Bundesfreiwilligendienst Informationen zum neuen Freiwilligendienst.

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 Präsentation transkript:

Bundesfreiwilligendienst Informationen zum neuen Freiwilligendienst

50 Jahre Zivildienst Unsere Gesellschaft im Wandel: Vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligen dienst 2,7 Mio. Zivis in 5 Jahrzehnten Start ZD 1961mit 340 Zivis Start BFD 2011mit 1000 Freiwilligen

Präambel Freiwillige leisten einen wertvollen Dienst für Menschen, die es schwer haben in unserer Gesellschaft. Durch ihr freiwilliges Engagement helfen sie Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die auf die Solidarität und Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen sind. Dabei fragen sie nicht nach dem finanziellen Vorteil für ihren Einsatz, sondern sie leben durch ihre praktische Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen Werte wie Solidarität und Hilfsbereitschaft. Gleiches gilt auch im Hinblick auf ein Engagement für Umwelt und Natur im ökologischen Freiwilligendienst. Ein Freiwilligendienst ist nur dann erfolgreich, wenn er einerseits etwas für andere Menschen oder die Umwelt, anderseits aber auch etwas für die Teilnehmenden bringt. Ein freiwilliger Dienst muss sich für alle Teilnehmenden lohnen. aus der Stellungnahme des BR vom

Freiwillige (§2) Frauen und Männer aus dem In- und Ausland älter als 27 Jahre (keine Altersbegrenzung) die einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht ausüben, Vollzeitbeschäftigung ca. 40 Wochenstunden Voll- oder Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche ab dem 16. Lebensjahr möglich (Vollendung der Vollschulpflicht)

Einsatzstellen (§6) auf ihren Antrag von der zuständigen Bundesbehörde oder am schon als Zivildienststelle anerkannt war die Gewähr bietet, dass Beschäftigung, Leitung und Betreuung der Freiwilligen den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen die Freiwilligen persönlich und fachlich begleitet für deren Leitung und Betreuung qualifiziertes Personal einsetzt Die Anerkennung wird für bestimmte Plätze ausgesprochen. Sie kann mit Auflagen verbunden werden. wenn Sie Einsatzstelle kann anerkannt werden,

Einsatz von Zivildienstleistenden

Einsatzbereiche im Bundesfreiwilligendienst Kinder- und Jugendhilfe außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege Behindertenhilfe Kultur und Denkmalpflege Sport Integration Zivil- und Katastrophenschutzes Umwelt-, Tier- und Naturschutz Bildung zur Nachhaltigkeit BFD wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, Der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral zu gestalten.

Dauer (§3) mindestens 6 Monatehöchstens 18 Monate bis zu 24 Monaten bei besonderen pädagogischen Konzepten möglich bei pädagogischem Gesamtkonzept ist eine Ableistung in zeitlich getrennten Abschnitten von mindestens 3 Monaten möglich bis 27 - FSJ oder BFD nur einmalig möglich ab dem 27. Lebensjahr nach 5 Jahren wieder möglich in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten

Pädagogische Begleitung (§4) Ziele soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken Einsatzstellen geben fachliche Anleitung vor Ort Seminare in 12 Monaten mindestens 25 Bildungstage, inklusive Tage politische Bildung für jeden Monat mehr als 12 + einen Bildungstag für jeden Monat weniger als 12 – zwei Bildungstage ab dem 27. Lebensjahr in angemessenem Umfang auf die Tätigkeit im BFD bezogen Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit.

Modell 1 (bis 27 Jahre) Rundum-Paket 25 Tage an den Bildungszentren des Bundesamtes Bsp.: 5 Tage Einführung u. Projekte 5 Tage soziale Kompetenz 5 Tage Kommunikation 5 Tage politische Bildung 5 Tage Reflexion Bildungszentrum Sondershausen Jede Einsatzstelle, die sich der Zentralstelle Bundesamt angeschlossen hat, kann das Bildungszentrum kostenfrei (inkl. Fahrtkosten) nutzen,

Modell 2 (bis 27 Jahre) Individuelle Lösung 15 Tage an den bisherigen Zivildienstschulen, 10 Tage durch Einsatzstelle/ Träger organisiert Bsp.: 5 Tage politische Bildung 5 Tage Kommunikation 5 Tage soziale Kompetenz 5 Tage Pflege und Betreuung 5 Tage Krankheit und Therapie Bildungszentrum Sondershausen Bildungswerk Recht auf kostenfreie Nutzung des Bildungszentrum für 15 Tage (Bildungsgutschein), sowie monatl.100,- € in bar für pädagogische Begleitung.

