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Die Schlichtungsstelle der Erzdiözese Bamberg für Arbeitsvertragsstreitigkeiten -Aufgaben, Verfahren und Praxis - Engelbert Heider Präsident des Landesarbeitsgerichts.

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Präsentation zum Thema: "Die Schlichtungsstelle der Erzdiözese Bamberg für Arbeitsvertragsstreitigkeiten -Aufgaben, Verfahren und Praxis - Engelbert Heider Präsident des Landesarbeitsgerichts."—  Präsentation transkript:

1 Die Schlichtungsstelle der Erzdiözese Bamberg für Arbeitsvertragsstreitigkeiten -Aufgaben, Verfahren und Praxis - Engelbert Heider Präsident des Landesarbeitsgerichts a. D.

2 A. Rechtsgrundlagen: I. Grundordnung: Dienstgemeinschaft (Art. 1) unter Bezug auf Art. 1714 CIC II. ABD: § 3 Abs.7, Satz 1 Gebot mit Einschränkung: Die Anrufung des staatlichen Arbeitsgerichts bleibt unbenommen (§ 3 Abs.7, S.3 ABD) so auch Art.10 GO: gerichtlicher Rechtsschutz durch die staatlichen Arbeitsgerichte III. Schlichtungsverfahrensordnung: Erzdiözese Bamberg: Ordnung für Schlichtungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zw. Dienstgebern u. Mitarbeitern aus dem Arbeitsverhältnis vom 22.05. 2001

3 B. Schlichtungsstelle I. Zusammensetzung: - zwei Beisitzer der Dienstgeber (bestellt durch den Generalvikar) - zwei Beisitzer der Mitarbeiter/-innen (bestellt durch den Vorstand der DiAG) - unabhängiger Vorsitzender (aufgrund gemeinsamen Vorschlags der Beisitzer vom Erzbischof ernannt); muss die Befähigung zum Richteramt haben u. darf nicht im kirchlichen Dienst stehen. (für alle Mitglieder sind entsprechend Stellvertreter zu bestellen)

4 II. Zuständigkeit der Schlichtungsstelle Ansprüche/ Forderungen aus dem Einzelarbeitsverhältnis zw. kirchlichen Dienstgebern in der Erzdiözese, die dem Reglungsbereich der Bay. Regional-KODA unterfallen, und deren Mitarbeitern (sog. verfasste Kirche) keine Zuständigkeit für: Arbeitsverhältnisse bei Caritas (AVR); MAVO-Streitigkeiten; bischöfliche Sendung für pastorale Dienste/ Religionsunterricht z. B. Bestand des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Befristung) Vergütungsansprüche (Überstunden, Zuschläge, Sonderzahlungen) Eingruppierung nach ABD Inhalt der Arbeitspflichten (Direktions- u. Weisungsrecht des DG) Urlaub (Dauer, Zeitpunkt), Zeugnis, Abmahnung

5 III. Einleitung des Schlichtungsverfahrens Schriftlicher Antrag: Antragsteller, Antragsgegner, bestimmtes Antragsbegehren, Tatsachen u. Beweismittel Geschäftsstelle: Ordinariat, Bamberg, Domplatz 3 Antragsteller selbst oder durch Bevollmächtigten Zustellung der Antragsschrift an Antragsgegner u. Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb einer Frist Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge Vorbereitung der mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden

6 IV. Mündliche Verhandlung Termin bestimmt der Vorsitzende, Ladung der Beteiligten Verhandlungsort: Bamberg/Ordinariat Verhandlung nicht öffentlich, Leitung durch den Vorsitzenden Streitsache tatsächlich u. rechtlich umfassend erörtern Beweisaufnahme möglich Protokoll

7 V. Einigungsempfehlung (als Ergebnis der mündlichen Verhandlung) Während der mündlichen Verhandlung oder schriftlich mit Äußerungsfrist Annahme in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll/ schriftlich durch übereinstimmende Erklärung rechtsverbindliche Einigung Ablehnung von einer (oder beiden) Seite(n): Schlichtung gescheitert, Verfahren beendet

8 VI. Kosten Keine Verfahrenskosten Beteiligte erhalten Fahrkostenerstattung (allgemeine) Kosten der Schlichtungsstelle trägt die Erzdiözese Kosten der Vertretung: grundsätzlich trägt jeder Beteiligte selbst Ausnahme: Kostenhilfe >>>> Vertretung muss notwendig oder zweckmäßig sein u. Antrag muss hinreichende Erfolgsaussicht haben

9 C. Erfahrungen aus der Praxis Schlichtung als Chance: - Anliegen/Anspruch des(r) Mitarbeiter(in) wird konkret formuliert - Lösung von der (engen) betrieblichen Ebene - Schlichtungsstelle als neutrale/unabhängige Institution - besondere Sachkunde (juristisch, kirchenspezifisch durch Beisitzer)

10 Die Schlichtungsverhandlung als Kommunikationsplattform: - Mitarbeiter(in) kann sein/ihr Anliegen persönlich vortragen (ggf. Unterstützung durch Verfahrensbe- vollmächtigte) - bisher verdeckte Konflikte können sichtbar werden - Lösungsvorschläge durch die Schlichtungsstelle - Unterscheidung zum staatlichen Arbeitsgericht

11 Häufig gestellte Fragen: Eignet sich das Schlichtungsverfahren auch für schwierige Probleme, insbesondere Kündigungen ? Vertretung durch Rechtsanwälte - ja oder nein ? Erfolgsquote der Schlichtungen ? gescheiterte Schlichtung, was dann ?

12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !


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