Asyl - Eckdaten BGM Manfred Hager. Asylanträge bis 2014 1.1.2015 bis dato: ca. 55.000 Prognose für 2015:ca. 70.000 – 80.000.

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 Präsentation transkript:

Asyl - Eckdaten BGM Manfred Hager

Asylanträge bis bis dato: ca Prognose für 2015:ca –

Top 6 der Asylwerber  Syrien700  Afghanistan500  Irak500  Pakistan100  Bangladesch100  Russland100

Wie kommen Asylwerber in die Grundversorgung Landesquartiere

Versorgungsformen

Organisierte Unterbringung

Individuelle Unterbringung

Krankenversicherung Jeder Asylwerber ist krankenversichert Voller Zugang zu Gesundheitsversorgung E-card Ersatzbeleg (keine E-.Card)

Beschäftigung von Asylwerbern Kein freier Zugang zum Arbeitsmarkt Beschäftigungsbewilligung nach 3 Monaten theoretisch möglich Nur gewisse Branchen (z.B. Erntehelfer) Derzeit kaum Ausstellung von Beschäftigungsbewilligung

Remunerantentätigkeiten Bei Asylwerber zulässig Zulässig für Quartierbetreiber, Gemeinde Land oder Bund (Schneeräumung, Straßenreinigung usw.) Anerkennungsbeitrag: € 3,5 - € 5,-- pro Stunde Ab € 120,-- pro Monat Anrechnung auf Grundversorgung Asylwerber sind kranken- aber nicht unfallversichert

Tagesstrukturierung Förderung von Selbstversorgerquartieren (Kochen, Reinigung, sonstige Tätigkeiten) Remunerantentätigkeiten Deutschkurse Freizeitgestaltung (€ 10,-- pro Monat) Zusatzleistungen der Quartierbetreiber (organisierter Sport usw.)

Mobile Betreuung durch Caritas und Diakonie Caritas:Wein- und Industrieviertel Diakonie:Wald- und Mostviertel Betreuungsschlüssel von 1 : 140

Teilung der Grundversorgungskosten Bund und Länder teilen sich die Kosten Bund 60% Länder 40% 100% Bund bei Verfahren über ein Jahr

Grundversorgung Gemeindekosten Die Gemeinden sind in NÖ nicht an den Grundversorgungskosten beteiligt In anderen Bundesländern schon

Schule pflicht Schulpflicht für Asylswerberkinder Sprachförderkurse Entscheidung trifft Landesschulrat auf Antrag der Schule

Kindergarten Verpflichtendes Kindergartenjahr Inerkulturelle Miterabeiterinnen (vom Land NÖ bezahlt)

Dolmetscher Über Caritas und Diakonie – z.B. für Schule B ei Ärzten / KH oder sonstigen Fällen Online Ratgeber – 19 Sprachen – Homepage Infobroschüre – 18 Sprachen – Homepage Hausordnung in mehreren Sprachen

Qualitätssicherungen in den Quartieren Behördliche Kontrollen Meldepflichten der Caritas und Diakonie Quartiersbeirat (tagt vierteljährlich) Pflichten des Quartierbetreibers

Verbleibedauer Bei Syrern schnelle Entscheidungen (bis 6 Monate) Asylverfahren beschleunigt max. 9 Monate Bei Beschwerdeverfahren auch länger

Flüchtlingsungterkünfte Änderung der NÖ Bauordnung am 1. Oktober 2015 in Kraft vorübergehende Sonderregelungen gelten nur für vorübergehende Betreuungseinrichtungen für Zwecke der Grundversorgung Mit treten Sonderregelungen außer Kraft

Die wichtigsten Änderungen im Überblick (§16 NÖ Bauordnung) Betreuungseinrichtungen Vorübergehender, höchstens fünf Jahre befristeter Bedarf Schriftlicher Vertrag zwischen Land und der Betreuungseinrichtung bzw. Betreuungsperson Spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Ausführung des Vorhabens der Baubehörde I. Instanz schriftlich melden Keine Prüfungsverpflichtung und kein Bewilligungs- oder Anzeigeverfahren Beurteilung durch Bausachverständigung wurde bereits durchgeführt und ist im Vertrag enthalten Keine Kanaleinmündungsabgabe und keine Wasseranschlussabgabe (Kanalbenützungsgebühren und Wasserbezugsgebühren bleiben unberührt)