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Gib dem Feuer keine Chance!

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Präsentation zum Thema: "Gib dem Feuer keine Chance!"—  Präsentation transkript:

1 Gib dem Feuer keine Chance!
Entwurf Stand: Gib dem Feuer keine Chance! Grundsätze des Brandschutzes L. Koller, Brandschutz-Inspektor

2 Je besser der Brandschutz, desto geringere Brandschäden.
Entwurf Stand: These Je besser der Brandschutz, desto geringere Brandschäden.

3 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft
Entwurf Stand: Inhaltsverzeichnis Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Brandschutzvorschriften Bauliche Massnahmen Vorbeugender Brandschutz Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Vorbeugung im Wohnbereich

4 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft
Entwurf Stand: Inhaltsverzeichnis Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Brandschutzvorschriften Bauliche Massnahmen Vorbeugender Brandschutz Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Vorbeugung im Wohnbereich

5 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft
Entwurf Stand: Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Brandschutz Abwehrender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Brandschutz-Inspektorat Feuerwehr-Inspektorat Brandschutz unterteilt sich in den Vorbeugenden Brandschutz und den Abwehrenden Brandschutz. Für den Vorbeugenden Brandschutz ist im Kanton Basel-Landschaft das Brandschutz-Inspektorat, für jene des Abwehrenden Brandschutzes das Feuerwehr-Inspektorat zuständig. Beide Inspektorate sind in der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung als selbstständige Bereiche integriert. Ein umfassender Brandschutz will primär Brände verhüten. Kommt es nun aber doch zu einem Brand, soll das Ausmass des Schadenfeuer begrenzt und letztendlich auch gelöscht werden. Brandverhütung Brandbegrenzung Brandbekämpfung

6 Sicherheit bietet nur das Gesamtsystem
Entwurf Stand: Sicherheit bietet nur das Gesamtsystem Auslöser Organisatorisch Verlauf eines Technisch möglichen Ereignisses Baulich Feuerwehr Zeitfaktor Feuerwehr Brandverhütung Brandbegrenzung Brandbekämpfung Vorbeugender Brandschutz Abwehrender Brandschutz Schaden Nach Reason, 1990

7 Brandschutz-Inspektorat
Entwurf Stand: Brandschutz-Inspektorat Das Brandschutz-Inspektorat ist in folgenden Bereichen tätig: Beratungen von Bauherren und Architekten, Gemeinden Brandschutzauflagen im Baugesuchsverfahren Abnahmen und Augenscheine Den sechs Inspektoren des Brandschutz-Inspektorates obliegen folgende Aufgabenbereiche: Die Beratung von Bauherren und Architekten ist eine der Hauptaufgaben des Brandschutz-Inspektorates. Bei komplexeren Bauvorhaben in Industrie und Gewerbe finden diese Besprechungen in der Regel zusammen mit dem Arbeits- und dem Sicherheits-Inspektorat statt. Nicht selten können dank einer rechtzeitigen Projektvorbesprechung alternative Lösungen angedacht werden, welche sich in geringeren Kosten bei einem gleichbleibenden Sicherheitsniveau niederschlagen. Das Erstellen von Brandschutzauflagen bei Bau- und Einrichtungsgesuchen im Baugesuchsverfahren sowie das Verfassen entsprechender Auflagen im Bereich der wärmetechnischen Anlagen ist ein weiteres Betätigungsfeld der Brandschutz-Inspektoren. Neben der Überprüfung auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften, müssen auch alternative Brandschutzkonzepte auf deren Richtigkeit und auf die Gleichwertigkeit mit dem in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF definierten Sicherheitsniveau geprüft werden. Im Rahmen von Abnahmen überprüft das Brandschutz-Inspektorat die Einhaltung der geforderten Brandschutzauflagen. Wobei wir versuchen, diese Abnahmen gleichzeitig mit der Abnahme des Bauinspektorates respektive des Arbeitsinspektorates durchzuführen. Unsere Augenscheine dienen einerseits der Überprüfung der Brandsicherheit in bestehenden Gebäuden – oft hat sich auf Grund von betrieblichen Veränderungen die Nutzung eines Gebäudes teils erheblich geändert – , andererseits können bei grösseren Umbauarbeiten nur nach einem Augenschein die für diesen Fall bestgeeigneten Brandschutzmassnahmen festlegt werden. Aber auch die Bewilligung von Ausführungsprojekten der Brandmelde-, Sprinkler- und Blitzschutzanlagen, mit dem dazugehörenden Beitragswesen, sind wichtige Aufgaben im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Die Aufsicht über die Kaminfegemeister sowie das Kurswesen runden die Tätigkeit des Brandschutz-Inspektorates ab.

