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Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Überblick:

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1 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Überblick: 1. Warum das Berufskolleg? 2. Stundentafel 3. Probezeit 4. Erfolgreicher Abschluss (Noten-Ausgleichsmöglichkeiten) 5. Infos zur Prüfung im BK2

2 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Wie geht es nach dem BK2 weiter? ● Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung ● Übertritt in das 2. Schuljahr der WO (= Wirtschaftsoberschule): Notendurchschnitt 2,0 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)

3 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Religionslehre11 Geschichte mit Gemeinschaftskunde21 Deutsch (mit Betrieblicher Kommunik.)33 Englisch 33 Mathematik24 Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik)2 Stundentafel 1.Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner BereichSj.1 Sj.2

4 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Stundentafel 1.Pflichtbereich 1.2 Berufsfachlicher Bereich Sj.1 Sj.2 Wirtschaftsenglisch34 Französisch oder Spanisch76 Betriebswirtschaft33 Steuerung und Kontrolle31 Gesamtwirtschaft11 Büromanagement (m.Inh.Informatik)21 Projektkompetenz bzw. Projektarbeit**1

5 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Stundentafel 3. Wahlbereich 3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des „Wirtschaftsassistenten“ „Wirtschaft“ (ZWA)-2 3.2 Weitere Fächer z.B. Sport, Dritte Fremdsprache22 4. Praktikum 4 Wochen + 4 Wochen -> in den Ferienzeiten, vor den Prüf., im Ausland -> fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz

6 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs Rel, GmGK, D(mBK), E, M, Phy, WiE., Frz/Sp, BW, SuK, GW, BM, PA Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW

7 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Maßgebendes Fach Französisch bzw. Spanisch: 2. Schuljahr: 4 Klassenarbeiten 3. oder 4. Klassenarbeit = Zentrale Klassenarbeit

8 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d.h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium Entscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten (-> gleiche Bedingungen betr. Noten wie am Sj.ende) Entscheidungsorgan: Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK verlassen

9 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Zu: Aufnahme auf Probe BK1-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler): Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls: ● Beratungsgespräch ● Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)

10 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Zu: Aufnahme auf Probe pn im 1. Hj. u. nv im 2. Hj.: -> keine Wiederholung möglich

11 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)

12 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Erfolgreiche Versetzung in Sj.2: a) Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0 b) Ø aller Kernfächer ≤ 4,0 c) kein Kernfach = 6,0 d) max. 1 maßgeb. Fach > 4,0

13 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) zu: Erfolgreiche Versetzung in Sj.2: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: (1) maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0 (2) Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0 (3) maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0

14 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Schriftliche Prüfungen für die FHR:  D240 min.  M220 min.  E220 min.  BW180 min. Mündliche Prüfungen für die FHR: Obligatorisch: Frz / Span (evtl. Englisch) Freiwillig zusätzlich in 2 anderen maßgeb. Fächern

15 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten:  Fach „Wirtschaft„ (ZWA) bzw. IK 90 min.  Sj. 1415: Fach Frz bzw. Sp:  schriftlich-praktische Prüf.130 min.  mündliche Prüf. 20 min. ● Sj. 1516: Fach Wi.Englisch:  schriftlich-praktische Prüf.120 min.  mündliche Prüf. 10 - 15 min.

16 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss: a) Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0 b) keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0 c) insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0 und: für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist ! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent: hier = Kernfächer !

17 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Ohne wichtigen Grund: Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!

18 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) 1.Bis 7:30 Anruf im Sekretariat – folgende Infos an BK-Abteilungsleitung: - Name, Klasse, Grund - Welche Prüfung verpasst - Frage nach Nachtermin 2.Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen Krankmeldung im Sekretariat

19 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

20 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

21 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

22 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

23 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Handyregelung für Prüfung (s bzw. m) - Handy ausschalten - Handy in Schultasche verschließen - Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen

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