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Veröffentlicht von:Nadja Helfrich Geändert vor über 10 Jahren
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Die FGG-Reform Informationsveranstaltung für Familienrichter
Monat / Jahr Die FGG-Reform Informationsveranstaltung für Familienrichter
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FGG-Reformgesetz (FGG-RG) Art. 1 FGG-RG: FamFG Art. 2 FGG-RG: FamGKG
Monat / Jahr FGG-Reform FGG-Reformgesetz (FGG-RG) Art. 1 FGG-RG: FamFG Art. 2 FGG-RG: FamGKG Art. 3 – 110 FGG-RG: weitere Gesetzes- änderungen Art. 111 FGG-RG: Überleitungs vorschriften © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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FGG-Reformgesetz (FGG-RG) Inkrafttreten: 1. September 2009
Monat / Jahr FGG-Reform FGG-Reformgesetz (FGG-RG) Inkrafttreten: 1. September 2009 Änderungen des FGG-RG VAStrRefG Gesetz zur Änderung des Zugewinnaus-gleichs- und Vormundschaftsrechts FamFG-Reparaturgesetze © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Überleitungsvorschriften (Art. 111 FGG-RG)
Monat / Jahr FGG-Reform Überleitungsvorschriften (Art. 111 FGG-RG) Grundregel: Anhängigkeit vor/ab Ausnahmen: ausgesetzte / ruhende Verfahren (Abgrenzung zu Nichtbetrieb) abgetrennte VA-Verfahren Stichtag für VA-(Verbund)verfahren Bestandsverfahren (Auslegungshilfe des BMJ) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Wesentliche Reforminhalte Einführung des „großen Familiengerichts“
Monat / Jahr FGG-Reform Wesentliche Reforminhalte Einführung des „großen Familiengerichts“ Verfahrensvereinheitlichung isolierter einstweiliger Rechtsschutz Änderungen der Rechtsmittelzuständigkeiten Förderung des Kindeswohls © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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FamFG - Aufbau und Systematik
Monat / Jahr FamFG - Aufbau und Systematik einheitliche Verfahrensordnung für alle Familiensachen alle Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG ersetzt FGG ZPO Buch 6 HausratsVO Terminologie © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aufbau und Systematik des FamFG
Monat / Jahr Aufbau und Systematik des FamFG Allgemeiner Teil (Buch 1) §§ 1 – 110 FamFG allg. Vorschriften für alle FamFG-Verfahren Verfahren in Familiensachen (Buch 2) §§ 111 – 120 FamFG allgemeine Vorschriften für Familiensachen §§ FamFG besondere Vorschriften für bestimmte Familiensachen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aufbau und Systematik des FamFG
Monat / Jahr Aufbau und Systematik des FamFG Katalog der Familiensachen (§ 111 FamFG) Ehesachen Kindschaftssachen Abstammungssachen Adoptionssachen Ehewohnungs-/ Haushaltssachen Gewaltschutzsachen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aufbau und Systematik des FamFG
Monat / Jahr Aufbau und Systematik des FamFG Katalog der Familiensachen (§ 111 FamFG) Versorgungsausgleichssachen Unterhaltssachen Güterrechtssachen sonstige Familiensachen Lebenspartnerschaftssachen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aufbau und Systematik des FamFG
Monat / Jahr Aufbau und Systematik des FamFG § 112 FamFG – Abgrenzung reine FamFG-Familiensachen Familienstreitsachen § 113 FamFG – unterschiedliche Regeln für Ehesachen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aufbau und Systematik des FamFG
Monat / Jahr Aufbau und Systematik des FamFG reine FamFG-Familiensachen (Familiensachen, die nicht Ehesache- oder Familienstreitsache sind) allgemeiner Teil des FamFG gilt insgesamt Einzelverweise auf die ZPO Spezialvorschriften im besonderen Teil © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aufbau und Systematik des FamFG
Monat / Jahr Aufbau und Systematik des FamFG Ehesachen-/ Familienstreitsachen vom allgemeinen Teil gelten: §§ 38, 39 FamFG (Beschluss) § 46 S. 2 FamFG (Rechtskraftzeugnis) §§ 49 ff FamFG (einstweilige Anordnung) §§ 58 ff FamFG (Rechtsmittel) §§ 97 ff FamFG (Verfahren mit Auslandsbezug) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aufbau und Systematik des FamFG
Monat / Jahr Aufbau und Systematik des FamFG Ehesachen-/ Familienstreitsachen anstelle der übrigen Vorschriften des allgemeinen Teils gelten die allgemeinen Vorschriften der ZPO und die Vorschriften über das Verfahren bei den Landgerichten aber: FamFG-Terminologie § 113 Abs. 2 FamFG: Verweisung auf ZPO-Mahnverfahren § 113 Abs. 4 FamFG: ZPO-Vorschriften, die nicht für Ehesachen gelten © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aufbau und Systematik des FamFG
Monat / Jahr Aufbau und Systematik des FamFG Ehesachen-/ Familienstreitsachen Spezialvorschriften in §§ 116 ff FamFG (allgemeine Vorschriften für Familiensachen) Spezialvorschriften für einzelne Verfahrensarten in §§ 121 ff FamFG © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Definition der Verfahrensbeteiligten (§ 7 FamFG) Antragsteller
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Definition der Verfahrensbeteiligten (§ 7 FamFG) Antragsteller Muss-Beteiligte unmittelbar betroffen von Gesetzes wegen zu beteiligen Kann-Beteiligte Beteiligungsmöglichkeit gesetzlich vorgesehen Beteiligung auf Antrag nach Benachrichtigung © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Definition der Verfahrensbeteiligten (§ 7 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Definition der Verfahrensbeteiligten (§ 7 FamFG) kein formeller Hinzuziehungsakt keine Begründung der Beteiligung durch bloße Anhörung oder Auskunftsersuchen Ablehnung des Antrags auf Hinzuziehung anfechtbar Spezialvorschriften zu den Beteiligten für die einzelnen Verfahrensarten © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 10 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 10 FamFG) Anwaltszwang (§ 114 FamFG) in Ehesachen in Familienstreitsachen (also auch in Unterhaltssachen und sonstigen Familiensachen nach § 266 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Ausnahmen vom Anwaltszwang einstweiliges Anordnungsverfahren