Modell 3 (über 27 Jahre) 25 Tage durch Einsatzstelle in Kooperation mit Bildungsträgern und Bildungszentrum Beispiel: 5 Tage Erste Hilfe und Personenbeförderung 40 Wochen a 2 Wochenstunden = 10 Tage Computeraufbaukurs Einsatzstelle Volkshochschule 10 Tage Kommunikation, Bewerbung und Körpersprache Bildungswerk Monatlich 100,-€ in bar für pädagogische Begleitung

Modell 4 (über 27 Jahre) 10 Tage durch Einsatzstelle in Kooperation mit Bildungsträgern Bsp.: 5 Tage Kommunikation 5 Tage Trainerlehrgang Bildungswerk Sportschule

Zentralstellen (§7) angeschlossenen Einsatzstellen Auflagen erteilen, zum Anschluss an einen Träger auffordern, bei der Gestaltung und Organisation mitwirken, die päd. Begleitung der Freiwilligen unterstützen. Die Einsatzstelle kann einen Träger oder Zentralstelle beauftragen Zentralstellen können: Die Zentralstellen übernehmen die entscheidende Steuerungsfunktion (regionale Verteilung) im Bundesfreiwilligendienst und stellen damit die Koppelung zwischen bestehenden Jugendfreiwilligendiensten und dem neuen Bundesfreiwilligendienst sicher.

BMFSFJ Bundesamt für Familie... (BAFzA) Zentralstelle Wohlfahrtsverband I Zentralstelle Wohlfahrtsverband II Zentralstelle Nord / Süd Bundesamt (BAFzA) Träger FSJBFD Träger FSJ regionale Träger FSJ Einsatz- Stelle Einsatz- Stelle Einsatzstellen ohne Verband Einsatz- Stelle BFDlerBFDler FSJlerFSJler BFDlerBFDler FSJlerFSJler FSJlerFSJler BFDlerBFDler BFDlerBFDler Strukturen im Bundesfreiwilligendienst Tandemmodell zum FSJ / FÖJ gilt bis 27 Jahre FSJ Förderung des Bundes....

andere Zentralstellen AWO: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Blücherstr. 62/63, Berlin, Ariane Böttcher, Tel.: und Veronika Schneider, Tel.: , E- Mail: Deutsches Rotes Kreuz Bundesverband Carstennstr. 58, Berlin Tel.: , und Dr. Volker Mosemann, Tel.: , Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. Referat Freiwilligendienste Sülzburgstraße 140, Köln, Tel.: , Förderverein ökologische Freiwilligendienste e.V. Ökologischer Bundesfreiwilligendienst, Koppelsberg 1, Plön, Tel , Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Bundesgeschäftsstelle Im Niedernfeld 1-3, Bad Nenndorf, Tel.: /481, Deutsche Sportjugend, Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt am Main, Tel.: , Deutscher Caritasverband e. V., Karlstraße 40, Freiburg, Tel.: 0761/200-0, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband Oranienburger Straße 13-14, Berlin, Tel.: , Evangelische Diakonie und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend: Otto Brenner Str. 9, Hannover, Tel.: , Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Klaus-Werner Haase Siegburger Str. 197, Köln, Tel.: , zivildienst.de Malteser Hilfsdienst e.V. Kalker Hauptstraße 22-24, Köln; Tel.: ; Mail: BUND Geschäftsführung, Martina Löw, Am Köllnischen Park 1, Berlin, Tel.: , NABU Bundesgeschäftsstelle Ralf Schulte, Tel , Internationaler Bund: Hartmut Brombach, Valentin-Senger-Str. 5, Frankfurt, Tel: 069/ , bund.de bund.de Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.: BKJ, Büro Freiwilliges Engagement Dana Hieronimus,, Mühlendamm 3, Berlin, Tel.: , Bundesamt für den Zivildienst, Sibille-Hartmann-Straße 2-8, Köln, Telefon: ,

