Katastrophenmanagement in Niederösterreich www.noel.gv.at Referenten: Dr. Bernhard Schlichtinger DI Stefan Kreuzer Abt. Feuerwehr und Zivilschutz Tel.:

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Katastrophenmanagement in Niederösterreich Referenten: Dr. Bernhard Schlichtinger DI Stefan Kreuzer Abt. Feuerwehr und Zivilschutz Tel.: 43/2272/9005/16666

1. Teil Taktische Verfahren und Organisation des Managements der niederösterreichischen Hilfs- und Einsatzorganisationen bei außerordentlichen Ereignissen

Katastrophenschutz 3 Säulen Maßnahmen der Behörden Maßnahmen der Einsatzorganisationen Selbstschutzmaßnahmen im Privatbereich (Bevölkerung und Privatwirtschaft)

Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement Gemeinde: Rettungswesen, örtliche Feuerpolizei, lokale Katastrophenhilfe Bezirk: Einsatzleitung bei Katastrophen im Bezirk Bundesland: Gesetzgebung für Rettungswesen, Feuerwehren, Katastrophenhilfe; Einsatzleitung bei Großkatastrophen Bund: Koordinierung der Bundesstellen; Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Bundesländern

Was ist eine Katastrophe? Ereignisse, die eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen, Tieren und/oder Sachen herbeigeführt haben oder herbeiführen können, und ein organisiertes Zusammenwirken mehrerer in Betracht kommender Hilfskräfte und Einsatzorganisationen erfordern und daher eine Koordination durch einen behördlichen Einsatzleiter notwendig ist.

Katastrophenmanagement Aufgaben Katastrophenvorsorge - Katastrophenschutzplanung (Gemeinde- Bezirk – Land) - Ausbildung - Übungen - Öffentlichkeitsarbeit Koordination des Gesamteinsatzes im Anlassfall - behördliche Einsatzleitungen - Katastrophenhilfsdienst Nachbereitung und Auswertung - Dokumentation als Grundlage - Überprüfung der vorgesehenen Maßnahmen

Behördliche Einsatzleitung Bezirksverwaltungsbehörde Gemeinde (Bürgermeister) wenn: - der Bezirkshauptmann dem Bürgermeister direkt Hilfskräfte unterstellt, - Gefahr im Verzug vorliegt, - die Führungskapazität der Bezirkseinsatzleitung nicht ausreicht. Landesregierung - bezirksübergreifende Koordination - Einsatz von landeseigenen Ressourcen

Katastrophenhilfsdienst Katastrophenhilfsdienst der Freiwilligen Feuerwehren Katastrophenhilfsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Gemeinden Juristische Personen, deren Zielsetzung einer der Aufgaben der Katastrophenhilfe entspricht Sonstige geeignete physische und juristische Personen allgemein Verpflichtete das Bundesheer

Organisation der Katastrophenhilfe in N Ö Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement des Bundes Einsatzkräfte Behördlicher Landesführungsstab Behördlicher Landesführungsstab Behördlicher Bezirksführungsstab Behördlicher Bezirksführungsstab Behördlicher Gemeindeführungsstab Behördlicher Gemeindeführungsstab Landesführungsstäbe der Einsatzorganisationen Landesführungsstäbe der Einsatzorganisationen Bezirksführungsstäbe der Einsatzorganisationen Bezirksführungsstäbe der Einsatzorganisationen VO

Hilfs- und Einsatzorganisationen Feuerwehr (Notruf 122) Rettungsorganisationen (Notruf 144) Sonderrettungsorganisationen (Wasserrettung, Bergrettung, H ö hlenrettung) Polizei ( Euronotruf) Bundesheer Zivilschutzverband

2. Teil Fähigkeiten und legislative Bedingungen für den Einsatz der niederösterreichischen Hilfs- und Einsatzorganisationen bei außerordentlichen Ereignissen

