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ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring

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Präsentation zum Thema: "ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring"—  Präsentation transkript:

1 ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring
Stand Februar 2006 ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Inhalt Steckbrief Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR – LPM Reines Erfolgshonorar Referenzen © Rotter Rechtsanwälte

2 ROTTER RECHTSANWÄLTE – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Steckbrief ROTTER RECHTSANWÄLTE – Partnerschaft von Rechtsanwälten Anwälte und Partner 9 Rechtsanwälte davon 2 Partner Büros Grünwald/München und Hamburg Assoziierte Kooperationen 9 Rechtsanwälte in Deutschland 26 Rechtsanwälte im Ausland RR und assoziierte Kooperationen Weltweit insgesamt 44 Rechtsanwälte Produkt High-end-Beratung und Prozessführung in komplexen kapitalanlagerechtlichen Mandaten Mandate Vertretung von Investoren und Kapitalanlegern (z.B. Family Offices, Institutionelle Investoren und Privatanleger) in komplexen Einzel- oder Großschadensfällen gegen z.B. börsennotierte Aktiengesellschaften und Banken © Rotter Rechtsanwälte

3 Übersicht US-Sammelklagen
© Rotter Rechtsanwälte

4 Schadenersatzsummen pro Jahr
© Rotter Rechtsanwälte

5 Pflichten nach § 9 Investmentgesetz
§ 9 Abs. 1 Satz 1 InvG: „Die KAG hat die Sondervermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger zu verwalten.“ Schödermeier/Baltzer in Brinkhaus/Scherer, Kommentar zum KAGG zur Vorgängernorm des § 10 KAGG: „Die Rechtsprechung des BGH´s zu den Pflichten des Testamentsvollstreckers gelten analog für KAG´s. Die Möglichkeiten Vorteile für den Fonds zu gewinnen sind auszuschöpfen“ © Rotter Rechtsanwälte

6 Pflichten nach § 9 Investmentgesetz
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 InvG: „Die KAG ist verpflichtet, 1. bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im ausschließlichen Interesse ihrer Anleger und der Integrität des Marktes zu handeln, 2. ihre Tätigkeit mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse der von ihr verwalteten Sondervermögen und der Integrität des Marktes auszuüben.“ Schödermeier/Baltzer in Brinkhaus/Scherer, Kommentar zum KAGG zur Vorgängernorm des § 10 KAGG: „Die KAG hat das ihr anvertraute Vermögen zu erhalten und zu sichern, Verluste zu verhindern und Nutzungen zu gewährleisten“ © Rotter Rechtsanwälte

7 Pflichten nach § 9 Investmentgesetz bezogen auf Schadenersatzfonds
Resümee: KAG´s sind gemäß § 9 InvG verpflichtet, dem Sondervermögen entstandene Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine eigene Haftung gegenüber den Anteilsinhabern zu vermeiden. © Rotter Rechtsanwälte

8 Konkrete Ausgestaltung der Mindestverpflichtung bei US-Sammelklagen
Pflichtenkanon Fortlaufende Beobachtung von Aktionärsklagen Identifizierung konkreter Regressmöglichkeiten Sicherstellung der form- und fristgerechten Anspruchsanmeldung 4. Sicherstellung der korrekten Anspruchsauszahlung an Fondsvermögen © Rotter Rechtsanwälte

9 Kernaussage Inhalt RR-LPM
Das von ROTTER RECHTSANWÄLTE angebotene Legal Portfolio Monitoring ist ein High-End-Dienstleistungsprodukt und übernimmt vollständig und lückenlos die mit den gesetzlichen Pflichten einhergehenden Aufgaben der institutionellen Investoren © Rotter Rechtsanwälte

10    RR-LPM im Detail RR – Legal Portfolio Monitoring
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) RR-LPM im Detail RR – Legal Portfolio Monitoring Permanente Beobachtung von Aktionärsklagen durch Auswertung von mehr als 30 Quellen Identifizierung, Verifizierung und Erfassung konkreter Regressmöglichkeiten Information des Mandanten über konkrete Regressmöglichkeit Sicherstellung der form- und fristgerechten Anspruchsanmeldung Sicherstellung der korrekten Anspruchsauszahlung an Fondsvermögen © Rotter Rechtsanwälte

