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Veröffentlicht von:Helmuth Rappel Geändert vor über 10 Jahren
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Juli 2007 Kindergartenverein Perg Friedhofstraße – Haydnstraße
Elternabend Juli 2007 Kindergartenverein Perg Friedhofstraße – Haydnstraße
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Tagesordnung Begrüßung Erhalter: Kindergartenverein Perg
Allgemeine Informationen zum OÖ. Kinderbetreuungsgesetz 2007 (KBG) Tarifordnung 2007 Beantwortung von Anfragen der Eltern Schlusswort
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Kindergartenerhalter
In Perg gibt es 2 Kindergartenerhalter Kindergartenverein Perg mit den Kindergärten in der Friedhofstraße (4 Gruppen) in der Haydnstraße (5 Gruppen und Krabbelstube) in Pergkirchen (2 Gruppen) Integration und alterserweiterte Gruppen bei Bedarf in allen drei Kindergärten Verein Spielwerkstatt unteres Mühlviertel (Integrativkindergarten) in der Johann Paurstraße (1 integrative Gruppe)
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Leitbild Erhalter Dach für die Kinderbetreuungseinrichtungen des Kindergartenvereines Perg Organisatorischer Rahmen für die pädagogischen Arbeit Dienstgeber für Leiterinnen, Kindergärtnerinnen, Helferinnen, Sekretärin Ansprechpartner für Eltern und Öffentlichkeit
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Vereinsvorstand Obmann Manfred Hörzenberger (ÖBB-Lokführer)
Obmann-Stv. Mag. Kurt Bodingbauer (Richter) Weitere Vorstandsmitglieder Dagmar Manner, Christine Nenning, Anneliese Leitenmayr, Ingrid Mühlehner Beiräte Hermann Angerer, Mag. Renate Hofer, Annemarie Kern, Mag. Franz Pfeiffer, Leopold Pötscher
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Finanzierung des laufenden Kindergartenbetriebes
Ausgaben pro Jahr ca. € ,-- für Personal- und Sachaufwendungen, ca. € 4.000,-- pro Kind 50 % Land Oberösterreich 25 % Stadtgemeinde Perg 25 % Elternbeiträge Die Stadtgemeinde Perg bezahlt zusätzlich die Kosten für die Gebäude, Einrichtung, Betriebskosten und Gartenpflege
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Stadtgemeinde Perg Führt selber keine Kindergärten
Hat Übereinkommen mit dem Kindergartenverein Perg Mitsprache der Gemeinde bei Jahresbudget für laufenden Betrieb, Investitionen Eröffnung/Schließung von Gruppen Höhe der Elternbeiträge (Höchstbeträge) Bestellung/Abberufung von Kindergartenleiterinnen Jährliche Abgangsdeckung soweit öffentliche Zuschüsse und Elternbeiträge nicht ausreichen
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OÖ. Kinderbetreuungsgesetz Leitideen
Beachtung des Kindeswohls Kinderbetreuungseinrichtungen sind auch Bildungseinrichtungen (auch Erziehungs, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen) Kinderbetreuungseinrichtungen brauchen daher ein pädagogisches Konzept Entwicklungsplanung der Gemeinden
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OÖ. Kinderbetreuungsgesetz Leitideen
Die Kindergartenerhalter sollen flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für eine bessere Bedarfsorientierung erhalten Die Eltern sind einzubinden Sozial gestaffelte Elternbeiträge mit Mindest- und Höchsttarif Leistungsgerechte Förderung durch Land
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OÖ. Kinderbetreuungsgesetz 2007
Bedarfsplanung/Mitwirkung der Eltern/Öffnungszeiten Elternbeitragsverordnung Integration Ausbildung der Helferinnen Alterserweiterung Platzsharing
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Einbindung der Eltern Bedarfsplanung
Jährliche Einbindung der Eltern schriftlich, bei Einschreibung oder bei Elternversammlung Verein informiert die Gemeinde über den erhobenen Bedarf und diskutiert die notwendigen Maßnahmen Bekanntgabe der Öffnungszeiten für Herbst (Brief)
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Mitwirkung der Eltern Regelmäßiger Austausch
zwischen Kindergärtnerinnen und Eltern Erfüllung der Pflichten gemäß Tarifordnung und Kindergartenordnung gemäß Aufnahmegespräch und Brief Möglichkeit zur Wahl von Elternvertretern oder zur Gründung eines Elternvereines
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Öffnungszeiten in Perg
5 Tage in der Woche geöffnet, Einige Unterschiede zwischen den Kindergärten des Vereins wegen unterschiedlichem Bedarf Mindestöffnungszeiten 30 Wochenstunden incl. Mittagessen Halbtagstarif ohne Mittagessen mindestens 20 Wochenstunden 2 Ganztagestarife (speziell in Perg!) bis 40 Stunden pro Woche mehr als 40 Stunden pro Woche Randzeiten bei Bedarf (Frühdienst vor 7 Uhr, Spätdienst nach 17 Uhr) extra zu bezahlen
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Elternbeitrag Kindergarten (3 bis 6 Jahre)
€ 100,-- Halbtags € 115,-- Halbtagstarif + Mittagsbetreuung € 133,-- kleiner Ganztagstarif € 140,-- großer Ganztagstarif monatliche Höchstbeiträge (11 x), wenn kein Einkommen nachgewiesen wird monatlich 3 % des Bruttoeinkommens, mindestens € 36,-- bis € 50,-- je nach Tarif (11 x)
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Elternbeitrag Krabbelstube und unter 3jährige in alterserweiterter Gruppe
