Jahresauftaktveranstaltung 2016
Inhaltsübersicht Neues zur Erbschaftsteuer Neuerungen für Unternehmer Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Neuerungen für Hausbesitzer Neuerungen für Kapitalanleger Neuerungen für alle Steuerzahler Ausblick Seite 2 2
1. Neues zur Erbschaftsteuer Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2014: Partielle Verfassungswidrigkeit der Regelungen das Betriebsvermögen betreffend Übergangsfrist für den Gesetzgeber zur Änderung des ErbStG bis zum 30.06.2016 Seite 3 3
1. Neues zur Erbschaftsteuer Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkung- steuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Seite 4 4
1. Neues zur Erbschaftsteuer Das wird erwartet: Die Übertragung von Privatvermögen und die persönlichen Freibeträge u.ä. bleiben unverändert Änderungen betreffen ausschließlich den Bereich Betriebsvermögen Hinweis Bislang enthält Gesetz keine Rückwirkung. Anwendbar also auf alle Schenkungen und Erbfälle mit Betriebsvermögen, die erst nach seinem Inkrafttreten erfolgen. Seite 5 5
1. Neues zur Erbschaftsteuer Verschärfen von Voraussetzungen: Bei Unternehmen von einem Wert über 26 Mio. € begünstigtem Betriebs- vermögen sollen strengere Regeln gelten. Der Bundesrat erachtet diese Schwelle als zu hoch. Hinweis Die bisherigen Steuerbefreiungen von 85 % bzw. 100 % sollen grundsätzlich erhalten bleiben. Seite 6 6
1. Neues zur Erbschaftsteuer Bundesrat: Verwaltungsvermögenstest, mit der Folge, dass Verwaltungsvermögen nicht unter Steuerbegünstigung fällt. Altregelung Zukünftige Regelung Verwaltungsvermögenstest: Bis zu 50 % Verwaltungsver- mögen können begünstigt übertragen werden. Nur der betriebliche Teil, der nach seinem Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit dient, ist steuerbegünstigt. Seite 7 7
Anwendungsbereich der Lohnsummenklausel: 1. Neues zur Erbschaftsteuer Anwendungsbereich der Lohnsummenklausel: Bislang: 20 Arbeitnehmer Künftig: 3 Arbeitnehmer Arbeitnehmer 85 % 100 % 4 - 10 250 % 500 % 11 - 15 300 % 565 % < 16 400 % 700 % Seite 8 8
1. Neues zur Erbschaftsteuer Anhörung am 12.10.2015 im Finanzausschuss: Gesetzentwurf verfassungswidrig? Geplant: Überarbeitung des Gesetzentwurfs im 1. Quartal 2016 Seite 9 9
1. Neues zur Erbschaftsteuer Handlungsbedarf: Lieber heute den Betrieb verschenken, als das neue im Einzelfall ungünstigere Gesetz abwarten. Beispiele für Vorteile bei Übertragung nach dem alten Recht : Betriebe mit 4 bis 20 Arbeitnehmern: Verschont von Lohnsummenregelung Betriebe mit bis zu 50 % Verwaltungsvermögen: Ermöglicht eine 85 %ige Steuerverschonung einschließlich des nicht betrieblichen Vermögensteils Seite 10 10
1. Neues zur Erbschaftsteuer Vermietete Wohnimmobilien: Bei Schenkung bzw. einem Erwerb von Todes wegen greift ein Bewertungsabschlag von 10 %. Der Wertansatz erfolgt mit 90 %. Voraussetzung: Immobilie ist zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Todes bereits vermietet. Seite 11 11
Inhaltsübersicht 2. Neuerungen für Unternehmer 2.1 Neues zum Investitionsabzugsbetrag 2.2 Neue Grenzen für die Buchführungspflicht 2.3 Neues zu elektronischen Registrierkassen 2.4 Neues zur Umsatzsteuer Seite 12 12
2.1 Neues zum Investitionsabzugsbetrag Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick: Nachträgliche Aufstockung zulässig Aufgabe des Funktionszusammenhangs Seite 13 13
2.1 Neues zum Investitionsabzugsbetrag Infos zum Investitionsabzugsbetrag: 40 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens Höchstgrenze: 200.000 € Anschaffung bzw. Herstellung in den auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei Wirtschaftsjahren Seite 14 14
2.1 Neues zum Investitionsabzugsbetrag Beispiel 2.1 Neues zum Investitionsabzugsbetrag Beispiel: U möchte eine Maschine für voraussichtlich 100.000 € erwerben: Er stellt 2015 einen Investitionsabzugsbetrag über 40.000 € gewinnmindernd ein. 2016 stellt sich heraus, dass die Maschine 140.000 € kosten wird. Seite 15 15
2.1 Neues zum Investitionsabzugsbetrag Beispiel 2.1 Neues zum Investitionsabzugsbetrag Lösung: Der Investitionsabzugsbetrag kann im Jahr 2016 um weitere 40 % von 40.000 € (= 16.000 €) aufgestockt werden. Keine neue Frist: U muss unabhängig von der nachträglichen Aufstockung die Maschine spätestens im Jahr 2018 anschaffen. Seite 16 16
2.1 Neues zum Investitionsabzugsbetrag Aufgabe des Funktionszusammenhangs: Ab dem Kalenderjahr 2016 ist die Benennung des Funktionszusammen- hangs bei Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nicht mehr erforderlich. Vorsicht: Blockheizkraftwerte werden ab 2016 als wesentliche Gebäudebestandteile eingestuft. Damit kann für eine solche Anschaffung kein Investitionsabzugs- betrag mehr gebildet werden. Seite 17 17
2.2 Neue Grenzen für die Buchführungspflicht bis 31.12.2015 Ab 01.01.2016 Umsatzerlöse p.a. 500.000 € 600.000 € Gewinn p.a. 50.000 € 60.000 € Folgen Vorsicht Dies gilt nicht, wenn Sie freiwillig Bücher führen! Bilanzierungsverpflichtung entfällt. GoBD finden keine Anwendung. Keine Pflicht, ein Kassenbuch zu führen. Seite 18 18
2.2 Neue Grenzen für die Buchführungspflicht Wechsel zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Option Vorteile: Kostenersparnis, da günstiger als Bilanz Wegfall der Kassenbuchverpflichtung => geringeres Risiko bei einer Betriebsprüfung Seite 19 19
2.3 Neues zu elektronischen Registrierkassen Elektronische Kasse: Es gibt keine Pflicht zur Verwendung einer elektronischen Kasse. Auch in Zukunft kann eine offene Ladenkasse geführt werden. Hinweis Wenn Sie sich heute für eine elektronische Kasse entscheiden, sollte diese bereits die Anforderungen erfüllen, die die Finanzverwaltung ab dem 01.01.2017 stellt. Seite 20 20
2.3 Neues zu elektronischen Registrierkassen Anforderungen an Kassendaten: Die Daten müssen… jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar, vollständig, unveränderbar und maschinell auswertbar sein. Seite 21 21
2.3 Neues zu elektronischen Registrierkassen Künftig zu beachten: Löschen der Einzel-Bons zugunsten des Tagesendsummen-Bons unzulässig Alleinige Aufbewahrung der Z-Bons auf Papier nicht ausreichend Seite 22 22
2.3 Neues zu elektronischen Registrierkassen Tipp: Müssen Sie sich im Jahr 2016 eine neue elektronische Registrierkasse anschaffen, können Sie dafür bereits im Rahmen Ihrer Steuererklärung für 2015 einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Voraussetzungen: Sie gehören zu den begünstigten Unternehmen. Die Höchstbeträge sind noch nicht ausgeschöpft. Seite 23 23
2.4 Neues zur Umsatzsteuer Gefahren für den Vorsteuerabzug: Postfach als Adresse des Rechnungsausstellers genügt nicht mehr. Auf vollständige Anschrift achten. Tipp Rechnung erst bezahlen, wenn diese alle Formerfordernisse für den Vorsteuerabzug erfüllt! Seite 24 24
Inhaltsübersicht Neues zur Erbschaftsteuer Neuerungen für Unternehmer Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Neuerungen für Hausbesitzer Neuerungen für Kapitalanleger Neuerungen für alle Steuerzahler Ausblick Seite 25 25
Inhaltsübersicht 3.1 Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer 3.1 Neue Schwellenwerte 3.2 Neues zu Tochter-Kapitalgesellschaften 3.3 Neues zum Wegfall von Verlustvorträgen Seite 26 26
3.1 Neue Schwellenwerte Größenklasse kleine Kapitalgesellschaft mittelgroße Kapitalgesellschaft große Kapitalgesellschaft Bilanzsumme in Mio. €: bis 6 bis 20 über 20 Umsatzerlöse in Mio. €: bis 12 bis 40 Arbeitnehmer: bis 50 bis 250 über 250 Seite 27 27
3.2 Neues zu Tochter-Kapitalgesellschaften Steuerbefreiung für Gewinnausschüttungen: Die 95%ige Steuerbefreiung gilt nur noch bei einer Beteiligung an der Tochter-Kapitalgesellschaft von mindestens 10 %. Seite 28 28
3.3 Neues zum Wegfall von Verlustvorträgen Beispiel 3.3 Neues zum Wegfall von Verlustvorträgen Beispiel: Der Gesellschafter G ist zu 100 % an der G-GmbH beteiligt. Verluste der GmbH zum 31.12.2015 100.000 € Verkauft G 30 % seiner Anteile an D, gehen 30 % des Verlustvortrags (30.000 €) unter. Der Verlustvortrag reduziert sich auf 70.000 €. Bei einem Verkauf von mehr als 50 % der Anteile geht sogar der gesamte Verlustvortrag unter und kann nicht mehr zur Steuerminimierung genutzt werden. Seite 29 29
3.3 Neues zum Wegfall von Verlustvorträgen Vorsicht ist daher bei der Veräußerung von mehr als 25 % von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren geboten. Wichtig: Ob diese Kürzung der Verluste verfassungsgemäß ist, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bis dahin gilt: Werden die Grenzen überschritten, muss Einspruch gegen den Bescheid der Finanzverwaltung eingelegt werden! Seite 30 30
Inhaltsübersicht Neues zur Erbschaftsteuer Neuerungen für Unternehmer Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Neuerungen für Hausbesitzer Neuerungen für Kapitalanleger Neuerungen für alle Steuerzahler Ausblick Seite 31 31
Inhaltsübersicht 4.1 Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 4.1 Neues zu Pauschbeträgen 4.2 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen 4.3 Neues zu den Beitragsbemessungsgrenzen 4.4 Neues zum Mindestlohn Seite 32 32
4.1 Neues zu Pauschbeträgen Zu beachten ist Folgendes: Anhebung der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristige Beschäftigte auf 68 € Verlängerung des Faktorverfahrens für Eheleute auf zwei Jahre Zwei-Jahresfrist gilt auch für die Lohnsteuer-Freibeträge Seite 33 33
4.1 Neues zu Pauschbeträgen Zu beachten ist Folgendes: Anpassung des Sachbezugswerts bei verbilligten Mahlzeiten: - Mittag-/Abendessen: 3,10 € - Frühstück: 1,67 € Anpassung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen (z.B. China, Indien oder Großbritannien) Seite 34 34
Arbeitgeber übernimmt pauschale Besteuerung 4.2 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen Wahlrecht Besteuerung durch Empfänger Arbeitgeber übernimmt pauschale Besteuerung Seite 35 35
Keine Pauschalierung: 4.2 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen Voraussetzung der Pauschalsteuer: Betrieblich veranlasste Zuwendung, die beim Empfänger zu einkommen- steuerbaren und -pflichtigen Einkünften führt. Keine Pauschalierung: Empfänger ist Steuerausländer oder Privatperson Zuwendung erfolgt überwiegend im Interesse des Arbeitgebers Seite 36 36
4.2 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen Klarstellung durch das BMF: Bloße Aufmerksamkeiten und Zuwendungen unter 10 € unterfallen nicht der Pauschalsteuer. Wahlrecht zur Lohnsteuerpauschalierung ist spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres auszuüben oder bis zum Abschluss der Betriebsprüfung bzw. der Bestandskraft der Lohnsteuer- Anmeldung. Pauschale Lohnsteuer ist nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn die Zuwendung als Aufwand berücksichtigungsfähig wäre. Seite 37 37
4.3 Neues zu den Beitragsbemessungsgrenzen Neue Bemessungsgrenzen: Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: 4.237,50 € p.M. Gesetzliche Rentenversicherung West: 6.200,00 € p.M. Gesetzliche Rentenversicherung Ost: 5.400,00 € p.M. Keine Änderung! - Pflegeversicherungsbeitrag (2,35 %) - Gesetzliche Krankenversicherung (14,6 %) Seite 38 38
4.4 Neues zum Mindestlohn Seite 39 von 43 Seite 39 39 39
4.4 Neues zum Mindestlohn Vereinfachungen beim Mindestlohn: Ende der Übergangszeit (Unterschreitung letztmalig 2016) Vereinfachung des Verwaltungsaufwands durch Abmilderung der Dokumentation der Arbeitszeiten Keine Aufzeichnungsverpflichtung… … wenn das regelmäßig abgerechnete Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate über 2.000 € brutto lag … für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers Seite 40 40
Inhaltsübersicht Neues zur Erbschaftsteuer Neuerungen für Unternehmer Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Neuerungen für Hausbesitzer Neuerungen für Kapitalanleger Neuerungen für alle Steuerzahler Ausblick Seite 41 41
