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Veröffentlicht von:Bardulf Schilder Geändert vor über 10 Jahren
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Zur Betriebsversammlung des allgemeinen Personals am 19.11.09
Herzlich Willkommen Zur Betriebsversammlung des allgemeinen Personals am
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Tagesordnung: Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit (Ist bei Beginn der Betriebsversammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Arbeitnehmer anwesend, so ist eine halbe Stunde zuzuwarten; nach Ablauf dieser Zeit ist die Betriebsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Arbeitnehmer beschlussfähig.) Bericht der Betriebsratsvorsitzenden Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung – Gleitzeit Allfälliges
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Bericht der Betriebsrats- Vorsitzenden
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KOLLEKTIVVERTRAG … mit 1. 10
KOLLEKTIVVERTRAG … mit trat der KV für die Universitäten in Kraft … Automatisch übergeleitet wurden jene Personen, welche nach an der BOKU in den Dienststand eintraten / gehaltswirksame Veränderungen für befristete ProjektmitarbeiterInnen allerdings erst nach 3 Jahren Er ist ein gemeinsames Regelwerk für Allgemeines, als auch Wissenschaftliches Personal – spezifische Punkte betreffen allerdings nur die jeweilige Bedienstetengruppe
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die BOKU hat bereits im Sommer die ersten Überleitungen vorbereitet, und entsprechende Mitteilungen an die betroffenen Bediensteten versandt … und dann ging‘s los …
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Die Mitteilung erfolgte über die Einstufung nach KV – herangezogen wurde die von allen Universitäten angewendete Umrechungstabelle (V-Schema – KV-Schema)
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Überleitung des allg. Personals vom VBG zu den Verwendungsgruppen des KV
VBG Verwendungsgruppe h2-5, v5, v4/1, v4/2 h1, v4/3, v3/1, v3/2 v3/3, v3/4 v3/5, v2/1, v2/2, ADV7 v2/3, v2/4, ADV5, ADV6 v2/5,v2/6,v1/1,ADV3,ADV4 v1/2, ADV 2 v1/3, ADV 1 v1/4 Kollektivvertrag I IIa IIb IIIa IIIb IVa IVb V mindestens V, sonst Einzelvertrag
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Der Rücklauf aus der Belegschaft betraf in erster Linie das in Frage stellen der Einstufungen
Im Zuge der Umstellungen wurden spezifische Fragestellungen aufgeworfen: Beispiel: Anrechnung der Vordienstzeiten bzw. Vorerfahrungen; Kinderzulage, Aufsaugregelung……. Nicht nur an der BOKU wurde der Kollektivvertrag aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitnehmervertretung unterschiedlich interpretiert
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Gewerkschaft und Dachverband – die Verhandlungspartner des Kollektivvertrages – wurden nun mit diesen Fragestellungen aus allen Universitäten konfrontiert und sahen sich veranlasst, „Klärungen“ herbeizuführen
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Themen, welche derzeit nach- verhandelt werden (Auszug):
1.Gehaltsordnung: Begrenzung des maximalen Aufsaugungszeitraumes 2. Anerkennung und Anrechung von Elternkarenzurlauben für dienstzeitabhängige Rechte 3. Anpassung des Fahrtkostenzuschusses an die Neuregelung im Bundesbereich 4. Klarstellung für ProjektmitarbeiterInnen
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….zwischenzeitlich wurde seit September diesen Jahres an der BOKU seitens des Betriebsrates die Personalstruktur des Allgemeinen Personales in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung erhoben…. …denn dies ist ein wichtiger Baustein für die (Neu)-Bewertung der Arbeitsplätze…. …eine Neu-Bewertung der Arbeitsplätze im KV ist nur mit entsprechender Betriebsvereinbarung möglich….