8 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft
Entwurf Stand: Inhaltsverzeichnis Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Brandschutzvorschriften Bauliche Massnahmen Vorbeugender Brandschutz Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Vorbeugung im Wohnbereich

9 Gesetzliche Grundlagen
Entwurf Stand: Gesetzliche Grundlagen Das Feuerschutzgesetz bildet die gesetzliche Grundlage. §1 Grundsatz Der Kanton hat durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass Personen und Sachen vor Schaden durch Feuer und Explosion geschützt sind und eine wirksame Schaden-bekämpfung gewährleistet ist.

10 Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF
Entwurf Stand: Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF Die Schweizerischen Brandschutz-vorschriften VKF regeln die Brand-verhütungsmassnahmen in Gebäuden. Schutzziele: Vermeidung von Personenschäden .... Ereignis soll für die Feuerwehr beherrschbar bleiben In der Verordnung über den Feuerschutz werden die Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF durch den Regierungsrat für verbindlich erklärt. Sie sind seit dem in Kraft und gelten für die ganze Schweiz. Die darin enthaltenen Schutzziele reichen von der Vermeidung von Personenschäden, über Gegenüber den alten VKF-Vorschriften aus den Jahre 1993 wurden in folgenden Bereichen grössere Änderungen vorgenommen: Bei der Feuerwiderstandskennzeichnung wurde von der bauteilbezogenen VKF-Klassierung mit den Kennbuchstaben F, T, R, S etc. auf das funktionsbezogene, europäische Kennzeichnungssystem (REI) gewechselt. Die Darstellung der Klassierung gliedert sich dabei wie folgt: R = Tragfähigkeit – Das Bauteil darf im Brandfall während der angegebenen Zeit seine statisch erforderliche Tragfähigkeit nicht verlieren. E = Rauch- und Flammendichtheit – Ein Bauteil der Klasse E muss während der angegebenen Zeit den Durchgang von Flammen und Rauch verhindern. I = Isolierung – Zusätzliche Anforderung an Bauteile der Klasse E. Bauteile mit der Feuerwiderstandsbezeichnung EI müssen neben dem Durchgang von Flammen und Rauch auch den Wärmedurchgang verhindern. Sie dürfen sich auf der dem Feuer abgewandten Seite durchschnittlich um nicht mehr als 140K erwärmen, wobei eine punktuelle Erwärmung um 180K nicht überschritten werden darf. Die Abstände von Abgasanlagen sind neu nur noch auf Grund der Zulassung festgelegt. Die Personenbelegung ist an die Nutzung angepasst worden. Neu muss z.B. in Diskotheken mit 4 Personen / m2 gerechnet werden und die Fluchtwegbreite ist entsprechend festzulegen. Erleichterungen wurden im Holzbau und bei den Brandabschnittsgrössen eingeführt. Ebenfalls gelten in Gebäuden mit Sprinkleranlagen teilweise reduzierte Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerkes sowie der Brandabschnittsbildung. Sämtliche Massnahmen des vorbeugenden Brandschutzes stellen in erster Linie die Sicherheit der im Gebäude anwesenden Personen und Tiere sicher. Im Weiteren soll mit der Begrenzung der vom Brand betroffenen Fläche das Ereignis für die Feuerwehr beherrschbar bleiben und die Gebäude- und Sachschäden auf ein vertretbares Mass reduziert werden.

