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Philosophie und Öffentlichkeit Philosophie, Geschichte und Staat

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Präsentation zum Thema: "Philosophie und Öffentlichkeit Philosophie, Geschichte und Staat"—  Präsentation transkript:

1 Philosophie und Öffentlichkeit Philosophie, Geschichte und Staat
Ringvorlesung WS 2005/06 Philosophie und Öffentlichkeit Hegel Philosophie, Geschichte und Staat Prof. Dr. Ludwig Siep

2 Übersicht I. Philosophie als Versöhnung mit der Wirklichkeit
II. Philosophie und Erziehung III. Staat, Völkerrecht, Weltgeschichte Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 2

3 Einschlägige Texte Hegels:
„Verfassungsschrift“ Vorrede der „Phänomenologie des Geistes“ Nürnberger Schriften (Gutachten zu Gymnasium und Universität) Grundlinien der Philosophie des Rechts Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundriss Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 3

4 I. Philosophie als Versöhnung (1)
1. Historische Erfahrungen: a) „Altes Reich“: Zusammenbruch einer Weltordnung, die nicht mehr verstanden und gelebt wurde b) Frankreich: Durchsetzung einer Freiheitsordnung mit Grundfreiheiten und berufsständischer Partizipation 2. Überwindung von Entzweiungen und Entfremdung: a) Institutionen um der Menschen willen b) Kunst als Ausdruck individuellen und bürgerlichen Selbst- und Weltverständnisses (säkular) c) Verwirklichung von Jenseitsvorstellungen im Diesseits der bürgerlichen Gesellschaft, des Staates, der religiösen Gemeinde („Reich des Geistes“) d) Grundtendenzen der Geschichte begreifbar Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 4

5 I. Philosophie als Versöhnung (2)
3. Idee der Philosophie: a) System aus einem selbständigen (absoluten) Prinzip des Seins und Erkennens (Spinoza) b) Entwicklungsprinzip ist die Subjektivität (Kant, Fichte) c) Natur und Geschichte als Selbstorganisation, die sich im menschlichen Wissen reflektiert („Geist“) 4. Resultat: Die Philosophie zeigt, dass es in Natur und Geschichte „um den Menschen“ geht, der nicht fremden Wirklichkeiten gegenübersteht, sondern seiner eigenen (auch kollektiven) Vernunft, die sich historisch entfaltet und „verwirklicht“. Statt Unverständnis und permanenter Forderung: Begreifen und „Versöhnung“ (Theorie und vernünftiges Handeln). Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 5

6 II. Philosophie und Erziehung (1)
Um den Menschen zum Begreifen der Wirklichkeit zu „befreien“ ist Philosophie nötig. Grundsätzliche historische Aufgabe der Erziehung an Schule und Universität: Versöhnung von Aufklärung und „Metaphysik“ (religiöse und philosophische Lehren des Absoluten). Dazu notwendig: Neues Kategoriensystem, formale und inhaltliche (gebiets- und sachbezogene) Logik. Im Gymnasium von vertrauten Inhalten über abstrakte Begriffe zu systematischer Erkenntnis führen („Hören und Sehen vergehen“, „Bestimmungen unterscheiden“, „Entgegengesetztes in seiner Einheit“). Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 6

7 II. Philosophie und Erziehung (2)
5. Reihenfolge der Inhalte im Gymnasium: a) Unterklasse: Recht („Freiheit, Recht, Eigentum“), Moral, Religion. b) Mittelklasse: Spezielle Metaphysik (Kosmologie, philos. Psychologie, natürliche Theologie), ihre Kritik (Kant) und Neufassung (Hegel). Psychologie: Kants Kritik der Unsterblichkeits- beweise und Hegels „Phänomenologie“ (Überwindung des Subjekt-Objekt-Gegensatzes in allen Konstellationen). Kosmologie und Theologie: Gottesbeweise, Kants Kritik und Hegels logisch-semantische Aufhebung der katego- rialen Gegensätze (sinnlich-intelligibel, endlich-unendlich etc.). Gott als Selbstreflexion der „logischen“ Wirklichkeit im Menschen. Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 7

8 II. Philosophie und Erziehung (3)
5. Reihenfolge der Inhalte im Gymnasium (Forts.): c) Oberklasse: Philosophische Enzyklopädie: Logik, Natur, Geist. Logik als systematische Entwicklung der „Sachbegriffe“. Naturphilosophie als Stufung raum-zeitlicher Selbst- verhältnisse. Subjektiver Geist: Selbstentfaltung der psychischen Vermögen und Erkenntnislehre. objektiver Geist: praktische Philosophie als Verwirk- lichung der Vernunft in Gesellschaft und Geschichte. absoluter Geist: Ästhetik, Religionsphilosophie, Meta- philosophie als Selbsterkenntnis des Geistes in seinen kulturellen Vergegenwärtigungen (anschaulich, narrativ, begrifflich). Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 8