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Ausnahmen vom Anwaltszwang einstweiliges Anordnungsverfahren Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren Vertretung durch das Jugendamt als Beistand Zustimmung zur Scheidung Anträge auf Abtrennung einer Folgesache Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 VersAusglG © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Bekanntgabe von Schriftstücken (§ 15 Abs. 2 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Bekanntgabe von Schriftstücken (§ 15 Abs. 2 FamFG) Zustellung nach §§ 166 – 199 ZPO Aufgabe zur Post Fiktion der Bekanntgabe drei Tage nach Aufgabe zur Post Spezialvorschrift zur Bekanntgabe von Entscheidungen (§ 41 Abs. 1 S. 2 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Antragsrücknahme; Beendigungserklärung § 22 Abs. 1 FamFG
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Antragsrücknahme; Beendigungserklärung § 22 Abs. 1 FamFG Antragsrücknahme bis zur Rechtskraft der Endentscheidung nach Erlass der Entscheidung nur mit Zustimmung der übrigen Beteiligten § 22 Abs. 2 FamFG übereinstimmende Beendigungserklärung © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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verfahrenseinleitender Antrag (§ 23 FamFG) „soll“ begründet werden
Monat / Jahr Allgemeiner Teil verfahrenseinleitender Antrag (§ 23 FamFG) „soll“ begründet werden Anregung des Verfahrens (§ 24 FamFG) Einleitung des Verfahrens durch Anregung des, wenn Einleitung von Amts wegen möglich ist Unterrichtungspflicht bei berechtigtem Interesse © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Ermittlung von Amts wegen § 26 FamFG: Amtsermittlungsgrundsatz
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Ermittlung von Amts wegen § 26 FamFG: Amtsermittlungsgrundsatz § 27 FamFG: Mitwirkungspflicht der Beteiligten © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrensleitung/ Termin Hinweispflicht (§ 28 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Verfahrensleitung/ Termin Hinweispflicht (§ 28 FamFG) Termin nicht notwendig (§ 32 FamFG) aber: Anhörung / Erörterung in Spezialvorschriften für einzelne Verfahrensarten vorgeschrieben © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Beweiserhebung/ Förmliche Beweisaufnahme
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Beweiserhebung/ Förmliche Beweisaufnahme Grundsatz: Freibeweis (§ 29 FamFG) förmliche Beweisaufnahme (§ 30 FamFG) nach ZPO-Regeln soweit gesetzlich vorgesehen soll erfolgen, wenn ein Beteiligter für die Entscheidung maßgebliche Tatsachen ausdrücklich bestreitet © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Termins-/ Anhörungsvermerk (§ 28 Abs. 4 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Termins-/ Anhörungsvermerk (§ 28 Abs. 4 FamFG) kein Protokoll erforderlich Inhalt des Vermerks § 36 Abs. 1 FamFG: Vergleiche nach §§ 160 Abs. 3, 162 ZPO zu protokollieren © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Entscheidung durch Beschluss (§§ 38, 116 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Entscheidung durch Beschluss (§§ 38, 116 FamFG) gilt für alle Familiensachen Beschluss enthält volles Rubrum Bezeichnung des Gerichts, Namen derjenigen, die an der Entscheidung mitgewirkt haben Beschlussformel (Tenor) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Entscheidung durch Beschluss Beschluss grundsätzlich zu begründen
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Entscheidung durch Beschluss Beschluss grundsätzlich zu begründen Ausnahmen: Anerkenntnis-, Verzichts- und Versäumnis-entscheidungen mit entsprechender Bezeichnung Beschluss, der gleichgerichteten Anträgen der Beteiligten stattgibt oder dem erklärten Willen der Beteiligten nicht widerspricht © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Entscheidung durch Beschluss keine Begründung bei Rechtsmittelverzicht
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Entscheidung durch Beschluss keine Begründung bei Rechtsmittelverzicht Entscheidungen in Abstammungssachen und Ehesachen – mit Ausnahme des Scheidungsausspruchs – immer zu begründen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) notwendiger Bestandteil des Beschlusses Inhalt: Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts Form, Frist der Einlegung (Beschwerdewert / Zulassung Begründungspflicht Frist zur Begründung) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) Folge der unterbliebenen oder fehlerhaften Belehrung: § 17 Abs. 2 FamFG: Vermutung des fehlenden Verschuldens bei der Wiedereinsetzung § 39 FamFG gilt für alle Familiensachen, § 17 Abs. 2 FamFG gilt nicht für Ehesachen und Familienstreitsachen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Entscheidung durch Beschluss Erlass/ Verkündung
