30. Mai 2016 / Seite: 1 Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte.

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30. Mai 2016 / Seite: 1 Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte

30. Mai 2016 / Seite: 2 Kindergarten Themenbereiche  Finanzierung  Betrieb des Kindergartens  Rechnungsführung  Kindergartenverwaltung

Allgemeine Situation in Karlsruhe 205 Kindergärten 13 Träger (Stadt, Kirchen, Ortscaritasverband,SKF,AWO,Kind+Beruf, ProLiberis, educcare, Elterninis) Katholische Kirche: In 50 Einrichtungen und ca. 200 Gruppen werden ca Kinder betreut (größter Einzelträger) In den Kindergärten der Kirchengemeinden arbeiten ca. 750 Mitarbeiter Fachpersonalkosten 2014: ca. 19 Mio € 30. Mai 2016 / Seite: 3

30. Mai 2016 / Seite: 4 Finanzierung eines Kindergartens in Karlsruhe Städtischer Personalkostenzuschuss von 85% bzw. 88%* für Kindergartengruppen und 87,5% bzw. 90,5%* für Krippengruppen *mit Mittagsverpflegung Personalkostenzuschuss nur für Fachkräfte nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, Sozialpädagogen Entgeltbezogene Zuschüsse der Stadt (Zuschuss zur Beitragssenkung, Zuschuss zur Beitragsstabilisierung, Zweitkindzuschuss) Finanzierung der restlichen Personal- und Sachkosten durch Elternbeiträge, Essengelder und Mittelzuführung durch die Kirchengemeinde Zur Finanzierung des Betriebskostendefizits erhalten die Kirchengemeinden Schlüsselzuweisungen (Anteil am KiSteueraufkommen

30. Mai 2016 / Seite: 5 Kindergartenbeiträge Finanzierung eines Kindergartens In Karlsruhe sind Zweit- und Drittkinder beitragsfrei als Zweitkinder und Drittkinder werden jedoch nur solche Kinder gezählt, die gleichzeitig den Kindergarten eines Trägers besuchen bei Kindergartenbesuch unterschiedlicher Träger ist Erstattung der Mehrkosten auf Antrag bei der SJB möglich Auswärtige Kinder zahlen erhöhte Beiträge

Aktuelle Beitragsempfehlung 30. Mai 2016 / Seite: 6 Angebotsformneuer Beitragalter Beitrag Regelgruppe (3 – 6 Jahre) 82,-- €79,-- € Verlängerte Öffnungszeit/Frühgruppe (3 – 6 Jahre) 93,-- €89,-- € Ganztagesplatz (3 – 6 Jahre) 176,-- €170,-- € Halbtagesgruppe (unter 3 Jahre) 170,-- €164,-- € Verlängerte Öffnungszeit/Frühgruppe (unter 3 Jahre) 202,-- €195,-- € Ganztagesplatz (unter 3 Jahre) 310,-- €299,-- € Kostenbeitrag Mittagsverpflegung 70,-- €

30. Mai 2016 / Seite: 7 Gruppenformen in den Karlsruher Kindergärten  Regelgruppe (vor- und nachmittags jeweils mehrere Stunden geöffnet)  Verlängerte Öffnungszeit (mindestens sechs Stunden am Stück geöffnet)  Ganztagesgruppe (mindestens sieben Stunden durchgängig geöffnet) ►Altersmischung mit Kindern unter 3 Jahren in allen Gruppenformen möglich Voraussetzung: Absenkung der Gruppenstärke  Krippe (für Kinder von 0 bis 3 Jahre) in verlängerter Öffnungszeit und Ganztagsgruppe Integrative Betreuung in allen Gruppenformen möglich, sofern personelle und sachliche Voraussetzungen vorliegen. Tendenz: Kinder kommen immer früher und immer länger in die Kindergärten! Betreuungsangebote im Kindergarten

30. Mai 2016 / Seite: 8 Betrieb des Kindergartens Änderungen in den bestehenden Angebotsformen sind nur im Rahmen der städtischen Bedarfsplanung möglich Was in einer Kommune der Kindergartenplatzbedarf ist, ist eine politische Entscheidung des Gemeinderates Die Kommune hat jedoch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt zu erfüllen (SGB VIII) Seit dem Kindergartenjahr 2013 haben auch Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch (Kinderförderungsgesetz)