Zentralstelle Bundesamt bietet den ihr angeschlossenen Einrichtungen folgende Leistungen und Angebote Unterstützung bei der Akquise von Freiwilligen Kompetente Beratung, auch durch den Außendienst ganzjährige Dienstantritte Kostenfreie Nutzung der Bildungszentren und ihrer Dozentinnen und Dozenten für die pädagogische Begleitung und die Bildungsseminare (auch über die 5 Tage politische Bildung hinaus ), sofern gewünscht keine Verwaltungsgebühren

DRK BKJ AWO Caritas Diakonie JUH IB Sportjug. Nabu 3 MHD 5 BAFZA Bundesfreiwillige in Thüringen Stand : ASB + DPWV

Vereinbarung Ablauf 2. Absprache mit der Zentralstelle/ Träger 3. Zustimmung Ablehnung von der zuständigen Bundesbehörde 1. gemeinsamer Vorschlag der oder des Freiwilligen und der Einsatzstelle Verein- barung Präambel zur Verein- barung

Vereinbarung (§8) Inhalt Persönliche Angaben Vor- und Familienname, Geburtstag und Anschrift bei Minderjährigen die Anschrift der Erziehungsberechtigten / Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Angabe zum Kindergeldanspruch (Altersgruppe 18 bis 25 Jahre) Angaben der Einsatzstelle und ggf. des Träger / Zentralstelle Verteilung der Aufgaben zwischen Einsatzstelle und Träger Zeitdauer der Verpflichtung und Regelung zur vorzeitigen Beendigung Erklärung, dass die Bestimmungen des BFDG eingehalten werden Angaben zur Art und Höhe der Geld- und Sachleistungen Anzahl der Urlaubstage und der Seminartage Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Freiwilliger oder Freiwilligem. Dadurch wird ein öffentlicher Dienst des Bundes eigener Art begründet.

Haftung - Beteiligung - Zeugnis wählen eine/n Sprecher/in Freiwillige erhalten nach Abschluss des Dienstes eine Dienstzeitbescheinigung erhalten bei Beendigung ein schriftliches Zeugnis, mit Hinweis auf berufsqualifizierende Merkmale des Dienstes haften bei der Ausübung ihrer Tätigkeit wie Arbeitnehmer/innen Für Freiwillige sind die Arbeitsschutzbestimmungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden.

Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen (§13) Die im Gesetz aufgeführten arbeitsrechtlichen und die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen finden darum nur für die/den Freiwilligen Anwendung. Durch den Abschluss der Vereinbarung über den Bundesfreiwilligendienst wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit gelten für den Bundesfreiwilligendienst nicht. Der Bundesfreiwilligendienst ist keine befristete vorherige Tätigkeit im Sinne des § 14 Absatz 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Kosten (§ 17) die Einsatzstellen tragen den Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel Unterkunft, Verpflegung, Arbeits- kleidung und Unfallversicherung sowie entsprechende Geldersatzleistungen und entstehende Verwaltungskosten, erbringen die Einsatzstellen auf ihre Kosten Erstattung des Bundes bis zu 250,00 € / Monat von 18 bis 25 Jahre bis zu 350,00 € / Monat ab 26. Lebensjahr sowie 100,00 € / Monat für pädagogische Begleitung und / oder kostenfreie Nutzung der Bildungszentren des Bundes Für die Einsatzstellen gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts. 100,00 € für besonders benachteiligte Freiwillige

Aufwendungen für die/den Freiwillige/n Taschengeld max. 330,00 € 6 % der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze Verpflegung, Bekleidung, Unterkunft oder Geldersatzleistungen ist frei zu vereinbaren Sozialversicherungsbeträge ca. 40 % alle Aufwendungen werden in der Vereinbarung festgelegt Kosten für Bildung / Seminare der/des Freiwilligen (200,- € /Monat)

