Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Ergebnisbericht des AK Schutzbeauftragte Vorgestellt beim AGkE-Treffen des Fachforms „Fachdienste“

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 Präsentation transkript:

Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Ergebnisbericht des AK Schutzbeauftragte Vorgestellt beim AGkE-Treffen des Fachforms „Fachdienste“ Papst Benedikt Schule in Straubing

Was ist unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen? körperliche Misshandlungen: „ alle Handlungen von Eltern oder anderen Bezugspersonen, die durch Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Kindes und seiner Entwicklung führen oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen bergen“ psychische Misshandlungen: „wiederholte Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder Muster extremer Vorfälle, die Kindern zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen“ alle Definitionen aus Kindler et al: Handbuch Kindeswohlgefährdung

Vernachlässigung „andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns bzw. Unterlassen der Beauftragung geeigneter Dritter mit einem solchen Handeln durch Eltern oder andere Sorgeberechtigte, das für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und / oder psychischen Entwicklung des Kindes führt oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet“. Sexueller Missbrauch „Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“ Münchhausen-by-proxy-Syndrom alle Definitionen aus Kindler et al: Handbuch Kindeswohlgefährdung

Was braucht ein Kind, um sich gut zu entwickeln? Bedürfnis nach Existenz z.B. körperliche Unversehrtheit, Versorgung, Ernährung, Körperpflege, Schutz vor schädlichen Einflüssen Bedürfnis nach sozialer Bindung und Verbundenheit z.B. Nähe, Empathie, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit, auch Zugehörigkeit zu stabilen und unterstützenden Gemeinschaften Bedürfnis nach Wachstum z.B. kognitive, emotionale, soziale Anregungen und Erfahrungen, Struktur und Halt, Lob und Anerkennung

Vorüberlegungen Für wen wird der Handlungsleitfaden erstellt? Wer wird ihn vorwiegend nutzen?  Kinderschutzbeauftragte, d.h. erfahrene Fachkräfte Der Leitfaden soll eine Checkliste zur Risikoabschätzung enthalten Wer soll die Checkliste verwenden?  MitarbeiterInnen, die direkt mit den Kindern arbeiten, d.h. ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, LehrerInnen, Physio-, ErgotherpeutInnen, LogopädInnen usw.

Welche Voraussetzungen soll die Checkliste erfüllen? Muss kurz, einfach und schnell zu bearbeiten sein Soll behindertenspezifische Aspekte umfassen Muss unterschiedliche kindliche Bedürfnisse in unterschiedlichen Altersstufen berücksichtigen

Welche Bereiche sollen durch die Checkliste erfasst werden? Körperliches Erscheinungsbild Sozialverhalten des Kindes Emotionales Verhalten des Kindes (Entwicklungsstand körperlich, emotional, kognitiv, sozial) Gesundheitsvorsorge Ernährung Risikofaktoren beim Kind und in der Familie Erziehungsverhalten der Eltern Wohn- und Lebenssituation Mitwirkungsbereitschaft der Eltern Hinweise auf körperliche Gewalt

Vorbemerkungen: Eine Kindeswohlsgefährdung besteht immer aus zwei Faktoren, die beide vorliegen und damit bei der Gefährdungsabklärung auch geprüft werden müssen: das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes wird gefährdet und die Eltern sind nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden.

Ziel des Bogens ist es, mehr Sicherheit bei der Beurteilung des Verdachts auf Vernachlässigung, körperliche/sexuelle Gewalt zu gewinnen. Achtung: kein Kriterium alleine genügt, um eine Vernachlässigung zu beweisen Wichtig: Unterscheiden nach eigenen Beobachtungen, Hörensagen und Vermutungen