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Entscheidung durch Beschluss Erlass/ Verkündung unklar: § 329 ZPO in Ehe- und Familienstreit-sachen? Erlass durch Übergabe des unterschriebenen Beschlusses an die Geschäftsstelle Erlass durch Verlesen der Beschlussformel Datum des Erlasses ist auf der Entscheidung zu vermerken © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Entscheidung durch Beschluss Wirksamkeit mit Bekanntgabe (§ 40 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Entscheidung durch Beschluss Wirksamkeit mit Bekanntgabe (§ 40 FamFG) Endentscheidungen in Ehesachen und Familienstreitsachen erst mit Rechtskraft wirksam (§ 116 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Entscheidung durch Beschluss Bekanntgabe (§ 41 FamFG) durch Zustellung
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Entscheidung durch Beschluss Bekanntgabe (§ 41 FamFG) durch Zustellung durch Aufgabe zur Post erfolgen an denjenigen, dessen erklärtem Willen der Beschluss nicht widerspricht durch Verlesen der Beschlussformel © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Abhilfeverfahren (Anhörungsrüge) § 44 FamFG
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Abhilfeverfahren (Anhörungsrüge) § 44 FamFG unanfechtbare Endentscheidung Verletzung rechtlichen Gehörs Ehe-/ Familienstreitsachen: § 113 FamFG i.V.m. § 321a ZPO © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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einstweilige Anordnung (§§ 49 ff, 119 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil einstweilige Anordnung (§§ 49 ff, 119 FamFG) Spezialvorschriften: §§ 214, 226, 246 ff FamFG Voraussetzungen für den Erlass vorläufige Maßnahme nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden (Ausnahme: § 246 FamFG bei Unterhalt nur Regelungsbedürfnis) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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einstweilige Anordnung
Monat / Jahr Allgemeiner Teil einstweilige Anordnung Voraussetzungen müssen glaubhaft gemacht werden (§ 51 Abs. 1 FamFG) eA-Verfahren ist selbstständiges Verfahren, auch bei Anhängigkeit der Hauptsache, (§ 51 Abs. 3 FamFG) => anders als nach § 620g ZPO Kostenentscheidung erforderlich (§ 51 Abs. 4 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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einstweilige Anordnung Einleitung der Hauptsache auf Antrag
Monat / Jahr Allgemeiner Teil einstweilige Anordnung Einleitung der Hauptsache auf Antrag (§ 52 FamFG) Gericht kann Wartefrist bis zu drei Monaten setzen in Antragsverfahren: Gericht ordnet auf Antrag an, dass Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens gestellt wird (ungeklärt: Nichtzahlung des Vorschusses) nach Fristablauf: Aufhebung der eA © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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einstweilige Anordnung Aufhebung oder Abänderung von Amts
Monat / Jahr Allgemeiner Teil einstweilige Anordnung Aufhebung oder Abänderung von Amts wegen möglich (§ 54 Abs. 1 FamFG) bei Erlass ohne mündliche Verhandlung ist auf Antrag aufgrund mündlicher Erörterung erneut zu entscheiden Außerkrafttreten bei anderweitiger Regelung (§ 56 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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einstweilige Anordnung eA grundsätzlich unanfechtbar (§ 57 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil einstweilige Anordnung eA grundsätzlich unanfechtbar (§ 57 FamFG) eA aufgrund mündlicher Erörterung anfechtbar bei folgenden Gegenständen: elterliche Sorge Kindesherausgabe, Verbleibensanordnung §§ 1, 2 GewSchG Zuweisung der Ehewohnung nicht: Ausschluss des Umgangs © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Beschwerde / unselbstständige
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Rechtsmittel (§§ 58 ff FamFG) Beschwerde / unselbstständige Anschlussbeschwerde gegen Endentscheidung des AG (§ 58 FamFG) Beschwerdewert in vermögensrechtlichen Angelegenheiten: 600,- EUR (§ 61 FamFG) (gilt nach § 228 FamFG in VA-Verfahren nur für die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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bei Unterschreitung des Beschwerdewerts Zulassung möglich
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Rechtsmittel bei Unterschreitung des Beschwerdewerts Zulassung möglich Beschwerdefrist: 1 Monat (§ 63 FamFG), bei eA oder Genehmigung eines Rechtsgeschäfts: 2 Wochen Einlegung der Beschwerde beim Amtsgericht (§ 64 Abs. 1 FamFG) keine Abhilfebefugnis (§ 68 Abs. 1 S. 2 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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zuständig für die Entscheidung über die Beschwerde: OLG
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Rechtsmittel zuständig für die Entscheidung über die Beschwerde: OLG Entscheidung des OLG: Verwerfung als unzulässig Entscheidung in der Sache Aufhebung und Zurückverweisung Spezialregelungen für Ehe- und Familienstreitsachen in § 117 FamFG © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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zulassungsgebundene Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des OLG
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Rechtsmittel zulassungsgebundene Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des OLG Sprungrechtsbeschwerde sofortige Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen nach § 567 ff ZPO, soweit im Gesetz ausdrücklich bestimmt © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenskostenhilfe Familienstreitsachen/ Ehesachen:
