1 Einführung Medikamente. Achtung 2  Die Teilnehmenden werden durch dieses Seminar nicht zur Abgabe von Medikamenten autorisiert  Es gelten die einschlägigen.

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 Präsentation transkript:

1 Einführung Medikamente

Achtung 2  Die Teilnehmenden werden durch dieses Seminar nicht zur Abgabe von Medikamenten autorisiert  Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen

Pharmakologie 3  …ist die Lehre von den Wechselwirkungen zwischen Arzneistoffen und Organismus.  Teilgebiete sind die Pharmakokinetik und die Pharmakodynamik.

Pharmakokinetik 4  …ist die Lehre vom Einfluss des Organismus auf Arzneistoffe.  (Der Körper «macht etwas» mit dem Medikament)  Das beinhaltet  Resorption  Verteilung  Metabolisierung  Elimination  Speicherung

Pharmakodynamik 5  …ist die Lehre über den Einfluss von Arzneistoffen auf den Organismus.  (Das Medikament «macht etwas» mit dem Körper)  Das beinhaltet  Dosis-Wirkungsbeziehung  Wirkungsmechanismus  Nebenwirkungen  Toxikologie

Arzneiformen 6  Flüssig: z.B. Tropfen, Säfte etc.  Fest: z.B. Tabletten, Pulver etc.  Halbfest: z.B. Salben & Gele  Gasförmig: z.B. Sauerstoff

Arzneiformen 7  Arzneimittel wirken lokal oder systemisch  Arzneiform und Applikationsweg sind darauf abzustimmen Beispiele:  Die meisten Medikamenteneinnahmen erfolgen p.o.  Für kleine Kinder sind Tabletten wenig geeignet  Lokal wirksam sind v.a. Salben etc.  Im Notfall meist i.v.

Was sagt diese Abbildung aus? 8

Dosis-Wirkungsbeziehung 9  Initialdosis  Erhaltungsdosis  Dosierungsintervall  Schwellendosis

Dosis-Wirkungsbeziehung 10

Plasmaspiegelverläufe nach Applikationsweg 11

Wirkungen 12 Hauptwirkung  die erwünschte Veränderung Nebenwirkung  unmittelbar aus der Hauptwirkung  z.B. niedriger BD bei Blutdrucksenkern  unabhängig von der Hauptwirkung  z.B. Allergien  terratogen, cancerogen  durch Überdosierungen

Wirkungen 13 Wechselwirkung  zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln  zwischen Arzneimitteln  wirkungsverstärkend oder wirkungsabschwächend  bis zum Wirkungsverlust

Häufige Zwischenfälle 14  Allergien  Wechselwirkungen  V.a. bei Missachtung von Kontraindikationen

Gesetzesgrundlagen 15  Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG)  Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)  Verordnung über die Arzneimittel (Arzneimittelverordnung, VAM)

Off-Label-Use 16 verwendungsfähige durch Swissmedic zugelassene Arzneimittel wenn der Einsatz nicht der genehmigten Fachinformation entspricht vs. unlicensed use (in CH) nicht zugelassene Arzneimittel

Regulation 17  Swissmedic ist die zentrale schweizerische Überwachungsbehörde für Heilmittel  dem Eidgenössischen Departement des Innern angegliedert 

Zulassungskategorien 18  Heilmittelgesetz knüpft die Abgabe von Arzneimitteln an eine entsprechende Ausbildung.  Ziel ist es, durch die angepasste Fachberatung bei der Abgabe von Heilmitteln deren sichere Anwendung zu gewährleisten.  Bei der Zulassung teilt Swissmedic die Arzneimittel in Kategorien mit und ohne Verschreibungspflicht ein.

Zulassungskategorien 19  Verschreibungspflichtige Arzneimittel in Kategorien A und B  Arzneimittel der Abgabekategorien C bis E sind nicht verschreibungspflichtig  Arzneimittel der Kategorie E sind frei verkäuflich und können von allen Personen abgegeben werden.

Zulassungskategorien 20 frei verkäuflich (Abgabekategorie E), wenn:  es einen Wirkstoff enthält, der in der Stoffliste E aufgeführt ist;  es nicht unter die Kategorien A-D fällt; und  seine Anwendung keine Fachberatung erfordert. Diese Arzneimittel können ohne ärztliche oder tierärztliche Verschreibung von allen Personen abgegeben werden

Zulassungskategorien 21

Beispiele 22

Referenz 23

Vorlagen SVBS 24

Vorlagen SVBS 25

Lagerung 26  Optimale Lagerung  Temperatur  Luftfeuchtigkeit  Lichteinfall  In Originalverpackung  Inkl. Beipackzettel  Auswirkung von Lagerstress

Entsorgung 27  Medikamente gehören nicht in den Hausmüll  Oder in’s WC  Sondern werden via Apotheke sachgerecht entsorgt

Hier einige spezifische Pharmaka 28  SchmerzmittelASS, Paracetamol vs. physikalische Massnahmen  HerzmedikamenteNitrate  AntiallergikaFenistil  AsthmaspraysVentolin vs. Sauerstoff  Lokalanästhetika bei HalsschmerzenMebucaine

Anwendung von Medizinalsauerstoff durch med. Laien 29  Medizinalsauerstoff gehört zu Abgabekategorie E  Indikation und Dringlichkeit sind gegen allfällige Komplikationen und Nebenwirkungen abzuwägen  Bei schwerer Dyspnoe sind Anwendungseinschränkungen i.d.R. hinfällig  Über konkrete Regelung im Anwendungsbereich kann der verantwortliche ärztliche Leiter entscheiden.

Empfehlungen 30  Bei der Abgabe von Medikamenten sind die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu beachten.  SIRMED erteilt KEINE Delegation zur Abgabe von Medikamenten an Seminarteilnehmende.  Eine allfällige Delegation ist vom zuständigen ärztlichen Leiter zu prüfen.  Ziel ist die grösstmögliche Patientensicherheit.