Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 1 Das Neue Gewährleistungsrecht RL über den Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG.

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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 1 Das Neue Gewährleistungsrecht RL über den Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG GewRÄG (BGBl I 2001/48) Seit in Kraft, Für Verträge nach

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 2 Zeitpunkt für Vorhandensein des Mangels  Übergabe (= Gefahrenübergang) § 924 Satz 1 ABGB  Gefahrenübergang Wenn Gefahr nicht Übergabe übergeht  Annahmeverzug (=Gläubigerverzug)  Versendungskauf (§ 429 ABGB)  Gesetzliche Vermutung innerhalb 6 Monate § 924 Abs 2 ABGB dass Mangel (wenn möglich) bei Übergang schon vorhanden war  Ausnahme: Vermutung mit Art der Sache oder des Mangels nicht vereinbar (§ 924 Satz 3 ABGB) zB: Abnützung, Fehlbehandlung, …

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 3 Mangel: Begriff  Vertragsgemäße Leistung § 922 Abs 2 ABGB Öffentliche Äußerungen (Werbung, …)  Veräußerer  Hersteller oder Marken - “Hersteller“  Importeur (in den EWR)  Nicht bindend, wenn  Nicht „kannte oder kennen konnte“  Nicht Vertragsabschluß beeinflusst  berichtigt

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 4 Sachmangel (922 Abs 1 ABGB)  Fehlen von Bedungenen (Zusicherung) > Vereinbarung  Beschreibung, Probe, Muster - oder Gewöhnlich vorausgesetzten  Verkehrsauffassung  Eigenschaften der Sache Zusicherung auch konkludent  Bezeichnung, Beschreibung, …

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 5 Rechtsmangel  Versprochene Rechtliche Position § 923 ABGB: Verkauf einer fremden Sache Nicht aber bei Gutglaubenserwerb (§ 367 ABGB)  Ab Erkennbarkeit der Rechte des Dritten

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 6 Quantitäts – und Qualitätsmangel  § 932 ABGB  > Nachtrag des Fehlenden

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 7 Beweislast  Erwerber muss beweisen, dass Mangel bereits bei Übergabe / Gefahrenübergang vorhanden war Während ersten 6 Monaten: gesetzliche Vermutung (§ 924 ABGB)

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 8 Rechtsfolgen-System  § 932 Abs 1 ABGB  Wahlrecht des Erwerbers: vorrangig 1.Verbesserung (Nachtrag des Fehlenden) - Austausch der Sache 2.Oder, wenn  Verbesserung / Austausch unmöglich  für Veräußerer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden  Durch veräußerer verweigert  für Erwerber erhebliche Unannehmlichkeiten  Für Erwerber unzumutbarer Veräußerer a) Preisminderung b) Wandlung, wenn Mangel nicht geringfügig

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 9 Wandlung  Gestaltungsrecht  Gerichtlich geltend machen  Frist: § 933 ABGB Rücktritt (§ 918, § 920 ABGB): formfrei, Verjährungsfrist  Vertrag wird ex tunc aufgelöst

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 10 Preisminderung  Gestaltungsrecht (Vertragsanpassung)  „Relative Berechnungsmethode“ Vereinbarter Preis (P): Geminderter Preis (p) = Objektiver Wert (W) : Wert der mangelhaften Sache (w)

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 11 Fristen  Gerichtliche Klage / Einrede  Dauer der Gewährleistungsfrist: 2 Jahre für bewegliche Sachen 3 Jahre für unbewegliche Sachen 6 Wochen Viehmängel  Beginn Rechtsmängel: Erkennbarkeit Sachmängel: Ablieferung  Zugesicherte Eigenschaften: Erkennbarkeit Viehmängel: Beginn der Vermutungsfristen (>V)

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 12 Garantie  Vertragliche Vereinbarung Gewährleistungsrecht ist dispositives Recht Auslegungsmöglichkeiten  § 914, 915 ABGB, zB Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten und innerhalb von 2 Jahren (§ 933 ABGB) nach Ablauf der Garantie geltend gemacht werden Ab Übergabe innerhalb der Garantiefrist  Verbrauchergeschäft § 9 Abs 1 S 2 KSchG (gebrauchte bewegliche Sachen: 1 Jahr) § 9 Abs 1 S 3 KSchG (Gebrauchtautos älter als 1 Jahr)

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 13 Irrtum oder Gewährleistung ?  Irrtum über verkehrswesentliche oder vereinbarte Eigenschaften § 871 ABGB veranlasster Eigenschaftsirrtum  Konkurrenz Erwerber kann wählen!  Fristen! Verjährung bei Irrtum 3 Jahre (ab Vertragsschluss) Gewährleistungsfrist (2 Jahre bei beweglichen Sachen) ab Übergabe/Gefahrenübergang Ausschluss der Gewährleistung > Irrtumsanfechtung

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 14 Nichterfüllung - Gewährleistung  Mangelhafte Leistung = nicht (vollständige) Erfüllung  Mangel Behebbar: Schuldnerverzug oder Behebung des Mangels (GWL) Unbehebbar: nachträgliche Unmöglichkeit  Abgrenzung: Annahme der Leistung Keine Konkurrenz Nach Annahme nur mehr Gewährleistung  Erfüllung/Rücktritt > Verjährung (3/30 Jahre)

Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 15 Anders-Lieferung (aliud) Stückschuld  > Nichterfüllung (Verzug, Unmöglichkeit) Gattungsschuld  > Rspr zu § 378 HGB: Rügepflicht des Käufers Außer bei nicht genehmigungsfähiger Abweichung  Genehmigungsfähiges aliud > Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB)  Absolut nicht genehmigungsfähiges aliud > Nichterfüllung (§§ 918 ff ABGB)