06. April 2016 Registrierkassenpflicht Mag. Alfons Boschitz Finanzamt Klagenfurt.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Advertisements

Kostenrechnung – wozu??? Wie ist das möglich???.
6. Umsatzsteuer Grundlagen
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Haftungsfragen bei Debit - Kartenzahlungsvorgängen
Steuern & Existenzgründung
Was ist ITOS? –Das Unternehmen ITOS ist im Bereich Informationstechnologie tätig –Entwicklung von Konzepten wie CMS und CRM für Unternehmen, die die interne.
Das System der Umsatzsteuer
Steuerrecht aktuell – EVOSZ in Budapest
Neugründer Informationen
Das System der Umsatzsteuer
Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden
WAS IST NEU ? (c) R. Mühlbacher 2008.
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG
Mag. Marie-Therese Richter, B.A.
aus dem schönen Schwarzwald – Freudenstadt
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Hildener Gründertag26. Januar 2012 Steuerliches Halbwissen kann die Existenz kosten.
Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
Wie Ihre Geschäftsidee Realität wird von Martin Schulte
Umsatzsteuer geregelt durch UStG 1994
© Autorenteam Buchtele/Wallisch
DER AUFBAU DER UMSATZSTEUER - ALLPHASENSTEUER
Was ist DATEV Arbeitnehmer online?
Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt
Steuern bei Veranstaltungen und Festen
Rücklagen Rücklagen oder Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die
Einnahmen-Ausgabenrechnung
Unternehmensrechnung 2014
Umsetzung der EED – EU Energie Effizienz Directive
Unternehmensrechnung 2014
Eintragungen in Bücher und Aufzeichnungen
Fahrplan durch das Rechnungswesen 1. Halbjahr 2014/15
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 5. Dezember 2008.
Dienstreise Bauangestellte Dr. Christoph Wiesinger Dienstreisen Bauangestellte KV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie gilt ab
IHR WEG IN DIE SELBST-STÄNDIGKEIT
(FN-IDW 8/2011, S. 564, und WPg Supplement 3/2011)
Inhaltsverzeichnis Anmeldung gewerbliche Tätigkeit
Unternehmensrechnung II. Jahrgang Teil 1 Mag. Helmut Bauer BHAK 1 Salzburg
Steuerreform 2015 Änderungen bei Barumsätzen Registrierkassenpflicht
Berechnung der EK-Steuer
Steuerreform 2015 Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Themenübersicht Grundlagen Rechnungswesen Einnahmen-Ausgabenrechnung
Umsatzsteuer = Allphasensteuer
Garantiearbeiten Möglichkeiten: Rückstellung per 31. Dez >
Registrierkassen-Sicherheitsverordnung
Umsatzsteuer.
Steuerpaket 2015/2016 Änderungen Umsatzsteuer ab
Pflichten Einzelaufzeichnungspflicht (§ 131 BAO)
Kassentechnische Aspekte &Produkte Siegfried Arztmann MBA Registrierkassenpflicht.
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Sichere Signaturerstellungseinheiten gemäß RKSV Hans G. Zeger, e-commerce monitoring gmbh Wien, WKO 30. Oktober 2015 GLOBALTRUST CERTIFICATION SERVICE.
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Grundstück in München Fall.
mit besonderer Berücksichtigung und Registrierkassenpflicht
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE.
Außenprüfung bei Taxi- und Mietwagenbetrieben
Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung)
Ab Hof Wieselburg Einzelaufzeichnungs- Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht Mag. Christine Kraft März 2016.
1 Feuerwehren Ing. Andreas Schlögl Partner Günter Toth Partner Silke Pöll Fachbereich kommunal/Vereine.
Umsatzsteuer Leitfaden
K KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung.
UStG - Grundlagen Systematik des Umsatzsteuergesetz und Auswirkung auf teamwork Marcel Naranjo Lederich dig it! Inhouse-Präsentation 10. September 2008.
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht update
Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«
Arbeitsabläufe im Ladenverkauf.
Registrierkassenpflicht
Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
 Präsentation transkript:

06. April 2016 Registrierkassenpflicht Mag. Alfons Boschitz Finanzamt Klagenfurt

Stichtage Seit Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht (ab dem „ersten Euro“) Frühestens ab Registrierkassenpflicht Ab Registrierung der Signaturerstellungseinheit im FinanzOnline Sanktionen bei Nichtverwendung einer Registrierkasse Ab Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung bzw. Manipulationsschutz

