1 Lerneinheit 7 – 22.12.2009 Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die Bauleistung und ihr Preis
Advertisements

Kündigung Recht zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft Dauerschuldverhältnis: Geschuldet ist ein dauerndes Verhalten.
Culpa in Contrahendo §§ 311 II, 241 II.
Fracht-, Speditions- und Lagerrecht
Unternehmensübertragung auf Zeit
Vertriebsrecht (Fortsetzung)
§ 4: Nachträgliche vom Gläubiger zu vertretende Unmöglichkeit
II. Teil: Individualarbeitsrecht
Mängel des Vertragsschlusses
Fall 4: Der gefälschte Personalausweis
Juristische Fakultät Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester Besprechungsfall – München, 24.
Haftungstatbestände für Geschäftsführer
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Kompetenzteam Auftrag
Anspruchsprüfung © sl 2002.
§ 5 Stellvertretung.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
ZGB-Inhaltsübersicht
Privatrecht II Lektion 7 Leistungsstörungen (§ 5, I - IV)
Privatrecht II Lektion 4 Mangelhafte Verträge (§ 3, I - IV)
Rechte zur Absicherung der Vergütung des Unternehmers
Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 (sog. Leistungskondiktion)
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen
Abgrenzung Privatrecht / Öffentliches Recht
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT UNGETREUE GESCHÄFTSBESORGUNG (ART.158) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
1 Lerneinheit 2 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 4 Die speziellen Nichtleistungs- (bzw. Eingriffs-) Kondiktionen nach §§ 816, 822.
A ist Buchhalter bei der Firma des B
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/ Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Examinatorium Schuldrecht Fall 15 – Geschäftsführung ohne Auftrag.
Ρ. ri x ecker.recht Die Unterstützung eines Hotelneubaus Probleme des Falles: Zulässigkeit einer Feststellungsklage Nichtigkeit und Unwirksamkeit eines.
SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online cic (1) – Allgemeines/1 qMit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis.
1 Lerneinheit 6 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 6 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 8Ersatz vergeblicher Aufwendungen,
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 20 – Überblick A.Leistungsstörungen § 29 Mietvertragsrecht im Überblick 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen.
1 Klausurtermin: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht Dienstag, – ca Uhr - ZHG 011 Einlass ab Uhr Beginn: ca Uhr Die.
1 Eramusstudenten: Bitte bei Lehrstuhl per mit Namen und Matrikelnummer zur mündlichen Prüfung am Ende des Semesters anmelden. Prüfungstermin: Montag,
DER ARBEITNEHMER 1. EU-Recht(Vf-Recht)Zwingendes GesetzesrechtVOKollVBVArbeitsvertragDispositives Gesetzesrecht 2.
1 Lerneinheit 8 – C.Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte § 11Darlehens- und Sachdarlehensvertrag, §§ 488 ff., 607 ff.; Finanzierungshilfen.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
Babeş-Bolyai-Universität, Internationales Handelsrecht, Teil 2: UN-Kaufrecht (CISG) Prof. Dr. jur. Christiane A. Flemisch, Licenciée en droit Mediatorin,
Untreue, § 266 (2). Aktueller Hinweis § 217 StGB lässt sich jetzt unter nachlesen. 2.
Lerneinheit 2 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 3Ausschluss der Leistungspflicht.
1 Lerneinheit 7 – Überblick A.Leistungsstörungen 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 10 Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 I, II, 286.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 4Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch.
1 Lerneinheit 3 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 5 Die allgemeine Nichtleistungs- (Eingriffs-)kondiktion nach § 812 I 1 Alt. 2.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
Headhunting leicht gemacht! (C) RA M. Hoffmannwww.ra-michael-hoffmann.de2 Headhunting leicht gemacht! B ist Personalvermittler für hochqualifizierte.
1 Klausurtermin: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht Dienstag, – ca Uhr - ZHG 011 Einlass ab Uhr Beginn: ca Uhr Die.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 6Umfang und Grenzen des Bereicherungsanspruchs.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 12 – Überblick A.Leistungsstörungen 5. AbschnittSchutzpflichtverletzungen (Rücksichtnahmepflichtverletzungen) § 17 Grundlagen.
Geschäftsführung ohne Auftrag Christoph Brömmelmeyer 2016.
- Die GoA- Hr. Kleb © juracademy.de.
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2017
Frage 1: I. Inanspruchnahme der E durch die Bürgschaft
GoA 1. Woche.
Nebengebiete HandelsR 2. Woche.
GoA 2. Woche.
BereichR 1. Woche.
Einheit 11: Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
HeidelPräp! Dozentenkurs Gesetzliche Schuldverhältnisse
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/2016 Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2019
KreditSiR Falllösung 1.
 Präsentation transkript:

1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag

2 § 10 Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. Vorweg: - Gesetzliche Struktur unklar - TB-Merkmale unscharf - Zahlreiche Subjektivierungen - Anwendungsbereich undeutlich - Kurz: „Quelle des Schreckens“ I.Regelungszweck Abgrenzung: Erwünschte Hilfe (Anreiz) versus unerwünschte Einmischung (Abwehr)

3 II.Voraussetzungen 1.Geschäftsbesorgung iSd § 677 Rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Handlungen 2.Fremdgeschäftsführungswille (teils abweichender Aufbau) a)Fremdheit des Geschäfts aa)Objektiv fremdes Geschäft bb)„Auch-fremdes“ Geschäft cc)Subjektiv fremdes Geschäft (dann a und b zusammen zu prüfen)

4 b)Willensrichtung aa)Bedeutung dieser Voraussetzung für § 677 und für § 687 (nicht bei § 686) bb)Objektiv fremdes Geschäft: Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens cc)Subjektiv fremdes Geschäft: Manifestierung des Fremdgeschäftsführungswillens dd)„Auch-fremdes“ Geschäft: Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens

5 Fallgruppen: - Vertragsrecht - Künftiger Vertragsschluss (kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen im Vorfeld eines angestrebten Vertrags: BGH, NJW 2000, 72 >>> Wertungen des Privatrechts) - Vertrag mit Drittem (nach Rspr. kein grds. Hindernis für eine GoA: vgl. BGHZ 61, 359, 363) - Nichtiger Vertrag (nach Rspr. kein grds. Hindernis für eine GoA: BGHZ 37, 258; 111, 308 etc.)

6 dd)„Auch-fremdes“ Geschäft: Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens Fallgruppen: - Öffentlich-rechtliche Pflichten (nach Rspr. kein grds. Hindernis für eine GoA: BGHZ 40, 28) - Selbstaufopferung im Straßenverkehr (Übertragung der Wertungen des § 7 StVG: BGHZ 38, 270; s. jetzt auch § 828 II BGB) (insoweit teilweise abweichender Aufbau: Prüfung erst im Rahmen des TB-Merkmals „ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung“)

7 3.Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung a)Subsidiarität der GoA (jedes Rechtsgeschäft ausreichend) b)GoA, wenn zugrunde liegendes Rechtsverhältnis nichtig? c)GoA bei Vorliegen des § 323c StGB?

8 III.Unterscheidung von berechtigter und unberechtigter GoA und deren Rechtsfolgen 1.Durchführung der Differenzierung, § 683 I a)Interesse/Wille des Geschäftsherrn aa)Interesse des GH bb)Wirklicher/mutmaßlicher Wille des GH cc)Prüfungsreihenfolge - Wirklicher Wille - Mutmaßlicher Wille (anhand Interesse)

9 III.Unterscheidung von berechtigter und unberechtigter GoA und deren Rechtsfolgen b)Sonderfall: Pflicht im öffentlichen Interesse oder gesetzliche Unterhaltspflicht, § 679 c)Sonderfall: Genehmigung, § 684 S. 2

10 2.Rechtsfolgen einer berechtigten GoA, § 683 S. 1 a)Geschäftsführungspflicht im Rahmen des § 677 b)Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, §§ 683, 670 aa)Umfang des Anspruches wie § 670 bb)Zzgl. Vergütung der Tätigkeiten aus Beruf oder Gewerbe des Geschäftsführers, § 1835 III analog

11 2.Rechtsfolgen einer berechtigten GoA, § 683 S. 1 c)Nebenpflichten aus § 681 S. 1, S. 2, §§ d)Haftung bei verschuldeter Pflichtverletzung (= Ausführungsverschulden) nach allgemeinen Regeln (§ 280 I BGB)

12 3.Rechtsfolgen einer unberechtigten GoA, § 684 S. 1 a)Möglichkeit der Genehmigung, § 684 S. 2 (dann wie berechtigte GoA) b)Im Falle fehlender Genehmigung aa)Schadensersatzpflicht, § 678 (= Übernahmeverschulden); Erkennbarkeit für GF erforderlich nach hM keine Pflichten aus §§ 677, 681 (str.)

13 3.Rechtsfolgen einer unberechtigten GoA, § 684 S. 1 bb)Kein Aufwendungsersatzanspruch (auch nicht bei § 680) cc)Herausgabe des Erlangten durch GH nach §§ 818 ff. gem. § 684 S. 1 (Rechtsfolgenverweisung)

14 4.Haftungsmilderung bei Gefahrenabwehr, § Gilt für Durchführungsverschulden - Gilt auch für Übernahmeverschulden - Anwendung auch bei Scheingefahr 5.Schutz der nicht voll Geschäftsfähigen, § 682

15 IV.Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag, § 687 II 1.Voraussetzung: Bewusste Eigengeschäftsführung trotz fremden Geschäfts 2.Rechtsfolgen a)Der Handelnde haftet gleich einem Beauftragten b)Der Betroffene hat im Fall der Inanspruchnahme einen Aufwendungsersatzanspruch bis zur Höhe der Bereicherung