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Arbeitnehmerorganisationen

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Präsentation zum Thema: "Arbeitnehmerorganisationen"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitnehmerorganisationen
Wirtschaftliche Landeskunde

2 Berufsständische Verbände
1. Gewerkschaften Gewerkschaften vertreten Interesse der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgeber Berufsständische Verbände Z.B. Aufgaben: Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zu sichern und zu erweitern

3 Gewerkschaften Deutschlands
11 Millionen Arbeitnehmer Deutscher Bundeswehr-Verband DGB DBB CGB sind „tariffähig“, d.h. sind für den Abschluss von Tarifverträgen zuständig IG Bauen-Agrar-Umwelt IG Bergbau, Chemie, Energie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft IG Metall (IGM) TRANSNET Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Gewerkschaft der Polizei Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)

4 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)
Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG), Industriegewerkschaft Medien, Deutsche Postgewerkschaft Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (hbv) Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ötv)

5 Der dbb Beamtenbund und Tarifunion
Gewerkschaften Deutschlands 11 Millionen Arbeitnehmer Deutscher Bundeswehr-Verband DGB DBB CGB Der dbb Beamtenbund und Tarifunion Sitz in Berlin Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors mit 1,275 Millionen Mitgliedern 40 Fachgewerkschaften und Berufsverbänden.

6 Gewerkschaften Deutschlands
11 Millionen Arbeitnehmer Deutscher Bundeswehr-Verband DGB DBB CGB Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands vertritt die allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Interessen aktiver und ehemaliger Bundeswehrsoldaten 16 Einzelgewerkschaften Mitgliedern vertritt eine christlich-soziale Ordnungsvorstellung

7 2. Der Betriebsrat Nach dem Betriebsverfassungsgesetz Ziel:
ist Betriebsrat möglich. Ziel: min. 5 Personen (je nach der Größe des Betriebes) der nicht leitenden Positionen. Interessenvertretung der Arbeitnehmer haben Beteiligungsrechte in sozialen personellen wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Betriebes.

8 Der Betriebsrat Information Arbeitgeber Arbeitnehmer Mitwirkungsrecht
Mitbestimmungsrecht Arbeitgeber in sozialen Angelegenheiten (z.B. in Fragen der Arbeitszeitenregelung, der Sozialeinrichtungen und der Lohngestaltung) Arbeitnehmerrechte Information Beratung bei Personalplanung, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe Arbeitnehmer sowie bei personellen Einzelmaßnahmen

9 3. Tarifverträge Arbeitgeber Arbeitnehmer Aushandlung Tarifautonomie
Tarifvertragsparteien Arbeitgeber Arbeitnehmer Aushandlung Tarifautonomie d.h. ohne staatliche Einmischung! Tarifvertragsgesetz schafft Rahmenordnungen für Vereinbarungen der Tarifparteien

10 Tarifverträge Arbeitgeber Arbeitnehmer
Tarifvertragsparteien Arbeitgeber Arbeitnehmer Aushandlung Tarifvertrag die Löhne und Arbeitsbedingungen

11 Tarifverträge Manteltarifvertrag Einzelverträge Tarifvertrag
grundsätzliche Tarifbestimmungen Lohn- und Gehaltshöhe vermögenswirksame Leistungen und Urlaub Kündigungsfristen Arbeitszeit Lohngruppeneinteilung usw.

12 Tarifverträge Tarifvertrag Auslauf-frist Neue Vereinbarung oder
unmöglich Schlichtungsverhandlungen mit einem Schlichter. Neue Vereinbarung oder unmöglich Streik oder Aussperrung Ausschluss der Beschäftigten von der Arbeit durch den Arbeitgeber Ausschluss der Beschäftigten von der Arbeit durch den Arbeitgeber gemeinsame Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmer Zeit

13 Kontrollfragen Welche Hauptfunktion haben die Gewerkschaften und berufstätige Verbände? Welche deutschen Gewerkschaften und berufstätige Verbände kennen Sie? Welche Rechte hat der Betriebsrat? Was wird im Tarifvertrag festgelegt? Wie können die Tarifverhandlungen verlaufen?


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