1 Rund um die Gesellenprüfung Gesetzliche Grundlagen Der Prüfungsausschuss Vorbereitung der Prüfung Zulassung zur Prüfung Durchführung der Prüfung Bewertung.

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 Präsentation transkript:

1 Rund um die Gesellenprüfung Gesetzliche Grundlagen Der Prüfungsausschuss Vorbereitung der Prüfung Zulassung zur Prüfung Durchführung der Prüfung Bewertung und Dokumentation Widerspruch- und Klageverfahren

2 Gesetzliche Grundlagen Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz Prüfungshoheit an die Kammern verliehen Ermächtigung zum Erlass einer Prüfungsordnung Gesellenprüfungsordnung Regelung der konkreten Durchführung Ausbildungsordnung Regelung der Inhalte, Anforderung und Gewichtung

3 Der Prüfungsausschuss besteht aus 3 „ordentlichen“ Mitgliedern 1 Arbeitgeber,1 Arbeitnehmer, 1 Lehrer Diese haben Stellvertreter Es dürfen daher nicht mehr und nicht weniger als 3 Prüfer einer Prüfungsgruppe zugeteilt werden Der gleiche Prüfungsausschuss führt die gesamte Prüfung -Theorie und Praxis- durch (Wechsel nur bei wichtigem Grund) Aufgaben: Durchführung der Prüfung, Bewertung, Prüfungsaufgaben, etc. Rechte: Ehrenamt, Mitwirkung, Entschädigung etc.

4 Berufungsverfahren Innungseigene Prüfungsausschüsse Die Handwerkskammer ermächtigt eine Innung unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1 Abs.6 GPO), einen PA zu errichten. Berufen werden: Arbeitgeber durch die Innungsversammlung Arbeitnehmer durch den Gesellenausschuss Lehrer im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde durch die Handwerkskammer

5 Voraussetzung und Eignung Arbeitgeber Meisterprüfung oder Ausbildungsberechtigung / entsprechende Abschlussprüfung und handwerklich tätig Arbeitnehmer Abschlussprüfung in dem Beruf und handwerklich tätig Lehrer Lehrer an einer berufsbildenden Schule Fallen diese Voraussetzungen weg, kann das PA- Mitglied nicht mehr eingesetzt werden

6 Vorbereitung der Prüfung Aufforderung zur Anmeldung: Entweder der Azubi meldet sich selber an oder ermächtigt den Ausbilder Aufgabenbestellung oder -erstellung Erstellung der Bewertungsbögen (Festlegung der Kriterien und Punktevergabe) Einteilung der Prüfungsgruppen und Zuordnung der Prüfer Einladung: Die Einladung sollte alle wichtigen Daten, sowie Hilfsmittel und weitere Vorschriften enthalten Anträge von beeinträchtigten oder behinderten Prüflingen

7 Zulassungsverfahren Reguläre Zulassungskriterien 1. Zurücklegen der Ausbildungszeit 2. Teilnahme an der Zwischenprüfung 3. Führen der Ausbildungsnachweise 4. Eingetragenes Ausbildungsverhältnis Abschließender Katalog, es gibt keine weiteren Voraussetzungen wie z.B: Teilnahme an der Übl oder Einreichung eines Entwurf für ein Prüfungsstück.

8 Vorzeitige Zulassung Kriterien für die vorzeitige Zulassung vorgegeben durch die Richtlinien der Handwerkskammer Düsseldorf 1. Durchschnitt der prüfungsrelevanten Fächer im letzten Zeugnis besser als 2,49 UND 2. überdurchschnittliche praktische Leistungen nachgewiesen durch Beurteilung des Betriebes und Zwischenprüfungszeugnis 3. Betrieb muss verbleibende Inhalte in der verkürzten Zeit vermitteln können