Die Fragen müssen immer vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden Erkrankung bzw. Behinderung des Kindes beantwortet werden. Einige der genannten Hinweise sind bei bestimmten Krankheits- bzw. Behinderungs- bildern typisch und daher nicht zwangsläufig ein Hinweis auf Kindeswohlgefährdung bzw. Vernachlässigung  beim Ausfüllen der Checkliste unbedingt die Diagnose und die damit verbundenen typischen Symptome berücksichtigen (z.B. fehlender Blickkontakt bei Autismus, Untergewicht bei Spastikern)

Beispiel: Checkliste für den Altersbereich Schulkinder (6-12 Jahre)

Erscheinungsbild, Gesundheits- vorsorge und Ernährung Beispiele: Das Kind trägt häufig für die Witterungsverhältnisse unangepasste, verschmutzte oder zerrissene Kleidung Die medizinische Pflege bei Körperbehinderung ist häufig unzureichend z.B. Kathederisieren, Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Shuntkontrolle, OP-Nachsorge, Absaugen Hilfsmittelversorgung ist unzureichend (z.B. Schienen nicht dem Wachstum angepasst oder regelmäßig getragen, Rollstuhl nicht gewartet)

Sozialverhalten und emotionale Situation Kind zeigt aggressives, provozierendes und/oder rücksichtsloses Verhalten Kind zeigt sich zurückgezogen, verstört, wenig zugänglich, verschlossen und/oder deutlich verunsichert Kind nässt/ kotet ein Kind zeigt autoaggressives Verhalten (z.B. Ritzen, Haare ausreißen, Beißen, exzessives Nägelkauen) Kind zeigt altersunangemessenes Sexualverhalten Kind macht Entwicklungsrückschritte (z.B. in der sprachlichen, kognitiven oder motorischen Entwicklung) ohne erkennbaren äußerlichen Grund

Risikofaktoren in der familiäre Situation Es besteht psychische Erkrankung (z.B. Depression) oder Suchtverhalten (z.B. Alkohol-, Medikamentenmissbrauch) eines Elternteils es besteht Migrationshintergrund Einer oder beide Eltern sind geistig- oder lernbehindert Kind ist sehr pflegeaufwändig (z.B. braucht nachts regelmäßig Pflege, braucht Betreuung rund um die Uhr) In der Familie leben mehrere behinderte Kinder

Erziehungsverhalten und Interaktion zwischen Eltern und Kind Kind ist einer gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt (z.B. Angst machen durch Anschreien, grobes Anfassen, Schütteln, Schlagen oder Bedrohen) Es bestehen wenig Anzeichen für eine sichere Bindung zum Kind (z.B. können nicht angemessen/ feinfühlig auf Weinen oder Angst des Kindes reagieren, kaum Blickkontakt, kaum Körperkontakt) Geschwisterkindern wird häufig die Betreuung oder Versorgung des Kindes übertragen Der Umgangston mit dem Kind ist vorwiegend negativ gefärbt (z.B. abwertend, genervt, Beschimpfungen, Unterstellungen, harscher Kommandoton)

Mitwirkungsbereitschaft der Eltern Eltern lehnen dringend angeratene Hilfen ab Eltern sind wegen fehlender Kompetenzen nicht in der Lage, angeratene Hilfen umzusetzen Eltern halten sich nicht/ kaum an Vereinbarungen (z.B. erscheinen nicht zu wichtigen Gesprächen, setzen Absprachen nicht um) Eltern erklären sich nicht für zuständig oder übernehmen keine Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes

Was ist sonst noch an Auffälligkeiten zu beobachten? Gelegenheit, um Beobachtungen mitzuteilen, die durch die vorherigen Fragen nicht behandelt wurden

Handlungsschritte bei einer Gefährdungsvermutung Mögliche Ausgangspunkte: Akute Gefährdung die sofortiges Handeln erfordert Vorliegen von Anhaltspunkten, die zum Verdacht einer Kindeswohlgefährdung führen → Strukturierte Gefährdungseinschätzung

Akute Gefährdung Sofortiges Handeln ist erforderlich, wenn Schädigungen schon eingetreten sind und andauern und die akute Kindeswohlgefährdung nicht mit den Möglichkeiten der Einrichtung abzuwenden ist