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Was ist nun zu tun? Seitens der ArbeitnehmerInnen: Meldung („Einspruch“) über Einstufung nach KV an Personalabteilung und Betriebsrat Differenzierung: handelt es sich um einen „Umrechnungsfehler“ oder um einen Antrag auf Neubewertung? Seitens des Betriebsrates und Rektorates: rascher Abschluss der entsprechenden Betriebsvereinbarung, parallel dazu: Fertigstellung Personalstrukturplan Fortführung der Gespräche Arbeitsgruppe KV (Boku) zur weiteren Klärung der noch offenen Fragen (nächste Runde: ) Seitens Dachverband und Gewerkschaft: endgültige Vereinbarung, beidseitige Unterzeichnung, zur Klärung offener Fragen
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Betriebsvereinbarung - GLEITZEIT
Geltungsbereich: gesamtes allg. Personal Ausnahmen: PraktikantInnen, oder wenn die Tätigkeit keine Gleitzeit zulässt Beginn: Geltungsdauer: ein Jahr, automatische Verlängerung wenn keine neuen Verhandlungen stattfinden
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Gleitzeitrahmen Arbeitsbeginn Mo bis Fr zwischen 7.00 und 9.00 Uhr
Arbeitsende Mo bis Do zwischen und Uhr Fr zwischen und Uhr Kernzeit Mo bis Do zwischen und Uhr Fr zwischen und Uhr
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Abrechnungseinheit Minutengenau
Monatsende: Rundung auf volle Viertelstunden Beispiel: Am Monatsende bleiben 28,43 Stunden als Übertrag stehen. Diese werden auf 28 h und 30 min gerundet.
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Unaufschiebbare Termine
Arztbesuch während der Kernzeit Sonstige Termine Unverzügliche Meldung an den Vorgesetzten
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Gleitzeitperiode / Zeitguthaben - Zeitschuld / Mehrarbeitsstunden
Gleitzeitperiode: Kalenderjahr Zeitguthaben/ -schuld: Guthaben – innerhalb einer Periode max. 72 h, Übertrag max. 24 h Schuld – innerhalb einer Periode max. 24 h, Übertrag max. 8 h Mehrarbeitsstunden: Stunden innerhalb des Gleitzeitrahmens
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Überstunden Jede Arbeitsleistung außerhalb des Gleitzeitrahmens
Jede Überschreitung der Grenzen der Normalarbeitszeit, die nicht selbst bestimmt im Rahmen des Gleitens geschieht, sondern vom Arbeitgeber angeordnet wurde oder zur Abwendung von drohenden Schäden dient Die Arbeitszeitsumme, die am Ende der Gleitzeitperiode über die Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben hinausgeht.
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Kontrolle/Missbrauch
Verantwortlich für die Richtigkeit der Daten ist der/die ArbeitnehmerIn Die Kontrolle obliegt dem/der direkten Vorgesetzten Verstöße gegen diese Betriebsvereinbarung können eine Ermahnung nach sich ziehen und einen Ausschluss aus der Gleitzeit zur Folge haben
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Zeiterfassung / Mittagspause
Durch den Arbeitnehmer Tagesaktuell Abgabe bis zum 15. des Folgemonats Lage der Mittagspause: 30 Minuten Freiwählbar nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse Zwischen 11:00 und Uhr während der Arbeitszeit
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Vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz / Arbeitsbeginn - ende außerhalb der Betriebsstätte
Vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz: Kenntnisnahme Vorgesetzter Arbeitsbeginn/- ende außerhalb der Betriebsstätte: Kenntnisnahme Vorgesetzter In Aufzeichnung festhalten
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Auflösung / Unterbrechung des Dienstverhältnisses
Zeitschuld/-guthaben sind nach Möglichkeit vorher abzubauen Unterbrechung: nicht abgebaute Stunden werden weitergeschrieben Auflösung: Zeitschuld wird im Verhältnis 1:1 einbehalten, Zeitguthaben werden im Verhältnis 1:1,5 ausbezahlt / Teilzeitbeschäftigung: 1:1,25
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Übergangsbestimmungen
Bisherige Stunden bleiben unberührt Abbau etwaiger schon vorhandener Überstunden empfohlen, bis spätestens März 2010
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Schlussbestimmungen Differenzen sind unter Miteinbeziehung des Betriebsrates zu klären Betriebsvereinbarung über die Lage der Mittagspause vom 15. März 2005 wird beendet
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Allfälliges 14.12.2009 Blutspendeaktion/Festsaal
Persönliche Kontaktaufnahme durch das Sekretariat des Betriebsrates Tel.: 01/47654 Kl (vormittags) oder Mail an
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