€ 150,-- Halbtags € 173,-- Halbtagstarif + Mittagsbetreuung € 200,-- Ganztagstarif monatliche Höchstbeiträge (11 x), wenn kein Einkommen nachgewiesen wird monatlich 3,6 % des Bruttoeinkommens, mindestens € 43,-- bis € 57,-- je nach Tarif (11 x)
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Weitere Kosten Kindergartenbus-Begleitung € 10,-- (11 x)
Mittagessen € 2,70 pro Mahlzeit im Kindergarten Mahngebühren bei verspäteter Bezahlung des Elternbeitrages Rückrechnungsgebühren bei Nichtdurchführung des Einzuges Alle anderen Kosten sind abhängig von Teilnahme/Nutzung (Ausflug ….) Sommerkindergarten ist extra zu bezahlen
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Familieneinkommen Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern gemäß Kinderbetreuungsgesetz (Vater, Mutter, sonstige Erziehungsberechtigte eines Kindes) und deren Lebensgefährten Streng vertrauliche Behandlung der Unterlagen wird zugesichert! NICHT nachzuweisen sind: Einkünfte von Großeltern, Geschwistern, sonstigen Personen, sofern sie nicht erziehungsberechtigt sind
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Einkommen Gehaltszettel der letzten 3 Monate zur Feststellung des Bruttoeinkommens oder Jahreslohnzettel SV-Nachweis von Land und Forstwirten/Selbständige Sonstige Einkommen: (Beispiele) Wochenhilfe, Kinderbetreuungsgeld Studienbeihilfe Arbeitslosengeld, Notstandshilfe Pensionen/Renten Krankengeld Unterhaltsleistungen Zivildiener- und Wehrpflichtigenentgelt Sozialhilfe aus Vermietung- und Verpachtung
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Einkommen Landwirte, Selbständige, Gewerbebetriebe
75 % der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherung (lt. Bescheid, 4 vierteljährliche Vorschreibungen, eventuelle Pachterträge extra) Über der Höchstbemessungsgrundlage von 4.480,-- ist das Einkommen gemäß Einkommensteuerbescheid relevant (kommt wegen des in Perg festgesetzten Höchstbetrages nicht zum Tragen) Für zusätzlich Einkünfte Unterlagen wie bereits besprochen, auch Lohnzettel, Mieteinkünfte etc.
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Kein Einkommen Wohnbeihilfe Familienbeihilfe Pflegegeld
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Erleichterungen bei der Einkommensermittlung
Abzugsposten zu leistende Unterhaltszahlungen Abzugsposten für weitere im Haushalt lebende nicht selbsterhaltungsfähige Kinder pro Kind € 200,-- weniger Bemessungsgrundlage Wichtig: Geburt eines Kindes melden! Wichtig: wenn ein Kind verdient – melden! (wenn Familienbeihilfe wegfällt!) Mehrkinderabschlag für das 2. und weitere Kind das eine Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Krabbelstube, Hort) besucht, 20 % vom Beitrag Mithilfe der Eltern erforderlich für richtige Berechnungen!
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Auswärtige Kinder Der Kindergartenverein Perg ist in erster Linie für die Kinder der Stadt Perg zuständig Spielt eine Rolle, bei der Reihenfolge der Aufnahmen, wenn die Betreuungsplätze knapp sind Elternbeitrag ist für alle Kinder gleich. Etwaige Auswärtigen-Beiträge sind zwischen den Gemeinden zu verrechnen! Neuaufnahmen werden daher mit der Stadtgemeinde akkordiert, dabei werden auch Zweitwohnsitz-Meldungen angesprochen.
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Beitragsinkasso Sekretariat Haydnstraße: Frau Pfeiffer
Monatlicher Einzug der Beiträge (11 x), pünktliche Zahlung der Beiträge bis 5. des Monats erforderlich Kontodeckung muss vorhanden sein, wenn zu viele Zahlscheinzahler, dann pro Zahlschein € 1,-- Berechnungsunterlagen rechtzeitig bringen Veränderungen rechtzeitig melden (auch Einkommenserhöhungen), Beiträge werden auch rückwirkend angepasst, Nachzahlungen! Kinderbetreuungsbonus von den Eltern selber bei der Gemeinde zu beantragen, diese leitet den Antrag an das Land weiter Kinderbetreuungsbonus € 400,--, Anspruch richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Familiengröße
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Integration Bescheid der BH entfällt Ärztlicher Befund, Fachberatung
Vereinheitlichung der Zuständigkeiten beim Land keine zusätzlichen Kosten der Kinderbetreuung im Kindergarten im Vergleich zu den übrigen Kindern
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Weitere Punkte Ausbildung der Helferinnen (Übergangsfrist bis 2012)
Alterserweiterte Gruppe höchstens 5 unter 3jährige, maximal 18 statt 23 Kinder höchstens 5 unter 3jährige, höchstens 5 Schulkinder, maximal 20 statt 23 Kinder höchstens 9 Schulkinder, maximal 23 Kinder, Platz-Sharing, bis zu 28 Kinder dürfen eingeschrieben sein, aber nur 23 anwesend sein Pädagogisches Konzept bis September 2008
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Diskussion Kinderbetreuungsgesetz wurde im Landtag mit großer Mehrheit beschlossen (ÖVP, SPÖ, GRÜNE) und ist so umzusetzen Perger Kindergärten haben einige der Neuheiten in den letzten Jahren bereits praktiziert (Staffelung der Elternbeiträge nach Nutzung, flexible Öffnungszeiten, Randzeiten etc.) Spielraum für Erhalter bei Beitragsfestsetzung ist vorhanden und wurde im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Perg genutzt
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Diskussion Ihre Fragen!
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