11 Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF
Entwurf Stand: Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF Folgende Problemstellungen werden durch die Schweizerischen Brandschutz-vorschriften nicht speziell berücksichtigt: Betriebsausfall Verlust von betriebswichtigen Unter-lagen oder Kundenbeziehungen Sachschäden an Mobilien Verlust von immateriellen Werten Bei Bränden in Industrie und Gewerbe ist heute in der Regel der auf Grund des Brandes eingetretene Schaden aus dem Betriebsausfall grösser als der Gebäude- und Sachwertschaden. Genau hier versuchen wir mit unseren Beratungen von Architekten und Bauherren ein optimales Sicherheitsniveau bei bestmöglichem Kosten- / Nutzen-Verhältnis zu definieren. Trotz aller Versicherungen kann ein Brand trotzdem das Ende für eine Firma bedeuten. Dies wird besonders deutlich im so genannten Ericsson-Fall. Dabei hat im Jahre 2001 die Firma Ericsson, die damals zu den führenden Herstellern von Handys gehörte, in Folge eines Brandes in einer Chipfabrik in den USA, über längere Zeit nicht liefern können. Das Ergebnis war, dass Ericsson zwar über einen der historisch grössten Ersatzansprüche wegen eines Betriebsunterbrechungsschadens hatte, gleichzeitig führte aber die mangelnde Lieferfähigkeit zu einem dramatischen Verlust an Marktanteilen und schliesslich zur Aufgabe der Handyproduktion von Ericsson. Diese wird heute von Sony betrieben. Durch den selben Brand in der Chipfabrik war auch die Firma Nokia betroffen. Beide Unternehmen bezogen ihre Chips aus dieser Fabrik und verfügten auch nicht über Ersatzlieferanten. Nokia besass allerdings eine Notfallplanung. Für die strategisch wichtigen Zulieferkomponenten bestand ein Frühwarnsystem für etwaige Lieferstörungen. Trotz geringer oder verschleiernder Informationen vom Lieferanten über den Schaden wurde das wahre Ausmass schnell deutlich und es lief ein Massnahmenplan an, der dazu führte, dass Nokia jegliche Unterbrechung der Produktion vermeiden konnte. Dies zeigt, dass weitergehende Brandschutzmassnahmen sinnvoll sein können. Wer heute nur über einen Produktionsstandort verfügt, sollte sich vor einen Brand schon überlegt haben, wie die Produktion mindestens teilweise sichergestellt werden kann. Hier kann z.B. die Schaffung eines auf Grund der Brandschutzvorschriften nicht zwingend nötigen Brandabschnittes in den Produktionsräumen die Ausfallquote auf maximal 50% reduziert werden. Ein weiteres Beispiel: Durch den Einsatz eines zweiten Servers, mit Spiegelungssoftware, in einem anderen Gebäudeteil kann die Ausfallquote des Systems aber auch die Datensicherheit bei einem Brandfall problemlos erhöht werden, ohne dass zwingend eine Gaslöschanlage im Serverraum installiert werden muss.

12 Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes
Entwurf Stand: Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes Massnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes gliedern sich auf in: Bauliche Massnahmen Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Im Vorbeugenden Brandschutz sprechen wir von folgenden Teilbereichen, in welche die Brandschutzmassnahmen eingeteilt werden: Bauliche Massnahmen Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen

13 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft
Entwurf Stand: Inhaltsverzeichnis Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Brandschutzvorschriften Bauliche Massnahmen Vorbeugender Brandschutz Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Vorbeugung im Wohnbereich

14 Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes
Entwurf Stand: Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes Bauliche Massnahmen: Schutzabstände Brandabschnittsbildung Fluchtwege und Notausgänge Zu den baulichen Brandschutzmassnahmen zählt der Schutzabstand zwischen Gebäuden resp. zur Parzellengrenze, welche je nach Brennbarkeit der äussersten Fassadenschicht resp. dem Feuerwiderstand der Fassade unterschiedlich sind. Mit den gewählten Abständen soll verhindert werden, dass im Brandfall ein benachbartes Gebäude ebenfalls in Brand gerät. Für Einfamilienhäuser gelten hier reduzierte Abstände. Weiter gehört die Bildung von Brandzellen und Brandabschnitten sowie das Ausbilden von sicher begehbaren Fluchtwegen zu den baulichen Brandschutzmassnahmen. Im Bereich des baulichen Brandschutzes ist im besonderen auf allfällige Schwächungen in der Brandabschnittsbildung zu achten. Durchführungen von Kabelkanälen, Lüftungs- und Wasserleitungen sind entsprechend dem geforderten Feuerwiderstand mit einem VKF-Zugelassenen System zu schliessen resp. abzuschotten. Besonders heimtückisch sind solche Durchführungen im Bereich von abgehängten Decken, da diese im Normalfall nicht ersichtlich sind und somit allfällige Mängel oft nicht entdeckt werden.

