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Veröffentlicht von:Anneliese Leins Geändert vor über 10 Jahren
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EA Münsterland Ein Service der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Städte Hamm und Münster Stand: 23. November
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EG Dienstleistungsrichtlinie
EA Münsterland EG Dienstleistungsrichtlinie Ziele Ausbau der EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt (Lissabon-Strategie) Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Niederlassungs-/ Dienstleistungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten garantiert Abbau bürokratischer Hindernisse und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren Stärkung der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit Stand: 23. November
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EG Dienstleistungsrichtlinie
EA Münsterland EG Dienstleistungsrichtlinie Wer bzw. welche Tätigkeit ist betroffen? EU-ausländische Dienstleistungserbringer sowie inländische Dienstleister (Ergebnis der WMK v ) Jede selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt außerhalb der Beschränkungen eines Arbeitsvertrages erbracht wird Insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten Stand: 23. November
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EG Dienstleistungsrichtlinie
EA Münsterland EG Dienstleistungsrichtlinie Ausnahmen Nicht in den Anwendungsbereich der EG-DLR fallen u. a.: Arbeitsrecht, Steuerrecht Finanzdienstleistungen Verkehrsdienstleistungen Leiharbeit Gesundheitsdienstleistungen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge Hoheitliche Tätigkeiten Freiwillige Serviceleistungen sind im Rahmen der nationalen Umsetzung in NRW nicht vorgesehen Stand: 23. November
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EG Dienstleistungsrichtlinie
EA Münsterland EG Dienstleistungsrichtlinie Konkrete Vorgaben (1) Art. 5 Prüfung und Vereinfachung der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten (Normenscreening) Art. 6 Einheitlicher Ansprechpartner für alle dienstleistungsbezogenen Genehmigungen und Erlaubnisse Art. 7 Recht auf Information durch einheitliche Ansprechpartner oder zuständige Behörden Art. 8 vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen Stand: 23. November
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EG Dienstleistungsrichtlinie
EA Münsterland EG Dienstleistungsrichtlinie Konkrete Vorgaben (2) Art. 13 Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist Verweisungsnorm im Fachrecht (s. § 42a VwVfG NRW) Fristbeginn erst, wenn Unterlagen vollständig eingereicht wurden, einmalige Fristverlängerung möglich Ausnahme von Genehmigungsfiktion bei zwingendem Grund des Allgemeininteresses Art. 34 Europäische Amtshilfe durch „Internal Market Information System (IMI)“ als datenbankgestütztes Instrument Umsetzung der DLR bis zum Stand: 23. November
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EA Gesetz NRW EA Münsterland § 1 Aufgaben des EA, Verortung
Verfahrensmanager als einheitliche Stelle im Sinne des § 71a VwVfG NRW (Verweisungsnorm im Fachrecht erforderlich) Koordinierung des Verfahrens in beide Richtungen. Empfangsbote der zuständigen Behörde (Zugang) Keine Verfahrens- oder Entscheidungskompetenzen, diese bleiben unverändert bei den zuständigen Stellen Inanspruchnahme ist Recht, keine Pflicht für den Dienstleister Die Verortung des EA ist Ländersache: In NRW auf die Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen Stand: 23. November
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EA Münsterland EA Gesetz NRW Stand: 23. November
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EA Münsterland EA Gesetz NRW Stand: 23. November
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EA Gesetz NRW EA Münsterland
§ 2 Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträgern und Kammern Kammern sind bei der Aufgabenwahrnehmung zu beteiligen Nutzung des umfangreichen und wirtschaftsnahen Detailwissens der Kammern in Bezug auf Unternehmensgründungen und -beratungen § 3 Gebühren und Auslagen Anwendung des Kostendeckungsprinzips EA-Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet und muss in angemessenem Verhältnis zu den Gebühren für die Haupttätigkeit stehen Schaffung von Tarifstellen im Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Festsetzung in gesondertem Kostenbescheid Stand: 23. November
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EA Gesetz NRW EA Münsterland
§ 4 Elektronische Verfahrensabwicklung und Informationsbereitstellung Alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung der Dienstleistungstätigkeit betreffen ( z. B. Berufsanerkennung, Gewerbeanmeldung, -anzeige, Eintragung in Handwerksrolle) Über die einheitlichen Ansprechpartner und über die zuständigen Behörden Zwischen dem Einheitlichen Ansprechpartner und den zuständigen Behörden bzw. unter den zuständigen Behörden oder unter verschiedenen Einheitlichen Ansprechpartnern Umsetzung der Mindestanforderungen bis Ende 2009 (Bereitstellung von Informationen im Internet und Kommunikation mittels Virtueller Poststelle) Stand: 23. November
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EA Gesetz NRW EA Münsterland § 5 Sonderaufsicht und Weisungsrecht
Sonderaufsicht durch die Bezirksregierungen Wirtschaftsministerium als Oberste Aufsichtsbehörde Jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Wirtschaftsministerium über den Umfang der Inanspruchnahme der EA Stand: 23. November
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Kooperation EA Münsterland IT kann man kaufen – Vertrauen nicht!