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Verfahrenskostenhilfe Familienstreitsachen/ Ehesachen: Anwendbarkeit der § 114 ff ZPO über § 113 FamFG Terminologie: „Verfahrenskostenhilfe“, nicht „Prozesskostenhilfe“ Änderung des § 117 Abs. 2 ZPO: Einsicht des Gegners in PKH-Unterlagen bei materiell-rechtlichem Auskunftsanspruch © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenskostenhilfe andere Familiensachen:
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Verfahrenskostenhilfe andere Familiensachen: Anwendbarkeit der § 114 ff ZPO über § 76 Abs. 1 FamFG § 76 Abs. 2 FamFG : Verweis auf §§ 567 ff, 127 a ZPO § 77 FamFG: vor Bewilligung Gelegenheit zur Stellungnahme für übrige Beteiligte © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenskostenhilfe andere Familiensachen:
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Verfahrenskostenhilfe andere Familiensachen: § 78 FamFG: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Anwaltszwang bei obj. schwieriger Sach- und Rechtslage nicht: nur aus Gründen der Waffengleichheit © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 9 FamGKG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Kostenvorschuss in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 9 FamGKG) Zustellung erst nach Zahlungseingang (§ 14 FamGKG) Ausnahmen (§ 15 FamGKG) alsbaldige Zahlung aufgrund Vermögens-lage schwierig bei Verzögerung droht schwer zu ersetzender Schaden © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Kostenentscheidung (§ 81 FamFG) nach billigem Ermessen
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Kostenentscheidung (§ 81 FamFG) nach billigem Ermessen Absehen von Kostenerhebung Kostenpflicht eines Beteiligten Anlass für das Verfahren aufgrund groben Verschuldens Antrag von vornherein erkennbar aussichtslos © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Kostenentscheidung (§ 81 FamFG) Kostenpflicht eines Beteiligten
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Kostenentscheidung (§ 81 FamFG) Kostenpflicht eines Beteiligten schuldhaft unwahre Angaben zu wesentlicher Tatsache Verfahrensverzögerung durch schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht unentschuldigte unterbliebene Teilnahme an einer Beratung (§ 156 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Kostenaufhebung bei Vergleich (§ 83 Abs. 1 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Kostenentscheidung Kostenaufhebung bei Vergleich (§ 83 Abs. 1 FamFG) Kostenverteilung nach § 81 FamFG bei Erledigung und Rücknahme (§ 83 Abs. 2 FamFG) Scheidungssachen (§ 150 FamFG) Anfechtung der Vaterschaft (§ 183 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Unterhaltssachen (§ 243 FamFG) Spezialregelung gegenüber
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Kostenentscheidung Unterhaltssachen (§ 243 FamFG) Spezialregelung gegenüber § 113 ZPO i.V.m. §§ 91 ff ZPO Verteilung nach billigem Ermessen Maß des Obsiegens/ Unterliegens Befristung (?) Auskunftsverweigerung sofortiges Anerkenntnis © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Rechtsmittelkosten (§ 84 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Kostenentscheidung Rechtsmittelkosten (§ 84 FamFG) Kosten erfolgloser Rechtsmittel soll Rechtsmittelführer tragen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Kostenentscheidung isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung ab Beschwerdewert 600,- EUR (§ 61 Abs. 1 FamFG) anders in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 FamFG i.V.m. § 99 ZPO) Kostenfestsetzung (§ 85 FamFG) Verweis auf §§ 103 – 107 ZPO © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Ehe- und Familienstreitsachen: Vollstreckung nach Vorschriften der ZPO
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Vollstreckung Ehe- und Familienstreitsachen: Vollstreckung nach Vorschriften der ZPO (§ 120 FamFG) Vollstreckung ab Wirksamkeit der Endentscheidung Wirksamkeit ab Rechtskraft (§ 116 Abs. 2 FamFG) sofortige Wirksamkeit kann angeordnet werden (§ 116 Abs. 3 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Ehe- und Familienstreitsachen:
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Vollstreckung Ehe- und Familienstreitsachen: sofortige Wirksamkeit soll angeordnet werden in Unterhaltssachen (§ 116 Abs. 3 FamFG) auf Antrag Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung vor Rechtskraft möglich kein Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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reine FamFG-Familiensachen: Vollstreckungstitel (§ 86 FamFG)
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Vollstreckung reine FamFG-Familiensachen: Vollstreckungstitel (§ 86 FamFG) Beschlüsse gerichtlich gebilligte Vergleiche Titel i.S.d. § 794 ZPO Vollstreckung ab Wirksamkeit keine Klausel erforderlich bei Vollstreckung durch das Gericht, das den Titel erlassen hat © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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reine FamFG-Familiensachen:
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Vollstreckung reine FamFG-Familiensachen: Vollstreckung bei Herausgabe von Kindern und Umgangsregelungen (§§ 88 ff FamFG): Ordnungsgeld Ordnungshaft unmittelbarer Zwang Wohnungsdurchsuchung © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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reine FamFG-Familiensachen: i.Ü.: Vollstreckung nach der ZPO