Tagesordnung Einzelaufzeichnungspflicht Registrierkassenpflicht Belegerteilungspflicht

Bisher: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Bareingänge und Barausgänge) sind aufzuzeichnen -Ausnahme: galt für Unternehmer bis Jahresumsatz € ,-; diese konnten die Losung mittels Kassasturz ermitteln (Barbewegungs-Verordnung lief Ende 2015 aus) Neu seit  alle Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (EK-Arten 1-3) sowie  bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und  sonstigen Einkünften (ausgen. Funktionäre § 29 Z 4) Einzelaufzeichnungspflicht

Arten der Einzelaufzeichnung: Registrierkasse grundsätzlich zwingend bei Jahresumsatz ab netto € ,- je Betrieb, sofern Barumsätze netto € 7.500,- je Betrieb und Jahr (beide Grenzen müssen überschritten werden) Rechnung (§ 11 UStG) Beleg (§ 132a BAO)

Einzelaufzeichnungspflicht Nicht mehr zulässig: -Strichliste (schon jetzt nicht mehr zulässig) -Strichliste in Tabellenform mit Bezug auf Artikel -Rechenmaschine mit Streifen Zulässiger händischer Beleg: -Gebundener Kassenblock mit fortlaufender Nummerierung!

Einzelaufzeichnungspflicht Aufzeichnungspflichtig: -alle Geschäftsfälle (keine Buchung ohne Beleg), wie z.B.: -Barentnahmen, Bareinlagen -Barumsätze -Gutscheinverkauf

Einzelaufzeichnungspflicht Verkauf von Gutscheinen: -Steuerlich handelt es sich hier weder um einen Ertrag noch um einen ust-pflichtigen Vorgang, der Gutschein wird als Verbindlichkeitsnachweis des Unternehmers für den Kunden ausgestellt -Erfassung des Verkaufs von Gutscheinen, Bons in der Registrierkasse mit Bezeichnung „Bonverkauf“ als Null %-Umsatz (ist nicht Barumsatz) -Bei Einlösung des Gutscheins/Bons ist der Umsatz als Barumsatz zu erfassen

Tagesordnung Einzelaufzeichnungspflicht Registrierkassenpflicht Belegerteilungspflicht

Registrierkassenpflicht – was ist eine Registrierkasse? Registrierkasse: jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung bzw. Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird

Registrierkassenpflicht – was ist in dieser zu erfassen? (Grafik von: Wienerroither Michael – FA 53; BV04) Barzahlung ? Bargeld Bankomatzahlung Kreditkarte Gutscheine Wertschecks etc.

Registrierkassenpflicht – aktuelle VfGH-Judikatur -Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig -Vermeidung von Steuerhinterziehung und Reduktion von Manipulationsmöglichkeiten (öffentliches Interesse) -Bewirkt auch bei Kleinunternehmern keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung -€ Grenze („Kalte-Hände-Regelung“) bleibt aufrecht -Beobachtungszeitraum 2015 nicht zulässig, d.h. erst der Umsatz ab ist maßgeblich

Registrierkassenpflicht Beginn der Registrierkassenpflicht: -Im 4. Monat nach Überschreiten der Umsatzgrenzen (Gesamt- u. Barumsatz) -Hängt vom jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum (UVA- Zeitraum) ab Beispiel: ab , wenn Grenzen per überschritten sind (bei monatlicher UVA) bzw. ab (bei vierteljährlicher UVA)

Registrierkassenpflicht Übergangsbestimmungen Bei Betriebsaufgabe 2016: -Entfall der Registrierkassenpflicht -Belegerteilungspflicht bleibt aufrecht 14

Registrierkassenpflicht Steuerliche Begünstigungen für Anschaffung oder Umrüstung von Registrierkassen im Zeitraum : -Unbegrenzte Abschreibung aller Aufwendungen -Prämie in Höhe von € 200 für jede einer Signaturerstellungseinheit zugeordnete Erfassungseinheit einer Registrierkasse -Beantragung in der jeweiligen ESt-/F-Erklärung (Beilage E 108 c )

