Lehrgang: Maschinist 4. Löschfahrzeuge Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge / Beladung / Konstruktionsmerkmale / Sicherheit Deckblatt
4. Löschfahrzeuge: Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN 14502-2 und EN 1846-2 Feuerwehrfahrzeuge sind zur Aufnahme einer Besatzung einer feuerwehrtechnischen Beladung von Lösch- und sonstigen Einsatzmitteln besonders gestaltete Kraftfahrzeuge. Leermasse: betriebsbereites Fahrzeug (inkl. Kraftstoff) + Fahrer (Maschinist) 75 kg + fest angebrachte Teile = Leermasse Gesamtmasse (GM): Leermasse + feuerwehrtechnische Beladung + Besatzung ( je 90 kg inkl. persönliche Ausrüstung) + Ausrüstung des Fahrers (15 kg) - abzüglich 75 kg für Fahrer = Gesamtmasse Zulässige Gesamtmasse (zGM): höchste zulässige Gesamtmasse, die vom Hersteller des Fahrgestells angegeben wird
Die Abmessungen von Feuerwehrfahrzeugen haben besondere Bedeutung bei Alarmfahrten! Fahrzeuge der Feuerwehr dürfen nach Norm nicht höher als 3,30 m sein. Alle anderen Fahrzeuge sind in der Regel Sonderfahrzeuge.
Straßenfähig: Kraftfahrzeug, das üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignet ist. Geländefähig: Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten geeignet ist. Geländegängig: Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahrten) geeignet ist.
Der Rampenwinkel bestimmt den höchsten Punkt, den ein Fahrzeug beim Überqueren eines Hindernisses überwinden kann, ohne auf diesen aufzusetzen.
Der Überhangwinkel ist der Winkel zwischen der Standebene des Fahrzeuges und einer Ebene, die den Umfang der Reifen der äußersten Achse und den äußersten tiefsten Punkt des Fahrzeuges berührt. Der Radstand ist der gemessene Abstand zwischen Radmitte Vorderachse und Hinterachse. An Ihm wir die Wendigkeit eines Fahrzeuges gemessen.
Der Wendekreis benennt den kleinsten Durchmesser eines Kreises in mm, in dem das Fahrzeug eine Kreisfahrt, bei größtem Lenkeinschlag, ausführen kann. Für Feuerwehrfahrzeuge mit Allradantrieb wird eine Verschränkungsfähigkeit derart gefordert, dass ein gleichzeitiges Anheben eines Vorder- und des diagonalen Hinterrades um jeweils 200 mm möglich sein muss
Die Wasserdurchfahrtsfähigkeit bezeichnet die maximale Tiefe eines Gewässers, durch die ein Kraftfahrzeug fahren (waten) kann. Der Kippwinkel ist der gemessene Winkel zwischen horizontaler Ebene und der Standebene, bei dem das um seine Längsachse gekippte Fahrzeug seine Stabilität verliert.
Anfahrhilfe Die Schleuderketten dienen als Anfahrhilfe. Es werden mehrere kurze Kettenstränge an einer senkrechten Welle neben der Hinterachse verbaut und über einen Druckluftantrieb an der Innenseite des Rades angelegt. Durch die Drehbewegung des Rades werden die Kettenstränge unter die Räder geschleudert. feste Schneeketten
4. Löschfahrzeuge: Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-1 Feuerlöschfahrzeuge: Löschfahrzeug Sonderlöschfahrzeug Hubrettungsfahrzeuge: Drehleiter Hubarbeitsbühne Rüst- und Gerätefahrzeug Krankenkraftwagen der Feuerwehr Gerätefahrzeug Gefahrgut Einsatzleitfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Nachschubfahrzeug Sonstiges spezielles Kraftfahrzeug
4. Löschfahrzeuge: Einteilung von Löschfahrzeugen nach DIN 14530 Tragkraftspritzenfahrzeug: ist ein Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe mit einer Tragkraftspritze PFPN 10 – 1000. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Kleinlöschfahrzeug: ist ein Löschfahrzeug, um erste Maßnahmen bei der Brandbekämpfung einzuleiten TSF TSF-W KLF - LF 10 - HLF 10 - LF 20 KatS - LF 20 - HLF 20 Löschgruppenfahrzeug: ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Es kann zusätzlich mit einer Tragkraftspritze ausgerüstet werden. Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8). Tanklöschfahrzeug: ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und/oder anderen löschtechnischen Einrichtungen, einer feuerwehrtechnischen Beladung und fest eingebauten Löschmittelbehälter. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2). TLF 2000 TLF 3000 TLF 4000