Feuerwehren  Rechtsgrundlage Nieder ö sterreichisches Feuerwehrgesetz Nieder ö sterreichisches Katastrophenhilfegesetz  Rechtsstellung: selbst ä ndige K ö rperschaften ö ffentlichen Rechts Hilfsorgane der Beh ö rden  Gesetzliche Aufgaben: Verh ü tung und Abwehr von ö rtlichen Gefahren Mitwirkung bei Katastrophen  Organisation/Statistik: ca Feuerwehren (1660 Freiwillige Feuerwehren+ 80 Betriebsfeuerwehren) ca Mitglieder

Feuerwehr - Notruf einheitlich ausgestattete Feuerwehralarmzentralen f ü r den Katastrophenfall normaler Dienstbetrieb: 12 besetzte Alarmzentralen (vgl. Grafik) Disponierung von 1740 Feuerwehren zu ca Eins ä tzen/Jahr ü ber ein Einsatzleitsystem (ELDIS III) Klassifizierung in Meldebilder und Alarmstufen – Brand (4 Alarmstufen) – Technische Eins ä tze (3 Alarmstufen) – Schadstoffeins ä tze (3 Alarmstufen) SW

Warn- und Alarmsystem in N Ö Derzeit k ö nnen ca Sirenen und Feuerwehr- Pager landesweit ü ber dieses System alarmiert werden. 70cm Richtfunk als Zubringer zu den Relaisstationen 2m Alarmierungsfrequenz zu den Pagern und den Sirenen ab 2008 – Umstellung auf digitalen TETRA Sprechfunk 23 Zentralen sind vernetzt mit einem mehrfach redundanten Einsatzleitsystem (GIS unterst ü tzt) ELDIS III – Einsatzleitsystem der NÖ Feuerwehren

Rettungsorganisationen  Rechtsgrundlage: Nieder ö sterreichisches Rettungsdienstgesetz Nieder ö sterreichisches Katastrophenhilfegesetz  Rechtsstellung: Vereine  Gesetzliche Aufgaben: Rettungs- und Krankentransport Gesundheits- und Sozialdienste Katastrophenhilfe und Entwicklungshilfe Suchdienst  Organisation/Statistik: Rotes Kreuz: 165 Dienststellen/ca Samariterbund: 28 Dienststellen/ca Mitarbeiter Bergrettung: 30 Ortsstellen/ca Mitarbeiter

Alarmierungssystem Rettungsdienst 144 Notruf Niederösterreich Notrufabfrage ü ber AMPDS (Advanced Medical Priority dispatch system) durch Call taker Disposition der Einsatzkr ä fte durch Disponent Telefonische Anleitung des Anrufers zu Sofortma ß nahmen (Pre- Arrival instructions) durch Call taker Telefonie der Leitstelle ü ber Voice over IP (Internet protocol) Ein Leitsystem mit 6 Zentralen (Tulln, St. P ö lten, Baden, Zwettl, Wiener Neustadt, Mistelbach)

Polizei  Rechtsgrundlage: Sicherheitspolizeigesetz  Rechtsstellung: Hilfsorgane der Beh ö rden Gesetzliche Aufgaben: Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Verkehr, Kriminaldienst, Grenz- und Fremdendienst)  Organisation/Statistik: ca Polizisten in Nieder ö sterreich ca. 276 Dienststellen in Nieder ö sterreich Euronotruf 112 und 133 Notrufzentralen in jedem Bezirk ca Polizisten in Ö sterreich

Bundesheer  Rechtsgrundlage: Wehrgesetz Rechtsstellung: Einrichtung des Bundes  Gesetzliche Aufgaben: Milit ä rische Landesverteidigung Assistenzleistungen: - Schutz der verfassungsm äß igen Einrichtungen und ihrer Handlungsf ä higkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner, - zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren, - zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Ungl ü cksf ä llen au ß ergew ö hnlichen Umfanges. Organisation/Statistik: ca Soldaten in Nieder ö sterreich stationiert ca Soldaten in Ö sterreich f ü r Katastropheneins ä tze verf ü gbar

