlung des Gesellschafteranteil beim ausscheiden eines Gesellschafters aus der GbR) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Gesellschaftsvertrag Bezeichnung der Gesellschafter Tätigkeit der Gesellschaft Beteiligungs- verhältnisse Geschäftsführung Regelung von Sondervermögen Name der Gesellschaft Auflösung der GbR Ausscheiden eines Beteiligten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Pflichten einer Gesellschaft Vorlage eines Gesellschaftsvertrags bei der Finanzverwaltung Abgabe von jährlichen Steuererklärungen (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte; Umsatz- und Gewerbesteuererklärung) Aufzeichnungspflichten durch die Führung von Geschäftsbüchern (Kassen- und Protokollbuch) Durchführung von jährlichen Gesellschafterversammlungen (Mitgliederversammlung) Schriftliche Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Aufnahme oder ausscheiden eines Gesellschafters. Schriftliche Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Änderungen der Beteiligungsverhältnisse Haftung eines jeden Gesellschafters in voller Höhe Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Verein A gemeinnützig Verein B gemeinnützig Verein A gemeinnützig Verein B nicht gemeinnützig GbR genießt die steuerlichen Vorteile gemeinnütziger Vereine GbR hat nicht die steuerlichen Vorteile gemeinnütziger Verein Besteuerungsgrenzen Zwecke betrieb und wirt- schaftlicher Geschäftsbetrieb ,- € vorhanden Keine Besteuerungsgrenzen Steuerpflicht mit Ausnahme der Freibeträge der Einzelsteuergesetze Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ZweckbetriebWirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen Sportveranstaltung Einnahmen kommerzielle Veranstaltung Aufteilung der Einnahmen nach dem Beteiligungsverhältnis Anteiliger Gewinn/Verlust zum Kassenbericht des Gesellschafters Hinzurechnung der anteiligen Einnahmen beim Gesellschafter für die Beurteilung der Zweckbetriebsgrenze (35.000,-€) Hinzurechnung der anteiligen Einnahmen beim Gesellschafter für die Beurteilung der Steuergrenze von ,-€ Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013