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil sind durch die Einsatzstelle an die jeweilige Krankenversicherung zu entrichten Krankenversicherung15,5 % Rentenversicherung19,9 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Pflegeversicherung 1,95% + 0,25% ab 23 Jahren, kinderlos ,35% (Vollerwerbsrentner: 18,95%) Höhe der Sozialversicherungspflichtabgaben (Stand 03/2011)

mögliche Beispielrechnungen Zahlung an ältere Freiwillige/n = 500,00 € Zahlung an ältere Freiwillige/n = 550,00 € Zahlung an jüngere Freiwillige/n = 300,00 € Zahlung an ältere Freiwillige/n = 250,00 € Die Beispielrechnungen stellen keine Richtlinien oder Vorgaben dar – die Leistungen können frei zwischen Freiwilligen und Einsatzstellen vereinbart werden

Beispielrechnungen für Freiwillige älter als 25 Jahre geplante Förderung 550,00 € / Monat Eigenanteil 350,00 € / Monat Taschengeld 300,00 € Verpflegung Bekleidung 200,00 € Unterkunft Sozialabgaben ca. 200,00 € gesamt 700,00 € Stand Die Kosten der Träger oder zusätzlicher Leistungen der Zentralstellen, sind noch zu erfragen Rückerstattung vom Bund bis zu 350,00 € / Monat für pädagogische Begleitung 100,00 € / Monat möglich Eigenanteil im Zivildienst 400,00 bis 450,00 €/ Monat 500,00 € gesamt für die/den Freiwillige/n

Beispielrechnungen für Freiwillige älter als 25 Jahre geplante Förderung 550,00 € / Monat Eigenanteil 420,00 € /Monat Taschengeld 330,00 € Kindergeld/Zulage Verpflegung Bekleidung ca. 220,00 € Unterkunft Sozialabgaben ca. 220,00 € gesamt 770,00 € Stand Die Kosten der Träger oder zusätzlicher Leistungen der Zentralstellen, sind noch zu erfragen Bundesförderung bis zu 350,00 € / Monat für pädagogische Begleitung 100,00 € / Monat möglich Eigenmittel im Zivildienst 400 bis 450 €/ Monat 550,00 € gesamt für die/den Freiwillige/n

Beispielrechnung für Freiwillige älter als 25 Jahre geplante Förderung bis zu 350,00 € / Monat derzeitige Eigenmittel im Zivildienst 400 bis 450 €/Monat kein Eigenanteil erforderlich Taschengeld 250,00 € Verpflegung Bekleidung keine Zahlung Unterkunft Sozialabgaben ca. 100,00 € gesamt 350,00 € Stand Verwaltung und Vorortbetreuung des Freiwilligen für pädagogische Begleitung 100,00 € / Monat möglich 250,00 € gesamt für die/den Freiwillige/n

Beispielrechnungen für Freiwillige 18 bis 25 Jahre Eigenanteil 170,00 € / Monat Taschengeld 150,00 € Verpflegung Bekleidung 150,00 € Unterkunft Sozialabgaben 120,00 € gesamt 420,00 € Stand Die Kosten der Träger oder zusätzlicher Leistungen der Zentralstellen, sind noch zu erfragen Rückerstattung vom Bund bis zu 250,00 € / Monat für pädagogische Begleitung 100,00 € / Monat möglich 300,00 € gesamt für die/den Freiwillige/n Eigenanteil im Zivildienst 400,00 bis 450,00 €/ Monat

40 h 100% 330, - € 133,15 € 62,54 € 35 h 87,5% 288,75 € 116,51€ 54,72 € 33 h 82,5 % 272,25 € 109,85 € 51,60 € 32 h 80 % 264,00 € 106,52 € 50,03 € 30 h 75 % 247,50 € 99,86 € 46,90 € 25 h 62,5 % 206,25 € 83,22 € 39,08 € 21 h 52,5 % 173,25 € 69,90 € 32,83 € 20 h 50 % 165,00 € 66,58 € 47,69 € Arbeitszeit max. TG Soz.L Soz.L.R 40,35 % 18,95%

