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SoWi VL- 1 Die alte Waschmaschine Sie haben eine zehn Jahre alte Waschmaschine, bei der noch kein Aqua-Stop eingebaut ist. Just als sie etwas länger außer.

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Präsentation zum Thema: "SoWi VL- 1 Die alte Waschmaschine Sie haben eine zehn Jahre alte Waschmaschine, bei der noch kein Aqua-Stop eingebaut ist. Just als sie etwas länger außer."—  Präsentation transkript:

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2 SoWi VL- 1 Die alte Waschmaschine Sie haben eine zehn Jahre alte Waschmaschine, bei der noch kein Aqua-Stop eingebaut ist. Just als sie etwas länger außer Haus sind, bricht während dem Waschgang ein Schlauch und das Bad wird völlig überschwemmt. Beträchtliche Mengen von Wasser dringen in die Mauern ein, was dazu führt, dass im darunter liegenden Restaurant die Decke völlig durchweicht wird und schließlich sogar der Verputz herunterfällt. Die Decke muss entfeuchtet und anschließend neu gestrichen werden. Der Restaurantbetrieb muss folglich für drei Wochen eingestellt werden. Der Schaden beträgt 30.000,-. SchadE BT

3 SoWi VL- 2 Barta: Zivilrecht online Kaufvertrag

4 SoWi VL- 3 Barta: Zivilrecht online Kauf und Tausch qPraktische Bedeutung...! qRegelung im Gesetz: l Tausch: Austausch "Sache gegen Sache; §§ 1045 ff ABGB l Kauf : Austausch "Sache gegen Geld; §§ 1053 ff ABGB qHistorische Entwicklung: Schenkung Tausch Kauf Die unentgeltliche Schenkung ist Wurzel der entgeltlichen Verträge qKauf = Prototyp entgeltlicher Verträge qKauf und Tausch sind Konsensualverträge / -kontrakte qBeide Verträge sind formfrei! – Auch der Liegenschaftskauf ? qAbschluss des Kaufvertrags l Kaufvertrags-Perfektion = gültig geschlossen, aber noch nicht erfüllt; noch kein Eigentumserwerb! l Auch die Kaufpreiszahlung bewirkt nicht den Eigentumsübergang

5 SoWi VL- 4 Barta: Zivilrecht online Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten Pflicht Kaufgegenstand zu übergeben: Verschaffungspflicht Recht auf Übergabe des Kaufgegenstands Geldgläubiger + Sachschuldner Geldschuldner + Sachgläubiger VK und K sind zugleich Gläubiger und Schuldner und können daher in Gläubiger- und Schuldnerverzug geraten Sog Synallagma: Zwischen Leistung und Gegenleistung besteht bei entgeltlichen Verträgen eine mehrfache (genetische, funktionale etc) Verknüpfung der gegenseitigen Rechte (als Gläubiger) und Pflichten (als Schuldner) Haupt(leistungs)pflichten §§ 1061, 1062 ABGB KVK Recht auf Kaufpreis Kaufpreis- zahlungs- pflicht

6 SoWi VL- 5 Barta: Zivilrecht online Haupt- und Neben(leistungs)pflichten Recht auf Kaufpreis Pflicht zur Kaufpreiszahlung Pflicht Kaufgegenstand zu übergeben Recht auf Übergabe des Kaufgegenstands VK K Haupt(leistungs)pflichten Neben Haupt(leistungs)pflichten bestehen häufig auch Neben(leistungs)rechte und -pflichten: zB Verwahrung des Kaufgegenstands; § 1061 ABGB Insbes aber Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungs- pflichten: zB Montage-, Gebrauchs- oder Reparaturanweisung ; Informationsrechte: zB Hotline zB beim Kauf

