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Prof. Dr. Thomas Raab, Trier1 Leiharbeit und Arbeitseinsatz in Drittfirmen – gesetzliche Spielräume und Umgehungsgestaltungen Vortrag im Rahmen der Tagung.

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1 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier1 Leiharbeit und Arbeitseinsatz in Drittfirmen – gesetzliche Spielräume und Umgehungsgestaltungen Vortrag im Rahmen der Tagung der Richterakademie Trier am 9. Juni 2011

2 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 2 Grundsatz der Gleichbehandlung (equal pay/equal treatment) Art. 5 RL 2008/104/EG (1) Die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer entsprechen während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen, die für sie gelten würden, wenn sie von jenem genannten Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. (…) (2) In Bezug auf das Arbeitsentgelt können die Mitgliedstaaten nach Anhörung der Sozialpartner die Möglichkeit vorsehen, dass vom Grundsatz des Absatzes 1 abgewichen wird, wenn Leiharbeitnehmer, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen haben, auch in der Zeit zwischen den Überlassungen bezahlt werden.

3 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 3 Einführung einer Lohnuntergrenze im AÜG 1. Anlehnung an § 7 AEntG 2. Anforderungen an die Tarifparteien Zuständigkeit zumindest auch für die Arbeitnehmerüberlassung 3. Anforderungen an den Tarifvertrag Regelung tariflicher Mindeststundenentgelte Bundesweite Geltung Möglichkeit der Differenzierung nach dem Beschäftigungsort Einheitliche Entgelte für Verleihzeiten und verleihfreie Zeiten

4 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 4 Einführung einer Lohnuntergrenze im AÜG 4. Entscheidung des BMAS a) Ermessensentscheidung (wie bei § 7 AEntG) b) Abwägungskriterien Ziele des Gesetzes (Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Schutz der Leiharbeitnehmer) Finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme Erforderlichkeit der VO im öffentlichen Interesse c) Möglicher Inhalt der Entscheidung Vollständige Übernahme des TV Ablehnung der VO Nicht: teilweise oder modifizierte Übernahme des TV

5 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 5 Einführung einer Lohnuntergrenze - Verfahren Vorschlag der Tarifparteien Bekanntmachung des Entwurfs im Bundesanzeiger Anhörung betroffener Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Beteiligung des Tarifausschusses Erlass der Verordnung

6 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 6 Auslagerung von Stammbelegschaften Unternehmen X Unternehmen Y Arbeitnehmer Arbeits- vertrag Überlassungsvertrag

7 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 7 Auslagerung auf Personalführungsgesellschaften Personalführungs- gesellschaft Betriebs- gesellschaft X Betriebs- gesellschaft Y Betriebs- gesellschaft Z Arbeitnehmer AArbeitnehmer B Arbeits vertrag Entsendung

8 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 8 Fälle des Betriebsüberganges BAG 21.5.2008 – 8 AZR 481/07 Kommunalunter- nehmen Kreiskrankenhäuser Arbeitnehmer Service GmbH Entsendung Gestellungsvertrag Arbeits vertrag

9 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 9 Fälle des Betriebsübergangs EuGH 21.10.2010 – C 242/09 Heineken Nederlands Beheer BV Heineken Nederland BV Albron Catering BV Unternehmen des Heineken- Konzerns Arbeitnehmer Lieferung von Speisen Arbeitsvertrag Entsendung

10 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 10 Betriebsübergang verneint BAG 23.9.2010 – 8 AZR 567/09 Unternehmen X (Maschinenbau) Unternehmen Y Unternehmen Z Personaldienstleister Übertragung sachlicher Betriebsmittel Gestellungsvertrag Arbeitnehmer Entsendung Arbeits vertrag

11 Prof. Dr. Thomas Raab, Trier 11 Zum Nachlesen Die Folien sind abrufbar unter www.arbeitsrecht.uni-trier.de Link auf der rechten Seite unter Aktuelles


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