Monat / Jahr Allgemeiner Teil Vollstreckung reine FamFG-Familiensachen: i.Ü.: Vollstreckung nach der ZPO (§ 95 FamFG) Spezialregelungen für Vollstreckung in Gewaltschutz- und Ehewohnungssachen (§ 96 FamFG) Vollstreckung in Abstammungssachen (§ 96a FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens
Monat / Jahr Ehesachen §§ 121 ff FamFG Scheidung Aufhebung Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens Zuständigkeit (§ 122 FamFG) Aufenthalt der Kinder Aufenthalt der Beteiligten © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Anhörung der Beteiligten zur Ehesache und
Monat / Jahr Ehesachen Anhörung der Beteiligten zur Ehesache und zum Sorge- und Umgangsrecht; Hinweis auf Beratung (§ 128 FamFG) Versäumnisentscheidung gegen Antragsteller, dass Scheidungsantrag als zurückgenommen gilt (§ 130 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen (§ 135 FamFG)
Monat / Jahr Ehesachen Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen (§ 135 FamFG) Anordnung der kostenlosen Teilnahme an Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung über anhängige Folgesachen nicht isoliert anfechtbar nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen (§ 135 FamFG)
Monat / Jahr Ehesachen Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen (§ 135 FamFG) aber u.U. nachteilige Kostenfolge (§ 150 Abs. 4 FamFG) Anregung der Mediation durch das Gericht nicht zwangsweise durchsetzbar © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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§ 136 FamFG: Aussetzung des Verfahrens zugunsten einer Eheberatung
Monat / Jahr Ehesachen § 136 FamFG: Aussetzung des Verfahrens zugunsten einer Eheberatung nach Ablauf des Trennungsjahres nicht gegen den Widerspruch der Eheleute auf Antrag des Antragstellers muss ausgesetzt werden nur einmalige Wiederholung der Aussetzung insgesamt maximal 1 Jahr, nach dreijähriger Trennung 6 Monate © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Scheidungsverbund (§ 137 Abs. 1 FamFG)
Monat / Jahr Ehesachen Scheidungsverbund (§ 137 Abs. 1 FamFG) Katalog der möglichen Folgesachen (§ 137 Abs. 2 u. 3 FamFG) Regelung für den Fall der Scheidung Folgesache muss zwei Wochen vor dem Scheidungstermin anhängig gemacht werden unklar: Ladungsfrist nach § 113 FamFG i.V.m. § 217 ZPO: eine Woche unklar: mehrere Termine © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Folgesache Versorgungsausgleich nach
Monat / Jahr Ehesachen Folgesache Versorgungsausgleich nach § 3 Abs. 3 VersAusglG bei kurzer Ehe (3 Jahre) nur auf Antrag VKH-Bewilligung umfasst Folgesache VA (§ 149 FamFG) gesonderte Bewilligung für andere Folgesachen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Abtrennung von Folgesachen (§ 140 FamFG)
Monat / Jahr Ehesachen Abtrennung von Folgesachen (§ 140 FamFG) Entscheidung über Folgesachen VA und GÜ vor Auflösung der Ehe nicht möglich VA ausgesetzt wegen Rechtsstreit über Anrecht Kindschaftsfolgesachen ausgesetzt oder Abtrennung mit Blick auf Kindeswohl sachgerecht © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Abtrennung von Folgesachen
Monat / Jahr Ehesachen Abtrennung von Folgesachen auf übereinstimmenden Antrag der Eheleute nach 3 Monaten ab Rechtshängigkeit, frühestens nach 3 Monaten nach Ablauf des Trennungsjahres außergewöhnliche Verzögerung der Scheidung, unzumutbare Härte © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Abtrennung von Folgesachen § 137 Abs. 5 FamFG:
Monat / Jahr Ehesachen Abtrennung von Folgesachen § 137 Abs. 5 FamFG: abgetrennte Folgesachen i.S.d. § 137 Abs. 2 FamFG bleiben Folgesachen abgetrennte Folgesachen i.S.d. § 137 Abs. 3 FamFG (Kindschaftsfolgesachen) werden als isolierte Verfahren fortgesetzt © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Monat / Jahr Ehesachen auf Antrag Fortsetzung von Folgesachen nach Rücknahme des Scheidungsantrags (§ 141 FamFG) auf Antrag Fortsetzung von Folgesachen nach Abweisung des Scheidungsantrags (§ 142 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Sorgerechtsverfahren
Monat / Jahr Kindschaftssachen §§ 151 ff FamFG Sorgerechtsverfahren §§ 1626c, 1628, 1630, 1631, 1666, 1671, 1672, 1678, 1680, 1681, 1687, 1687a, 1687b, 1693 und §§ 1617, 1629 und 1686 BGB § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2, und § 7 RelKErzG, §§ 1303 Abs , 1315 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Sorgerechtsverfahren
Monat / Jahr Kindschaftssachen §§ 151 ff FamFG Sorgerechtsverfahren Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge (nach § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO Kindschaftssache, nach neuem Recht keine Abstammungs-sache, sondern Sorgerechtssache Umgangsrechtsverfahren (auch Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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(auch Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB) Vormundschaft
Monat / Jahr Kindschaftssachen §§ 151 ff FamFG Kindesherausgabe (auch Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB) Vormundschaft Pflegschaft (nach F-Statistik im Verfahrensgegenstand „sonstige Kindschaftssache“ enthalten) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Unterbringungsgenehmigung (§ 1631b BGB) Unterbringung nach PsychKG
