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Regionalbetreuer Andreas Ilse

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Präsentation zum Thema: "Regionalbetreuer Andreas Ilse"—  Präsentation transkript:

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2 Regionalbetreuer Andreas Ilse
-Ostthüringen/Gera- Dorfstraße 28 06647 Finne OT Tauhardt Tel: Handy:

3 Bundesfreiwilligen-dienst
Gesetz und seine Durchführung Stand Juni 2011 Anmerkung Das Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst wurde nach dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedet, durch den Bundespräsidenten unterzeichnet und am 02. Mai 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Informationen in der folgenden Präsentation tragen trotzdem noch vorläufigen Charakter, denn die Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes (z.B. Richtlinie zur Anerkennung der Einsatzstellen, Richtlinie zur Bildung der Freiwilligen) liegen noch nicht vor. Die Informationen fußen auf dem beschlossenem Gesetz, den vom Bundesbeauftragten für den Zivildienst verfassten Newslettern 1-7: ( ) sowie Informationen, die durch Außendienstmitarbeiter des Bundesamtes zusammen gestellt wurden!

4 Aufgaben (§1) Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl

5 Freiwillige (§2) - Vollzeitschulpflicht erfüllt (ab 16)
- Frauen und Männer - keine Erwerbsabsicht - erhalten Taschengeld und Geldersatzleistungen - der Bundesfreiwilligendienst löst keinen Anspruch auf Kindergeld aus (Ausnahme 16+17jährige)! - auch ausländische Bewerber werden gefördert

6 1989: 1.505 1993: Lebendgeborene männlich in Thüringen

7 Einsatzbereiche (§3) in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
Kinder- und Jugendhilfe Integration Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit Behindertenhilfe Sport Umweltschutz und Naturschutz Kultur und Denkmalpflege Bildung zur Nachhaltigkeit Zivil- und Katastrophenschutzes ©TM – RB-S1+T1

8 Einsatzstellen (§6) Gemeinwohlorientiertheit
Plätze müssen beim Bundesamt anerkannt werden, Zivildienststellen sind automatisch anerkannt persönlich und fachlich Begleitung der Freiwilligen Leitung und Betreuung durch qualifiziertes Personal

9 Dauer (§3) in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten höchstens 18 Monate mindestens 6 Monate Ausnahme: bis zu 24 Monaten bei besonderen pädagogischen Konzept Ableistung in zeitlich getrennten Abschnitten von mindestens 3 Monaten möglich nur einmalig möglich, auch nicht vor oder nach einem FSJ (bis 27 Jahre) Vollarbeitszeit ab dem 27.Lebensjahr nach fünf Jahren wieder möglich auch Teilarbeitszeit mit über 20 Stunden je Woche ©TM – RB-S1+T1

10 Pädagogische Begleitung (§4)
Ziel: soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen sollen vermittelt und das Verantwortungsbe-wusstsein für das Gemeinwohl gestärkt werden

11 Die Freiwilligen erhalten von den
Einsatzstellen fachliche Anleitung. Hinzu kommen: bis 27 Jahre: 25 Bildungstage bei 12 Monaten, inclusive Seminar politische Bildung bei 18 Monaten 6 Tage zusätzlich über 27 Jahre: angemessene Teilnahme Sem FD Sem. FD Sem. FD Sem. FD Sem. S FD S FD S FD S FD S FD S FD S FD S FD

12 Strukturen der Bildung (bsp.haft)
BMFSFJ Bundesamt Zentralstelle Bildungs- Zentrum 10 Tage Bildungs- werk Einsatz- stelle FSJ/BFD Träger Bildungs- werk BFDle Ü 27 ange- messen BFDle U 27 25 Tage Bildung angemessen 25 Bildungstage verpflichtend ©TM – RB-S1+T1

13 Modell 1 (bis 27 Jahre) 25 Tage an den Bildungszentren des Bundesamtes
Bsp.: 5 Tage Einführung u. Projekte 5 Tage soziale Kompetenz 5 Tage Kommunikation 5 Tage politische Bildung 5 Tage Reflexion Bildungszentrum Sondershausen

14 Modell 2 (bis 27 Jahre) 10 Tage an den bisherigen Zivildienstschulen,
15 Tage durch Einsatzstelle organisiert Bsp.: 5 Tage politische Bildung 5 Tage soziale Kompetenz Bildungszentrum Sondershausen 5 Tage Pflege und Betreuung 5 Tage Krankheit und Therapie 5 Tage Sterbebegleitung Bildungswerk o. FSJ Träger

