1 Lerneinheit 6 – 05.05.2009 Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 8Ersatz vergeblicher Aufwendungen,

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1 Lerneinheit 6 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 8Ersatz vergeblicher Aufwendungen, § AbschnittLeistungsverzögerung § 9 Zeitweise Leistungsverweigerungsrechte

2 § 8Ersatz vergeblicher Aufwendungen, § 284 I. Bedeutung der Anspruchsgrundlage 1.Frustrierte Aufwendungen als Problem Fall 1: Pferdehändler P von Z kauft das Pferd Ilka für €, nachdem er das Pferd vom Sachverständigen S für € hat schätzen lassen. Nach Abschluss des KV verstirbt Ilka infolge Verschuldens des Z. Fall 2: Die politische Partei P will vor der Bundestagswahl in der Gastwirtschaft G eine Informationsveranstaltung. Nachdem P bereits für € Plakate gedruckt und Einladungen verschickt hat, sagt G ohne hinreichenden Grund kurzfristig ab (vgl. BGHZ 99, 182).

3 § 8Ersatz vergeblicher Aufwendungen, § 284 I. Bedeutung der Anspruchsgrundlage 2.Rentabilitätsvermutung Vermutung: Bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages wären Aufwendungen rentabel gewesen 3.Deutung als Vertrauensschadensersatz (MM) oder als Ersatz für Zweckverfehlung (hM) = entgangene Nutzungsmöglichkeit 4.Alternativität zum SchE statt der Leistung

4 II. Voraussetzungen 1.Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281/282/283; 311a II) 2.Kein Schadensersatzverlangen statt der Leistung 3.Aufwendungen im Vertrauen auf die Leistung 4.Billigkeits- und Eignungskontrolle

5 III. Rechtsfolge: Ersatz dieser Aufwendungen Aufwendungen für den Erhalt der Leistung: Vertragskosten (Transportkosten, Überführung/Zulassung eines Kfz – BGH, NJW 2005, 2848); Begutachtung Aufwendungen für die Verwendung der Leistung: Begrenzung durch erkennbare Verwendungen? Besser: Begrenzung durch Billigkeit; zB kein Spezialrahmen für nahezu wertloses Gemälde Untergang von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch (§ 281 IV)

6 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 9 Zeitweise Leistungsverweigerungsrechte I. Zurückbehaltungsrecht, §§ 273, 274 Fall: A beauftragt B, ihm eine Gitarre zu besorgen. B wendet für das Instrument 100 € auf und will die Gitarre nur gegen Erstattung seiner Aufwendungen herausgeben.

7 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 9 Zeitweise Leistungsverweigerungsrechte I. Zurückbehaltungsrecht, §§ 273, Hauptzweck: Sicherung (vgl. § 273 III) 2.Voraussetzungen a)Wechselseitigkeit (ungleichartiger) Ansprüche (sonst Aufrechnung) b)Vollwirksamkeit, Fälligkeit (s. a. § 215 BGB) und Durchsetzbarkeit des Gegenanspruchs c)Konnexität der Ansprüche, insb. § 273 II

8 e)Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts (Grenze u. a. § 309 Nr. 2b) f)Wie bei JEDER Einrede: Geltendmachung 3.Rechtsfolgen dieser dilatorischen Einrede, insb. die prozessuale/rechtsgestaltende Wirkung des § 274 I

9 II.Einrede des nichterfüllten Vertrages, § Hauptzweck: Durchsetzung des Leistungsaustauschs (vgl. § 320 I 3) 2.Voraussetzungen a)Vorliegen eines gegenseitigen Vertrages

10 b)Synallagmatische Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung c)Weitere Voraussetzungen des § 320 -Keine Vorleistungspflicht (§ 320 I 1) (zB §§ 556b, 579, 614, 641) -Verhältnismäßigkeit (§ 320 II) -Eigene Vertragstreue des Schuldners d)Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts (Grenze u. a. § 309 Nr. 2a) e)Wie bei JEDER Einrede: Geltendmachung

11 3.Rechtsfolgen a)Die prozessuale/rechtsgestaltende Wirkung des § 322 b)Ausschluss des Verzuges (dazu sogleich § 10) auch ohne Geltendmachung III.Unsicherheitseinrede, § 321 – Vgl. auch § 490 I