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Feuerwehrdienstvorschrift 3
- Teil 1 Allgemeines und Taktische Einheiten -
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Feuerwehrdienstvorschrift 3
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Taktische Einheiten 3. Sitz- und Antreteordnung
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Allgemeines
Geltungsbereich der FwDV'en: - Einsatz - Aus- und Fortbildung FwDV 3 regelt Arbeit taktischer Einheiten Regelt nur das Nötige Es kann von der FwDV 3 abgewichen werden, wenn es der Einsatzerfolg gebietet
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Bestehen aus Manschaft und Einsatzmittel Entsprechend der Mannschaftsstärke gibt es: - Selbstständiger Trupp - Staffel - Gruppe - Zug
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Die Gruppe Die Gruppe ist taktische Grundeinheit Besteht aus 9 Feuerwehrangehörigen
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Antreteordnung einer Gruppe
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Fahrzeuge mit Gruppenbesatzung in Geisenheim? LF 20/12 LF 16TS MTF
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Die Staffel Besteht aus 6 Feuerwehrangehörigen Unterschied zur Gruppe: - Kein Schlauchtrupp - Kein Melder
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Antreteordnung einer Staffel
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Fahrzeuge mit Staffelbesatzung in Geisenheim? TLF 20/30
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Der Selbstständige Trupp Besteht aus Maschinist, Truppführer, Truppmann Kann NIEMALS alleine Atemschutz machen Selbstständiges Abarbeiten von kleinen Einsatzlagen (z. B. Hochwasser, Sturm) Sonderaufgaben im Zugverband
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Fahrzeuge mit Truppbesatzung in Geisenheim? GW-L (DLK 30/12)
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Der Zug Besteht aus 2 Gruppen, Zugführer, Zugtrupp Zugtrupp Besteht aus: - Führungsassistent - Melder - Fahrer
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten
Der Zug Wird bei allen Einsätzen eingesetzt, bei denen eine Gruppe nicht mehr ausreicht Zugstärke kann mittels Gruppengleichwert hergestellt werden Führungsassistent = Stellvertretender Zugführer
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung
Sitzordnung Maschinist ist immer Fahrer Gruppenführer sitzt immer vorne rechts Angriffstrupp immer da, wo PA sind (entgegen der Fahrtrichtung) Truppführer immer auf der Fahrerseite
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung
Sitzordnung ALLE MEIDEN ATEMGIFTE
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung
Sitzordnung WASSER SUCHT SEINEN WEG
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung
Abgesessen wird erst nach dem Kommando: Absitzen!
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung
Im fließenden Straßenverkehr: Immer auf der Verkehrsabgewandten Seite aussteigen!
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Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung
Angetreten wird hinter dem Fahrzeug Abstand von ca. 2 Metern zum Fahrzeug halten Einheitsführer immer gegenüber dem Angriffstrupp
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