Inhaltsübersicht 5.1 Neuerungen für Hausbesitzer 5.1 Neues zu Photovoltaikanlagen 5.2 Neues zur 10-Jahresfrist 5.3 Neues zu Grunderwerbsteuer und Grundsteuer Seite 42 42
5.1 Neues zu Photovoltaikanlagen Altregelung: Es ist keine Bauabzugsteuer zu entrichten. Neuregelung ab 01.01.2016: Photovoltaikanlagen, die an oder auf Gebäuden errichtet werden, sind als Bauleistungen zu qualifizieren. Die Bauabzugsteuer greift. Hinweis Wollen Sie den Einbehalt vermeiden, müssen Sie auf eine gültige Freistellungsbescheinigung des Unternehmers bestehen! Seite 43 43
5.2 Neues zur 10-Jahresfrist Korrekte Berechnung des Stichtags für die 10-Jahresfrist: Kaufpreiszahlung? Übergang des wirtschaftlichen Eigentums? Umschreibung im Grundbuch? aufschiebende Bedingungen? Entscheidend ist der Tag des jeweiligen notariellen Vertragsschlusses! Seite 44 44
5.3 Neues zu Grunderwerbsteuer und Grundsteuer Voraussichtlich keine Erhöhung. Grundsteuer: Verfassungsrechtliche Zweifel wegen der veralteten Einheitswerte bestehen fort. Reformbemühungen scheitern bislang an der Uneinigkeit der Länder! Seite 45 45
Inhaltsübersicht Neues zur Erbschaftsteuer Neuerungen für Unternehmer Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Neuerungen für Hausbesitzer Neuerungen für Kapitalanleger Neuerungen für alle Steuerzahler Ausblick Seite 46 46
Inhaltsübersicht 6. Neuerungen für Kapitalanleger 6.1 Neues zum Freistellungsauftrag 6.2 Neues zum Werbungskostenabzug 6.3 Neues zum automatischem Informationsaustausch Seite 47 47
6.1 Neues zum Freistellungsauftrag Vorsicht bei alten Freistellungaufträgen: Liegt der Bank Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht vor, wird der Freistellungsauftrag zum 01.01.2016 automatisch gelöscht. Hinweis Der Freistellungauftrag lässt sich rückwirkend wieder einstellen, wenn Sie der Bank Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen! Seite 48 48
6.2 Neues zum Werbungskostenabzug Die Abgeltungsteuer sieht ein Werbungskostenabzugsverbot vor. Das Werbungskostenabzugsverbot wird vom Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß eingestuft. Der Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € wird sich voraussichtlich nicht ändern. Seite 49 49
6.3 Neues zum automatischen Informationsaustausch Meldepflichten von ausländischen Banken an das Bundeszentralamt für Steuern ab 2017: Umfang: Existenz von Konten Zins- und Dividendenerträge Kontostand Seite 50 50
Inhaltsübersicht Neues zur Erbschaftsteuer Neuerungen für Unternehmer Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Neuerungen für Hausbesitzer Neuerungen für Kapitalanleger Neuerungen für alle Steuerzahler Ausblick Seite 51 51
Inhaltsübersicht 7.1 Neuerungen für alle Steuerzahler 7.1 Erhöhung der Grundfreibeträge 7.2 Neues zum Kindergeld 7.3 Neues bei Handwerkerrechnungen 7.4 Neues zur IBAN Seite 52 52
Grundfreibetrag pro Person: 7.1 Erhöhung der Grundfreibeträge Grundfreibetrag pro Person: 2014 2015 ab 2016 8.354,00 € 8.472,00 € 8.652,00 € Seite 53 53
7.2 Neues zum Kindergeld Notwendige Angabe: Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer an die Behörden Hinweis Bedeutung der Steuer-Identifikationsnummer steigt! Seite 54 54
7.3 Neues bei Handwerkerrechnungen Ausweitung des Anwendungsbereichs: Abwasseranschlusskosten außerhalb des Grundstücks Ausbau und Erweiterung des Hauses Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt Gutachtertätigkeiten und Funktionsfähigkeitsprüfungen Hinweis Auch Mitglieder von Wohnungseigentümer-gemeinschaften können von der Steuer-ermäßigung profitieren. Seite 55 55
7.4 Neues zur IBAN Kontonummer und Bankleitzahl fallen zum 01.01.2016 endgültig weg. Auch Inlandsüberweisungen können nunmehr nur noch mithilfe der IBAN getätigt werden! Seite 56 Seite 56 56
8. Ausblick In der Diskussion: Entwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Seite 57 57
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 58 58