Amt für soziale Angelegenheiten Trier Das Schwerbehindertenrecht Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)

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Amt für soziale Angelegenheiten Trier Das Schwerbehindertenrecht Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Themenbereiche 1. Antrags- und Ermittlungsverfahren 2. Grad der Behinderung 3. Merkzeichen 4. Bestandskraft von Bescheiden 5. Nachweise

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Antrags- und Ermittlungsverfahren Gesetzliche Grundlagen: Sozialgesetzbuch IX Versorgungsmedizinische Grundsätze - als Teil der Versorgungsmedizin- Verordnung vom

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Antragsstellung unter Beachtung von: Antragsbefugnis und Datenschutz

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Sachverhaltsaufklärung Beiziehen von ärztlichen Unterlagen, Berichte von Krankenkassen und anderen Stellen

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Entscheidungsvorschlag durch den medizinischen Sachverständigen

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Was ist eine Behinderung? Einschränkung der – körperlichen Funktion – geistigen Fähigkeiten – seelischen Gesundheit nicht nur vorübergehend keine alterstypischen Erscheinungen wenigstens Einzel-GdB von 10

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Ermittlung des Gesamt-Grades der Behinderung (Gesamt-GdB) Einzel-GdB Gesamt-GdB

Amt für soziale Angelegenheiten Trier 1.Wirbelsäulensyndrom mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in HWS und LWS (40) (Mobilität) 2. Bewegungseinschränkung beider Schultergelenke (20) (Mobilität) 3.Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck (20) (Mobilität) Gesamt-GdB von 50 Gesamt-GdB: Beispiele

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Gesamt-GdB: Beispiele 1. Sehminderung beider Augen (50) 2. Magenfunktionsstörung (10) 3. Bluthochdruck (10) 4. HWS-Leiden (10) Gesamt-GdB von 50

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Heilungsbewährung Was ist Heilungsbewährung?

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Heilungsbewährung - Beispiele 1.Entfernung eines Dickdarmtumors im Stadium T3 in Heilungsbewährung – Einzel-GdB von 80 Gesamt GdB von 80 Heilungsbewährungszeitraum von 5 Jahren.

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Ablauf der Heilungsbewährung 1.Restfolgen nach Dickdarmteilresektion mit Verdauungsstörung - Einzel-GdB von 20 Gesamt-GdB von 20 nach Ablauf von 5 Jahren

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Heilungsbewährung - Dauer 1.maligner Blasentumor im Stadium T1, G1 in Heilungsbewährung – GdB von 50 Heilungsbewährung: 2 Jahre 1.maligner Blasentumor im Stadium T2 in Heilungsbewährung – GdB von 60 Heilungsbewährung : 5 Jahre

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Schwerbehinderung liegt erst bei einem Gesamt-GdB ab 50 vor!

Amt für soziale Angelegenheiten Trier Hinweis: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Amt für soziale Angelegenheiten Trier 17 Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) Gerhebliche Gehbehinderung BBegleitperson aGaußergewöhnliche Gehbehinderung RFBefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht HHilflosigkeit BlBlindheit

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Amt für soziale Angelegenheiten Trier Danke für Ihre Aufmerksamkeit