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Veröffentlicht von:Rikert Rasnick Geändert vor über 10 Jahren
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Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I
Sommersemester 2009
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Funktionen einer Verfassung
Spielregelverfassung Legitimationsfunktion (Rechtfertigung der Macht) Schrankenfunktion
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Grundprinzipien der Verfassung
Rechtliche Bedeutung: Gesamtänderung der Bundesverfassung, Maßstab für die Prüfung von Bundesverfassungsrecht, Interpretationshilfe
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Inhalt der einzelnen Grundprinzipien
Republikanisches Prinzip: (republikanisches Staatsoberhaupt: zeitlich befristete Amtsperiode, rechtliche und politische Verantwortlichkeit) Demokratisches Prinzip: (Grundformen staatlicher Willensbildung, Exkurs: politische Parteien)
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Inhalt der einzelnen Grundprinzipien
Rechtsstaatliche Prinzip: (Publizität, Zugänglichkeit und Verständlichkeit genereller Rechtsvorschriften; Ausreichende Vorherbestimmung des Vollzugshandelns; System von Rechtsschutzeinrichtungen; Grundrechtesystem)
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Inhalt der einzelnen Grundprinzipien
Bundesstaatliches Prinzip: (Kompetenzverteilung; Verfassungsautonomie; Mitwirkung an der Staatsgewalt des Bundes; Föderalistische Finanzordnung) Gewaltentrennendes Prinzip: (Formell-organisatorische Gewaltentrennung; Materielle Gewaltentrennung)
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Kompetenzverteilung Kernstück jeder bundesstaatlichen Verfassung ist die Kompetenzverteilung, in der die Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind (Bundesstaatsprinzip). Kompetenzkompetenz Schranken für Änderung der Kompetenzverteilung (obligatorische Volksabstimmung)
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Kompetenzverteilung als strikte Trennungsordnung
Aufteilung auf Bund und Land (Art B-VG; alleine und eigenverantwortlich ->Trennungsprinzip) Ausnahmen von der „strikten Trennung“ Privatwirtschaftsverwaltung Kompetenzkonflikte entschieden durch VfGH
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Haupttypen der allgemeinen Kompetenzverteilung
Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und zur Vollziehung Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung, des Landes zur Vollziehung Zuständigkeit des Bundes zur Grundsatzgesetzgebung, des Landes zur Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Zuständigkeit des Landes zur Gesetzgebung und Vollziehung Sonderformen: - Querschnittsmaterien - Annexmaterien - Bedarfskompetenz
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Allgemeine Vertretungskörper
B-VG: Nationalrat, Landtage und Gemeinderäte Nationalrat: 183 Abgeordnete Wahlprinzip: allgemein, gleich, unmittelbar, geheim, frei, persönlich. Gesetzgebungsperiode ist 5 Jahre; Auflösung des NR; Rechtsstellung der Abgeordneten: - Freies Mandat, - Mandat auf Zeit, - Immunität, Inkompatibilität
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Funktionen des Nationalrates
zentrale Funktion ist Gesetzgebung des Bundes A. Intiativrecht: Antrag durch Mitglieder des NR, Antrag des BR, Regierungsvorlage, Volksbegehren B. Notifikationsverfahren: Kommission C. Verfahren im NR: Lesungen, Ausschüsse D. Verfahren im Bundesrat: Einspruch E. Volksabstimmung F. Beurkundung und Gegenzeichnung G. Kundmachung
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Die Landtage Mitglieder der Landtage sind von den Landesbürgern zu wählen Landesgesetzgebung: Grundzüge sind im B-VG geregelt. Mitwirkungsrecht der Bundesregierung: Recht der Zustimmung, Recht des Einspruchs
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Die Verwaltungsorgane des Bundes
Der Bundespräsident: - Bestellung - Ende des Amtes - Vertretung des Bundespräsidenten - Kompetenzen des Bundespräsidenten
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Die Verwaltungsorgane des Bundes
Die Bundesregierung: - Bestellung - Vertretung - Zuständigkeiten
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Die Verwaltungsorgane der Länder
Landesregierung als Kollegialorgan Landesregierung als monokratisches Organ
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Rechtsschutzsystem Kontrolle der Verwaltung: - UVS, VwGH, VfGH
- Volksanwaltschaft, Rechnungshof Die unabhängigen Verwaltungssenate: - Zusammensetzung - Kompetenzen Der Verwaltungsgerichtshof: - Organisation
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Rechtsschutzsystem Der Verfassungsgerichtshof: - Organisation
- Kompetenzen Die Volksanwaltschaft: - Aufgaben Der Rechnungshof:
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Das Verwaltungsrecht Materielles Verwaltungsrecht:
- Allgemeines Verwaltungsrecht - Besonderes Verwaltungsrecht Formelles Verwaltungsrecht: - Organisationsrecht - Verfahrensrecht
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Umfang des Verwaltungsrechts
Hoheitlich zu vollziehendes Verwaltungsrecht: Normen, welche die Organisation der Behörden und die Verfahrensabläufe für das Behördliche Verhalten festlegen. Privatwirtschaftlich zu vollziehendes Verwaltungsrecht: Sonderrecht und sonstige zivilrechtliche Normen
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Verwaltungsverfahren
A. Einleitungsverfahren: - Grundsatz der Amtswegigkeit B. Ermittlungsverfahren: - Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit - Wahrung des Parteigehörs - Grundsatz der Verfahrensökonomie
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Erledigung des Verfahrens
A. Einstellung des Verfahrens: - zurückziehen - kein Anlass mehr zu weiteren behördlichen Tätigkeit B. Erledigung durch Bescheid: - Rechtsgestaltungsbescheid - Leistungsbescheid - Feststellungsbescheid
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Der Bescheid Bezeichnung als Bescheid Bezeichnung der Behörde Spruch
Begründung Rechtmittelbelehrung Unterschrift Datum Erlassung des Bescheids
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Rechtsschutz Berufung Grundsätze des Instanzenzug:
Unmittelbare Bundesverwaltung Mittelbare Bundesverwaltung (Landeshauptmann) Landesverwaltung (Landesregierung) Gemeinde (Gemeinderat, Angelegenheiten des Bundes an Landeshauptmann oder Landesregierung)
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