7 SoWi VL- 6 Barta: Zivilrecht online Besonderheiten des Liegenschaftskaufs (1) qAuch formfrei gültig! Aber: schriftliche Vertragsausfertigung für Verbücherung nötig l Sie ist Erfüllung(shandlung) des mündlich geschlossenen Vertrags ! l Grundbuchsverfahren ist ein Aktenverfahren qAufsandung(serklärung): § 32 GBG qUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts qAllenfalls weitere Genehmigungen nötig ! l ZB grundverkehrsbehördliche Genehmigung

8 SoWi VL- 7 Barta: Zivilrecht online Liegenschaftskauf (2) qSicherungsmöglichkeiten sind wichtig: l Anmerkung der Rangordnung + RangO- Bescheid – sichert den VK und K; §§ 53 ff GBG§§ 53 ff GBG l Restkaufpreishypothek –sichert nur Verkäufer l Treuhandlösung –sichert beide, jedoch...! l Zurückhalten der Aufsandungserklärung –Sichert nur Verkäufer – Eine Art Eigentumsvorbehalt! l Nunmehr: BTVG 1997

9 SoWi VL- 8 Barta: Zivilrecht online KSchG

10 SoWi VL- 9 Barta: Zivilrecht online ABGB, UGB und KSchG ABGB Grundlage für alle Rechtsgeschäfte UGB Sonderregeln für Unternehmer KSchG Sonderregeln für Verbraucher Zusammenspiel der Vorschriften von ABGB, UGB und KSchG: Sie gelangen häufig gleichzeitig zur Anwendung Gemeinsamer Anwendungsbereich

11 SoWi VL- 10 Barta: Zivilrecht online Konsumentenschutzgesetz / KSchG BGBl 1979/140 qSchutz von Verbrauchern vor Überrumpelung und unlauterem Wettbewerb qÜberlegungen des Gesetzgebers: l Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit (vor allem der Inhaltsfreiheit) durch Vertragsschablonen und aggressive Vertriebsmethoden SITUATION FRÜHER: Einzelverträge Rechtsgeschäfte über einfache Bedarfsgegenstände persönlicher Kontakt der Kontrahenten Geringe wirtschaftliche Unterschiede Überschaubarkeit des Marktes JETZT: Massengeschäft größere Tragweite der Geschäfte Undurchschaubarkeit der Produktion und der Vertriebs- methoden für Konsumenten Konzentration der Anbieter Riesiges Warenangebot

12 SoWi VL- 11 Barta: Zivilrecht online KSchG 1979 q§ 1: Legaldefinitionen - zB Verbraucher, Unternehmer q§ 2 Abs 2: relativ zwingendes Recht q§§ 3, 4: Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften q§ 5: Kostenvoranschläge q§§ 5a-5j: Vertragsschlüsse im Fernabsatz q§ 6: unzulässige Vertragsbestandteile q§ 7 Mäßigung von An- und Reugeld q§§ 8, 9, 9a, 9b, 23: Gewährleistung + Garantie q§ 12: Verbot der Gehaltsabtretung q§ 13: Terminsverlust q§ 14: Gerichtsstand q§ 15: Verträge über wiederkehrende Leistungen q§§ 25a-25d: Kredite von Ehegatten und Verbrauchern q§§ 27b – i: Heimverträge q§§ 28, 29: Verbandsklage q§§ 30a ff: Immobiliengeschäfte q§§ 31b-31f: Reiseveranstaltungsvertrag

13 SoWi VL- 12 Barta: Zivilrecht online AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

14 SoWi VL- 13 Barta: Zivilrecht online AGB - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluss unter Beifügung von AGB l (Vertrags) Formblätter: das sind "vorgefertigte" Verträge qRationalisierung durch AGB: l Kurze Vertragstexte und Offerten werden möglich l Typisierung immer gleicher Verträge l Gleichbehandlung von Kunden l aber auch Gefahr einseitig vorteilhafter Verträge l Was wird geregelt? - ZB Liefer- und Zahlungsbe- dingungen, Schadenersatzansprüche, Freizeichnungs- klauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte qZwei zentrale Fragestellungen: Geltungsgrund + Inhaltskontrolle von AGB

