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Gefahrstoffrecht (Wikipedia, )

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Präsentation zum Thema: "Gefahrstoffrecht (Wikipedia, )"—  Präsentation transkript:

1 Gefahrstoffrecht (Wikipedia, ) Im weitesten Sinne versteht man unter Gefahrstoffrecht die Gesamtheit aller Regelungen, die dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen dienen sollen. Man unterscheidet das allgemeine Gefahrstoffrecht (Chemikaliengesetze i. e. S. und seinen Verordnungen) und das spezielle Gefahrstoffrecht, das unter anderem das Pflanzenschutzrecht, das Düngemittelrecht, das Futtermittelrecht, das Lebensmittelrecht, das Arzneimittelrecht und das Tierseuchenrecht umfasst.

2 Internationale Abkommen und Reglements
FAO International Code of Conduct on the distribution and use of Pesticides, Rom 1985 Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade (Rotterdamer Übereinkommen, PIC-Konvention), Rotterdam 1998 Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (Stockholmer Konvention, POP- Konvention) Stockholm, 2001 Convention on Civil Liability for Damage Caused during Carriage of Dangerous Goods by Road, Rail, and Inland Navigation Vessels (CRTD), Genf, 1989 Convention on the ban of the Import into Africa and the Control of Transboundary Movements and Management of Hazardous Wastes within Africa, Bamako 1991 Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents, Helsinki, 1992 Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – die zukünftige gemeinsame Basis der internationalen Gefahrgut- und -stoffkennzeichnung der UN: Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, das GHS der Vereinten Nationen in Europa ab 2010 für Stoffe und ab 2015 für Zubereitungen umzusetzen (Verordnung (EG) Nr /2008)

3 EU Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie), betreffend Umweltschutz in Verbindung mit den Produktionsstätten Richtlinie 1999/45/EG über Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Zubereitungsrichtlinie) Die Richtlinie ist außer Kraft durch folgende VO. Richtlinie 2008/1272/EG über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Gefahrstoffrichtlinie) EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) Verordnung (EWG) Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (EU-Abfallverbringungs- verordnung)

4 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalien-verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht

5 Bundesgesetze Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört grundlegend zum Chemikalienrecht und wurde vom Deutschen Bundestag am 25. Juni 1980 von allen Fraktionen übereinstimmend „als ein erster Schritt zum Schutz von Mensch und Umwelt” verabschiedet In Verordnungen (z. B. Gefahrstoffverordnung) und Technischen Regeln werden die genauen Einzelheiten der Schutzmaßnahmen festgelegt. Im ChemG werden viele EG-Richtlinien in das deutsche Recht umgesetzt. Insbesondere werden Regelungen begleitend zur REACH-Verordnung im ChemG umgesetzt.

6 Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz. Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen. Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von Technischen Baubestimmungen. Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.


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