11 Permanente Beobachtung von Aktionärsklagen
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring)  Permanente Beobachtung von Aktionärsklagen Auswertung von mehr als 30 Quellen (Auswahl): Direkter Online-Zugang zu allen US-Bundesgerichten Bloomberg Auswertung spezialisierter US-Webseiten Auswertung von Tageszeitungen Auswertung von Suchdiensten © Rotter Rechtsanwälte

12 Dienstleistungen (Auswahl):
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 2 Identifizierung, Verifizierung und Erfassung konkreter Regressmöglichkeiten Dienstleistungen (Auswahl): Stufe 1 führt zu Hinweis auf Regressmöglichkeit (in der Regel Vergleich) Aufnahme des Falls in kanzleiintern geführter SETTLEMENT-LIST, dadurch wird fortlaufender Wiedervorlageprozess ausgelöst Prüfung und Recherche weiterer Eckdaten des Settlements z.B. class period, filing deadline (Anmeldefrist), claims administrator Hinterlegung des für den konkreten Fall zur Anmeldung erforderlichen Formulars in der SETTLEMENT-LIST © Rotter Rechtsanwälte

13 Information des Mandanten über konkrete Regressmöglichkeit
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 3 Information des Mandanten über konkrete Regressmöglichkeit Dienstleistungen (Auswahl): Kontinuierliche Übersendung der SETTLEMENT-LIST zum Abgleich mit Depotdaten Konkreter Hinweis auf Regressmöglichkeit, z. B. im Rahmen von Einzelaufträgen oder aufgrund eigener Recherche © Rotter Rechtsanwälte

14 Dienstleistungen (Auswahl):
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 4 Sicherstellung der form- und fristgerechten Anspruchsanmeldung Dienstleistungen (Auswahl): Erfassung der maßgeblichen Fristen und Vorfristen im kanzleiinternen Fristenbuch Überlassung der erforderlichen Wertpapierabrechnungen durch Mandant Überprüfung der für die Anspruchsanmeldung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit Korrekte Erfassung der Daten in dem für die Anspruchsanmeldung erforderlichen Formular („Proof of claim form“) Frist- und formgerechte Einreichung der Anspruchsanmeldung bei dem zuständigen US-Claims Administrator © Rotter Rechtsanwälte

15 Sicherstellung der korrekten Anspruchsauszahlung an Fondsvermögen
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 5 Sicherstellung der korrekten Anspruchsauszahlung an Fondsvermögen Dienstleistungen (Auswahl): Ständiger Kontakt mit dem zuständigen Claims Administrator hinsichtlich des Auszahlungsstatus Bearbeitung von Nachfragen bzw. zusätzlicher Anforderungen durch den Claims Administrator Aktualisierung erforderlicher Mandantendaten bei Claims Administrator (z. B. Adresse) Überprüfung der für den Mandanten konkret festgestellten Auszahlungssumme durch Abgleich mit Auszahlungsliste und dem im Vergleichstext vorgesehenen Verteilungsplan („Plan of allocation“) Klärung von Problemfällen (z. B. verloren gegangene Schecks, fehlerhafte Schecks) © Rotter Rechtsanwälte

16 Reines Erfolgshonorar
Alle Aufwendungen von RR werden von Prozessfinanzierungsgesellschaft übernommen. Diese erhält Honorar für LPM ausschließlich aus Zurückerlangtem. Damit entstehen dem institutionellen Anleger keine erfolgsunabhängigen Kosten. Honorar der Prozessfinanzierungsgesellschaft: © Rotter Rechtsanwälte

17 Vorteile des LPM durch ROTTER RECHTSANWÄLTE
Hinsichtlich Detailgenauigkeit und Gründlichkeit ist uns kein besseres Produkt bekannt Deutschsprachige Ansprechpartner Permanente Erreichbarkeit zu den eigenen Geschäftszeiten Kurzfristige Abstimmung organisatorischer Vorbereitungen in persönlichen Gesprächen möglich RR ist hinsichtlich Erfahrung (seit 1998) und erzielten Schadenersatzsummen im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Europa (siehe Referenzen) Vermeidung von Interessenskonflikten Haftungsverlagerung auf RR Absicherung etwaiger Fehler durch RR durch deutsche Haftpflichtversicherung Auswahl von RR entspricht Vorgaben-MIFID © Rotter Rechtsanwälte