Besonderheiten im BFD A wie Arbeitslosengeld Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gilt grundsätzlich, dass ein Betrag in Höhe von 60 € des Taschengeldes, eine allgemeine Versorgungspauschale in Höhe von 30 € sowie notwendige Ausgaben wie z.B. Fahrtkosten mit Quittungsvorlage von der Anrechung ausgenommen sind. Auszüge aus Hinweise von A-Z

Besonderheiten im BFD A wie ALG II ALG II - Empfänger können grundsätzlich am Bundesfreiwilligendienst teil- nehmen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende - das so genannte Arbeitslosengeld II - dies nicht grundsätzlich ausschließt. Entsprechend der Handhabung beim bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienst (FSJ/FÖJ) soll vom Taschengeld, das ein Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst erhält, ein Betrag in Höhe von 60 Euro nicht als zu berücksichtigende Einnahme gelten. Dieser Betrag soll somit nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Außerdem kann ein volljähriger Hilfebedürftiger vom Einkommen in der Regel nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB II i.V.m. § 6 der ALG II-V einen Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicher- ungen sowie gegebenenfalls Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen. Wegen dieser vom Gesetz vorgesehenen Gleichbehandlung beider Freiwilligendienste ist zudem die Teilnahme an einem Bundesfreiwilligen- dienst wie beim Jugendfreiwilligendienst als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II), sodass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II, der am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, in dieser Zeit nicht verpflichtet ist, eine Arbeit aufzunehmen. Auszüge aus Hinweise von A-Z

Beispiel Freiwilliger, der ALG II empfängt Leistungen im BFD Taschengeld: 330,-€ Verpfl/Bekleidung: 70,-€ ____________________ Summe: 400,-€ Bisherige ALG II-Leistung 364,-€ Grundbedarf 336,-€ Wohnbedarf ____________________ 700,-€ Leistungsbezug Anzurechnendes Einkommen Gesamtleistung 400,-€ Anrechnungsfrei hiervon: Grundfreibetrag: - 60,-€ Vorsorgepausch.:- 30,-€ Riesterversicher.:- 10,-€ Fahrtkosten: - 50,-€ Verbleiben: 150,-€ Gekürzte ALG II-Leistung 700,-€ Summe +150,-€ nicht anzurechnen ___________________ 850,-€ Gesamteinkünfte

BFD im Internet Hinweise von A bis Z zum BFD Merkblatt über die Durchführung des BFD Newsletter Nr vom Vereinbarung mit dem Freiwilligen Eigenwerbung über Stellenbörse

Stellenbörse im Internet:

Besonderheiten im BFD A wie Arbeitslosengeld Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gilt grundsätzlich, dass ein Betrag in Höhe von 60 € des Taschengeldes, eine allgemeine Versorgungspauschale in Höhe von 30 € sowie notwendige Ausgaben wie z.B. Fahrtkosten mit Quittungsvorlage von der Anrechung ausgenommen sind. Auszüge aus Hinweise von A-Z

Besonderheiten im BFD A wie Arbeitsmarktneutralität Der Bundesfreiwilligendienst wird arbeitsmarktneutral ausgestaltet. Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. Die Arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn durch den Einsatz von Freiwilligen im Bundes- freiwilligendienst die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt. Die Arbeitsmarktneutralität wird vor Anerkennung jedes einzelnen Einsatzplatzes sichergestellt und ständig von den Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuern des Bundesamtes vor Ort kontrolliert.

Besonderheiten im BFD W wie Wohngeld Die Beantragung von Wohngeld ist für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt u. a. von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug an den Ort der Einsatzstelle notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle Unterkunft gewähren kann. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am neuen Wohnort. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die neue Wohnung der Lebensmittelpunkt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des Bundesfreiwilligendienstes mit der Wohngeldbehörde geklärt werden.

Regionalbetreuer Joachim Grabietz Erfurt und Nordthüringen Friedrich - Ebert - Str Erfurt Tel: Handy: Fax: