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Patentanwaltsgesetz Stephanie Haller Tamara Röthlin 23. November 2009.

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Präsentation zum Thema: "Patentanwaltsgesetz Stephanie Haller Tamara Röthlin 23. November 2009."—  Präsentation transkript:

1 Patentanwaltsgesetz Stephanie Haller Tamara Röthlin 23. November 2009

2 23. November 20092 Überblick Ausgangslage Entstehung des Patentanwaltgesetzes Inhalt des Patentanwaltgesetzes Auswirkungen Fazit

3 23. November 20093 Ausgangslage Bislang in der Schweiz keine rechtliche Regelung der Berufsbezeichnung Patentanwalt/Patentanwältin Ohne dieses Gesetz können auch Personen in Patentsachen tätig werden, die den hohen Anforderungen an diese Dienstleistung nicht genügen Erfindungspatente sind vielfach das entscheidende wirtschaftliche Startguthaben für Einzelerfinder/innen und innovative Unternehmen Einzelerfinder/innen und KMUs sind mit der Komplexität des Patentrechts oft überfordert

4 23. November 20094 Entstehung des Patentanwaltsgesetzes I 29.11.2006Beauftragung für eine Vernehmlassung zum Entwurf eines Patentanwaltsgesetzes 01.12.2006Beginn der Vernehmlassung 07.12.2007Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Patentanwaltsgesetz 20.03.2009Parlament nimmt Patentanwaltsgesetz an

5 23. November 20095 Entstehung des Patentanwaltsgesetzes II Eine gesetzliche Regelung ist angesichts der Komplexität des Erfindungsschutzes nötig, um eine qualifizierte Beratung in Patentsachen zu gewährleisten.

6 23. November 20096 Inhalt des Patentanwaltgesetzes I Gewährleistung einer qualifizierenden Beratung und Vertretung in Patentsachen Die gewerbsmässige Beratung und Vertretung in Patentsachen steht nach wie vor allen Personen offen Ermöglicht eine bessere Ausgangslage für Patent- anwälte/innen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit ihren Beruf auch in der EU ausüben wollen

7 23. November 20097 Inhalt des Patentanwaltgesetzes II Geforderte Berufsqualifikationen - Hochschulabschluss - Patentanwaltsprüfung - praktische Tätigkeit Eintrag ins Patentanwaltsregister Verschwiegenheitspflicht

8 23. November 20098 Auswirkungen Berufsbezeichnung garantiert Qualifikation und Qualität Erleichterter Zugang zur Vertretung in anderen Ländern Ausländische Patentanwälte/innen können die Registration ins schweizerische Patentanwaltsregister anstreben

9 23. November 20099 Fazit Geschützte Berufsbezeichnung: Qualifizierte Beratung in Patentangelegenheiten gewährleistet Zugesicherte Wahl eines fachlich kompetenten Dienstleistungserbringers Schweigepflicht ist dem Dienstleistungsnehmer garantiert


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