30. Mai 2016 / Seite: 9 Betrieb des Kindergartens Derzeitiges Angebot in Katholischen Kindergärten in Karlsruhe Massiver Ausbau in den letzten 10 Jahren vor allem in den Bereichen Krippenbetreuung und Ganztagesbetreuung 46 Kindergärten mit 180 Gruppen und Plätzen für Kinder Im Vergleich dazu: Noch vor 5 Jahren 145 Gruppen mit 3000 Plätzen 65 Gruppen GT; 68 Gruppen VÖ; 2 Gruppen RG; 45 Krippengruppen Weitere Projekte derzeit in Planung mit dem Ziel: Krippengruppen und Ganztagesbetreuung

30. Mai 2016 / Seite: 10 Betriebserlaubnis  Voraussetzung für den Kindergartenbetrieb  wird vom Landesjugendamt erteilt, wenn - bauliche und feuerpolizeilichen Voraussetzungen erfüllt sind - Vorgaben der Unfallkasse und des Gesundheitsamtes erfüllt sind - Gruppen mit ausreichend Personal besetzt sind - Personal erforderliche Qualifikation nach § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz hat - Konzeption vorliegt Pädagogische Beratung Fachberatung Caritasverbandes Personal- und Organisationsberatung Geschäftsstelle der Gesamtkirchengemeinde Betrieb des Kindergartens

30. Mai 2016 / Seite: 11 Stellenbesetzung in den Kindergärten Betrieb des Kindergartens die Stellenbesetzung erfolgt nach der städtischen Förderrichtlinie und den Vorgaben des KVJS der Beschäftigungsumfang für Reinigungskräfte orientiert sich an der Grundfläche des Kindergartens, hierzu gibt es eine Berechnungsformel Für Hauswirtschaftskräfte richtet sich die Besetzung nach der Notwendigkeit und der Finanzierbarkeit über das Essensgeld der Eltern (Arbeitshilfe DiCV) Für Hausmeister gibt es keine Richtlinien, die Besetzung erfolgt nach Notwendigkeit und Finanzierbarkeit der Stellen durch die Kirchengemeinde

30. Mai 2016 / Seite: 12  Grundsätze der örtlichen Rechnungsführung Einnahmen und Ausgaben monatlich mit Verrechnungsstelle abrechnen kein Sparbuch im Kindergarten kein Kontozugriff einzelner Personen (4-Augen-Prinzip), daher keine EC-Karte und Geheimzahl an Kindergartenleiterin jährliche Prüfung der Kindergartenkasse Übergabe der Kasse bei Leiterinnenwechsel mit Protokoll geringer Bargeldbestand im Kindergarten Ein Kassenbuch ist zu führen Beratungsangebot der Geschäftsstelle Elektronisches Kassenbuch Rechnungsführung im Kindergarten

30. Mai 2016 / Seite: 13 Rolle und Aufgabe der Kirchengemeinde  Kirchengemeinde ist Trägerin des Kindergartens  Pfarrgemeinderat trifft Grundsatzentscheidungen  Stiftungsrat für laufende Aufgaben verantwortlich  Delegation möglich  Kindergartenbeauftragte/r  Geschäftsführung durch Gesamtkirchengemeinde Kindergartenbeauftragte/r Aufgabenbeschreibung für Stellen, Ausschreibungen, Einstellungsvorschläge an den Stiftungsrat Prüfung der Monatsabrechnung und Anweisung der Rechnungen Vertretung des Trägers bei Sitzungen des Elternbeirates Vertretung des Trägers bei Dienstbesprechungen in der Tageseinrichtung für Kinder Abschluss von Kindergartenverträgen in Bezug auf die Aufnahme von Kinder

30. Mai 2016 / Seite: 14 Rolle und Aufgabe der Kirchengemeinde Geschäftsführung durch Gesamtkirchengemeinde Basis: Vereinbarung zwischen Verrechnungsstelle und Kirchengemeinde Grundsatzentscheidungen trifft weiterhin der Pfarrgemeinderat Konzept, Eröffnung und Schließung von Gruppen, Besetzung der Leitung des Kindergartens, Haushaltsplan Pastorale Verantwortung liegt bei Kirchengemeinde Gesamtkirchengemeinde berichtet regelmäßig dem Pfarrgemeinde- oder Stiftungsrat Gesamtkirchengemeinde führt die laufenden Geschäfte des Kindergartens im Rahmen des Vertrages, der Beschlüsse und des Haushaltsplanes Volle Personalverantwortung (Einstellung, Abmahnung, Kündigung, Mitarbeitergespräche) laufende Bauunterhaltung Umsetzung der Beschlüsse bei Investitionsmaßnahmen (Sanierung/Erweiterung des Kindergartens, Sanierung Außengelände) derzeit 33 Kindergärten in Geschäftsführung

30. Mai 2016 / Seite: 15 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!