Monat / Jahr Kindschaftssachen §§ 151 ff FamFG Unterbringungsgenehmigung (§ 1631b BGB) Unterbringung nach PsychKG Festsetzung von Erziehungsmaßregeln durch das Familiengericht nach § 53 und § 104 Abs. 4 JGG © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Zuständigkeit (§ 152 FamFG) Gericht der Ehesache
Monat / Jahr Kindschaftssachen Zuständigkeit (§ 152 FamFG) Gericht der Ehesache Aufenthalt des Kindes maßgebend Verweisung bei einseitiger Änderung des Aufenthalts (§ 154 FamFG) Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG) Erörterung der Kindeswohlgefährdung (§ 157 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Hinwirken auf Einvernehmen (§ 156 FamFG)
Monat / Jahr Kindschaftssachen Hinwirken auf Einvernehmen (§ 156 FamFG) Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten Hinweis auf Mediation Anordnung der Teilnahme an Beratung nicht anfechtbar/ nicht durchsetzbar u.U. nachteilige Kostenfolge (§ 81 Abs. 2 FamFG) unklar: Kosten - VKH? KJH? © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Hinwirken auf Einvernehmen (§ 156 FamFG)
Monat / Jahr Kindschaftssachen Hinwirken auf Einvernehmen (§ 156 FamFG) bei Einvernehmen über Umgang oder Herausgabe: gerichtlich gebilligter Vergleich © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Sachverständigengutachten (§ 163 FamFG) Frist zur Erstellung
Monat / Jahr Kindschaftssachen Pflicht zur Anhörung des Kindes/ der Eltern detailliert geregelt (§§ 159, 160 FamFG) Sachverständigengutachten (§ 163 FamFG) Frist zur Erstellung Anordnung möglich, dass der Sachverständige auf Einvernehmen hinwirken soll © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG)
Monat / Jahr Kindschaftssachen Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG) Verfahrensbeistand statt Verfahrenspfleger Bestellung i.d.R. erforderlich bei Interessensgegensatz zu ges. Vertreter in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB bei Trennung von Obhutsperson bei Verfahren über Herausgabe oder Verbleibensanordnung bei Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG) Beschreibung des Aufgabenkreises
Monat / Jahr Kindschaftssachen Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG) Beschreibung des Aufgabenkreises (Feststellung der Interessen des Kindes und Vertretung im Verfahren) Erweiterung des Aufgabenkreises möglich Vergütung nach Pauschalen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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§ 165 FamFG Vermittlungsverfahren
Monat / Jahr Kindschaftssachen § 165 FamFG Vermittlungsverfahren § 1684 Abs. 3 S. 2 BGB „Umgangspfleger“ Voraussetzung: dauerhafte, wiederholt erhebliche Verletzung der Wohlverhaltens-pflicht Anforderungen des § 1666 BGB müssen nicht erfüllt sein © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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§ 1684 Abs. 3 S.2 BGB „Umgangspfleger“ Gegenstand der Pflegschaft:
Monat / Jahr Kindschaftssachen § 1684 Abs. 3 S.2 BGB „Umgangspfleger“ Gegenstand der Pflegschaft: Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs Bestimmung des Aufenthalts während des Umgangs Sorgerecht der Eltern im Rahmen des Aufgabenkreises eingeschränkt Umgangspflegschaft grundsätzlich zu befristen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Abstammungssachen = bisherige Kindschafts-sachen
Monat / Jahr Abstammungssachen §§ 169 ff FamFG Abstammungssachen = bisherige Kindschafts-sachen Vaterschaftsfeststellung Vaterschaftsanfechtung Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung Anordnung der Duldung einer Probeentnahme Einsicht in ein Abstammungsgutachten © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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keine Familienstreitsachen eingeschränkte Amtsermittlung (§ 177 FamFG)
Monat / Jahr Abstammungssachen keine Familienstreitsachen eingeschränkte Amtsermittlung (§ 177 FamFG) förmliche Beweisaufnahme erforderlich Verwertung eines von einem Beteiligten eingeholten Gutachtens mit Zustimmung der übrigen Beteiligten Anhörung des Jugendamts (§ 176 FamFG) Anerkennungs- und Zustimmungserklärungen zur Niederschrift des Gerichts möglich (§ 180 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Ersetzung der Einwilligung zur Annahme
Monat / Jahr Adoptionssachen § 186 ff FamFG Annahme als Kind Ersetzung der Einwilligung zur Annahme Aufhebung des Annahmeverhältnisses Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 2 BGB Verfahren nach dem Adoptionswirkungs-gesetz. auch Volljährigenadoption ist Familiensache © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Monat / Jahr Ehewohnungs- und Haushaltssachen §§ 200 ff FamFG Gesetz zur Änderung des Zugewinnaus-gleichs- und Vormundschaftsrechts Abschaffung der HausratsVO verfahrensrechtliche Vorschriften in §§ 200 ff FamFG materielles Recht in §§ 1568a, 1568b BGB „Ehewohnungssachen“ statt „Wohnungszuweisungssachen“ „Haushaltssachen statt „Hausratssachen“ © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Monat / Jahr Ehewohnungs- und Haushaltssachen Beteiligung/ Anhörung des Jugendamts (§§ 204, 205 FamFG) Auflagen zur Mitwirkung der Parteien (§ 206 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Gewaltschutzsachen §§ 210 ff FamFG § 1 GewSchG § 2 GewSchG
Monat / Jahr Gewaltschutzsachen §§ 210 ff FamFG § 1 GewSchG § 2 GewSchG Zuständigkeit des Familiengerichts für alle Gewaltschutzsachen (unabhängig von gem. Haushalt und unabhängig von Ehe oder Verwandtschaft) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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örtliche Zuständigkeit nach Wahl des Antragstellers (§ 211 FamFG)
