Strafrechtliche Verantwortung im Finanzmanagement IKS und Risk Management Legal Compliance Business Conduct Guidelines – wozu? www.anwaltonline.at.

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 Präsentation transkript:

Strafrechtliche Verantwortung im Finanzmanagement IKS und Risk Management Legal Compliance Business Conduct Guidelines – wozu?

Arten der Haftung Strafrechtliche Haftung ist persönlich – Geldstrafen, Haftstrafen (bedingt, teil- und unbedingt), Vorstrafe und Folgen (zB Verlust einer Gewerbeberechtigung) Diversion in minderschweren Fällen - ist Geldleistung an StA ohne Vorstrafenfolgen Strafgesetzbuch bietet Strafrahmen von bis Strafzumessungsgründe sind individuell Schadensummen staffeln die Rahmen Milderungs- und Erschwernisgründe (beispielhaft) Zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz in Geld)- Dienstnehmerhaftpflicht- Imageschaden und Vertrauensverlust

Strafrechtliche Haftung Strafgesetzbuch als Rechtsgrundlage - Untreue ( § 153 StGB): „ … wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, mißbraucht und einen Schaden herbeiführt….“ ist zu bestrafen: Bis zu 6 Monate Haft bei Schäden unter € Schaden € € bis zu 3 Jahre Schaden mehr als € bis zu 10 Jahre Haft

Korruptionsdelikte Bestechlichkeit, Geschenkannahme Absprachen bei Vergabeverfahren Verbotene Intervention, „Anfüttern“ Bilanzfälschungsdelikte (AktG, GmbH-Gesetz, GenossenschaftsGesetz usw) Sehr stark verschärfte Regeln und eigene Verfolgungsbehörde WKStA in Wien

Beteiligung ist strafbar Auch mangelnde Organisation und mangelnde Aufsicht kann im Einzelfall als Beteiligung an der Tat gewertet werden und ist nach § 12 StGB jeder Tatbeteiligte strafbar IKS ist daher geeignet, diesen Generalverdacht zu entkräften Umfang der Kontroll- und Aufsichtspflicht ist einzelfallbezogen zu ermitteln

Risiken suchen Risiken erkennen, bewerten und kategorisieren (Evaluierung der Hochrisikobereiche, Gewichtung und Abstufung) Risiken versichern – Haftpflicht, Rechtsschutz und Managerhaftpflicht Risiken auslagern – delegieren und vertraglich überwälzen an Berater ( Finanzberater)

Dokumentation Audit, QM, Prozessbeschreibung, Risikostrategie vorbereiten und laufende Berichte anordnen, Monitoring des Risikos Kontrollschleifen einrichten Wer kontrolliert die Kontrolleure? Beweis der Organisation und Prävention – ist gleich Dokumentation

Was setze ich dem Staatsanwalt entgegen? IKS-System als „Schutzschirm“ gegen den Vorwurf, Risiko und Gefahr nicht bedacht zu haben – daher kein Vorwurf eines Organisationsverschuldens Bleibt der Einzelfall, 100%ige Sicherheit kann es nicht geben Juristischer Beistand schon ab Stunde Null- nämlich im Vorverfahren ( Einstellung)

Nicht ins Kriminal ! Verteidiger braucht Beweise Zeugen eher unpräzise – Dokument, Datei ewig Organisationsverschulden – Gegenbeweis Kein Verschulden – keine Haftung Kosten der Verteidigung absichern durch Rechtsschutzdeckung im Vorverfahren bereits Externe Qualitätssicherung – Audits gegen legal risks nach ON

Legal Compliance- ON Seit 2013 neue Norm Legal Compliance Officer wacht darüber, dass die Organisation alle Vorschriften einhält Berichtet an das Leitungsorgan Erarbeitet ein Konzept und Kontrollmechanismen Diese Zertifizierung ist zwingend notwendig, zb bei Vergabeverfahren

Was darf ich nicht? Gesetze sind Holschulden Compliance Officer Anti-Korruptionsfibel des BMJ Rechtsberatung extern

Wirtschaftsstrafrecht Schuldhaftes Handeln wird bestraft Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Vorwerfbarkeit des Tuns oder Nichtstuns begründet Schuld Schuld abgestuft – Vorsatz, bedingter Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, leichte Fahrlässigkeit Entschuldbare Fehlleistung (Arbeitsrecht)

Tagessatzsystem im Strafrecht Mensch als Täter: 1 TS errechnet sich aus Einkommen x 14 durch 12 durch 30, vorher wird Existenzminimum (und ggf. Unterhaltspflichten) abgezogen. Unternehmen (Verband) als Täter Tagessatz ist 1/360stel des Jahresertrages, mindestens € 50, höchstens € Maximal 180 TS = bis zu € 1,8 Mio

Öffentliche Auftraggeber- staatsnahe Unternehmen - Korruptionsgefahr Amtsträger führen Amtsgeschäfte, also handeln in Vollziehung der Gesetze Bürgermeister, Gemeinderäte, Abgeordnete des NR, BR und der Landtage Alle Bediensteten, die für Gebietskörper- schaften irgendwie tätig sind (Hilfstätigkeit genügt) Alle Beschäftigten von Kammern, Universitäten, Schulen etc. Weit gefasst

Staatsnahe Unternehmen Entweder „staatliche Beteiligung“ mind. 50% Und/oder Rechnungshof prüft diese Unternehmen (Landesrechnungshöfe, oder andere Kontrolleinrichtungen im In-und Ausland sind gleichgestellt) Mitarbeiter von Wien Energie, Wiener Linien, ÖBB-Gesellschaften, ASFINAG, Österr. Post AG, Bundesbeschaffung GmbH, Flughafen Wien AG,ORF, Universitäten, Theater sind Amtsträger

Liste des Rechnungshofes Welche Unternehmen sind „staatsnah“? te.html te.html Bei den gelisteten Unternehmen ist also Vorsicht geboten

Vorteil -nicht immer Geld Vorteil (jede Leistung die nützlich ist, auch immateriell (Titel, Auszeichnung, Jagdeinladung, Ferialjob für Kinder usw)) Geld, Wertgegenstände, Dienstleistungen, Reisegutscheine, Freiflüge, Konzertkarten, Theaterkarten, Kostenübernahme für Feiern, hohe Rabatte und günstige Kredite (siehe auch Expräsident Wulff)

Essenseinladungen – wie? Wert unter € 100.— Abwechselnde Einladung Arbeitsbezogene Themen werden behandelt (Arbeitsessen) Bei regelmässigen wechselseitigen Einladungen kann von einem Vorteil nicht gesprochen werden

§ 305 StGB - Vorteilsannahme Täter: Amtsträger Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (gestaffelt) Vorteil für pflichtgemäße Vornahme

Spende an die Kaffeekasse Geringe Beträge Gemeinschaftskasse Gerade noch erlaubt laut BMJ

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