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Neue Bussen und Geldstrafen im Strassenverkehr Kiwanis Club Luzern Referat vom 09.10.2007 Daniel Burri Geschäftsleitender Staatsanwalt des Kantons Luzern.

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1 Neue Bussen und Geldstrafen im Strassenverkehr Kiwanis Club Luzern Referat vom 09.10.2007 Daniel Burri Geschäftsleitender Staatsanwalt des Kantons Luzern

2 Begrüssung Der neue AT StGB: Ein paar Schlaglichter aus der Sicht eines Staatsanwaltes Die wesentlichen Änderungen der Revision im Bereich der Sanktionen (Strafen) Ein paar praktische Fälle Ziel des Referates: Sie erhalten in rund 30 Minuten einen Einblick in das neue Recht: Die neue Strafen Auswirkungen im Strassenverkehr

3 Neue Gesetzgebung (in Kraft seit 01.01.2007)  Neues StGB  Neues JStG  Neue Bundesverordnung zum StGB und zum JStG  Neue Bundesverordnung zum VOSTRA  Anpassung StPO  Neue Kantonale Verordnung über den Straf- und Massnahmevollzug (VSMV)

4 Vernehm- lassung Langjährige Vorarbeiten Ausarbeiten Botschaft Beratung im Parlament Umsetzung in Kantonen Inkrafttreten 01.01.2007 Vorgeschichte der Revision 9091929394959697989900010203040506070809

5 Die neuen Sanktionen (Strafen) Verbrechen und Vergehen Geldstrafe Gemeinnützige Arbeit Freiheitsstrafe Übertretungen Busse Gemeinnützige Arbeit

6 Geldstrafe (GS) Regelfall Tagessatzsystem Anzahl Tagessätze x Tagessatzhöhe max. 360 Tagessätze à Fr. 3‘000.00 Bedingt, teilbedingt, unbedingt Kombination mit Busse möglich: - mit Übertretungsbusse immer - mit Busse nach Art. 42/4 StGB nur, wenn Strafe bedingt VerschuldenEinkommen

7 Gemeinnützige Arbeit (GA) Leistung zugunsten einer sozialen Einrichtung Höchstens 720 Stunden Anstelle einer Freiheitsstrafe von weniger als 6 Monaten oder anstelle einer Geldstrafe bis 180 Tagessätze Einverständnis des Betroffenen nötig Kombination mit Busse möglich Auch bei Übertretungen Umwandlung in Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, wenn Leistung misslingt

8 Freiheitsstrafe (FS) Unter 6 Monaten absolute Ausnahme Bedingt erst ab 6 Monaten bis max. 2 Jahre möglich Teilbedingt erst ab 1 Jahr bis max. 3 Jahre möglich Kombination mit Geldstrafe oder Busse möglich

9 Busse (BU) Sanktionsart bei Übertretungen Keine Haft mehr für Übertretungen Max. Fr. 10‘000.00 Bemessung: primär gemäss Richtlinien Mit Busse wird Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt (Richtwert Fr. 100.00 = 1 Tag) Kein Umwandlungsverfahren mehr

10 Strafkompetenz Amtsstatthalter/UR Bis 6 Monate FS Bis 180 Tagessätze GS Bis 720 Stunden GA Bis Fr. 10‘000.00 BU

11 Fall 1: Finanz. Verhältnisse/Bemessung Tagessatz Paul fährt am 1.11. angetrunken Auto (1,8 o/oo). Keine Besonderheiten im Sachverhalt. Am 10.11. verursacht er zudem einen leichten Verkehrsunfall (Art. 90 Ziff. 1 SVG). Keine Vorstrafen. Angestellter, ledig, keine Unterhaltspflichten. Monatseinkommen netto Fr. 5'500.00. Kein nennenswertes Vermögen. Variante: Paul hat eine nicht berufstätige Frau und zwei Kinder. Bemessung Tagessatz:50 Tagessätze zu je Fr. 130, bedingt, Probezeit 2 Jahre und Fr. 1400.00 Busse, Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage Variante:50 Tagessätze zu je Fr. 80, bedingt, Probezeit 2 Jahre und Fr. 1400.00 Busse, Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage

12 Alkohol am Steuer vorher und nachher BusseTagessätze 600.--- mind.1000.-- oder ¼ des Nettoeinkommens 10 mind.1000.-- oder ¼ des Nettoeinkommens 30 mind.1000.-- oder ¼ des Nettoeinkommens 60 mind.1000.-- oder ¼ des Nettoeinkommens 120 PromilleBusseGefängnis ab 0.5600.--- ab 0.8-0.991000.--- ab 1.5-1.951600.--7 Tage ab 2.0-2.192300.--3 Wochen ab 3.03500.--3 Monate

13 Fall 2: Finanz. Verhältnisse/Bemessung Tagessatz Priska fährt mit ihrem BMW X5 innerorts 35 km/h zu schnell, als sie ihre zwei Kinder von ihrem Eigenheim in Meggen in die Schule bringen wollte. Sie ist Hausfrau. Ihr Ehemann arbeitet als Vizedirektor bei der Bank X. Priska hat keinen Überblick über sein Einkommen und die finanziellen Verhältnisse der Familie. Bemessung Tagessatz:20 Tagessätze zu 200 Franken, bedingt, Probezeit 2 Jahre und Fr. 2'500.00 Busse, 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe

14 Geschwindigkeitsüberschreitungen km/hinnerortsausserortsAutobahn 01-0540 OBV 20 OBV 06-10120 OBV100 OVB60 OBV 11-15250 OBV160 OBV120 OBV 16400240 OBV180 OBV 21600400260 OBV 2510 TS400260 OBV 2610 TS600400 3015 TS10 TS400 3520 TS15 TS10 TS

15 Geschwindigkeitsüberschreitungen Wird für die Geldstrafe bei Geschwindigkeitsüber- schreitung der bedingte Vollzug gewährt, dann wird zusätzlich auf eine Busse in der Höhe von ¼ des Nettoeinkommens, mindestens jedoch von Fr. 800.00 erkannt. Für den Fall schuldhafter Nichtbezahlung der Busse ist für jeweils CHF 100.00 ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe auszusprechen.

16 Fall 3: Finanz. Verhältnisse/Bemessung Tagessatz Edi verunfallt mit seinem geleasten PW Mercedes 240. Er gibt auf dem Erhebungsbogen an, selbständig erwerbend zu sein. Er beziffert sein Einkommen mit Fr. 3'000.00 im Monat. Kein Vermögen. Keine weiteren Angaben. Bemessung Tagessatz:??? Steuerunterlagen einfordern!!!

17 Berechnung GS Vorlage 50.100

18 Schluss Vielen herzlichen Dank!


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