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Schutz einer imaginären Biermarke

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Präsentation zum Thema: "Schutz einer imaginären Biermarke"—  Präsentation transkript:

1 Schutz einer imaginären Biermarke
Lizenz- und Pantentvertragsrecht Oliver Schlatter und Oliver Fröhli

2 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Duff Beer Biermarke aus ‘Die Simpsons’ Anspielung auf ‘Budweiser’ Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

3 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

4 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Duff Beer Biermarke aus ‘Die Simpsons’ Anspielung auf ‘Budweiser’ Schlechte Qualität Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

5 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Duff Brewery Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

6 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Rechtlicher Schutz Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

7 VERORDNUNG (EG) Nr. 207/2009 DES RATES über die Gemeinschaftsmarke
Rechtlicher Schutz Eintragung als Gemeinschaftsmarke VERORDNUNG (EG) Nr. 207/2009 DES RATES vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke Artikel 4 Markenformen Gemeinschaftsmarken können alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

8 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Rechtlicher Schutz Artikel 9 Recht aus der Gemeinschaftsmarke (1) Die Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Dieses Recht gestattet es dem Inhaber, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

9 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Rechtlicher Schutz Artikel 9 Recht aus der Gemeinschaftsmarke (1) Die Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Dieses Recht gestattet es dem Inhaber, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr a) ein mit der Gemeinschaftsmarke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie eingetragen ist; Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

10 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Rechtlicher Schutz Artikel 9 Recht aus der Gemeinschaftsmarke (1) Die Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Dieses Recht gestattet es dem Inhaber, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr b) ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Gemeinschaftsmarke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Gemeinschaftsmarke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht; dabei schließt die Gefahr von Verwechslungen die Gefahr ein, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird; Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

11 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Rechtlicher Schutz Artikel 9 Recht aus der Gemeinschaftsmarke (1) Die Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Dieses Recht gestattet es dem Inhaber, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr c) ein mit der Gemeinschaftsmarke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Gemeinschaftsmarke eingetragen ist, wenn diese in der Gemeinschaft bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Gemeinschaftsmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

12 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Rechtlicher Schutz Artikel 8 Relative Eintragungshindernisse (1) Auf Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke ist die angemeldete Marke von der Eintragung ausgeschlossen, (2) „Ältere Marken“ im Sinne von Absatz 1 sind c) Marken, die am Tag der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke, gegebenenfalls am Tag der für die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke in Anspruch genommenen Priorität, in einem Mitgliedstaat im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft notorisch bekannt sind. Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

13 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Rechtlicher Schutz Pariser Übereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 Art. 6bis (1)  Die Verbandsländer verpflichten sich, von Amtes wegen, wenn die Gesetzgebung des Landes es erlaubt, oder auf Antrag des Beteiligten, die Eintragung einer Fabrik oder Handelsmarke zu verweigern oder ungültig zu erklären, welche eine zu Verwechslungen Anlass gebende Wiedergabe, Nachahmung oder Übersetzung einer andern Marke darstellt, von welcher es nach der Ansicht der zuständigen Behörde des Eintragungslandes daselbst notorisch feststeht, dass sie bereits einer zu den Vorteilen dieser Übereinkunft zugelassenen Person gehört und für gleiche oder gleichartige Erzeugnisse benützt wird. Dasselbe gilt, wenn der wesentliche Teil der Marke die Wiedergabe einer solchen notorisch bekannten Marke oder eine mit der letztern verwechselbare Nachahmung darstellt. Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

14 Rechtliche Hindernisse
Artikel 7 Absolute Eintragungshindernisse (1) Von der Eintragung ausgeschlossen sind g) Marken, die geeignet sind, das Publikum zum Beispiel über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu täuschen; A few months ago the Brussels Commercial Court annulled two DUFF BEER Community trademarks owned by Twentieth Century Fox. The court held that both trademarks were misleading because, contrary to the normal implication of the word 'beer', they were not registered for goods or services related to beer or alcoholic beverages. Quelle: Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

15 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Lizenzstreits Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

16 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Lizenzstreits Australien (1995) Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

17 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Lizenzstreits Australien (1995) Neuseeland (2001) Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

18 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Lizenzstreits "I always thought the letter might come one day. What it boiled down to was small guys like us don't have enough money to fight big guys like them." Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

19 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Lizenzstreits Australien (1995) Neuseeland (2001) Deutschland (2004) Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

20 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Lizenzstreits Australien (1995) Neuseeland (2001) Deutschland (2004) Mexiko (2011) Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

21 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Lizenzstreits " The Simpsons is a Twentieth Century Fox property, and Fox owns the rights to The Simpsons universe. We intend to protect our rights.„ Oliver Schlatter & Oliver Fröhli

22 Oliver Schlatter & Oliver Fröhli
Quellenangaben Artikel: Gesetzestexte: Bilder: Oliver Schlatter & Oliver Fröhli


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