15 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft
Entwurf Stand: Inhaltsverzeichnis Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Brandschutzvorschriften Bauliche Massnahmen Vorbeugender Brandschutz Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Vorbeugung im Wohnbereich

16 Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes
Entwurf Stand: Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes Technische Massnahmen: Brandmeldeanlagen Sprinkleranlagen Fluchtwegsicherung Sicherheitsbeleuchtung Rauch- und Wärmeabzüge Mit der Einführung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF können technische Massnahmen im Bereich des Brandschutzes in der Beurteilung der Brandsicherheit neu berücksichtigt werden. So kann beispielsweise durch den Einbau einer Sprinkleranlage in eine eingeschossige Fabrikationshalle mit einer maximalen Brandlast von 1‘000 MJ/m2, ohne rechnerischen Nachweis, die maximal zulässige Brandabschnittsfläche von 2‘400m2 auf 4‘800m2 verdoppelt werden. Oder unter gewissen Umständen kann, z.B. in einem viergeschossigen Bürogebäude, mit dem Einbau einer Sprinkleranlage die Anforderung an die Brandabschnittsbildung (Wände und Decken) sowie des Tragwerkes um 30 Minuten reduziert werden. Im weiteren können mit dem Einbau von technischen Brandschutzmassnahmen gewisse Mängel aus dem Bereich des baulichen Brandschutzes kompensiert werden. So kann beispielsweise mit dem Einbau einer Brandmeldeanlage gewisse Mängel in der Brandabschnittsbildung toleriert werden, da die Feuerwehr durch die Brandmeldeanlage frühzeitig alarmiert wird und so eine erfolgreiche Brandbekämpfung noch möglich ist. Unter den Begriff der technischen Brandschutzmassnahmen fallen: Brandmeldeanlagen – sie alarmieren auch bei Abwesenheit von Personen die Feuerwehr, sobald sie im Gebäude Rauch detektiert hat. Allerdings kann eine Brandmeldeanlage nicht unterscheiden ob der detektierte Rauch nun gewollt oder ungewollt ist und somit kann es auch zu Täuschungsalarmen kommen, welche z.B. durch Schweissarbeiten ausgelöst wurden. Brandmeldeanlagen werden insbesondere dort eingesetzt, wo es primär um den Personenschutz geht (Spitäler, Alters- und Pflegeheime) oder wenn mit einem langsam anlaufenden Brand zu rechnen ist. Sprinkleranlagen – sie werden durch die bei einem Brand entstehende Hitze ausgelöst und löschen einen Entstehungsbrand selbstständig ab oder verhindern mindestens die ungehinderte Ausbreitung des Brandes. Eine Sprinkleranlage alarmiert immer auch die Feuerwehr, so dass diese rechtzeitig und gezielt eingreifen kann. Grosse Wasserschäden sind auf Grund von Sprinkleranlagen nicht zu befürchten – in 95% aller Brände bei denen eine Sprinkleranlage ausgelöst wird, sprechen maximal 4 Sprinklerköpfe an. Der Einsatz von Sprinkleranlagen erfolgt dort, wo mit schnell anlaufenden Bränden oder mit sehr grossen Brandlasten gerechnet werden muss (z.B. Hochregallager). Fluchtwegsicherungen – Notausgänge müssen sich von Flüchtenden jederzeit und ohne fremde Hilfe leicht und sicher öffnen lassen. Insbesondere in Verkaufgeschäften birgt diese Vorschrift einiges Konfliktpotential. Daher werden Notausgänge hier oft mittels elektromechanischen Verriegelungssystemen gesichert. Flüchtende müssen in diesem Fall zur Öffnung dieser Türe einen unmittelbar neben der Türe angebrachten Nottaster drücken. Neben dem Entriegeln der Türe wird so gleichzeitig einen akustischen Alarm ausgelöst, mit welchem Sie das Verkaufspersonal auf sich aufmerksam machen welches dann entsprechend handeln kann. Sämtliche Fluchtwegsicherungssysteme müssen aus sicherheitstechnischen Überlegungen so ausgelegt sein, dass die Notausgangstüren auch bei Stromausfall sicher begehbar sind. Sicherheitsbeleuchtung – sie wird insbesondere in Verkaufsgeschäften, Räumen mit grosser Personenbelegung oder Beherbergungsbetrieben verlangt und soll ein sicheres Verlassen des Gebäudes auch bei einem Stromausfall ermöglichen. Sicherheitsbeleuchtungen müssen spätestens 15 Sekunden nach einem Stromausfall den Betrieb aufnehmen und während mindestens 60 Minuten in Betrieb sein. Rauch- und Wärmeabzüge – sie dienen einerseits der Rauchfreihaltung von Fluchtwegen, entlasten andererseits aber auch das Tragwerk von seiner thermischen Belastung im Brandfall. Rauch- und Wärmeabzüge sollten im Brandfall so bald als möglich geöffnet werden. Beim Vorhandensein einer Brandmeldeanlage wird heute eine brandfallgesteuerte Auslösung gefordert. Durch dieses Vorgehen wird ein Feuer zwar mit Frischluft versorgt, andererseits werden die giftigen und oft auch entzündlichen Rauchgase aus dem Gebäude entfernt. Dies schützt die sich im Gebäude befindenden Personen. Die Feuerwehr wird bei ihrem Eintreffen zwar einen etwas grösseren Brand vorfinden. Da jedoch die Sichtbehinderung durch den Rauch nicht oder nur minim vorhanden ist, wird sie den Brand schneller finden und kann die Brandbekämpfung effektiver durchführen.

17 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft
Entwurf Stand: Inhaltsverzeichnis Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Brandschutzvorschriften Bauliche Massnahmen Vorbeugender Brandschutz Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Vorbeugung im Wohnbereich

18 Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes
Entwurf Stand: Grundsätze des vorbeugenden Brandschutzes Organisatorische Massnahmen: Rauchverbote Zonenvorschriften betreffend Explosionsgefahr Freihaltung von Fluchtwegen Organisatorische Brandschutzmassnahmen sind quasi dem Benutzer auferlegte Spielregeln, durch deren Einhaltung die Sicherheit im Gebäude gewährleistet wird. Da hier der Mensch im Spiel ist, beinhalten sie auch immer den grössten Unsicherheitsfaktor. Vorbereitete Evakuierungskonzepte in Spitälern oder Warenhäusern gehören ebenso zu den organisatorischen Brandschutzmassnahmen wie Rauchverbote, Vorschriften an Geräte in Explosionsgefährdeten Bereichen oder die Forderung bezüglich der Freihaltung von Fluchtwegen. Sie sind jedoch nur so sicher, soweit sie von den Nutzern auch befolgt werden. Während Brandschutztüren und Türschliesser auf deren Funktionssicherheit intensiv geprüft und getestet werden, wird der Forderung nach dem Schliessen von Brandschutztüren oft nicht nachgekommen oder die Türen werden in geöffnetem Zustand sogar unterkeilt. In diesem Fall ist bei einem Brand die Brandabschnittsbildung aufgehoben, so dass sich Feuer und Rauch ungehindert ausbreiten und z.B. auch Fluchtwege bedrohen kann. Hier liegt eines der Hauptprobleme des vorbeugenden Brandschutzes und insbesondere der organisatorischen Brandschutzmassnahmen. Da die Installationen des vorbeugenden Brandschutzes nur selten gebraucht werden, empfinden Gebäudenutzer diese teilweise als störend. Nun braucht es nicht mehr viel und der Platz vor dem Notausgang wird als Lagerplatz missbraucht. Schliessen von Brandschutztüren