18 Was haben Sie als Mandant davon?
Track Record: Erfolge Was haben Sie als Mandant davon? Wir erzielen aufgrund unserer USP´s herausragende Erfolge, die andere Kanzleien nicht erreichen oder oftmals selbst von Experten nicht für möglich gehalten werden Insgesamt hat ROTTER Rechtsanwälte – teilweise zusammen mit ihrer Partnerkanzlei in den USA - bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer Unternehmen durch Schadenersatzprozesse in Deutschland und den USA zu mehr als 1 Mrd. EUR Schadenersatz beigetragen Damit ist ROTTER Rechtsanwälte im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen börsennotierter Unternehmen führend in Deutschland © Rotter Rechtsanwälte

19 Track Record: Auswahl wichtiger Erfolge aus dem Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformation ( ) Allein im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformation hat RR zu Schadenersatz in Höhe von mehr als 1 Milliarde EUR beigetragen AHOLD 950 Mio. EUR Dezember 2005 INTERSHOP 3,1 Mio. USD September 2005 LERNOUT & HAUSPIE 120 Mio. USD November 2004 TEAM COMMUNICATIONS 12,7 Mio US-$ April 2002 BAAN 32,5 Mio. USD Dezember 2003 INFOMATEC 0,1 Mio. EUR Juli 2004 Andere börsenorientierte Unternehmen in Deutschland: 2,5 Mio. EUR November 2005 © Rotter Rechtsanwälte

20 Erfahrungen und Aktivitäten: Klaus Rotter
Team Erfahrungen und Aktivitäten: Klaus Rotter Gerichtliche Bestellungen 2002: Vom Landgericht München I Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren der Verschmelzung der Süddeutschen Bodencreditbank auf die HVB Real Estate 2005:Vom Landgericht Frankfurt/Main Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren des Squeeze-out Buderus 2005: Vom Landgericht Frankfurt/Main Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren Depfa Bank Expertentätigkeit bei Gesetzgebungsvorhaben 2004: Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium zum Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz 2003: Anhörung als Experte im Bundestag zum Spruchverfahrensneuordnungsgesetz 2002: Stellungnahme beim Finanzausschuss des Bundestages zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz 2001 bis 2002: Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance Seminare und Fachvorträge Seit 1998 Vorträge zu verschiedenen Themen des Kapitalanlagerechts, z. B. bei Euroforum, Forum Institut für Management, Ueberreuter Managerakademie, Bundeszentrale Verbraucherverband, Internationale Anlegermesse in Düsseldorf, Invest in Stuttgart, Universität Bayreuth, Universität München, Juraforum der Universität Münster, Börsentag Hamburg, Börsentag Berlin, Börsentag Frankfurt, Börsentag München, Börsentag Dresden, Börsentag Erfurt Mitgliedschaften Experte der Netzwerkgruppe Kapitalanlage bei der Verbraucherzentrale Bundesverband Deutscher Anwaltsverein (DAV) Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV Deutscher Juristentag Fachveröffentlichungen (siehe Anhang) © Rotter Rechtsanwälte

21 Erfahrungen und Aktivitäten: Klaus Rotter
Team Erfahrungen und Aktivitäten: Klaus Rotter Lebenslauf 1998: Kooperation mit Shalov Stone & Bonner, New York 1998: Gründung der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE 1997: Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Dr. Lenz und Spezialisierung auf Kapitalanlagerecht 1995 bis 1996: Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschaftskanzlei Nörr, Stiefenhofer & Lutz 1995: 2. Staatsexamen, Würzburg, München 1993: 1. Staatsexamen nach sechs Semestern an der Universität Passau 1989: Abschluss als Diplom-Betriebswirt (FH) 1984 bis 1989: Studium der Betriebswirtschaftslehre in Rosenheim und London © Rotter Rechtsanwälte

