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14. Kinder- und Jugendbericht

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Präsentation zum Thema: "14. Kinder- und Jugendbericht"—  Präsentation transkript:

1 14. Kinder- und Jugendbericht
Stellungnahme der Bundesregierung Zusammenfassung

2 Stellungnahme der Bundesregierung
Frühe Förderung, Bildung, Betreuung „Wichtige Ziele“, „besondere Anliegen“: „Bildung ist der Schlüssel für die Zukunft jedes einzelnen Kindes und der bestimmende Faktor für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“ (S.6) „Gute Bildung für alle Kinder von Anfang an“ (S.6) „…bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ (S.6) „Abbau von sozialer Ungleichheit…zentrale Aufgabe“ (S.6) „…,dass die Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsangebote für Kinder in hoher Qualität bereitgestellt werden“ (S.6) „verlässliche Mindeststandards prüfen“ (S.7)

3 Stellungnahme der Bundesregierung
„Wichtige Ziele“, „besondere Anliegen“: Vernetzung: „integrierte kommunale Konzepte“; „interdisziplinäre Fachkompetenz“, „starke Netzwerke“, „professionsübergreifende Profile“, „Strategien ressortübergreifender Zusammenarbeit“

4 Stellungnahme der Bundesregierung
Eltern unterstützen, Kinder schützen „Eltern im Umfeld der Geburt besser zu unterstützen und Kinder frühzeitig zu schützen“ (S.7) „Prävention und Intervention gleichermaßen“ (S.7) „Prävention hohe Priorität“ (bei sexualisierter Gewalt) (S.10) „..durch geeignete Partizipationsmöglichkeiten und Hilfeangebote (werden die Kinder insb. in der sexuellen Selbstbestimmung gestärkt) (S. 11) „Nationale Zentren Frühe Hilfen“ …mit seinem professionsübergreifenden Profil…“ „Strategien ressortübergreifender Zusammenarbeit“ (S.10) „Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen beim Aus- und Aufbau integrierter kommunaler Konzepte für das gesunde Aufwachsen“ „Sollen die interdisziplinäre Fachkompetenz verstärkt genutzt und Kooperationen ….gebildet werden“. (S. 9) „…starke Netzwerke im Kinderschutz. Von den Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten- alle wirken künftig zusammen….“ (S.11)

5 Stellungnahme der Bundesregierung
Auffällige Zentralaussagen „Dabei hält die Bundesregierung die Beibehaltung des individuellen Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung für unverzichtbar“ (S.8) Teilt die Sicht der Kommission, dass „Bildung im Sinne einer umfassenden, stetigen Verbesserung der Handlungsfähigkeit mit dem Ziel einer selbstbestimmten Lebensführung versteht und als zentralen Bezugspunkt für die Gestaltung des Aufwachsens bezeichnet.“ (S.9) …teilt die Schlussfolgerung der Kommission (Kap ), dass sich die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt und insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit ihrer Rolle im Aufwachsen junger Menschen vergewissern müssen und gegebenenfalls ihre Konzepte, Angebote und Strukturen den neuen Herausforderungen anpassen müssen.“ (S.18)

6 Stellungnahme der Bundesregierung
Auffällige Zentralaussagen Mit der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik rückt die Bundesregierung nunmehr die Altersphase Jugend verstärkt in den Fokus. (S.4) „Die Bundesregierung sieht sich bei der von ihr eingeleiteten Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik durch die Ausführungen der Kommission (Kap. 15.5) in vollem Umfang bestätigt.“ (S.18) Zurückhaltend: „Neben dem Ausbau von Betreuungsangeboten setzt sich die Bundesregierung mit der Einführung des Betreuungsgeldes für die Anerkennung und Unterstützung der Erziehungsleistung von Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder im privaten Umfeld organisieren, ein.“ (S. 7)

7 Stellungnahme der Bundesregierung
Aufwachsen mit Netz „…Jugendbericht räumt diesem Thema daher zu Recht breiten Raum ein“ (S.8) „bedarf es einer ….integrierten Struktur von Kompetenzförderung, Stärkung der Medienerziehung und Jugendmedienschutz“ (S.8) Kulturelle Bildung „Die Bedeutung der kulturellen Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung und den Erwerb sozialer Kompetenzen…ist unbestritten.“ (S.9) Internationale Jugendpolitik „Die internationale Jugendpolitik hat wichtige gesellschaftspolitische Wirkungen, ….“ (S.9)