9 II. Philosophie und Erziehung (4)
6. Bedeutung der philosophischen Erziehung für Staat und Gesellschaft: a) „platonisch“: Erziehung von Wissenschaftlern, die vor allem als Staatsbeamte („allgemeiner Stand“) in Erziehung, Verwaltung und Regierung tätig sind (bis zum Staatsrat als Fürstenberatung). Sie müssen die vernünftigen Prinzipien der Rechtsordnung und Verfassung verstehen und anwenden. b) aristotelisch: Der Mensch ist politisches Lebewesen. Er muss Anteil nehmen an Gemeinschaftsaufgaben und an den Auseinandersetzungen um Recht und Unrecht. Allerdings teilweise vermittelt über die adelige „Herrschaft“ bzw. die Korporationen. Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 9

10 II. Philosophie und Erziehung (5)
6. Bedeutung der philosophischen Erziehung für Staat und Gesellschaft (Forts.): c) Aufklärung: Der Staat muss den „gebildeten“ Menschen begreifbar sein. Staat und Kirche müssen getrennt werden. Der Staat muss die Grundrechte für alle Menschen (z.B. Juden) gesetzlich konkretisieren. Freie Berufs- und Gewerbewahl und Marktökonomie müssen gesichert sein. Unverschuldetes Unglück muss sozial kompensiert werden (Familie, Berufsgenossenschaft, staatliche Maß- nahmen). Philosophie erzieht zum kulturellen und moralischen Kosmopolitismus, aber nicht zum völkerrechtlichen. Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 10

11 III. Staat, Völkerrecht, Weltgeschichte (1)
Hegels Staatsphilosophie ist a) geschichtsphilosophisch orientiert b) einzelstaatlich orientiert 2. Hegels Geschichtsphilosophie als Radikalisierung und Konkretisierung der Kantischen: Wir müssen nicht nur fragen, ob die Vernunft in der Geschichte fortschreitet – wir können Geschichte gar nicht anders wissenschaftlich betrachten. Geschichtsphilosophie zeigt, dass Vernunft sich über die Erfahrungen und das Gedächtnis der Völker verwirklicht (Rechtliche Freiheit, einmal den Völkern bewußt, hat „unbezwingliche Stärke“, Enz. 1830, § 482). Wir können aber nur vergangene Geschichte begreifen, nicht prophezeien („Eule der Minerva“, Rechtsphilosophie). Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 11

12 III. Staat, Völkerrecht, Weltgeschichte (2)
3. Hegels politischer „Anti-Kosmopolitismus“ folgt Rousseau und Herder: a) Rousseau: Man muss die Freiheit in einem konkreten, überschaubaren Staat realisieren und im Bewusstsein der Menschen verankern. Die Berufung auf eine vernünftige Weltordnung ist ein Alibi – diese kann erst am Ende aus den freien Republiken entstehen. b) Herder: Individuen und Völker sind von ihren Sprachen und kulturellen Überlieferungen geprägt. Staaten beruhen nicht auf Verträgen rationaler, selbstinteressierter Individuen, sondern auf Gewohn- heiten (Sitten), sowie kulturellen Werttraditionen. Daran knüpfen die historische Rechtsschule und die romantische Literatur (Sagen, Religion, Geschichte). Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 12

13 III. Staat, Völkerrecht, Weltgeschichte (3)
4. Hegel verknüpft diese Anschauung mit den Ideen der Aufklärung und Kants: Der „Volksgeist“ bestimmt zwar die Kulturen und Geschichten der Völker (bei Hegel: größere kulturelle Einheiten wie antike und germanisch-christliche Welt). Aber in der Abfolge der Geschichte setzt sich eine vernünftige Gesamtentwicklung durch („Weltgeist“), der zum modernen Verfassungsstaat führt. 5. Völkerrechtlich bedeutet das allerdings, dass die Einzel-staaten oberste souveräne Einheiten bleiben und das Recht zum Krieg behalten. Unausführbare Ideen wie Kants Völkerbund als Weltstaat sind ohne rechtliche Bedeutung. Moderne Kriege setzen den europäischen Verfassungsstaat durch. Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 13

14 III. Staat, Völkerrecht, Weltgeschichte (4)
6. Hegel teilt aber wichtige Grundlagen a) des moralischen und rechtlichen Kosmopolitismus b) des kulturellen Kosmopolitismus 7. Konkrete Sitten können zwar voneinander abweichen, aber die moralischen Ansprüche und die Rechte der Menschen sind grundsätzlich gleich. Sie müssen in den Verfassungen konkretisiert und in die alltäglichen Lebensformen integriert werden („Fleisch und Blut gewordene“ Nationalfreiheiten der Engländer, Ungarn etc.). Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 14

15 III. Staat, Völkerrecht, Weltgeschichte (5)
8. Hegel weitet vor allem den kunst- und religions-geschichtlichen Blick weit über die Aufklärung (inkl. Kant) aus: „Weltkunst“ und „Weltreligionen“. („große Kunstwerke … des Mittelalters oder ganz fremder Völker des Altertums, z.B. die indischen, genießen“ Ästhetik I, 37) In der Kunst bleibt aber die Antike der Höhepunkt und in der Religion das „aufgeklärte“ protestantische Christentum („Eurozentrismus“). Ringvorlesung Hegel Prof. Dr. Ludwig Siep 15


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