19 Todsünden im vorbeugenden Brandschutz
Entwurf Stand: Todsünden im vorbeugenden Brandschutz Verriegelte / verstellte Fluchtwege Unterkeilte Brandschutztüren Ausschalten von Meldergruppen bei Brandmeldeanlagen Fahrlässiger Umgang mit Raucherwaren Fluchtwege sind auf ihrer ganzen Breite und auf der ganzen Länge freizuhalten und dürfen nicht zu Lagerzwecken verwendet werden. Türen in Fluchtwegen müssen im Notfall sicher begehbar sein. Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten. Muss eine Brandschutztüre aus betrieblichen Gründen offen gehalten werden, ist sie mit einer Brandfallsteuerung zu versehen. Heute sind auf dem Markt Türschliesser mit integriertem Rauchmelder erhältlich, welche für den Betrieb lediglich einen 230V-Anschluss benötigen. Kostenpunkt eines entsprechenden Türschliesssystem ab CHF 1‘ (inkl. MwSt., ohne Installations- und Montagekosten). Brandmeldeanlagen dürfen nicht ausgeschaltet werden, ohne dass entsprechende Kompensationsmassnahmen (z.B. Wächterdienst) angeordnet werden. Wird eine Brandmeldeanlage oder Teile davon für mehr als 24h ausgeschaltet, sind die zu treffenden Kompensationsmassnahmen mit der kantonalen Brandschutzbehörde festzulegen. Fahrlässiger Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht immer wieder Brände. Beim Abbrennen von Feuerwerk sind insbesondere die Abstandsvorschriften zu Gebäuden und zum Wald zwingend einzuhalten. Aber auch der fahrlässige Umgang mit Raucherwaren führt immer wieder zu Bränden, nur allzu oft wird im Bett noch geraucht. Wird die betreffende Person nun vom Schlaf übermannt, glimmt die Zigarette auf dem Bettzeug weiter. Im günstigsten Fall erinnert anschliessend nur eine verkohlte Stelle an den Vorfall, im ungünstigsten Fall brennt das ganze Gebäude ab und unter Umständen gibt es sogar Tote.

20 Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF
Entwurf Stand: Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF Wäre der am 2. August 2005 in Toronto über die Landebahn geratene Airbus ein gemäss den Schweizerischen Brand-schutzvorschriften VKF zu beurteilendes Gebäude, so wären die primären Schutz-ziele erreicht: Alle 309 Personen konnten Flüchten. Brandereignis blieb durch Feuerwehr beherrschbar, auch wenn der Airbus einen Totalschaden erlitt. Auf Grund der heute geltenden Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF beträgt die maximal zulässige Brandabschnittsfläche bei einem eingeschossigen Produktionsgebäude mit einer maximalen Brandlast von 1‘000 MJ/m2 ohne rechnerischen Nachweis 2‘400m2 (z.B. Grundriss 50x48m). Falls dieses Gebäude nun noch einen Mindestabstand von 5m zur Parzellengrenze und zu Gebäuden auf der gleichen Parzelle einen solchen von 10m hat, kann die Aussenfassade komplett brennbar ausgebildet werden. Bis zu einer Fläche von 1‘200m2 muss in einem solchen Gebäude auch keine Rauch- und Wärmeabzugsanlage eingebaut werden. Kann in einem solchen Gebäude ein Entstehungsbrand durch das Betriebspersonal mit den vorhandenen Kleinlöschgeräten nicht erfolgreich bekämpft werden, wird der Betrieb mit grosser Wahrscheinlichkeit einen Grossschaden erleiden. In einem solchen Gebäude muss primär die Fluchtmöglichkeit jederzeit gewährleistet sein. In wie weit sich ein allfälliger Brandschaden noch eingrenzen lässt, hängt stark vom effektiven Brandverlauf ab. Auf Grund der für ein solche Gebäude nicht vorgeschriebenen und daher in der Regel fehlenden baulichen Brandschutzmassnahmen, wird die Brand- und Rauchausbreitung in diesem Gebäude nicht gestoppt und ein Grossschaden kann nicht mehr verhindert werden.

21 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft
Entwurf Stand: Inhaltsverzeichnis Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Brandschutzvorschriften Bauliche Massnahmen Vorbeugender Brandschutz Technische Massnahmen Organisatorische Massnahmen Vorbeugung im Wohnbereich

22 Rauchmelder retten Leben
Entwurf Stand: Rauchmelder retten Leben Rauchmelder retten Leben! Um im Schlaf nicht vom Rauch überrascht zu werden, sollte in jedem Schlafraum sowie im Korridor ein Rauchmelder vorhanden sein. Rauchmelder retten Leben! Im Schlaf ist der Geruchssinn stark eingeschränkt und allfällige Rauchgase werden oft nicht rechtzeitig wahrgenommen. Aus diesem Grund empfehlen wir im Wohnbereich den Einbau von batteriebetriebenen Rauchmeldern in sämtlichen Schlafräumen sowie im Korridor.