4. Löschfahrzeuge: Norm- und bzw. Kurzbezeichnung HLF 20 Feuerlöschkreiselpumpe mit 2000 l/min Förderstrom bei 10 bar Ausgangsdruck (FPN 10-2000) Hilfeleistungs-Löschgruppen-Fahrzeug Besatzung 1 / 8
4. Löschfahrzeuge: TSA und GW-TS Merkmale: - Tragkraftspritze TS 8/8 - feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe - 4-teilige Steckleiter zGM: - 1200 kg Besatzung: - Trupp (1/1) Merkmale: - Tragkraftspritze TS 8/8 - feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe - 4-teilige Steckleiter zGM: - 2700 kg
KLF 4. Löschfahrzeuge: KLF Kleinlöschfahrzeug KLF: Besatzung: - Staffel (1/5) Merkmale: - Tragkraftspritze PFPN 10-1000 - Löschwasserbehälter, mind. 500 l - 4 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung (in Buchten) - 4-teilige Steckleiter zGM: - 4750 kg Kleinlöschfahrzeug KLF: Löschfahrzeug, dass mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehr- technischen Beladung für eine Gruppe (1/8) ausgestattet ist, dessen Besatzung aus einer Staffel (1/5) besteht, überwiegend zur Brandbekämpfung dient und mit der zu Gruppe ergänzten Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet.
4. Löschfahrzeuge: TSF und TSF-W Besatzung: - Staffel (1/5) Merkmale: - Tragkraftspritze PFPN 10-1000 - feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe - 4 Pressluftatmer - 4-teilige Steckleiter zGM: - 4000 kg Merkmale: - Tragkraftspritze PFPN 10-1000 - feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe - Löschwasserbehälter, 500 l (max. 750 l) - 4 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - 4-teilige Steckleiter zGM: - 6300 kg TSF TSF-W
MLF 4. Löschfahrzeuge: MLF Besatzung: - Staffel (1/5) Merkmale: - FPN 10-1000 - feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe - Löschwasserbehälter (600 - 1000 l) - 4 Pressluftatmer - 4-teilige Steckleiter zGm: - 7500 kg mit TH oder: - 9000 kg 3-teil. Schiebl.
4. Löschfahrzeuge: HLF 10/LF 10 Besatzung: - Gruppe (1/8) Merkmale: - FPN 10-1000 - Löschwasserbehälter mind. 1000 l - 4 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - 4-teilige Steckleiter - ggf. eingeschobene Tragkraftspritze - ggf. Zusatzbeladung für TH (HLF 10) zGM: - 12000 kg Straßenantrieb - 12500 kg Allradantrieb
4. Löschfahrzeuge: LF 20 KatS Besatzung: - Gruppe (1/8) Merkmale: - FPN 10-2000 - 4 Pressluftatmer - 4-teilige Steckleiter - eingeschobene Tragkraftspritze PFPN 10-1500 - 30 B-Schläuche zGM: - 15000 kg
4. Löschfahrzeuge: LF 20, HLF 20 Besatzung: - Gruppe (1/8) Merkmale: - FPN 10-2000 - Löschwasserbehälter, 1600 l (LF) 2000 l - 4 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - 3-teilige Schiebleiter u. 4-teilige Steckleiter - Zusatzbeladung für TH (HLF) - Belüftungsgerät - festangebauter Lichtmast zGM: - (LF)14500 kg/ (HLF)15000 kg LF 20 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20: Die Bezeichnung HLF 20 steht für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 mit festgelegter, erweiterter Mindestbeladung für die technische Hilfeleistung.
4. Löschfahrzeuge: TLF 2000 / TLF 3000 Besatzung: - Trupp (1/2) Merkmale: - FPN 10-1000 - Löschwasserbehälter, 2000 l - Schnellangriffseinrichtung zGM: - 10000 kg Besatzung: - Trupp (1/2) Merkmale: - FPN 10-2000 - Löschwasserbehälter,3000 l - 2 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung zGM: - 14000 kg
4. Löschfahrzeuge: TLF 4000/ PTLF 4000 Besatzung: - Trupp (1/2) Merkmale: - FPN 10-2000 - Löschwasserbehälter, 4000 l - Schaummitteltank, 500 l (PTLF) Trockenlöschmittel i. d. Regel 750kg Pulver - 2 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - Schaum-Wasserwerfer zGM: - (TLF)15000 kg, (PTLF) 18000 kg