Monat / Jahr Gewaltschutzsachen örtliche Zuständigkeit nach Wahl des Antragstellers (§ 211 FamFG) Tatort Ort der gemeinsamen Wohnung Wohnort des Antragsgegners Beteiligung/ Anhörung des Jugendamts (§§ 212, 213 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG)
Monat / Jahr Gewaltschutzsachen einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Antrag gilt zugleich als Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Zustellung und Vollstreckung Anordnung der sofortigen Wirksamkeit und Zulässigkeit der Vollstreckung vor Zustellung (§ 216 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Versorgungsausgleich
Monat / Jahr Versorgungsausgleich §§ 217 ff FamFG Verfahrensbeteiligte (§ 219 FamFG) Versorgungsträger, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht Versorgungsträger, bei denen ein Anrecht zum Zweck des Ausgleichs begründet werden soll © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Versorgungsausgleich
Monat / Jahr Versorgungsausgleich verfahrensrechtliche Auskunftspflichten (§ 220 FamFG) Durchsetzung der Auskunftspflichten nach § 95 Abs. 4 FamFG auch durch Ordnungshaft nach § 888 ZPO © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Versorgungsausgleich
Monat / Jahr Versorgungsausgleich Entscheidungen über den Versorgungsausgleich (§ 224 FamFG) Beschlussformel: Klarstellung, falls einzelne Anrechte nicht ausgeglichen werden (§§ 3 Abs. 3, 6, 18, 27 VersAusglG) Begründung: Anrechte mit fehlender Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG) müssen ausdrücklich genannt werden § 142 Abs. 3 FamFG: bei Verkündung Bezugnahme auf Beschlussformel möglich © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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durch Verwandtschaft begründete Unterhaltspflicht
Monat / Jahr Unterhaltssachen § 231 ff FamFG durch Verwandtschaft begründete Unterhaltspflicht durch Ehe begründete Unterhaltspflicht §§ 1615l, 1615m BGB § 3 Abs. 2 Satz 3 BKGG und § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG (keine Familienstreitsachen) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Zuständigkeit (§ 232 FamFG) Gericht der Ehesache
Monat / Jahr Unterhaltssachen Zuständigkeit (§ 232 FamFG) Gericht der Ehesache gewöhnlicher Aufenthalt minderjähriger oder privilegiert volljähriger Kinder vorrangige ausschließliche Zuständigkeit © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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verfahrensrechtliche Auskunftspflichten
Monat / Jahr Unterhaltssachen verfahrensrechtliche Auskunftspflichten Auskunftspflicht der Beteiligten (§ 235 FamFG) Auskunft über Einkommen, Vermögen, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse Belegpflicht Gericht kann Auskunftserteilung anordnen auf Antrag muss angeordnet werden © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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verfahrensrechtliche Auskunftspflichten
Monat / Jahr Unterhaltssachen verfahrensrechtliche Auskunftspflichten Anordnung der schriftliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit keine zwangsweise Durchsetzung Entscheidung unanfechtbar Hinweis auf Folgen der unterbliebenen Auskunft (§§ 236, 243 FamFG) Amtsermittlung? © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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verfahrensrechtliche Auskunftspflichten
Monat / Jahr Unterhaltssachen verfahrensrechtliche Auskunftspflichten Verpflichtung zur Mitteilung von Änderungen Auskunftspflicht Dritter (§ 236 FamFG) Voraussetzung: Auskunft nach § 235 FamFG nicht/ nicht vollständig erteilt Umfang der Auskunft: nur Einkommen Auskunft durch Arbeitgeber, Sozialleist-ungsträger, Versicherungsunternehmen, Finanzämter (auch bei Ehegattenunterhalt) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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verfahrensrechtliche Auskunftspflichten
Monat / Jahr Unterhaltssachen verfahrensrechtliche Auskunftspflichten Auskunftspflicht Dritter (§ 236 FamFG) auf Antrag muss Auskunft eingeholt werden (§ 236 Abs. 2 FamFG) Anordnung durch prozessleitende Verfügung, keine Beweisanordnung Mitteilung an Beteiligte notwendig © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Abänderung gerichtlicher Entscheidungen (§ 238 FamFG)
Monat / Jahr Unterhaltssachen Abänderung gerichtlicher Entscheidungen (§ 238 FamFG) Erhöhung ab Rechtshängigkeit bzw. nach § 1613 BGB Herabsetzung ab Auskunfts- oder Verzichts-verlangen, rückwirkend max. ein Jahr. Abänderungen von Vergleichen und Urkunden (§ 239 FamFG) Wesentlichkeitsgrenze gilt nicht © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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verschärfte Haftung (§ 241 FamFG)
Monat / Jahr Unterhaltssachen verschärfte Haftung (§ 241 FamFG) Rechtshängigkeit der Abänderungsklage steht bei Anwendung des § 818 Abs. 4 BGB der Rechtshängigkeit der Klage auf Rückzahlung geleisteter Beträge gleich einstweilige Einstellung der Vollstreckung (§ 242 FamFG) § 769 ZPO entsprechend anwendbar © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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einstweilige Anordnungen (§§ 246 ff FamFG)