23 Rauchmelder retten Leben
Entwurf Stand: Rauchmelder retten Leben Brandtote sind Rauchtote: Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. Brandtote sind Rauchtote: Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid – schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.

24 Rauchmelder retten Leben
Entwurf Stand: Rauchmelder retten Leben Es kann jeden Treffen: Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Es kann jeden Treffen: Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft neben dem Nachbarn und dem Haustier auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

25 Rauchmelder retten Leben
Entwurf Stand: Rauchmelder retten Leben Die gefährlichsten Mythen: Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen. Mein Nachbar oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren. Wer aufpasst, ist vor Brandgefahren sicher. Folgende Mythen im Zusammenhang mit Bränden sprechen klar für den Einsatz von Rauchmeldern: „Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“ Irrtum, durchschnittlich haben Sie nur vier Minuten zur Flucht und eine Rauchvergiftung kann schon nach zwei Minuten tödlich sein! „Mein Nachbar oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.“ Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur zwei Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist. „Wer aufpasst, ist vor Brandgefahren sicher.“ Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Aber auch Brandstiftung im Keller oder ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet. „Steinhäuser brennen nicht.“ Müssen sie auch nicht! Schon Ihr Vorhang, die Tapete oder 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen. „Rauchmelder sind zu teuer.“ Rauchmelder sind das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Jährlich sterben in der Schweiz gesamthaft 40 Personen bei Bränden oder rund 28 Personen nachts in den eigenen vier Wänden. Wie viel ist Ihr Leben wert? Geprüfte Rauchmelder sind bereits ab CHF zu kaufen. Steinhäuser brennen nicht. Rauchmelder sind zu teuer.

26 Vorbeugung im Wohnbereich
Entwurf Stand: Vorbeugung im Wohnbereich Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten. Flüssiggasbehälter nie im Untergeschoss lagern. Fluchtwege stets freihalten. Treppenhäuser müssen frei von jeglicher Brandlast sein. Was kann jeder Einzelne zum Brandschutz beitragen? Neben einem bewussten Umgang mit Feuer, können Sie mit der Beachtung folgender Grundsätze viel zur Brandsicherheit – insbesondere in Wohnhäusern – beitragen: Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten. Falls Sie eine unterkeilte Brandschutztüre antreffen, entfernen Sie den Keil und schliessen Sie die Türe Flüssiggasbehälter, also jene Gasflaschen welche Sie auch zum Betrieb Ihres Gasgrills verwenden, nie im Untergeschoss lagern. Flüssiggasbehälter müssen im Freien an einer gut durchlüfteten Stelle gelagert werden. Zu Lichtschächten und Kellerabgängen ist ein Abstand von mindestens 4m einzuhalten. Fluchtwege stets freihalten. Kinderwagen, Velos und Trottinets haben im Korridor nichts zu suchen und gehören in den Velokeller. Der Platz vor einem Notausgang ist kein Lagerplatz! Treppenhäuser sind brandlastfrei zu halten. Auch der Bereich unterhalb des untersten Treppenlaufes ist kein Ort um das Altpapier bis zur nächsten Sammlung zu stapeln.

27 Brandschutz-Inspektorat
Entwurf Stand: Brandschutz-Inspektorat Einzelne Brandschutzmassnahmen dürfen nie isoliert betrachtet werden – zur Erreichung des geforderten Sicherheitsniveaus sind die in einem Gebäude vorhandenen Brandschutzmassnahmen immer als „Ganzes“ zu betrachten. Feuer hat nur dann keine Chance, wenn eine Vielzahl von kleineren und grösseren Brandschutzmassnahmen aufeinander Abgestimmt sind und sich so optimal ergänzen können. Falls Sie noch Fragen zum vorbeugenden Brandschutzhaben, zögern Sie nicht und besuchen Sie uns – das Team des Brandschutz-Inspektorates steht Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.


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