9 Entscheidung über die Zulassung Die Entscheidung über die Zulassung trifft der PA- Vorsitzende, über die Ablehnung alle 3 ordentlichen Mitglieder (§13 Abs. 1 GPO). Gegen die Entscheidung ist kein Widerspruch mehr möglich sondern direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Die Nichtzulassung ist eine schwerwiegende Entscheidung da der Azubi keinen Verlängerungsanspruch hat der Vertrag zum vereinbarten Ende ausläuft er keinen Anspruch auf ein erneutes Zulassungsverfahren hat

10 Rücktritt, Nichtteilnahme 1. Schriftl. Erklärter Rücktritt vor Beginn der Prüfung: Prüfung gilt als nicht abgelegt 2. Abbrechen der Prüfung aus wichtigem Grund: selbständige Prüfungsleistungen können „mitgenommen“ werden - häufig Beratung notwendig 3. Abbruch ohne wichtigen Grund: Prüfung wird mit 0 Punkten bewertet Nachweisen des wichtigen Grundes: Unverzüglich unter Vorlage eines Attestes oder anderer Dokumente.

11 Durchführung der Prüfung Anwesenheit, Ausweisen der Prüflinge Belehrung Konsequenzen bei Täuschung (Handyverbot) Erläuterung des Ablaufs Hilfsmittel Zeitvorgaben der AO : Richtwert,10% Unterschreitung möglich

12 Anwesenheit der Prüfer ·1. Tag: Gut wenn alle drei anwesend und sich vorstellen ·schriftl. Prüfung: Es reicht eine Aufsicht ·praktische Prüfung: ·AP I: Grundsätzlich alle 3 Prüfer, phasenweise reicht aber die Anwesenheit von 2 Prüfern aus. Diese müssen ausführlich dokumentieren um dem Dritten ein Urteil zu ermöglichen (vgl. § 25 Abs.2 GPO) ·AP II: Schaumeister, Bewertung durch 3 Prüfer nach Fertigstellung ·mündliche Prüfung und Fachgespräch: alle 3 Prüfer

13 Täuschungshandlungen / Störung des Prüfungsablaufs 1. Sachverhalt feststellen, protokollieren und Prüfling darauf hinweisen 2. Prüfling führt Prüfung unter Vorbehalt weiter 3. Prüfungsausschuss (alle 3 Prüfer) berät und fasst einen Beschluss über die Sanktion 4. Sanktionsmöglichkeiten je nach Schwere der Tat - von 0 Punkte für eine Aufgabe bis hin zu 0 Punkte für die gesamte Prüfung (vgl. § 22 Abs. 3 GPO) Behinderung der Prüfung oder Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften: Ausschluss möglich, der PA entscheidet

14 Bewertung und Dokumentation § 25 GPO: Jede Prüfungsleistung ist von jedem Mitglied des Prüfungsausschusses selbständig zu bewerten !Einzelbewertungsbögen mit Unterschriften !bei mündlicher Prüfung Kurzdokumentation gemeinsamer Beschluss über das Ergebnis der Prüfung unverzügliche Ausgabe der Mitteilung über das Bestehen oder Nichtbestehen (§ 26 GPO) Niederschrift Zeugnis: Möglichkeit der Übersetzung und der Aufnahme der Berufschulnote

15 Akteneinsicht Recht auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen (§ 31 GPO) - Anspruch erst nach Ende der Prüfung Antrag innerhalb von einem Monat Prüfungsunterlagen umfassen: Einladung, Zulassungsbescheid, Materialliste, Hinweise des Prüfungsausschusses, Bewertungsbögen, Niederschriften, Zeugnis, schriftl. Prüfungsaufgaben sinnvoll unter Anwesenheit eines Prüfers Aufbewahrungsfristen

16 Widerspruch und Klage Zulassungsentscheidung: Kein Widerspruch sondern direkt Klage (Antrag auf einstweilige Verfügung) Prüfungsentscheidung: Widerspruchsmöglichkeit - innungseigener Prüfungsausschuss: Innung Verfahren: Anhörung (Gespräch mit min. 1 Prüfer), Stellungnahme aller 3 Prüfer, Widerspruchsbescheid Klage: Verwaltungsgericht Düsseldorf oä. Verfahrensfehler Haftungsrisiko: PA als Organ der Innung