15 Modell 3 (über 27 Jahre) 25 Tage durch Einsatzstelle in Kooperation mit Bildungsträgern Bsp.: 5 Tage Erste Hilfe und Personenbeförderung Einsatzstelle 40 Wochen a 2 Wochenstunden = 10 Tage Computeraufbaukurs Volkshochschule 10 Tage Kommunikation, Bewerbung und Körpersprache Bildungswerk o. FSJ Träger

16 Modell 4 (über 27 Jahre) 10 Tage durch Einsatzstelle in Kooperation mit Bildungsträger Bsp.: 5 Tage Kommunikation Bildungswerk 5 Tage Trainerlehrgang Sportschule

17 Zentralstellen (§6) Einsatzstellen können mit der Erfüllung von gesetzlichen oder sich aus der Vereinbarung ergebenden Aufgaben mit deren Einverständnis einen Träger oder eine Zentralstelle beauftragen

18 Strukturen BMFSFJ Bundesamt Zentralstelle SportJugend Zentralstelle
Wohlfahrt I Zentralstelle Bundesamt Zentralstelle Wohlfahrt II Träger BFD Träger BFD Träger FSJ Träger BFD+FSJ FSJler BFDler BFDler FSJler FSJler BFDler BFDler BFDler BFDler FSJler FSJler Einsatz- stelle Einsatz- stelle Einsatz- stelle Einsatz- stelle Einsatz- stelle Einsatz- stelle ©TM – RB-S1+T1

19 BFD - Zentralstellen V//ZEST/01 – Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. Köln V//ZEST/02 – AWO Bundesverband e.V. Berlin V//ZEST/03 – BDKJ-Bundesstelle Düsseldorf V//ZEST/04 – BUND Berlin V//ZEST/05 – Bundesamt (Bafza) – Norddeutschland Köln V//ZEST/06 – Bundesamt (Bafza) – Süddeutschland Köln V//ZEST/07 – BKJ Berlin V//ZEST/08 – Deutsche Sportjugend Frankfurt V//ZEST/09 – Deutscher Caritasverband e.V. Freiburg V//ZEST/10 – DLRG Bundesgeschäftsstelle Bad Nenndorf V//ZEST/11 – DPWV Gesamtverband e.V. Berlin V//ZEST/12 – DRK Generalsekretariat Berlin V//ZEST/13 – Ev. Freiwilligendienste Hannover V//ZEST/14 – Förderverein ökologische Freiwilligendienste Plön V//ZEST/15 – Internationaler Bund (IB) Frankfurt V//ZEST/16 – Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Köln V//ZEST/17 – Malteser Hilfsdienst e.V. Köln V//ZEST/18 – NABU Bundesgeschäftsstelle Berlin

20 Vereinbarung (§8) Ablauf
Die Zentralstelle stellt sicher, dass ein besetzbarer Platz nach BFDG § 7 Absatz 4 zur Verfügung steht = Kontingent ©TM – RB-S1+T1

21 Inhalte der Vereinbarung zwischen Freiwilligem und Bund
Persönliche Daten Kindergeldanspruch Daten der Einsatzstelle u. evtl. des Trägers Zeitraum und Kündigungsregeln Art und Höhe der Geld- und Sachleistungen Urlaubs- und Seminartage

22 FW wählen Sprecher/innen
Erhalten Dienstzeitbescheinigung und schriftliches Zeugnis von der Einsatzstelle Es gelten die Sozialversicherungsrechtliche Regelungen der Freiwilligendienste

23 Kosten (§ 17) Die Einsatzstellen tragen für den Bund den Aufwand für
Taschengeld und die Sozialversicherungs-beiträge. Die Einsatzstellen tragen die Kosten der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. Soweit die Freiwilligen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen erhalten, erbringen die Einsatzstellen diese Leistungen auf ihre Kosten. Erstattung des Bundes bis zu 350,00 € / Monat Erstattung des Bundes bis zu 200,00 € / Monat ©TM – RB-S1+T1

