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„Inklusion in frühkindlicher Bildung und Schule“

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Präsentation zum Thema: "„Inklusion in frühkindlicher Bildung und Schule“"—  Präsentation transkript:

1 „Inklusion in frühkindlicher Bildung und Schule“
Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen

2 Rechtliche Grundlage Der deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen hat am 30. März 2007 gemeinsam mit Repräsentanten aus mehr als 80 Mitgliedsstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Inkrafttreten des entsprechenden Ratifikationsgesetzes zum Hinterlegung der Ratifikationsurkunde und des Fakultativprotokolls am zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Gelingensüberprüfung alle zwei Jahre

3 Rechtliche Grundlage UN - Konvention, Artikel 24:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht behinderter Menschen auf Bildung. Um die Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives (engl.: inclusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen...“

4 Umsetzung 1. Stufe - Ernennung eines Inklusionsbeauftragten im Ministerium für Bildung Herr Stephan Lehberger - Einrichten einer Arbeitsgruppe „Inklusion“ mit Querschnittsaufgabe Herr Stephan Lehberger – Inklusionsbeauftragter Herr Dieter Berg – weiterführende Schulen Frau Birgit Hampp-Höning – Förderschulen und Integration

5 Umsetzung 1. Stufe Mitglieder sind u.a. VertreterInnen
Einberufung des Beirates „Inklusion in frühkindlicher Bildung und Schule“ Mitglieder sind u.a. VertreterInnen - von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen - der Wohlfahrtsverbände - der Lehrkräfte aller Schulformen - der Eltern aller Schulformen - von Lehrerverbänden und Gewerkschaften

6 Umsetzung 1. Stufe Einberufung des Lenkungsausschusses zur strategischem Umsetzung unseres Aktionsplanes Mitglieder sind VertreterInnen u.a. - der Schulträger - der Gesamtlandeselternvertretung - der Referate und Abteilungen unseres Ministeriums - der Lehrerausbildung (Lehrerbildungszentrum/Studienseminare) - der Lehrerfort- und Weiterbildung

7 Umsetzung 1. Stufe Bei Entscheidungen soll die UN-Konvention im Rahmen der Ermessensspielräume auf der Grundlage des geltenden Rechts verstärkt berücksichtigt werden. - Vermeidung von Diskriminierung und Benachteiligung - Berücksichtigung des Elternwillens als Regelfall - Besuch der Regelschule als „normaler“ Förderort

8 Planung 2. Stufe (2011) Rechtliche Änderungen und Ergänzungen werden entsprechend der UN-Konvention in den Landtag eingebracht. Bildungspolitische Leitidee: „Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen jedweder Art und Schwere ist Aufgabe aller frühkindlichen und schulischen Einrichtungen.“ Die Umsetzung dieser Leitidee in der Bildungspraxis erfordert den Dialog auf allen Ebenen, um Verständnis, Bewusstsein und Unterstützung der Öffentlichkeit zu erreichen sowie die Bereitstellung finanzieller Ressourcen.

9 Planung 2. Stufe (2011) Bildungspraktische Maßnahmen im schulischen Bereich Leitidee: Durch inklusionsfördernde Maßnahmen im Bereich der schulischen Bildung wird der Vielfalt der Kinder Rechnung getragen. Inklusionspädagogische Ausrichtung der Lehrerausbildung aller Schulformen (Universität und Studienseminare) Inklusionspädagogische Ausrichtung der Inhalte in der Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung Präventive und sonderpädagogische Versorgung bei den Förderbedarfen Lernen, Sprache und soziale Entwicklung in Regelschulen, insbesondere in Grundschulen (Budgetierung) Entwicklung der Förderzentren zu multiprofessionellen Beratungs- und Präventionszentren

10 Planung 3. Stufe Vision: Lernen findet „lebenslang gemeinsam statt. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen besuchen die gleichen Schulen wie nicht beeinträchtigte Kinder in der Gemeinde, nachdem sie zuvor gemeinsam in denselben Kindertagesstätten waren. Sie werden in ihren individuellen Stärken und Besonderheiten unterstützt und respektiert sowie durch ihr Umfeld und durch pädagogische, medizinische und therapeutische Begleitung gefördert.“ nach dem Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz


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