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Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel.

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Präsentation zum Thema: "Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel."—  Präsentation transkript:

1 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Bei: Kein vorhergehender Güteversuch Keine erkennbare Aussichtslosigkeit Persönliches Erscheinen – Säumnis kann zum Versäumnisurteil führen Möglichkeit der Verweisung auf außergerichtliche Schlichtung oder gerichtlichen Vergleich

2 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Die Möglichkeiten, auch bei Land- gerichtsverfahren einen Einzelrichter einzuschalten, sind erweitert worden

3 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Möglichst früher Hinweis auf evtl. weitere Erklärungen etc. vom Richter Erörterung evtl. übersehener Punkte Parteien müssen vollständig vortragen und unter Beweis stellen (verschärfte Präklusionsregeln)

4 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Einwilligung des Beklagten wird unterstellt, wenn diese spätestens nach zwei Wochen seit Zustellung der Rücknahme nicht widerspricht

5 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Generell: weniger Freiheit der Partei- en, mehr Steuerung von Seiten des Gerichts = Schwächung der Disposi- tionsmaxime – warum wohl?

6 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Bei einem Wert des Beschwerdege- genstandes unter 600 muss Beru- fung im Urteil der ersten Instanz ge- gebenenfalls zugelassen werden – wahrscheinlich im Tenor

7 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Entbehrlich bei: Kleinurteile (unter 600 ), gegen die keine Berufung eingelegt werden kann Alle Urteile, bei denen auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet wird Kurztatbestand möglich

8 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Entbehrlich bei: Allen Urteilen, bei denen auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet wird Wenn im Gerichtsprotokoll aufgenommene Gründe nach Auffassung des Gerichts aus- reichend

9 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Generell: Die Arbeit des Gerichts wird erleichtert, der Prozess wird angekur- belt

10 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Bei: Beschwerdewert unter 600 Berufung nicht zugelassen Verstoß gegen Anspruch auf rechtliches Gehör Voraussetzung: Rügeschrift von Seiten einer Partei, innerhalb von zwei Wo- chen (Notfrist), die die Gehörsverlet- zung darlegt Als unzulässig (Form) verwerfbar Als unbegründet zurückzuweisen Wenn begründet: Prozessfortführung

11 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Einzelrichter kann Berufung auch entscheiden Berufungsbegründungsfrist: 2 Monate Schlüssige und einwandfreie Beru- fungsbegründung Neue Angriffs- und Verteidungsmittel nur, wenn durch Verfahrensmangel oder zuvor ohne Nachlässigkeit unter- blieben (Präklusion) Zurückverweisung erschwert

12 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Im Berufungsurteil: Kein förmlicher Tatbestand Keine förmlichen Entscheidungsgründe Stattdessen Kurzbegründung mit reiner Bezugnahme auf Vor-Urteil und lediglich Darlegung von Änderungen und Ergän- zungen Möglichkeit von Protokollgründen

13 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Revisionsbegründungsfrist: 2 Monaten Sprungrevision auch bei AG Urteil (bei Wert über 600 ) und prinzipieller Rechtsfehler

14 Änderungen im ZPO nach 1. 1. 2002 Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG Mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel Urteilstatbestand Entscheidungsgründe Nach dem ersten Prozess Fortführung der Instanz Berufung Revision Beschwerde Keine einfache, unbefristete Beschwerde Sofortige Beschwerde Frist: 2 Wochen Begründung nicht notwendig Entscheidender Einzelricheter möglich Befristete Erinnerung (best. Richter) Rechtsbeschwerde Nach Gesetz statthaft, wenn prinzipielle Frage Nach Zulassung des Vordergerichts + prinzipielle Frage


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