15 SoWi VL- 14 Barta: Zivilrecht online AGB – Geltungsgrund/1 q... liegt in der ausdrücklichen oder schlüssigen Einzelvereinbarung § 863 ABGB l AGB dürfen daher nicht im nachhinein unterlegt oder abgeändert werden qDer Einzelvertrag kann aber von erstellten AGB abweichen qVertragspartner muss wenigstens Einsicht (in AGB) nehmen können Beispiele: Deutlicher Hinweis im Formular; Abdruck auf Rückseite – Gefahr des "Kleingedruckten"

16 SoWi VL- 15 Barta: Zivilrecht online AGB – Geltungsgrund/2 q§ 864a ABGB: U ngewöhnliche und nachteilige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil; trotz "Vereinbarung" ! qUnter Unternehmern besteht oft ein Handelsbrauch (§ 346 UGB), dass zu AGB abgeschlossen wird; zB für AÖSp l Dann ist nicht einmal mehr ein Hinweis auf sie nötig ! qAuslegung wie Verträge: §§ 914, 915 ABGB – sog Unklarheitenregel! qRahmenverträge sind eine Art gemeinsam ausgehandelter AGB für bestimmte längerfristige Geschäftsbeziehungen

17 SoWi VL- 16 Barta: Zivilrecht online AGB – Inhaltskontrolle/1 qAGB bergen die Gefahr der Übervorteilung durch das Ausnützen von Marktmacht qDaher: Auch schon vereinbarte, aber gesetz- oder sittenwidrige AGB können noch nachträglich (= ex post) gerichtlich kontrolliert werden ! qMöglichkeit: l Individuelle Kontrolle durch Klage oder l Verbandsklage (samt Abmahnung): §§ 28 ff KSchG; VKI, Österr Arbeiterkammertag; Bundeswirtschaftskammer, etc.

18 SoWi VL- 17 Barta: Zivilrecht online AGB – Inhaltskontrolle/2 qNormative Kriterien für gerichtliche Inhaltskontrolle: l § 879 Abs 1 ABGB: "Gute Sitten als Generalklausel l § 879 Abs 3 ABGB: grob benachteiligende Nebenbestimmungen l § 864a ABGB: Ungewöhnlichkeitsregel l § 6 KSchG: unzulässige Vertragsbestandteile l Auslegung wie Verträge: insbes § 915 ABGB qRechtsfolge bei Gesetz- oder Sittenwidrigkeit: Teilnichtigkeit/Restgültigkeit

19 SoWi VL- 18 Barta: Zivilrecht online AGB - § 6 Abs 1 KSchG q§ 6 Abs 1 KSchG: "Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmun- gen [iSd § 879 ABGB] jedenfalls nicht verbindlich,...": Etwa l unbestimmte oder überlange Antragsbindung des Verbrauchers l überstrenge Zugangserfordernisse l Ausschluss von Schadenersatz für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung l Beweislastverträge l unangemessen kurze Verfallszeiten für überlassene Sachen

20 SoWi VL- 19 Barta: Zivilrecht online AGB (8) - § 6 Abs 2 KSchG q§ 6 Abs 2 KSchG: sofern... sie [nicht] im einzelnen ausgehandelt wurden, gilt das gleiche für folgende Klauseln: l ungerechtfertigtes Rücktrittsrecht des Unternehmers l Vertragsüberbürdung an ungenannte Dritte l einseitige Leistungsänderungen l Ausschluss von Schadenersatz für Schäden an übernommenen Sachen

21 SoWi VL- 20 Der Gebrauchtwagen Sie kaufen bei einem Autohändler ein gebrauchtes Auto. Nach eineinhalb Jahren stellt sich heraus, dass eine Achse einen gefährlichen Riss hat, der offensichtlich schon beim Kauf bestand. Als Sie damit den Verkäufer konfrontieren, verweist er sie auf einen Aushang im Verkaufsraum, wonach die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen 1 Jahr beträgt.