24 Aufwendungen für die/den Freiwillige/n
alle Aufwendungen werden in der Vereinbarung festgelegt Taschengeld max. 330,00 € Incl. Fahrtkosten als Bestandteil des Taschengeldes Sozialversicherungsbeträge ca. 40 % Für die Einsatzstellen gelten die Melde-,Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts Verpflegung, Bekleidung, Unterkunft oder Geldersatzleistungen Kosten für Bildung / Seminare der/des Freiwilligen (bis 200,- € /Monat erstattbar) ©TM – RB-S1+T1

25 Beispielrechnung Lohn
Kosten für einen Freiwilligen 1.1 Taschengeld Frei verhandelbar bis zu max. 330 € 200,00 € 1.2 Fahrtkosten Fahrkarte, als Teil des Taschengeldes 50,00 € 1.3 Sonstige Sachleistungen Wert sonstiger Sachleistungen als Teil des Taschengeldes 0,00 € Verpflegung Geld als Ersatz für fehlende Verpflegung (im Ermessen der Einsatzstelle) 100,00 € 2.1 Sachleistung Kostenloses Frühstück (Sachbezugwert 2011 = 47 € mtl. / bzw. 1,57 € tgl.) 2.2 Sachleistung Kostenloses Mittagessen (Sachbezugwert 2011 = 85 € mtl. / bzw. 2,83 € tgl.) 85,00 € 2.3 Sachleistung Kostenloses Abendessen (Sachbezugwert 2011 = 85 € mtl. / bzw. 2,83 € tgl.) Unterkunft Geld als Ersatz für fehlende Unterkunft (im Ermessen der Einsatzstelle) 3.1 Sachleistung Kostenlose Unterkunft im EZ (Sachbezugwert 2011 = 206 € mtl. ) 206,00 € Gesamtleistung an Freiwilligen (ohne Wert der gewährten Sachleistungen - blaue Beträge) 350,00 € Sozialversicherung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von ca. 40,35 % von allen Geld- und Sachleistungen (Nr. 1.1 bis 3.1) 258,64 € Gesamtkosten Alle Geld- und Sachbezüge + Sozialversicherung 899,64 € Zuschuss Bundesamt Taschengeld, Fahrtkosten und Sozialversicherungsbeiträge bis max. 350 € Zuschuss für besonders benachteiligte Freiwillige in Höhe von 50 mtl. Eigenanteil (ohne Bildung) 549,64 €

26 Beispiel 1 Finanzierung (Modell Leipzig)
Einnahmen Ausgaben 420,-€ Eigenleistung d. Einsatzst ,-€ Taschengeld 350,-€ BFD Kst.erst.Taschengeld ,-€ Verpf./Mietzuschuss 200,-€ BFD Kst.erst. Bildung ca.220,-€ Sozialvers.abgaben 970,-€ ,-€ Bildung+Begleitung (für Lehrgänge an Schulen, bei Trägern oder Bildungseinrichtungen vor Ort) 970,-€ Eigenleistungen: Verwaltung/päd. + fachl. Begleitung im Dienst

27 Beispiel 2 Finanzierung (Modell Gera)
Einnahmen Ausgaben 210,-€ Eigenleistung d. Einsatzst ,-€ Taschengeld 350,-€ BFD Kst.erst.Taschengeld ,-€ Verpf./Mietzuschuss 200,-€ BFD Kst.erst. Bildung ca.160,-€ Sozialvers.abgaben 760,-€ ,-€ Bildung+Begleitung (für Lehrgänge an Schulen, bei Trägern oder Bildungseinrichtungen vor Ort) 760,-€ Eigenleistungen: Verwaltung/päd. + fachl. Begleitung im Dienst

28 Beispiel 3 Finanzierung 30 Stunden (über 27 Jahre) Modell Sonnendorf
Einnahmen Ausgaben 250,-€ Taschengeld 350,-€ BFD Kst.erst.Taschengeld 150,-€ BFD Kst.erst. Bildung ca.100,-€ Sozialvers.abgaben 500,-€ ,-€ Bildung+Begleitung (für Lehrgänge an Schulen, bei Trägern oder Bildungseinrichtungen vor Ort) 500,-€ Eigenleistungen: Verwaltung/päd. + fachl. Begleitung im Dienst

29 Höhe der Sozialversicherungspflichtabgaben (Stand 03/2011)
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil sind durch die Einsatzstelle an die jeweilige Krankenversicherung zu entrichten Krankenversicherung 15,5 % Rentenversicherung 19,9 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Pflegeversicherung 1,95% + 0,25% ab 23 Jahren, kinderlos 40,35%

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