Registrierkassenpflicht Vereinfachung / Erleichterung Barumsatzverordnung 2015 Kassasturz statt Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- u. Belegerteilungspflicht bei: -„Kalte Hände“-Regelung (§ 2 BarUV) – mit Umsatzgrenze € (netto, ohne Ust) Jahresumsatz -„Kalte Hände“-Umsätze sind Umsätze, die von Haus zu Haus, auf öffentlichen Plätzen oder Straßen, nicht in oder in Verbindung mit festumschlossenen Räumlichkeiten erzielt werden (zB freistehende Verkaufstische, offene Verkaufsbuden, offene Verkaufsfahrzeuge)

Tagesordnung Einzelaufzeichnungspflicht Registrierkassenpflicht Belegerteilungspflicht

-Nur für Unternehmer iSd § 2 Abs. 1 UStG ab dem „ersten Euro“ (… wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt …auch dann, wenn die Absicht Gewinn zu erzielen, fehlt) -Jedoch auch dann, - wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, - wenn sie unter der „Kleinunternehmergrenze“ von € liegen - sowie bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte

Belegerteilungspflicht Mindestanforderungen an einen Beleg -Unternehmerbezeichnung -Fortlaufende Nummer -Tag der Belegausstellung -Menge/handelsübliche Bezeichnung der Ware/Dienstleistung (Begriff ist nicht iSd § 11 UStG, sondern gem. § 132a BAO nach dem „allgemeinen Sprachgebrauch“ auszulegen; allgemeine Sammelbegriffe sind nicht zulässig) -Betrag der Barzahlung

Belegerteilungspflicht Mindestanforderungen an einen Beleg – zusätzlich ab Kassenidentifikations-Nummer -Uhrzeit -Betrag nach Steuersätzen getrennt -Maschinenlesbarer Code (zB QR-Code)

Belegerteilungspflicht Erleichterungen bei der handelsüblichen Bezeichnung für Branchen mit besonders vielen Artikeln (Einzelhandel/Markt-, Straßen- u. Wanderhandel bzw. vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmer) -Diese Unternehmer können ihre Waren in der Registrierkasse auf 15 Warenbezeichnungen beschränken, wenn sie am über kein geeignetes Kassensystem verfügen und entsprechend dieser Erfassung auf den Belegen ausweisen -Übergangsphase bis

Belegerteilungspflicht

Belegentgegennahmepflicht -Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten zu Kontrollzwecken (Signaturprüfung etc.) aufzubewahren -Damit soll die „Belegausstellungskultur“ gestärkt werden

Belegerteilungspflicht Verstöße gegen Belegerteilungs-, Belegentgegennahme- u. Belegmitnahmepflicht -Verletzung der Belegerteilungspflicht ist als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit d FinStrG mit Geldstrafe bis zu € zu ahnden -Für den Belegempfänger (Kunden) hat ein Verstoß gegen die Belegentgegennahme- u. Belegmitnahmepflicht keine (finanz)strafrechtlichen Sanktionen; es besteht jedoch iR einer Kontrolle eine Mitwirkungspflicht, deren Nichterfüllung eine Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit e FinStrG darstellen kann (zB Verweigerung darüber, ob ein Beleg ausgestellt wurde)

Belegerteilungspflicht Übergangsphase 1. Quartal 2016: keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der Belegerteilungspflicht (Unterstützung der Unternehmer durch Beauskunftung, Compliance-Nachschauen) Ab Mai 2016: Keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen, wenn der Unternehmer besondere Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen kann (Nichteinhalten von Lieferfristen durch den Kassenhersteller, Installation der notwendigen Software nicht zeitgerecht möglich…)

Sanktionen Zusammenstellung Beispiel Art des Vergehens TatbestandStrafausmaß vorsätzliche Daten- manipulation ohne Abgabenverkürzung (Veränderungen, Unterdrückung, Löschung..) Finanzordnungs- widrigkeit § 51a FinStrG Geldstrafe bis € ,-- Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht (kein Verkürzungstatbestand) Finanzordnungs- widrigkeit § 51 Abs 1 lit c FinStrG Geldstrafe bis € 5.000,-- Verstoß gegen Belegerteilungsverpflichtung Finanzordnungs- widrigkeit § 51 Abs 1 lit d FinStrG Geldstrafe bis € 5.000,-- Verstoß gegen Belegentgegennahme und -mitnahmepflicht keine (finanz- ) strafrechtlichen Konsequenzen

Informationen Das Finanzministerium bietet online unter bmf.gv.at einen Informationsschwerpunkt zum Thema Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Darunter auch ein Erklärvideo: „In 5 Schritten zur legalen Registrierkasse“.