1,77 Mio. Einwohner 67 Städte und Gemeinden Bereits jetzt vielfältige Formen der guten Zusammenarbeit: z.B. ÖPNV, IT, Tourismus, Wirtschaftsförderung Stand: 23. November
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Kooperation EA Münsterland
Projektgruppe Einheitlicher Ansprechpartner je 1 Führungskraft der Kooperationspartner Landräte-Konferenz EA übergreifende Zusammenarbeit mit EA OWL, EA Südwestfalen, Bochum , … Unterarbeitsgruppe IT / Organisation Mitarbeiter aus den Fachbereichen der Kooperationspartner Stand: 23. November
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Kooperation EA Münsterland
In welchem Maße der Einheitliche Ansprechpartner zu Beginn des neuen Jahres genutzt wird, kann bislang niemand voraussagen. Aus diesem Grunde werden sich die Informationsbereitstellung in elektronischer Form und die Elektronische Verfahrensabwicklung bis Ende 2009 an den Grundanforderungen der EG-Dienstleistungsrichtlinie orientieren. Empfehlungen zur Umsetzung: Ergebnisdokument der Dezentralen Arbeitsgruppe, Stand: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW vom Beschlussvorlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einheitlicher Arbeitsweisen der Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen vom Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland
Beschlussvorlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einheitlicher Arbeitsweisen der Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen vom : Für das Informationsmanagement der Einheitlichen Ansprechpartner sind die Inhalte der Leistungsbeschreibungen auf der Grundlage einer landeseinheitlichen Informationsschablone und landesweit einheitlichem Inhalt im Internetauftritt der Zuständigen Stellen vorzuhalten und den Einheitlichen Ansprechpartnern für Online-Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland
Informationsbereitstellung in elektronischer Form Portal unter bzw. usw. Die Einheitlichen Ansprechpartner pflegen die invarianten Inhalte des Leistungsbeschreibungsregisters Invariante Beschreibungen aus Sicht des Dienstleisters werden vom EA hinzugefügt. Die varianten Informationen werden von den Zuständigen Stellen erfasst. Hinweis: Die Zuständigen Stellen sind für die Beschreibung ihrer Dienstleistungen zuständig. Art. 7 Abs. 2 EG-DLR Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland Vorteil
Leistungen werden gleich beschrieben. Der Dienstleister findet sich in den unterschiedlichen Portalen gut zurecht. Nicht jede Verwaltung muss die Beschreibung neu erstellen. Herausforderung Die Arbeitsgruppen auf Landesebene haben mit der Erstellung des Ergebnisdokumentes ihre Arbeit abgeschlossen. Die Fortführung dieser Arbeiten steht noch nicht fest. Wer legt fest, wie die landeseinheitliche Schablone aussieht und welche Inhalte vorzuhalten sind? Ein Betreibermodell für das Leistungsbeschreibungsregister liegt noch nicht vor. Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland O.S.I.R.I.S. Zielsetzung:
Zukünftig muss diese Aufgabe von einer zentralen Stelle koordiniert werden (z.B. d-NRW) Die Virtuellen Rathäuser stellen über festgelegte Standards und Schnittstellen entsprechende Informationen bereit. Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz nutzen einen Zuständigkeitsfinder mit einer entsprechenden Schnittstelle Hersteller von Virtuellen Rathäusern mit Schnittstellen; u.a.: O.S.I.R.I.S. In der Entwicklung. TSA erstellt z.Zt. diese Erweiterung. Stand: 23. November
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Zielgruppen des Portals:
EA Münsterland Informationsportal Zielgruppen des Portals: Dienstleister Zuständige Stellen Einheitlicher Ansprechpartner Stand: 23. November
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Darstellung im EA Portal
EA Münsterland Informationsportal Darstellung im EA Portal Stand: 23. November
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Darstellung im EA Portal
EA Münsterland Informationsportal Darstellung im EA Portal Stand: 23. November
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Darstellung im EA Portal
EA Münsterland Informationsportal Darstellung im EA Portal Stand: 23. November
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Anmeldung für die Pflege
EA Münsterland Informationsportal Anmeldung für die Pflege Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland
Von EA Münsterland, OWL, Südwestfalen, Bochum bewertete Leistungen Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland Auswahl der Leistung zum Bearbeiten
Stand: 23. November
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Invariante Infos: Teil 1
EA Münsterland Informationsportal Invariante Infos: Teil 1 Stand: 23. November
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Invariante Infos: Teil 2
EA Münsterland Informationsportal Invariante Infos: Teil 2 Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland
Variante Informationen der Zuständigen Stellen: mindestens ein Link zur Dienstleistung im Virtuellen Rathaus Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland Kontaktinfo: Teil 1
Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland Kontaktinfo: Teil 2
Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland
Ihr Zugang zum Leistungsbeschreibungsregister: Pro Zuständiger Stelle eine Person, die die varianten Inhalte pflegt. Mail an mit folgenden Angaben: Nachname Vorname Mailadresse Stadt- bzw. Gemeindename Anschließend erhalten Sie die entsprechenden Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) Stand: 23. November
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Örtlicher Koordinator
EA Münsterland Örtlicher Koordinator Der Einheitliche Ansprechpartner ist in Person zunächst beim Kreis Warendorf angesiedelt. Eingehende Anträge von Dienstleistern, die über ihn abgewickelt werden sollen, müssen dann vom EA Münsterland im Regelfall an die örtlich zuständigen Stellen seines Einzugsgebietes weitergeleitet werden. Stand: 23. November
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Örtlicher Koordinator
EA Münsterland Örtlicher Koordinator Schematische Darstellung DL = Dienstleister EA = Einheitlicher Ansprechpartner ZS = Zuständige Stelle Kommune oder Behörde ZS ZS DL EA ZS ZS Stand: 23. November
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Örtlicher Koordinator
EA Münsterland Örtlicher Koordinator Der Örtliche Koordinator übernimmt folgende Aufgaben: Weiterleitung der Anträge vom EA an die Stellen, die den Antrag tatsächlich bearbeiten müssen Weiterleitung der Ergebnisse an den EA Anlaufstelle für den EA bei Fragen zu internen Abläufen oder Zuständigkeiten Stand: 23. November
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Örtlicher Koordinator
EA Münsterland Örtlicher Koordinator Schematische Darstellung (Variante mit Internem Ansprechpartner) DL= Dienstleister EA = Einheitlicher Ansprechpartner ZS = Zuständige Stelle IA = Interner Ansprechpartner SB = Sachbearbeitende Stelle Kommune oder Behörde SB SB DL EA ZS (IA) SB SB Stand: 23. November
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Virtuelle Poststelle EA Münsterland Für die Kommunikation:
EA <--> ZS EA <--> DL Stand: 23. November
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Kontaktaufnahme über das Kontaktformular
EA Münsterland Virtuelle Poststelle Kontaktaufnahme über das Kontaktformular Stand: 23. November
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Auswahl der entsprechenden Region
EA Münsterland Virtuelle Poststelle Auswahl der entsprechenden Region Stand: 23. November
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Virtuelle Poststelle EA Münsterland
Der EA schickt eine Mail an den Dienstleister bzw. an die ZS ohne VPS. Der Empfänger bekommt 2 s: Stand: 23. November
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EA Münsterland Virtuelle Poststelle Stand: 23. November
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Virtuelle Poststelle EA Münsterland
Über den Link landet der Empfänger auf der Login-Seite des Webmailers. Der Zugriff erfolgt verschlüsselt über HTTPS. Stand: 23. November
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Im Posteingang befindet sich die Nachricht vom EA.
EA Münsterland Virtuelle Poststelle Im Posteingang befindet sich die Nachricht vom EA. Stand: 23. November
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EA Münsterland Virtuelle Poststelle Stand: 23. November
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Virtuelle Poststelle EA Münsterland
Der Dienstleister bzw. die ZS kann dem EA über den Webmailer Nachrichten mit Anlagen senden Stand: 23. November
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Verfahrensabwicklung
EA Münsterland Verfahrensabwicklung Ein Vorgang ist die Summe aller Dokumente und Informationen, die für die Bearbeitung eines Anliegens notwendig sind. Ergänzungen gehören ebenfalls hierzu. Jedem Vorgang wird eine eindeutige Vorgangsnummer zugeordnet. Diese Nummer ist den Zuständigen Stellen und ggfls. Exteren Partnern mitzuteilen. Folgende Statusmeldungen sind für Vorgänge möglich: Eingegangen Antragseingang wird vom EA festgehalten. Abgabe an die Zuständige Stelle Antrag mit Unterlagen wird vom EA an die ZS weitergeleitet. Die ZS erhält eine Mitteilung über die Statusänderung vom EA. Der DL erhält eine Mitteilung über die Statusänderung vom EA. … … Stand: 23. November
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Verfahrensabwicklung
EA Münsterland Verfahrensabwicklung Entwurf Ausarbeitung erfolgte am (Stadt Hamm, Stadt Münster, Kreis Warendorf) Stand: 23. November
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System über Statusmeldungen noch nicht geklärt!
EA Münsterland Verfahrensabwicklung System über Statusmeldungen noch nicht geklärt! Stand: 23. November
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Verfahrensabwicklung
EA Münsterland Verfahrensabwicklung Die genauen Abläufe und „Spielregeln“ in Bezug auf die Bearbeitung der Fälle werden Ihnen rechtzeitig vor dem Startdatum ( ) mitgeteilt. Im wesentlichen handelt es sich um die Festlegung von Kommunikationswegen, Dokumentationsverfahrern und Bearbeitungsfristen. Stand: 23. November
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Informationsportal EA Münsterland Vorstellung folgender Systeme:
Leistungsbeschreibungsregister: Informationsportal EA Münsterland: Stand: 23. November
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
EA Münsterland Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stand: 23. November
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