8 Stellungnahme der Bundesregierung
Keine Übereinstimmung mit der Sachverständigenkommission: „…derzeit keine Notwendigkeit …alle für die Jugend relevanten Politikfelder aus ihren bisherigen Zuständigkeiten herauszulösen und dem BMFSFJ zuzuordnen“ (S.18) „(…) erachtet die Bundesregierung die Entwicklung eines umfassend angelegten Kinder- und Jugendgesetzbuchs, wie sie die Berichtskommission anregt, für die Ausrichtung ihres politischen Handelns an den spezifischen Belangen und Interessen der Lebenslage „Kindheit und Jugend“ für nicht erforderlich. Im Gegenteil: (…)“ (S.17) Keine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (S.15)

9 Stellungnahme der Bundesregierung: Jugendhilfe und Schule
„Dabei kommt der Kooperation von Schulen und Kinder- und Jugendhilfe und Trägern außerschulischer Bildung herausragende Bedeutung zu.“ (S.13) „Die systematische Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule gewinnt zunehmend an Bedeutung“ (S.9) „…rücken gemeinsame sozialräumliche Ansätze in den Fokus,…(S.9) „In der Phase der Übergänge nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schulen finden wesentliche Weichenstellungen in der Entwicklung und Realisierung individueller Lebensentwürfe statt“ (S.9) „Mit dem Übergang in die Arbeitswelt werden entscheidende Weichen für ein eigenständiges, finanziell unabhängiges Leben gestellt“ (S.9) „Hier müssen die unterschiedlichen föderalen Ebenen und die Wirtschaft in Zukunft noch enger zusammenarbeiten“ (S.9)

10 Stellungnahme der Bundesregierung: Jugendhilfe und Schule
„Im Rahmen der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik bildet das Themenfeld „Schulische und außerschulische Lern- und Bildungsorte einen Schwerpunkt“ (S. 18) „… begrüßt die Forderungen…nach einer stärkeren Rolle der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Ausbaus von Ganztagsschulangeboten…Nur so können kommunale Bildungslandschaften…entstehen.“ (S.18)

11 Stellungnahme der Bundesregierung: Beschwerde/Ombudsstellen
„Die Bundesregierung sieht sich durch die Empfehlung der Kommission bestärkt, in Institutionen Beratungs- und Schlichtungsstellen zu implementieren und die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe voranzutreiben.“ (S.16)

12 Stellungnahme der Bundesregierung Partizipation
„…es werden netzbasierte Verfahren zur gesellschaftlichen Beteiligung junger Menschen entwickelt und erprobt“ (S.8) Onlineportal für 8-12 jährige zur sex. Prävention und Onlinehilfeportal des Beauftragten für sexuellen Missbrauch (S.7) „..durch geeignete Partizipationsmöglichkeiten und Hilfeangebote (werden die Kinder insb. in der sexuellen Selbstbestimmung gestärkt) (S. 8) „Dialog Internet“ als „…kinder- und jugendpolitische Antwort auf diese Veränderungen“ (S.8) Politik muss auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagieren. „Am besten geschieht dies im Dialog mit der Jugend, die bei der Suche nach Lösungswegen eigene Ideen und Perspektiven einbringt und damit die Qualität und Akzeptanz der Ergebnisse fördert, wie etwa der Nationale Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland“ und andere Partizipationsprojekte gezeigt haben.“ (S.10)

13 Stellungnahme der Bundesregierung Partizipation
„Da der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahre auf die elementare Bedeutung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen vor allem auch unter Entwicklungs- und Schutzaspekten hinweist, wurde als Mindestvoraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis der wichtige Aspekt der Partizipation neu eingeführt (§ 45 Abs.2, Satz 2 Nummer 3 SGB VIII).“ (S.16) Die Bundesregierung wird die Wirkungen dieser Regelungen zur Stärkung der Rechte des Kindes auf Beteiligung (…) eingehend untersuchen, insbesondere auch im Hinblick auf die Erweiterung der Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten über den Einrichtungskontext hinaus. Dies gilt auch für eine erweiterte Zuordnung von Rechtsansprüchen unmittelbar zum Kind oder Jugendlichen.“ (S.16)

14 Stellungnahme der Bundesregierung Jugendamt
Aussagen zum Jugendamt „Zur Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen bedarf es einer leistungsfähigen Kinder- und Jugendhilfe, die auf der kommunalen Ebene mit einem starken, strategisch ausgerichteten Jugendamt im Sinne der Leitlinie 9 der Kommission die Lebenswelten junger Menschen vor Ort (mit)gestaltet.“ (S.5) „…haben alle Kinder und Jugendliche nunmehr nach § 8 Absatz 3 SGB VIII in Not- und Krisensituationen einen eigenen Rechtsanspruch auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Jugendamt.“


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