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Examensrepetitorium Zivilprozessrecht

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Präsentation zum Thema: "Examensrepetitorium Zivilprozessrecht"—  Präsentation transkript:

1 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht
Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht

2 Entscheidung des Gerichts
Lösungsvorschlag

3 Zulässigkeit der Klage
Klageerhebung § 253 ZPO Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit §§ 50 f., 78 ZPO

4 Zulässigkeit der Klage
Zuständigkeit des LG Frankfurt (Oder) sachlich §§ 23 Nr.1, 71 Abs.1 GVG Kein Fall des § 23 Nr.2 a) GVG örtlich § 29a Abs.1 ZPO

5 Begründetheit der Klage
Prüfungsreihenfolge Entstehung des Mietanspruchs W gegen T und anschließend (ggf.) Erlöschen durch Aufrechung gem. §§ 387, 389 oder Erlöschen des (angeblichen, d.h. im Einzelnen nicht geprüften, sondern als gegeben unterstellten) Mietanspruchs W gegen T durch Aufrechung?

6 Begründetheit der Klage
Prüfungsreihenfolge Klageabweisungstheorie Prozessökonomie Wozu den Mietzinsanspruch prüfen und ggf. Beweis erheben, wenn er jedenfalls durch Aufrechnung erloschen wäre? Beweiserhebungstheorie (ganz h.M.) Rechtskraft (§ 322 Abs.2 ZPO)

7 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Mietvertrag Fälligkeit der Miete […] auch schon für I 2012: (Voraus-)Miete Kein Erlöschen des Mietanspruchs § 536 Abs.1 Mietminderung kraft Gesetztes Rechtsvernichtende Einwendung […] von Amts wegen zu berücksichtigen [..] Musterlösung geht wohl davon aus, dass die Mängel bereits vor dem beseitigt worden sind

8 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389 Doppeltatbestand der Prozessaufrechnung!

9 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389 Prozessuale Voraussetzungen der Aufrechnung Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Postulationsfähigkeit Prozessvollmacht (§ 81 ZPO)

10 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389 Prozessuale Voraussetzungen der Aufrechnung Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen! Eventualaufrechnung "unter der Bedingung des Bestehens der Klage-(=Haupt-)forderung […] innerprozessuale Bedingung Die Frage des Bestehens der Hauptforderung wird im Rahmen des Rechtstreits geklärt

11 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389 Prozessuale Voraussetzungen der Aufrechnung Bestehende Sachurteilsvoraussetzungen? […] aber: keine Klage; satttdessen: bloßes Verteidigungsmittel […] aber: rechtskräftige Entscheidung (§ 322 Abs.2) auch über die Gegenforderung Rechtsweg Internationale Zuständigkeit

12 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389 Prozessuale Voraussetzungen der Aufrechnung Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit (§ 261 Abs.3 Nr.1)? Dafür Normzweck des § 261 Abs.3 Nr.1 Keine Mehrfach-Inanspruchnahme der Gerichte Keine Mehrfach-Verteidigung durch den (angeblichen) Schuldner Dagegen Regelung des § 261 Abs.1 Rechtshängigkeit nur durch Erhebung der Klage

13 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389 Materielle Voraussetzungen der Aufrechnung Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB) (P) Vertretungsmacht des Rechtsanwaltes Prozessvollmacht (§ 81) und konkludent erteilte materiell-rechtliche Vollmacht Extensive Auslegung der Prozessvomacht (§ 81) (P) Bedingungsfeindlichkeit (§ 388 Satz 2) Eventualaufrechung im Prozess […] aber: keine, dem Aufrechnungsgegner nicht zuzumutende Rechtsunsicherkeit; Rechtslage wird im Prozess geklärt

14 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389 Materielle Voraussetzungen der Aufrechnung Aufrechungslage Gegenseitigkeit W gegen T gem. § 535 Abs.2 T gegen W gem. §§ 280 Abs.1, 241 Abs.2, 276, 278 Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit der Gegenforderung

15 Begründetheit der Klage
Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2 Ergebnis Klageforderung ist entstanden, ist aber durch Aufrechung erloschen Klage ist unbegründet und daber abzuweisen!

16 Erfolgsaussichten der Klage auf Schadensersatz
Fallabwandlung

17 Zulässigkeit der Klage
Klageerhebung § 253 ZPO Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit §§ 50 f., 78 ZPO

18 Zulässigkeit der Klage
Zuständigkeit des LG Frankfurt (Oder) sachlich §§ 23 Nr.1, 71 Abs.1 GVG Kein Fall des § 23 Nr.2 a) GVG örtlich § 29a Abs.1 ZPO […] auch Klagen wegen Nichterfüllung … wegen Pflichtverletzung

19 Zulässigkeit der Klage
Entgegenstehende Rechtskraft (§ 322 Abs.2)? Bei Identität des Streitgegenstands im späteren Prozess wie im rechtskräftig entschiedenen, ist in den Grenzen der Rechtskraft die Klage einer früheren Partei, die dieselbe oder gegenteilige Rechtsfolge (kontradiktorisches Gegenteil) begehrt, als unzulässig ohne Sachprüfung durch Prozessurteil abzuwesien (BGH, NJW 1995, 2993; Thomas/Putzo, § 322 Rn.11).

20 Zulässigkeit der Klage
Entgegenstehende Rechtskraft (§ 322 Abs.2)? Rechtskraft […] bei einem der (früheren) Klage stattgebendem Urteil Feststellung, dass die Gegenforderung nicht besteht oder dem Beklagten nicht zusteht […] bei einem die (frühere) Klage abweisenden Urteil Klageforderung besteht aufgrund der Aufrechnung nicht mehr Gegenforderung ist "verbaucht" Keine Rechtskraft […] wenn die Aufrechnung gem. § 296 Abs.2 ZPO als prozessual unzulässig zurückgeweisen worden ist

21 Begründetheit der Klage
Schadensersatzanspruch T gegen W gem. §§ 280 Abs.1, 241 Abs.2 (§§ 276, 278) Erlöschen (§ 389) durch Aufrechnung des T im Prozess des W gegen T (P) Aufrechnung war zwar prozessual unwirksam (§ 296 Abs.2), könnte materiell-rechtlich (§ 389) jedoch wirksam gewesen sein Einwand Rechtsgedanke des § 139 Bedingung prozesualer Berücksichtigung Konsens im Ergebnis


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