22 SoWi VL- 21 Barta: Zivilrecht online culpa in contrahendo Verkehrssicherungspflichten

23 SoWi VL- 22 Barta: Zivilrecht online Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten q... aus bestehendem Vertrag l zB Kokosläufer in Rechtsanwaltskanzlei l Betonsockel eines Sessellifts l KAC-Eishokeymatch l Concord-Landung in Linz-Hörsching q... aus vorvertraglicher Verpflichtung (c.i.c.) l Rolltreppe in Kaufhaus Tyrol l Stufen zum Bäckerladen l Linoleumrollen-Fall q... aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte l zB Pflichten gegenüber Krankenhausbesuchern (str.) q... aus bloß deliktischem Verhalten l Allgemeine Schutznormen iS des § 1311 ABGB l Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten – zB § 93 StVO Gehsteigreinigung, Dachlawinenschutz

24 SoWi VL- 23 Barta: Zivilrecht online cic – Allgemeines/1 q Mit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis, dessen Inhalt Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geschäftspartner sind l Typische Situation: Vorverhandlungen zu einem Vertrag q nicht gesetzlich geregelt, aber von der Rspr durch Rechtsanalogie gewonnen

25 SoWi VL- 24 Barta: Zivilrecht online cic - Verkehrssicherungspflichten qGrundgedanke: l Wer einen geschäftlichen Verkehr eröffnet, hat für die Sicherheit seiner Kundschaft zu sorgen qAusdehnung des Grundgedankens der cic auf: l Kontakte von Geschäftsleuten/Unternehmen mit potentiellen Kunden –zB Hotels, Kaufhäuser, SB-Läden, Cafe's, Verkehrsbetriebe, Lifte qcic-Haftung ist eine Verschuldenshaftung: l Leichte Fahrlässigkeit genügt ! l Weinbeeren-Fall: Frau rutscht in SB-Laden auf Weinbeere aus und stürzt; OGH: kein Verschulden des Geschäftsinhabers, daher keine Haftung !

26 SoWi VL- 25 Biedermeier-Schrank Peter aus Innsbruck ist auf der Suche nach einem schönen Biedermeier-Schrank. Anton aus Salzburg bietet ihm einen solchen an, worauf Peter einen Tag Urlaub nimmt und mit seinem Auto nach Salzburg fährt. Dort stellt sich heraus, dass der Schrank von Anton kein Original ist, was Anton von vornherein klar war. Er hatte allerdings gehofft, dass Peter den Schrank vielleicht doch kauft und hat ihm daher nicht die ganze Wahrheit gesagt. cic

27 SoWi VL- 26 Barta: Zivilrecht online cic - Entscheidungsbeispiele qSchutz und Sorgfaltspflichten bei vertraglichen Vorverhandlungen: Golfhotel-Fall (siehe gleich): SZ 52/90 = JBl 1980, 33 EDV-Anlage für medizinisch-diagnostisches Labor qVorvertragliche Verkehrssicherungspflichten: Vereiste Stufen vor Bäckerladen Rolltreppe im Kaufhaus Tyrol Schunkeln im Festzelt Bananenschalenfälle

28 SoWi VL- 27 Barta: Zivilrecht online cic - Golfhotel-Fall qHotelier wollte Golfplatz errichten: Kreditverhandlungen mit Abteilungsleiter seiner Bank l (Interne) Beschränkungen der Vertretungsmacht des Angestellten (hier Gesamtprokura mit Vorgesetzten) muss Kunden erkennbar sein l Leiter der Kreditabteilung machte (entgegen Richtlinien) dennoch Kreditzusage qKunde vertraute auf das Zustandekommen des Kreditvertrags und machte Aufwendungen l zB Rechtsanwaltskosten qOGH läßt Bank für vorvertragliches Verschulden (c.i.c.) ihres Prokuristen haften: Vertrauensschaden


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