Akute Gefährdung (2) Sofortiges Handeln ist erforderlich, wenn beispielsweise Verhaltensweisen einer gegenwärtigen Betreuungsperson geschildert werden, die zu schweren Verletzungen bzw. Gesundheitsproblemen geführt haben, weiter dazu führen oder leicht dazu führen können Ein betroffenes Kind aufgrund seines Alters, Gesundheitszustandes oder Behinderung als besonders verletzlich anzusehen ist Hinweise auf ein unberechenbares Verhalten einer Betreuungsperson vorliegen Eine Person, die das Kind aktuell wirkungsvoll schützen könnte, nicht vorhanden ist

Handlungsschritte im Akutfall 1. Die gewichtigen und konkreten Anhaltspunkte werden dem/der nächsten Vorgesetzten und der erfahrenen Fachkraft der Einrichtung mitgeteilt. 2. Gemeinsam mit dem/der Vorgesetzen und der erfahrenen Fachkraft wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Diese informieren gegebenenfalls zum unmittelbaren Schutz des Kindes das Jugendamt. 3. Die gewichtigen Anhaltspunkte und das weitere Vorgehen werden dokumentiert.

Vorgehen beim Auftauchen eines Verdachts Strukturierte Gefährdungseinschätzung : 1. Kind beobachten Checklisten für jeweilige Altergruppe, weitere Informationen über familiäre Situation und Risikofaktoren schriftlich festhalten, Beobachtungszeitraum festlegen 2. Einschalten der Fachkraft Fachkraft/ Schutzbeauftragte einschalten, wenn Verdacht weiter bestehen bleibt → alle weiteren Schritte erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dieser Fachkraft

Vorgehen beim Auftauchen eines Verdachts 3. Kontaktaufnahme zu den Eltern bzw. Sorgeberechtigten Personensorgeberechtigten und ggf. das Kind/Jugendlichen einbeziehen, soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes/ Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird (§8a Abs.1 Satz 2 SGB VIII)  Abklären, in welchem Umfang die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder durch die Eltern erfüllt werden können  Mitwirkungsbereitschaft der Eltern feststellen bei möglichen Hilfen zur Gefährdungsabwendung

Strukturierte Gefährdungseinschätzung Mögliche Ergebnisse : –Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erhärtet sich –Keine direkte Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf –Es ergeben sich keine weiteren Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung im Sinne das § 8a

Vorgehen beim Auftauchen eines Verdachts 4. Handeln a)Mitwirkungsbereitschaft der Sorgeberechtigten ausreichend: gemeinsam mit den Eltern Schritte zur Veränderung entwickeln, verbindliche Vereinbarungen und Absprachen treffen, dranbleiben b)Mitwirkungsbereitschaft der Sorgeberechtigten nicht ausreichend: gemeinsam mit der Fachkraft Helfersystem aufbauen, Einrichtungsleitung informieren Empfohlene Personen im Helferteam: - Vertrauensperson des Kindes - Fachkraft/Fachdienst, Schutzbeauftragter - Entscheidungsträger (Einrichtungsleiter) - bei Bedarf evtl. Arzt, Justitiar, Abteilungsleiter, …. hinzuziehen

Vorgehen beim Auftauchen eines Verdachts 5. Überleiten des Schutzauftrags an ein Helferteam Das Helferteam übernimmt Planung und Durchführung der notwendigen Schritte zum Schutz des Kindes. Gegebenenfalls wird das Jugendamt einbezogen. 6. Dokumentation Bereits ab der Beurteilung der gewichtigen Anhaltspunkte (1. Auftauchen eines Verdachts)ist eine schriftliche Dokumentation durchzuführen. Das Ergebnis der Überlegungen über die jeweils weiteren Verfahrensschritte werden schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert.

Danke für Eure Aufmerksamkeit!