Zivilschutzverband  Rechtsstellung: Verein  Aufgaben: Verbesserung des „ Selbstschutzverhaltens “ der Bev ö lkerung in Notsituationen aller Art Beratung und Unterst ü tzung der Beh ö rden (Selbstschutz, Katastrophenschutzplanung, Ö ffentlichkeitsarbeit)  Organisation/Statistik: ca Mitarbeiter auf Landes, Bezirks- und Gemeindeebene

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Bundesebene: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern (z. B: Informationsverpflichtungen im Hochwasserfall) Landes- und Bezirksebene: Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Niederösterreich und den Kreisen Südmähren, Südböhmen und Vysocina: –seit 2003, 2006 verlängert bis 2009 –Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit - Meldewege Anforderung von grenzüberschreitender Hilfe mittels zweisprachiger Formulare für Feuerwehr und Rettung über Landeswarnzentrale und Feuerwehr und Rettungskorps der Kreise Südmähren und Südböhmen EKC Vienna MOI MOI Praha Bundesebene LandesebeneKreisebene LWZ Amt der NÖ Landesregierung Kreisämter Feuerwehr und Rettungskorps

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit August 2002: Hochwasserkatastrophe (tschechische Spezialkräfte helfen in Niederösterreich) 2003: gemeinsame Strahlenschutzübung mit Kernkraftwerk Dukovany 2005/2006: Vorbereitung einer gemeinsamen Hochwasserübung mit dem Kreis Südmähren März/April 2006 –Thaya March Katastrophenhochwasser (grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei –Dammsicherungen, gemeinsame Erkundungsflüge und Einsatzbesprechungen, regelmäßiger Informationsaustausch) : Autobusunglück in Schrems ( ) : Großbrand Excalibur Shopping City

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Evaluierung aus den Einsätzen – Was hat sich bewährt? Kennen der gegenseitigen Organisationsstrukturen Persönliche und regelmäßige Kontakte Gemeinsame Übungen Gemeinsame Lagebesprechungen im Anlassfall Was kann noch verbessert werden? Sprachproblematik - organisierter und rascher Einsatz von Dolmetschern bei Einsätzen Gemeinsame Einsatzpläne für grenzüberschreitende Ereignisse Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für notwendige Grenzüberflüge mit militärischen Flugzeugen im Katastrophenfall

3. Teil Legislative Regelung des Freiwilligen Dienstes in Niederösterreich Vorteile - Nachteile

Vorteile des Freiwilligenwesens gesellschaftlich: –Starke Identifikation und Verankerung mit örtlichem Lebensbereich –Hohe soziale Kompetenz, hohe Eigenverantwortung –Vorbildwirkung –Großes Engagement, hohe Motivation einsatztaktisch: –Dezentrales, subsidiäres System –Rasche Verfügbarkeit vor Ort –Flächendeckendes Sicherheitssystem

Problemfelder Freistellung für Einsätze durch Arbeitgeber Berufliche Mobilität und Flexibilität Konkurrenz mit anderen Freizeitangeboten Tageseinsatzbereitschaft (Pendlerproblematik) Öffentliche Anerkennung der Leistungen Mangelnde Bereitschaft, freiwillig tätig zu sein Abschaffung der Wehrpflicht?

Rechtliche Rahmenbedingungen Klar geregelte gesetzliche Aufgaben Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht, etc.) Förderungen (teilweise) Freistellungen für Einsätze, Ausbildung, Übungen im öffentlichen Dienst Berücksichtigung der Freiwilligentätigkeit bei Aufnahmen im öffentlichen Dienst Lenken von Fahrzeugen bis 5,5 t mit B-Führerschein Keine Gewerbeberechtigung für Feuerwehrfeste bis 3 Tage Sonstige Begünstigungen: –Steuerbefreiungen (z.B. Fahrzeuge) –Spendenabsetzbarkeit –Kostenlose Überprüfung der Atemschutztauglichkeit in öffentlichen Krankenhäusern

Offene Themen Freistellungen im privaten Bereich (Initiative „ Feuerfreundlicher Arbeitgeber“) Anrechnung von Ausbildung in der Privatwirtschaft Anrechnung des Freiwilligendienstes auf Pensionszeit Befreiung von weiteren Gebühren (Rundfunk, etc.) etc.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!