22 Erfahrungen und Aktivitäten: Bernd Jochem
Team Erfahrungen und Aktivitäten: Bernd Jochem Seminare und Fachvorträge Seit 2001 Vorträge zu verschiedenen Themen des Kapitalanlagerechts, z. B. Eiden Seminare Der Prozess des Wertpapieranlegers, Invest in Stuttgart, Internationale Anlegermesse in Düsseldorf, Börsentag Hamburg, Börsentag Frankfurt Mitgliedschaften Deutscher Anwaltsverein (DAV) Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV) Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV Fachveröffentlichungen (siehe Anhang) © Rotter Rechtsanwälte

23 Erfahrungen und Aktivitäten: Bernd Jochem
Team Erfahrungen und Aktivitäten: Bernd Jochem Lebenslauf 2005: Partner bei ROTTER RECHTSANWÄLTE 2001: Leitung des Fachbereichs: Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen USA (US Class Action) und Vermögensverwalterhaftung 2000: Rechtsanwalt bei ROTTER RECHTSANWÄLTE 1999: 2. Staatsexamen, Frankfurt 1996: 1. Staatsexamen, Universität Gießen und University of Keele/Großbritannien 1986 bis 1991: Polizeidienst in Hessen © Rotter Rechtsanwälte

24 Was andere über ROTTER Rechtsanwälte sagen (Auswahl):
Presse und Referenzen Was andere über ROTTER Rechtsanwälte sagen (Auswahl): Juve 2005/2006 „Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die hoch spezialisiert zur gesamten Palette des Rechtsbereichs berät“ „RR ist seit Jahren eine der wichtigsten Marken im Kapitalanlegerrecht“ Die Welt „Die führende Kanzlei für Anlegerklagen“ BGH-Urteil zu Infomatec Erstmals wurden in Deutschland Vorstände persönlich zu Schadenersatz verurteilt Das Urteil wird in Fachkreisen als Meilenstein im deutschen Anlegerschutz gewertet Prof. Götte, Vorsitzender Richter II. Zivilsenat BGH Zur Prozessführung im Fall Infomatec: „clever“ © Rotter Rechtsanwälte

25 Einschlägige Fachveröffentlichungen
Veröffentlichungen – Auswahl Einschlägige Fachveröffentlichungen Bücher Möllers/Rotter: Ad-hoc-Publizität, 2003 Querfurth: Die Inanspruchnahme öffentlicher Stellen durch geschädigte Anleger in Fällen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität Rotter: Neuer Anlegerschutz, Leitfaden Aktionärsforum, 2006 Rotter: Der Prozess des Wertpapieranlegers, erscheint voraussichtlich Herbst 2006 Aufsätze Anlegerschutz im Aufwind, Praxishandbuch Geldanlage, Heft 1 vom Anlegerrecht beim Geschäft mit Investmentfonds, Finanzdienstleistungen, Heft 3 vom Wirksamer Beschluss über einen Abberufungsantrag gem. §§ 103 III, 108 AktG durch dreiköpfigen Aufsichtsrat, NZG 2003,14ff Können Ad-hoc-Mitteilungen Schadenersatzansprüche im Sinne der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung auslösen? BKR 2003, 918ff Der Diskussionsentwurf zum KapMuG – Verbesserter Anlegerschutz? BKR 2004, 296ff Anlegerschutz und Rating, Aufsatz im Buch: Achleitner/Everling, Rechtsfragen im Rating, 2005 Die Zulässigkeit einer SCHUFA-Mitteilung, EWiR 2005, 559ff Zur Haftung im Rahmen der Vermögensverwaltung, Aufsatz im Buch: Peine, So finden Sie den richtigen Vermögensverwalter, 2005 © Rotter Rechtsanwälte

26 Mail: mail@rotter-rechtsanwaelte.de
Kontakt ROTTER Rechtsanwälte Luise-Ullrich-Straße 2, Grünwald Postfach 1326, Grünwald Telefon: 089 • Fax: 089 • Mail: Hamburg Business Center Poststraße 33VI, Hanse-Viertel, Hamburg Telefon: 040 • Fax: 040 • © Rotter Rechtsanwälte


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