Monat / Jahr Unterhaltssachen einstweilige Anordnungen (§§ 246 ff FamFG) voller Unterhalt ohne zeitliche Begrenzung Verfahrenskostenvorschuss keine besondere Dringlichkeit erforderlich Regelungsbedürfnis erforderlich Sonderregelungen für einstweilige Anordnungen vor Geburt eines Kindes (§ 247 FamFG) und bei Feststellung der Vaterschaft (§ 248 FamFG) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Ansprüche aus ehelichem Güterrecht insbesondere: Zugewinnausgleich
Monat / Jahr Güterrechtssachen § 261 ff FamFG Ansprüche aus ehelichem Güterrecht insbesondere: Zugewinnausgleich (§ 261 Abs. 1 FamFG) Verfahren nach §§ 1365 Abs. 2, 1369 Abs. 2, 1382, 1383, 1426, 1430 und 1452 BGB (§ 261 Abs. 2 FamFG) § 265 FamFG: einheitliche Entscheidung aber: § 113 FamFG! © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Sonstige Familiensachen
Monat / Jahr Sonstige Familiensachen § 266 ff FamFG Ansprüche zwischen Verlobten Ansprüche aus § 1353 BGB sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzungen der Ehegatten Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern Auseinandersetzung einer Miteigentumsgemeinschaft © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Sonstige Familiensachen
Monat / Jahr Sonstige Familiensachen § 266 ff FamFG sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzungen der Ehegatten Auflösung einer Ehegatteninnengesellschaft Gesamtschuldnerausgleich Aufteilung von Steuerguthaben Verfahren über die Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Sonstige Familiensachen
Monat / Jahr Sonstige Familiensachen § 266 ff FamFG Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis Streitigkeiten wegen der Verwaltung des Kindesvermögens Ansprüche aus dem Umgangsrecht Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltens einer Umgangsregelung Anträge nach § 1357 Abs. 2 Satz 1 BGB © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Sonstige Familiensachen
Monat / Jahr Sonstige Familiensachen Keine sonstige Familiensache: Ansprüche nichtehelicher Partner © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Lebenspartnerschaftssachen
Monat / Jahr Lebenspartnerschaftssachen § 269 FamFG Katalog der Lebenspartnerschaftssachen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – allgemeine Wertvorschriften §§ 35 - 42 FamGKG
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – allgemeine Wertvorschriften §§ FamGKG Einstweilige Anordnungen (§ 41 FamGKG): Hälfte des Werts der Hauptsache Auffangwert (§ 42 FamGKG): 3.000,- EUR Erhöhung / Verringerung im Einzelfall nach billigem Ermessen möglich © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Ehesachen (§ 43 FamGKG)
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Ehesachen (§ 43 FamGKG) nach Ermessen unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Regelfall: dreimonatiges Nettoeinkommen der Eheleute Mindestwert: 2.000,- EUR © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Verbund (§ 44 FamGKG)
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Verbund (§ 44 FamGKG) Erhöhung des Wertes der Ehesache um 20% für jede als Folgesache anhängige Kindschaftssache, maximale Erhöhung um 3.000,- EUR Hinzurechnung der Werte aller übrigen Folgesachen © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Kindschaftssachen (§§ 45, 46 FamGKG) Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesherausgabe: 3.000,- EUR sonstige Kindschaftssachen: Verweisung auf die allgemeinen Wertvorschriften und die KostO © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Abstammungssachen (§ 47 FamGKG) Feststellungsverfahren: 2.000,- EUR sonstige Abstammungssachen: 1.000,- EUR © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Ehewohnungs- und Haushaltssachen: Wohnungszuweisung 4.000,- EUR (§ 1568a BGB) 3.000,- EUR (§ 1361b BGB) Verteilung der Haushaltsgegenstände 3.000,- EUR (§ 1568b BGB) 2.000,- EUR (§ 1361a BGB) © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Gewaltschutzsachen (§ 49 FamGKG) § 1 GewSchG: 2.000,- EUR § 2 GewSchG: 3.000,- EUR © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Unterhaltssachen (§ 51 FamGKG) Jahresbetrag des geforderten Unterhalts zzgl. Rückstände Regelwert für sonstige Unterhaltssachen: 300,- EUR © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften
Monat / Jahr FamGKG Verfahrenswerte – besondere Wertvorschriften Versorgungsausgleich (§ 50 FamGKG) Wertausgleich bei Scheidung: 10% des Nettoeinkommens der Eheleute je Anrecht Wertausgleich nach der Scheidung: 20% des dreimonatigen Nettoeinkommens der Eheleute Mindestwert: 1.000,- EUR © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Herstellung der Öffentlichkeit nur mit Zustimmung der Beteiligten
Monat / Jahr GVG § 170 GVG: alle Verhandlungs-, Erörterungs-und Anhörungstermine nichtöffentlich Herstellung der Öffentlichkeit nur mit Zustimmung der Beteiligten © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Aktenordnung/ F-Statistik
Monat / Jahr Aktenordnung/ F-Statistik Registerzeichen „F“ und „UF“/ „WF“ für alle Familiensachen (daneben „FH“, „UFH“, „AR“) einheitliche Zählkarten für alle Verfahren in Richterzuständigkeit (Umschlüsselung der Altverfahren) Zählung der Rechtspflegergeschäfte in der Monatsübersicht © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Monat / Jahr FGG-Reform Noch Fragen? © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Monat / Jahr FGG Reform Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © JAK Recklinghausen Sommer 2009
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