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Rechtsvorschriften und

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Präsentation zum Thema: "Rechtsvorschriften und"—  Präsentation transkript:

1 Rechtsvorschriften und
Ausbilderinfos Personenverkehr Rechtsvorschriften und Genehmigungen

2 Ausbilderinfos Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Nationale Vorschriften Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Freistellungsverordnung Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen (VOAllgBefBed) Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr- unternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Fahrpersonalverordnung (FPersV) Fahrpersonalgesetz (FPersG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

3 Ausbilderinfos Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Internationale Vorschriften Verordnung zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen (VO Nr. 684/92 mit Änderung VO 11/98 EWG) Verordnung über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Personenverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind (VO Nr. 12/98 EWG) Durchführungsvorschrift hinsichtlich der Beförderungsdokumente für internationalen Personenverkehr im EWR (VO Nr. 2121/98 EWG) Übereinkommen über die Personen- beförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)

4 Ausbilderinfos Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Internationale Vorschriften Verordnung des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO EWG Nr. 3820/85) Verordnung des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (VO EWG Nr. 3821/85) Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonal (AETR)

5 Ausbilderinfos Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Weitere zu beachtende Hinweise im Personenverkehr Reisevertraggesetz Zollvorschriften Versicherungsrechtliche Fragen Hinweise für Reisen in EU-Staaten Besondere Hinweise für Reisen in osteuropäische Länder Verkehrsplanung

6 Ausbilderinfos Rechtsvorschriften und Genehmigungen Genehmigungen
Umfang der Genehmigung Die Genehmigung wird erteilt: bei Verkehr mit Straßenbahnen und Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung im Linienverkehr - für die Einrichtung und den Betrieb der Linie - Zahl, Art und Fassungsvermögen der Fahrzeuge und deren Anhänger im Gelegenheitsverkehr - für die Ausübung und Form - Art und Fassungsvermögen der einzelnen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens Im Gelegenheitsverkehr wird die Genehmigung für jedes einzelne Fahrzeug erteilt, und ist ständig mitzuführen

7 Ausbilderinfos Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Genehmigungen – national – Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen Verkehr mit Mietomnibussen Ferienzielreisen Verkehr mit Mietwagen Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen Werkverkehr ist genehmigungsfrei - Bescheinigungsregelung - Einstweilige Erlaubnis - Vorlauf für eine Genehmigung im Linienverkehr: auf jeder Fahrt mitzuführen Genehmigungen – international – Linienverkehr Sonderformen des Linienverkehrs

8 Ausbilderinfos Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Genehmigungen – international – Gelegenheitsverkehre sind von der Genehmigungspflicht befreit. Bei grenzüberschreitendem gewerblichen Omnibusverkehr muss jeder Unternehmer im Besitz einer Gemeinschaftslizenz sein. Wer im Besitz einer solchen Gemeinschaftslizenz ist, darf mit dieser auch Kabotageverkehr durchführen

9 Ausbilderinfos Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Mitführpflicht/Gültigkeitsdauer der Genehmigungen im nationalen Linienverkehr besteht keine Mitführpflicht der Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 8 Jahre im grenzüberschreitenden Linienverkehr besteht Mitführpflicht der erteilten Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 5 Jahre im grenzüberschreitenden Linienverkehr besteht zudem die Mitführpflicht der erteilten Gemeinschaftslizenz Gültigkeit max. 5 Jahre im nationalen Gelegenheitsverkehr besteht für die entsprechende Verkehrsart Mitführpflicht der erteilten Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 4 Jahre im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr besteht nur die Mitführpflicht der erteilten Gemeinschaftslizenz


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